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Sich öffentlich zeigen


naomitv

Empfohlener Beitrag

Ja,, in Berlin springt dir schon mal einer mit aufgerissenem Mantel vor die Füsse. In der Regel muss ich dann laut lachen..

Hi,mache es mir regelmäßig im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Liebe es mich zu zeigen. Im Sommer auch Outdoor oder Terrasse

In Nähe von oder auf Spielplätzen gehe ich nicht OK

 

vor 1 Stunde, schrieb naomitv:

was soll das jetzt mit kindern. davon war nie die rede. und an sinnlich901.

deine antwort kommt, und ich seh als erstes deine titten, aber ok, bei Frauen ist das anders. hat schon mal jemand gehört das ne frau d

 

eswegen angezeigt wurde....nein.

Meist nachts oder ganz früh morgens um es auszuschließen 

Das mit den Nachbarinnen ist entstanden, weil ich oft nackt im Garten war. Man merkt dann schon an den Reaktionen ob positiv oder negativ. Es war positiv. Die eine ist regelmäßig bei mir und schaut auch gern beim onanieren zu, ohne das sie sexuelle Handlungen macht.

vor 13 Minuten, schrieb Wolfgang799:

In Nähe von oder auf Spielplätzen gehe ich nicht OK

 

Meist nachts oder ganz früh morgens um es auszuschließen 

Das ist scheiß egal, es ist verboten. Selbst du wenn du dich in eine Schule für Erwachsenbildung setzt, ist es verboten. 

Zieh nach München, im Englischen Garten bist Du in breiter Gesellschaft. Oder miete Dir einen Wohnwagen auf einem FKK Campingplatz. .. *Schmunzel* Ich hab jetzt dieses typische Bild von Mann mit Hut und Trenchcoat im Kopf ^^ *Hundewelpen, Hundewelpen und Kuh auf grüner Wiese ...

Anderen etwas aufzwingen was sie nicht wollen ist nie gut. Zeig dich Menschen die dich auch sehen wollen.

Ich stehe auf Hirnexhibitionismus! An intelligenten und geistreichen Gedankengänge teilhaben zu können und wenn ich selbst in der Lage bin, meine Mitmenschen an meinen geistigen Ergüssen teilhaben zu lassen.

Wenn ich hier so lese, finde ich es sogar noch besser dass ich Menschen nie die Hand gebe😂

"

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird."

Ich würds lassen.....

Wenn du dich unbedingt nackt anderen Leuten zeigen und präsentieren willst, dann an Orten, wo dieses auch erlaubt ist. Ich denke an Sauna, PK, FKK Stränden oder Sauna Clubs. Aber in der Öffentlichkeit sich irgendjemandem aufzwingen?? TSTSTSTS............Leute schickt das Arbeitsamt.......

vor 2 Stunden, schrieb Wolfgang799:

Habe ich nie und werde es nicht tun schwandorfer klar begriffen

WAS hast du denn mit mir für ein PROBLEM????

Habe doch gar nichts gesagt!

Oh , ich habe Erfshrung mit Exhibitionismus. hat mich 2 Stunden meines Lebens gekostet, als ich auf der Wache meine Aussage machen musste .

vor 56 Minuten, schrieb SevenSinsXL:

 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

 

Haaaaaaa, jetzt weiß ich , warum die Polizei , die ihn in Zivil schon verfolgt hat so darauf bedacht war, dass ich Anzeige erstatte 😂👍

Poppen.de hat auch 1 Fetisch.de-Portal - evtl. findest Du dort mehr gleichgesinnte Interessenten.

Also Nackt-sein in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich keine Straftat in Deutschland.

Wenn sich jemand belästigt fühlt, ist es bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit und wird z.B. mit 30,- € geahndet.

Anders sieht es aus, wenn man provoziert oder sexuelle Handlungen macht - dann wird es zur Straftat (mit oder ohne Kinder).

Was ich schon ohne Probleme gemacht habe:

An einem Badegewässer (natürlich zu einer wärmeren Jahreszeit) mich nackt aufgehalten - gab noch nie Probleme. Was die wenigsten wissen ist, dass das in Deutschland fast überall geduldet wird - sofern man sich benimmt.

Was Du auch veilfach machen kannst - zieh einen knappen String-Tanga an. Damit war ich bestimmt schon in 50 Schwimmbädern (Hallen- und Freibad) und hatte nie ein Problem. Dann sieht man zwar nicht Deinen Schwanz, aber Deinen Po :-) Damit sollte auch ein Wald-Spaziergang kein Problem sein - Du solltest nur spezeille Kinderorte (z.B. Spielplätze, Schulen, ...) meiden.

Was auch nett ist:
Im FKK-Bereich auf dem Rücken auf eine Liege legenund dann einschlafen. Wenn Du aufwachst, hast Du vielleicht eine Latte und wenn die entstanden ist, ohne dass du an Deinem Schniedelwutz gespielt hast, war es auch keine sexuelle Handlung.

In der Saune oder bei FFK-Badeseen finde ich das völlig okay. Aber dieses typische nackt unter dem Mantel sein und dann mitten auf der Straße "tataaaaaaaa" ... nee, das finde ich abturnend und ekelhaft (ja, das Wort ist bewusst gewählt - es ekelt mich an). Diese Meinung muss keiner teilen, ich verurteile auch nicht den Menschen dahinter. Es geht mir rein um die Handlung als solche.

vor 14 Stunden, schrieb SevenSinsXL:

1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hm..........zählt das jetzt unter Sexismus und/oder Diskriminierung?

Ein Mann! Was ist, wenn die exhibitionistische Handlung von einer Frau oder von einem/einer/einen Transgender verübt wird, bleibt die Tat dann straffrei?

vor 1 Minute, schrieb eligor:

Hm..........zählt das jetzt unter Sexismus und/oder Diskriminierung?

Ein Mann! Was ist, wenn die exhibitionistische Handlung von einer Frau oder von einem/einer/einen Transgender verübt wird, bleibt die Tat dann straffrei?

Ich hab nur Paragraphen wiedergegeben.

vor 21 Minuten, schrieb SevenSinsXL:

Ich hab nur Paragraphen wiedergegeben.

Das stelle ich doch nicht in Abrede! Aber trotzdem stellt sich doch die Frage, ob dieses Gesetz nicht von ollen verkappten und männerhassenden Emanzen erstellt wurde, um wieder dem Manne ans Bein zu pissen und um ihr gewöhnungsbedürftiges Weltbild (nein, ich dösige nicht krankes) unter die Geißeln der Menschheit zu bringen?

Es ist eben wie immer:

Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. (sprichwörtlich) · Quod licet Iovi, non licet bovi.

vor 17 Minuten, schrieb eligor:

Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.

Ich denke mal, wenn es zu einem Fall wie von Dir beschrieben kommt, wird sich vielleicht am Gesetzestext was ändern. Oder auch nicht...

Wenn du auf strafanzeigen stehst, dann los. Besser wäre allerdings, du versteckst dich bei deinen Nachbarin im Schrank und verschonst den Rest der Menschheit damit

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