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Ein weiteres Problem bei der Scheidung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo, liebe Poppen-Gemeinde

Ich hab ein grosses Problem im Augenblick. Meine Noch-Frau und ich gehen jetzt mit grossen Schritten auf die Scheidung zu. Das Trennungsjahr ist abgelaufen und es dürfte nur noch eine Frage von ein paar Monaten sein bis die Scheidung endgültig über die Bühne gelaufen ist. Ich werde unseren Sohn bei mir behalten und d.h. automatisch auch die Wohnung. (Ich weiss das jetzt wahrscheinlich einige aufschreien werde "EIN KIND GEHÖRT ZU SEINE MUTTER!!!!! aber glaubt mir, das es in unserem Falle wirklich besser ist, wenn der kleine bei mir bleibt)
Jetzt zum Problem, meine Frau wohnt noch immer hier und macht keine Anstalten sich eine Wohnung zu suchen. Sie Beteiligt sich null bei der Hausarbeit und kaum an der Erziehung vom kleinen (2 1/2 jahre alt). Sie sitzt jeden Tag und den ganzen Tag mit ihrem Hintern vorm PC, spielt online-spiele chattet uns skyped den ganzen Tag mit ihrem neuen Freund
(er wohnt über 300 km von ihr entfernt, ist 8 jahre Jünger, sprich anfang 20 und hasst kinder)
Sie sagt, sie könne sich keine Wohnung suchen, bis sie den Scheidungsbescheid in der Hand hat. Dabei haben wir vom Amt schon das OK bekommen das sie sich sogar eine Wohnung mit Kinderzimmer nehmen darf, wegen gemeinsamen Sorgerecht, ich will meinem Sohn seine Mutter ja nicht ganz wegnehmen.
Nun könnt ihr euch bestimmt vorstellen, das die Situation ziemlich unerträglich ist.
Kennt sich evtl jemand hier ein wenig mit der rechtlichen Lage aus? Ist das wirklich so, das sie sich noch keine Wohnung suchen kann?
Habe ich das Recht sie quasi vor die Tür zu setzen, auch wenn ich das wegen unserem Sohn alleine eigentlich nicht machen werde?


Geschrieben


Sie sagt, sie könne sich keine Wohnung suchen, bis sie den Scheidungsbescheid in der Hand hat. Dabei haben wir vom Amt schon das OK bekommen das sie sich sogar eine Wohnung mit Kinderzimmer nehmen darf,



Zunächst einmal haben wir hier immer noch einen freien Wohnungsmarkt und sie darf sich so viele Wohnungen mit so vielen Zimmer nehmen wie sie will (bzw. bezahlen kann). Da hat kein Amt reinzureden! Es ist auch nicht scheidungsrelevant, ob man tatsächlich getrennt in der eigenen Wohnung oder in verschiedenen wohnungen lebt.

Mein Ex-Mann ist auch ausgezogen und wir haben vier jahre getrennt gelebt , bevor wir uns scheiden ließen. das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. solange ihr aber nicht geschieden seid, hat jeder ein Recht auf die gemeinsame wohnung. Mir sagte damals meine anwältin (ich bin zuerst vorübergehend zu meinen eltern gezogen, bis mein Ex das haus verließ), dass ich ihn nicht aus dem haus klagen könnte und dass die Wohnung bzw. das haus erst bei der scheidung jemandem per gericht zugeteilt würde, wenn wir uns nicht einigten. es sei denn, es wäre Gewalt im spiel. Aber das scheint bei euch ja nicht der Fall zu sein.


Geschrieben

Da frage mal einen Anwalt Deines Vertrauens.
Nähere Infos gibt es bei der Rechtanwaltskammer..


Geschrieben

Ich werde unseren Sohn bei mir behalten und d.h. automatisch auch die Wohnung.

Sicher?

Da würde ich mich mal kundig machen, ob das so stimmt. (Falls der Mietvertrag von Euch als Ehepaar unterschrieben wurde, könnte das sogar eine Sache sein, die erst der Scheidungsrichter festlegt?)


Geschrieben

Klingt alles sehr unschön! Wenn die Wohnung für dich alleine finanzierbar ist, würde ich sie auch behalten, denn für euer Kind wird es eh genug Neuerungen geben. Bekommt sie eine Wohnung über das Sozialamt?

Rede mit ihr und bitte sie, die Situation nicht weiter zu belasten. Wenn das keinen Sinn macht, was ich fast befürchte, dann geh ihr einfach so auf den Geist, dass sie froh ist, wenn sie eine eigene Wohnung hat.


Geschrieben (bearbeitet)

@nudelsuse

Ist ne blöde erklärung jetzt von mir, aber über mich sind wir an die Wohnung gekommen.
Ich sehe es absolut nicht ein, ihr die wohung zu überlassen. Ich hab da alles gemacht. Renovieren, putzen, nach dem Kleinen schaun, fast alles. Sie hat ein grosses Suchtproblem mit PC-Online-Spielen (World of Warcraft). Ausserdem war es das erste mal das ich mich mal durchgesetzt habe in der ehe.

@hexyhexy

also laut Anwalt und amt ist das kein problem das ich in der Wohnung mit dem kleinen bleiben kann. Bei Nachbarn in unserem Haus wars ähnlich. Sie behielt die Kinder und musste auch net ausziehen.

@SinnlicheXXL

Ja da ist die taktik die ich im moment versuche dezent anzuwenden. Klappt leider nicht immer. Ab und zu flipp ich halt mal aus und werde dann laut, weil sie mir nur mit ausreden kommt.

@Mandarina

Ne Gewalt ist nicht im Spiel. Wie schon gesagt, ab und zu platzt mir halt der Kragen.
Da wir ein kleines Kind haben versuche ich so gut wie es geht die Zähne zusammenzubeissen.

@Nino2

Laut ihrer unserer Anwältin, (Wir ham ne gemeinsame Anwältin) wäre es ekein Problem für sie ne Wohnung zu suchen. Sie machts aus bequemlichkeit nicht. Ich tu ja alles zuhause. Is doch praktisch für sie...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Scheidung bedeutet IMMER Verlust...so oder so...finde Dich damit ab.

Deine Frau sucht nicht nach eigenen Wohnung,,sie sitzt die ganze Situation einfach aus..scheinbar.

Wenn also der Mietvertrag nur auf Dich läuft...such Dir eine neue Wohnung und kündige.

So hart wie es klingt...aber da musst Du durch. Dein Kind nimmst Du ja mit und bleibst weiterhin mit ihm zusammen, auch in der neuen Wohnung.

Nachtrag :
wie schaut denn überhaupt DEin Trennungsjahr aus? arbeitet sie? hat sie eigenes Vermögen oder bezieht sie Geld von Amt= von irgendwas muss sie ja leben...ist Eurer Kühlschrank schön geteilt oder läuft alles immer noch so, wie vor der *Trennung*?

Übrigens..es ist Unsinn, sie muss nix abwarten wegen *Scheidungsurteil*, wenn sie gewillt ist auszuziehen, dann ist ist das kein Problem - wie blauäugig bist Du denn?...

ahja..eine Frage noch : wobei hast Du Dich in der Ehe das erste mal durchgesetzt?


bearbeitet von CirceBln
Geschrieben (bearbeitet)

Sie hat ein grosses Suchtproblem mit PC-Online-Spielen (World of Warcraft).



Da hast du doch Dein Problem.

so lange sie virtuell scheinbar glücklich lebt, sogar nen Freund hat, wird sie sich nie den Problemen im realen Leben stellen.

Ihre Ehe ist gescheitert, ihr Kind bleibt bei seinem Vater und so wie es sich anhört scheint sie wohl auch nicht zur arbeiten.

Natürlich ist das nicht Dein Problem, natürlich war das vermutlich mit nen Trennungsgrund aber wenn Sie Dir noch etws bedeutet (menschlich) und du willst das Dein sohn auch neben Dir mit ner Mama aufwächst, dann versuche ihr zu helfen.

Setze hinter Onlinesucht einfach mal ein .de.

Nimm ihr den Rechner weg oder installiere Sicherungsprogramme (Fa. Salfeld) und vermutlich wäre auch fachliche Betreuung sinnvoll.

Entweder jemand suchen oder sich erstmal online von Frau Farke beraten lassen (leider kostenpflichtig, weil der Verein nicht wirklich gefördert wird, da Onlinesucht nicht wirklich anerkannt als Sucht).

Man wird als Außenstehender sowas nie verstehen, jegliche Vernunft sagt "mach doch einfach den Rechner aus" aber die Vernunft leitet solche Leute nicht. Zumindest nicht bewußt, oft genug ist sowas ein unbewußter Schutzmechanismus um sich von der Wahrheit abzulenken (s. o.).

Wie gesagt es ist eigentlich nicht Deine Aufgabe und natürlich kannst sie auch zu ihreme neuen Freund schicken, aber vermutlich ist der ähnlich drauf.

Versuch es einfach mal. Nicht für sie, sondern für Euer Kind, des sicherlich ne Mutter brauchen kann, die für sich selber sorgen kann.

Erwarte derzeit auch nicht unbedingt das sie wahrnimmt das Du für sie da bist, vermutlich nimmt sie Dich eher als Störenfried wahr, der sie von ihrem "glück" abhält, aber da musst Du durch.

Sicherlich ist es auch Bequemlichkeit das sie nicht auszieht, aber vermutlich ist sie derzeit gar nicht in der Lage sich selber aktiv um eine Wohnung zu kümmern.

Zumal es ja dann auch die endgültige Bestätigung wäre, das alles vorbei ist.

Mfg
FGHH


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich hab mich durchgesetzt das mein sohn bei mir bleibt. Das war ein enormer Kampf und Überwindung, für mich zumindest
CirceBln, das hat mit blauäugigkeit nichts zu tun. Die ganze Sache kostet mir eine enorme anforderung an energie. Ich sag ihr ja auch das ich nicht glaube das das Amt uns dazu zingt zusammen zu wohnen bis die scheidung durch ist. Ich wollte mit dem Thread halt auch wissen, ob es für mich rechtlich gesehen möglich ist sie aus der wohnung rauszukriegen.
So zum Trennungsjahr.
Da ham wir geschummelt. Schluss ist erst seit Oktober letzten jahres. Wir ham aber bei der Anwältin angegeben, das schon seit Februar letzten Jahres schluss ist.
Nein, kein getrennter Kühlschrank. Ich bin so doof und wasch für sie sogar noch ihre schmutzwäsche mit. Und jetzt erklärt ihr mich für noch bescheuerter, wir schlafen sogar noch im selben Bett. Es läuft aber nix mehr.


Geschrieben

mein lieber Joggi...spar nicht bei dem Anwalt..such Dir nen eigenen - Eure Trennung ist keine. Sie lebt weiter wie bisher.,.Du auch, nichts hat sich geändert.

Denke nur an Dich und an Dein KInd und sieh zu, dass DU wegkommst...sonst endet der Albtraum nie für Dich.

Es tut mir leid..ich habe keinen anderen Rat für Dich. Willst Du es friedlich beenden und Deine Ruhe wiederfinden, dann musst DU ausziehen und all das hinter Dir lassen.

Es spielt keine Rolle, ob Du die Wohnung renoviert oder gepflegt hast...danach kräht kein Hahn und es interessiert niemanden, auch den Scheidungsrichter nicht. Scheidung ist geht immer mit Verlust nebenher...aber am Ende...wenn Du Federn gelassen hast, rappelst Du Dich wieder hoch und gewinnst...DEine Ruhe und ein hoffentlich glücklicheres, neues Leben.


Geschrieben

@Juggalo75
Ich krieg das hier jetzt auch schon ein paar Monate mit hier und muss Dir mal sagen, dass mir Dein Kind so langsam echt leid tut. Der ist ja nun auch nicht nur doof und kriegt das doch voll mit. Denk mal drüber nach! ....


Geschrieben



Hoffst du hier jemanden zu finden der den Rauswurf für dich übernimmt?

Erst einmal:

Trennung heißt "getrennt von Tisch und Bett" (kann in der selbern Wohnung sein)!
Also sie (oder du) raus aus dem Bett und jeder sorgt für sich selber!

Dann: Wer bezahlt was?
Dein Telefon? Dann kündige den Internetanschluss...


Aber soweit ich das hier lesen kann gibt es doch keinen grund für sie auszuziehen...



Geschrieben

Ich denke mal, dass Du eigentlich 2 gravierende Probleme hast:

1) Das Trennungsjahr ist weder um, noch vollzogen, noch überhaupt begonnen.

Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem faktisch und nachweisbar die Trennung von Bett und Haushalt vollzogen ist. Das kann in ein und derselben Wohnung sein, was aber räumlich in den meisten Fällen gar nicht möglich ist. Du selber schreibst, dass Du den Haushalt komplett allein machst, sie sich daran gar nicht beteiligt. Im Prinzip ist das auch so richtig, sie darf sich an _Deinem_ Haushalt nicht beteiligen, aber sie muss sich um _ihren_, und zwar alleine, kümmern. Bereits einmal Wäsche zusammen gewaschen und die Trennung ist nicht vollzogen (so zumindest in der Theorie).

Ein guter Nachweis des Beginns des Trennungsjahres ist übrigens die Erstellung der Berechnung des Trennungsunterhaltes, den beide dann unterschreiben. Dazu braucht sie ein eigenes Konto, auf das bargeldlos (wichtig wegen Nachweis!) der Trennungsunterhalt überwiesen wird. Der Trennungsunterhalt ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben, im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt gibt es keine Verzichtsmöglichkeit des Unterhaltsberechtigten. Der Trennungsunterhalt ist auch dem Finanzamt anzuzeigen (per Jahreseinkommensveranlagung). Das Finanzamt legt dann im Folgejahr auf den Ablauf des Trennungsjahres die neue Steuerklasse für den oder die Verdiener fest. Der Trennungsunterhalt sollte dann schnellstens als Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, sonst gibt es ein böses Erwachen beim Wechsel von StK 3 auf 1 ;-)
Hier gibt es noch ein paar weitere Fallstricke, aber das führt jetzt zu weit ...

2) Gemeinsamer Anwalt

Ein gemeinsamer Anwalt ist nur dann sinnvoll, wenn beide Eheleute sich um einvernehmliche Lösung bemühen. Das scheit mir hier nicht gegeben. Abgesehen davon brauchen beide Parteien spätestens zum Familiengericht einen eigene Anwalt. Deshalb sollte man den gemeinsamen Anwalt nur zur Beratung im Vorfeld benutzen, und dann ohne Mandatserklärung. Eine gemeinsame Mandatserklärung kann dazu führen, dass dieser Anwalt später für keine der beiden Parteien alleine tätig werden kann.



Ach ja, die Kündigung von Telefon und DSL klingt zwar auf den ersten Blick verlockend, stellt aber faktisch eine vorsätzliche Minderung des Lebensstandards dar, die nicht zulässig ist. Aber auch im Hinblick auf die Anerkennung des Trennungsjahres sollten die Kosten für den weiterhin gemeinsam genutzten Anschluss auch im Trennungsunterhalt berücksichtigt werden und explizit genannt sein. Findet diese Verrechnung nicht statt, ist die Trennung der Haushalte nicht vollzogen ...


Geschrieben


Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem faktisch und nachweisbar die Trennung von Bett und Haushalt vollzogen ist.



Mein Ex-Mann und ich haben im Aug 2004 die Scheidung eingereicht....und angegeben ,dass wir schon seit Silvester 2003 getrennt leben. Wir mussten nichts nachweisen oder beweisen.Unser Trennungsjahr war dann Silvester 2004 beendet.


Geschrieben

wenn beide das gleiche Datum angeben und sich einig sind, dann fragt niemand nach. wir wissen aber gar nicht, wie die Frau des TE darüber denkt. Scheinbar ist sie zufrieden mit dem status quo.


Geschrieben

Ich kann einfach nicht verstehen, wie du es fertig bringst, mit ihr noch das Bett zu teilen ...
Wovon lebt ihr denn, sprich, wer von euch beiden geht arbeiten ? Sie müsste dir doch für dich und das Kind Unterhalt zahlen, wenn sie leistungsfähig wäre ...


Geschrieben (bearbeitet)

@ Mandarina, Mollymausi67

Bei einer einvernehmlichen Scheidung und gemeinsamem Scheidungsantrag sieht die Sache etwas anders aus. Vor allem, wenn dann noch im Vorfeld Klarheit besteht über die Gütertrennung und nachehelichen Unterhalt, sofern es überhaupt einen gibt (ausgenommen die Versorgungsansprüche aus Rente, etc.). Da schauen dann die Richter nicht 100% auf die Daten, selbst das Trennungsjahr muss nicht vollständig abgelaufen sein. Man kann in solchen Fällen bereits nach 9 Monaten die Scheidung einreichen, und das ganze geht dann sehr zügig über die Bühne.

Erst wenn Kinder dazu kommen, wird es genauer angeschaut. Hier hat sich in den letzten Jahren einiges getan, sowohl im Familienrecht als auch in der fiskalischen Beurteilung. Gerade die FA's schauen seit 2 Jahren sehr genau hin, besonders seit sich die Bewertung des sog. Versöhnungsversuches geändert hat und nicht mehr automatisch ein neues Kalenderjahr hinzukommt bei der Steuerklasse, sondern nur noch der Rest bis zum laufenden Fiskaljahresende.

Nur hier in diesem Fall ist nicht ganz klar, ob die Trennung eigentlich einvernehmlich ist, und die Scheidung auch einvernehmlich beantragt wird. So wie es ausschaut, scheint sie sich ja mit dem StatusQuo sehr wohl zu fühlen ...

@TinkerBell,

Leistungsfähigkeit ist so pauschal kein direktes Kriterium für einen Unterhaltsanspruch. Es zählt hier das tatsächliche Einkommen, als Durchschnitt über die letzten 12 Monate aus regelmässiger Vergütung, aus denen sich ein gemeinsamer Lebensstandard ableiten lässt.
Leistungs_fähigkeit_ wird nur dann ein Kriterium, wenn der Unterhaltsgeber durch eigenes Verschulden oder Vorsatz sein Einkommen mindert, um dem Unterhaltsberechtigten zu schaden.
Aber, Leistungsfähigkeit ist ein direktes Kriterium _gegen_ einen nach-ehelichen Unterhaltsanspruch, wenn der Unterhaltsempfänger zwar könnte, aber nicht will. Da kann sich der Anspruch, abhängig vom StatusQuo vor Beginn der Ehe auch mal auf 0 reduzieren.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben



Woher nimmst Du die Sicherheit, dass das Kind bei Dir bleibt? So wie ich diesen Staat und seine zum Teil dubiose Art der Rechtsprechung kennengelernt habe, muss da schon sehr viel passieren, einer Mutter nicht das Kind zuzusprechen. Diesen Gedanken würde ich mir aus dem Kopf schlagen. Du wirst im Laufe der jetzt kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen merken, dass weder Deine Meinung noch Deine Argumente von Bedeutung sind. Das führt unweigerlich zur zweiten Frage: Angenommen, Du "behälst" (sorry, dass ich sprachlich in diese Dinglichkeit abgleite) das Kind. Du bist dann schon ein wenig eingeschränkt, zumindest was Deinen zeitliche Möglichkeiten zur Erwerbsfähigkeit angeht. Deine Holde scheint der Arbeit auch sehr sorgenfrei gegenüberzustehen. Wer zahlt das eigentlich alles? Oma?
Und natürlich darf und kann sie jederzeit ausziehen. Selbst wenn ihr nicht gtrennt wärt, dürfte sie das. Sie hat schlicht und ergreifend keine Lust. Das Leben ist doch auch ganz zuvorkommend zu ihr. Du schmeisst das Tagesgeschäft und bezahlst (wie auch immer) noch die Zeche. Ich überlege mir auch schon, bei Dir einzuziehen.
Der neue Mann scheint nur gemässigtes Interesse an einem gemeinsamen Leben mit Deiner Frau zu zeigen. Deine Frau wird feststellen, dass FICKEN und VERANTWORTUNG zwei Dinge sind, die im realen Leben nicht viel miteiander zu tun haben. Also warum nicht die Rosinen picken? Du übernimmst die Verantwortung. Er fickt. Und die sie legt sich auf den Rücken oder schaut Dir bei der Arbeit zu. Jeden Morgen steht ein Trottel auf und leider bist das wohl heute und morgen Du.

Gemeinsamer Anwalt? Rate ich dringend von ab.

Trotzdem: viel Glück.


Geschrieben

so, wie einige andere berichteten, ist es kein problem mit der scheidung. wir sind uns ja in allem einig(bis auf mein problem das sie es sich im moment bei mir bequem macht.
Auch das der kleine bei mir bleibt ist dingfest und beschlossen und liegt bereits beim Gericht vor. Sie verzichtet freiwillig auf das aufenthaltsgbestimmungsrecht. Sorry und wenn es hart auf hart kommen sollte, bin ich mir sicher das ich den kleinen zugesprochen bekomme. spätestens wenn das Jugendamt mal vorbeischaut. Meine Frau hats wie gesagt nicht so mit der Sauberkeit. Ich weiss net obs beim Jugendamt so gut ankommt wenn überall auf dem Boden Müll, Altpapier und Klamotten verteilt rumliegen. Und so wie ich sie kenne wird das dann der Fall sein. Ich kann halt mit Zeugen beweisen, das ich mich mehr um den Kleinen kümmer. Selbst ihre Verwandten, sprich Schwiegermutter und Co sind froh darüber das mein Sohn bei mir bleibt.

@FreigeistausHH

Ja, ich weiss das sehr gut das meine Frau dringend Hilfe benötigt. Ich weiss was ne Sucht ist, aus eigener Erfahrung. Bin seit 4 Jahren Abstinenter Kiffer, will heissen ich rühre den scheiss seit 4 Jahren nicht mehr an und mach nen grossen Bogen drum. Ne Sorry, ich werde ihr nicht bei ihrem Suchtproblem helfen, ich hab dafür keine Kraft. Ich habe genug mit meinem Sohn und mir zu tun. Ausserdem weiss ich wie gesagt aus eigener Erfahrung das es am besten ist, den Süchtigen mal ordentlich auf die Schnauze fallen zu lassen.

Wer das alles bezahlt. im moment das Amt. Sie hat noch ne Arbeitstelle, ist aber offiziell im Erziehungsurlaub. Ich bin Arbeitslos, leider. Aber selbst als ich noch nicht arbeitslos war, sah es bei uns schon so aus. Komme von der Arbeit nach Hause, durfte mir selbst mein essen kochen, spülen etc. Der kleine kommt im Sommer in den Kindergarten. Bis dahin geht der Erziehungsurlaub auf mich über. Sagen wir mal so, ich habe vor in eine Vater-Kind-Kur mit ihm zu fahren, danach versuche ich trotz erziehungsurlaubs wieder zu arbeiten, zumindest halbtags.
Mein grösstes Problem ist halt das sie sich einfach nicht um ne neue Wohnung kümmert.
Ich will nicht aus der Wohnung ausziehen, weil mein Sohn sein gesamtes U,mfeld hier in der Nähe hat. Oma in der nähe, Onkel und Tante in der nähe, Schule um die Ecke, Kindergarten um die Ecke. Da ich keinen Führerschein habe, ist es einfach sehr praktisch in dieser Wohnung zu leben. Ein bisserl bequemlichkeit darf ich ja wohl auch mal verlangen.
Nichtsdestotrotz bedanke ich mich bei euch für die Ratschläge, fürs Kopfwaschen und die ehrlichen Worte.


Geschrieben

Ich hab mir nicht alles durchgelesen...ABER seit wann wird ein Trennungsjahr akzeptiert wenn beide Ehepartner noch zusammen wohnen..mir neu..sorry

Auch in meinen Augen seit ihr nicht getrennt,denn ihr teilt ja noch alles...das ihr eigentlcih erst seit Okt getrennt seit aber Februar letzten Jahres angegeben hat..sorry DOOFHEIT denn wenn jetzt mal aufgerechnet wird und einer muss den anderen Unterhalt zahlen DANN ab Februar und rückwirkend kann das scho ins Geld gehen..genauso wie der Rentenausgleich

Ich frage mich gerade ob es gut is wenn das Kind überhaupt bleibt..habt ihr nicht die Möglichkeit es zu Oma und Opa zu geben für eine gewisse Zeit damit ihr das klären könnt? Woher weisst du das du Kind und Wohnung behälst..das Urteil is noch nicht gekommen und sorry...da ihr noch zusammen wohnt glaub ich kaum das die Scheidung überhaupt vollzogen wird geschweige denn das Trennungsjahr begonnen hat..denn auch die Justiz is nicht ganz doof


Geschrieben

@ juggalo

sicherlich kannst sie auf die Schnauze fallen lassen und hoffen das sie wieder aufsteht, aber was wenn nicht?

Arbeiten gehen wird sie bei onlinesucht vermutlich nicht lange. Das Geld vom Amt wird locker für ne Wohnung und ne Flatrate reichen. Warum sollte sie sich da mit der Realität rumschlagen?

Für Dich bedeutet das langfristig das sie keinerlei Geld aufbringen wird für Euer Kind, sie sich um das Kind nicht kümmern kann bzw. er das ganze elend seiner Mutter miterleben muss.

Musst du für Dich abwägen ob du das willst.

Wenn Du selber Suchterfahrungen hast, solltest Du nachvollziehen können, das sie vermutlich nicht mehr als so direkt wahrnimmt.

Gibt genug "erfahrungsberichte" von Onlinesüchtigen, der Wohnung vor sich hergammel und die Kinder vernachlässigt werden, weil man einfach zu sehr auf das virtuelle Leben fixiert ist

Es stimmt das es viele Kraft kostet, das als Partner durchzustehen, aber im Interesse Deines Sohnes solltest Du es versuchen. Insgesamt dürfte der Aufwand kaum geringer sein als sie aus der Wohnung zu schmeißen, weil freiwillig wird sie nicht gehen und die Mutter Deines Sohnes vor seinen Augen aus der Wohnung zu schmeißen...

Onlinesucht ist hauptsächlich ein psychisches Problem und kein physisches.

Letztendlich muss sie einfach nur weg vom Rechner und sich mal wieder ihrer realen Situation bewusst werden.


Geschrieben

Ich hab mir nicht alles durchgelesen...ABER seit wann wird ein Trennungsjahr akzeptiert wenn beide Ehepartner noch zusammen wohnen..mir neu..sorry


das haben mein ex und ich innerhalb von 5 minuten hinter uns gebracht.
der anwalt fragte seit wann es bei uns im grunde kriselte und wir sagten seit etwa 3 jahren. danach ließ er notieren dass das trennungsjahr innerhalb einer wohnung vollzogen worden sei. man muss sich nicht räumlich trennen um getrennt zu sein.


Geschrieben

Solange ihr euch beide einig seid und die gleichen Angaben macht, ist das kein Thema. Was aber passiert, wenn die Beziehung zu ihrem neuen Freund in die Brüche geht und sie beschließt, dass sie bei dir gut versorgt ist, weil du dich um alles kümmerst und sie ungestört ihren Hobbies/ihrer Sucht nachgehen kann und gar nicht mehr geschieden werden will? Dann wird das Trennungsjahr wirklich mit dem Auszugsdatum beginnen.

Wäre das nicht eine Möglichkeit, sie zum Auszug zu bewegen? Entferne alle Computer bis sie weg ist... Im Übrigen, kauf für sie nichts mehr ein und lass sie ihren Scheiß allein machen. Wenn du dich gut mit ihrer Verwandtschaft verstehst, hol die mit ins Boot! Ich fürchte, sie braucht einen Tritt und Hilfe, die du ihr aber nicht geben kannst.


Geschrieben

"ABER seit wann wird ein Trennungsjahr akzeptiert wenn beide Ehepartner noch zusammen wohnen..mir neu..sorry"

War das je anders? Also, der Gesetzgeber verlangt zur Anerkennung eine Trennung der sog. ehelichen Pflichten (abgesehen vom Unterhalt), also eine Trennung an Tisch, Bett und Haushalt. Letztlich ist das eine grosse Grauzone, weil eigentlich so gut wie nicht nachweisbar in beiden Richtungen. Meist beschränkt sich das darauf, das ein einzelnes Bett für jeden vorhanden sein muss, und Lebensmittel getrennt werden. Kontrolliert wird das eigentlich nicht, es sei denn, durch Kinder z.B. ist das Jugendamt involviert. Die schauen da schon mal, obwohl die sich eigentlich um wichtigeres zu kümmern hätten.
Allerdings habe ich jetzt schon mehrfach gehört, dass die Sozial, Arbeits und Versorgungsämter mal jemanden vorbeischicken, vor allem, wenn sich aus der Trennung Ansprüche an diese Ämter ergeben durch die Auflösung der Lebens- und Versorgungsgemeinschaft.

Interessant ist das eigentlich nur dann, wenn die Scheidung eben nicht einvernehmlich abläuft. Dann kann der nicht zustimmende Part dem anderen da eine Strick draus drehen. Da reicht dann schon, mal des anderen Wäsche mitzuwaschen. Aber in solchen Fällen dürfte der scheidungswillige Partner wohl eh erstmal ausziehen.


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