Jump to content

Das Recht auf............


Fe****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

...auch häßliche, dicke, behinderte usw Menschen haben ein Recht auf Sex. Nun ist aber Gefallen eine sehr persönliche Sache die sicher nicht nur vom Verstand abhängig ist womit wir beim Problem sind.............

...

Schließlich hat der andere ja auch das Recht auf seinen persönlichen Geschmack..........

Ein nutzloses, nicht durchsetzbares Recht?............



Ähhhm - Thema?


Geschrieben (bearbeitet)

Wer hat denn behauptet, dass wir einfach sind?

Aber genau darum ging es uns bei unserm ersten Post zu diesem Thema:

Was ist Recht? Ist vielschichtig, wahrscheinlich (und zum Glück) nicht statisch und situations- bzw.kontextbedingt.

Also nichts absolutes, und damit für dieses Forum absolut ungeeignet.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@Paan Tuu @montago100

ich habe mal geschaut, wie das rechtlich ausschaut, und bin bei Google fündig geworden, deshalb füge ich es hier mit ein, damit der Sinn nicht verloren geht!

Saarbrücken. Gaby Schäfer (CDU), Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, forderte auf der gestrigen Tagung „Sexualität und Behinderung“ Fachkräfte von stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten auf, „tabufreier“ mit der Sexualtät behinderter Menschen umzugehen. Schäfer sprach sich auch für die Entwicklung sexualpädagogischer Konzepte in Behinderteneinrichtungen aus: „Die Sexualität behinderter Menschen einzuschränken ist mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde unvereinbar. Auch sie haben ein Recht auf Sexualität.“ Auf SZ-Anfrage sagte ein Ministeriumssprecher aber, dass die Bestellung von Sexual-Assistenten seitens der Landesregierung derzeit jedoch nicht geplant sei.

Für Menschen mit Behinderung könne das Entdecken und Ausleben der eigenen Sexualität sehr problematisch sein, erklärten Experten auf der Fachtagung. Das umfasse nicht nur die Partnersuche und die Akzeptanz der Paarbeziehung, sondern auch die Selbstbefriedigung. Bei immer wieder misslingender Masturbation und daraus resultierender Frustration oder Selbstverletztung ist es oft das Pflegepersonal, das den Kontakt zu einem Sexualbegleiter vermittelt, der gegen Entgelt Küsse, Nacktsein, Geschlechtsverkehr oder Anleitung zur Selbstbefriedigung anbiete, hieß es.

Nina de Vries versteht die Sexualassistenz, die sie selbst seit 14 Jahren für behinderte Männer und Frauen leistet, als einen anspruchsvollen Beruf: „Es ist eine sexuelle Dienstleistung, die mit Bewusstheit für den Körper des Menschen ausgeführt wird, und die weder durch Geldgier noch durch ein Samaritersyndrom motiviert ist.“ Der Sexualassistent müsse einerseits wissen, dass er die Lebensqualität seiner Klienten steigere, andererseits dürfe er aber seine Macht nicht missbrauchen, warnte de Vries. Zudem sei es unabdingbar, über die eigenen Grenzen zu reflektieren, so die ausgebildete Masseurin und The***utin weiter.

De Vries, die keinen Geschlechtsverkehr anbietet, sieht in der Sexualassistenz keine unmoralische oder automatisierte Prostitution: „In der Sexualbegleitung kollidieren drei Tabus unserer Gesellschaft: Sexualität, Behinderung und bezahlter Sex.“ Sexualassistenz ist in Deutschland noch im Pionierstadium, ein flächendeckendes Netz gebe es nicht, erklärte de Vries.

Konkrete Ratschläge, wie die Betreuer das Sexualleben der Behinderten selbstbestimmter und würdevoller gestalten können, gab Lucyrna Wronska, Dozentin des Dortmunder Instituts für Sexualpädagogik: durch Aufklärung über Verhütungsmethoden und Krankheiten, Akzeptanz ihrer Privatssphäre und Information über die rechtliche Ansprüche.

So haben Behinderte mit Kindern etwa die Möglichkeit, Zuschüsse sozialer Träger zu erhalten oder einen Elternassistenten für die Kindererziehung anzufordern. Die Diplompsychologin erinnerte auch daran, dass Behinderte laut Grundgesetz und UN-Konvention ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben.




Ich hoffe, damit geholfen zu haben!


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@Paan Tuu [color=green9@montago100[/color]

Ich hoffe, damit geholfen zu haben!



Nö, nicht wirklich, da diese andauernde Wiki/Google- Einfügerei langsam nervt. Selber denken macht schlau (nicht persönlich gemeint Moder, es nimmt nur überhand)


Geschrieben (bearbeitet)

@BabetteOliver

Das eine Hausordnung einer Pflegeeinrichtung anders aussieht und anderen Bedürfnissen unterliegt, als die Hausordnung des Hauses, in dem ich eine Wohnung gemietet habe, ist wohl logisch.

Die Einschränkung in einer Einrichtung kann ja schon damit beginnen, dass es nicht zu jeder Tages- u. Nachtzeit möglich ist.

Die Frage, ob eine Person selbstbestimmt ist, ist ja per gesetzlicher Definition klar abgegrenzt. Um einer Person die Selbstbestimmung abzusprechen, bedarf es eines gerichtlichen Urteils bzw. Verfügung.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@Modersitzki50
Ist ja lieb und richtig von Dir, aber sehr sicher wirklich nicht das, worum es dem @TE hier geht.

Allerdings verständlich, bin ja auch anfangs hier auf diesem falschen Trip unterwegs gewesen...


Geschrieben

Ähhhm - Thema?

ja Thema

Offensichtlich versteht das [COLOR=blue]Ferkelchen den den Anspruch falsch und leitet daraus eine Verpflichtung ab.[/COLOR]
Statt: ich habe ein Recht auf Sex.
Fälschlich: Du hast eine Verpflichtung auf Sex mit mir.

Dieser Irrtum wurde inzwischen hoffentlich aufgeklärt. Niemand ist von Rechtsseite her gezwungen mit irgendwem Sex auszuüben.
Aber jeder hat das Recht (und nun für Euch [COLOR=blue]@smpaar) im Rahmen der geltenden Ordnung Sex auszuüben.[/COLOR]
Wobei die geltende Ordnung einen nicht mehr als notwendig einschränken darf.

[COLOR=blue]@smpaar, natürlich sind Rechtsdiskussionen immer kompliziert. Daher sollte man sich auf die Grundsätzlichkeiten bei einfachen Rahmenbedinungen beschränken und nicht auch noch das Jugenschutzgesetz und den Vatikan mit einbeziehen.[/COLOR]


Geschrieben (bearbeitet)

[@Paan Tuu

]Können sich Betreuer aus Wohnheimen strafbar machen, wenn sie einem Mann auf dessen eigenen Wunsch hin einen Besuch im Bordell ermöglichen?
Bei einem körperbehinderten Mann ist das kein Problem. Er weiß, was er will, er kann Kosten und Risiken abschätzen. Anders ist es bei Männern mit geistiger Behinderung. Gerade da sollten solche Aktionen mit dem Träger der Einrichtung und der Heimleitung abgesprochen sein. Grundsätzlich muss der Träger festlegen, wie er solchen Umgang handhaben will. Bei kirchlichen Einrichtungen kann es da Einschränkungen geben. Zu Recht, denn wenn Eltern ihre “Kinder” dorthin geben, verknüpfen sie damit bestimmte Erwartungen.



hier ist noch was


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Offensichtlich versteht das [COLOR=blue]Ferkelchen den den Anspruch falsch und leitet daraus eine Verpflichtung ab.[/COLOR]
Statt: ich habe ein Recht auf Sex.
Fälschlich: Du hast eine Verpflichtung auf Sex mit mir.



Dazu warte ich mit Begeisterung einfach mal auf die Antwort darauf von dem Schwein, ähh Ferkel...


Geschrieben (bearbeitet)

@ Oliver: Ja sollte man nicht, war auch echt böse von uns.
Bin gerade nur über das Philosophenstöckchen gesprungen, da das Thema echt vielschichtig ist.
Denn "habe ich ein Recht auf Recht oder verwechsel ich es mit rechtlich oder Gerechtigkeit" ist immer wieder spannend.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Es ist eher die Diskrepanz zwischen einer sehr philosphischen Eingangsfrage und der versuchten Verküpfung mit der Realität.



Ich glaube das trifft den Kern der Motivation meiner Frage recht gut.............

Denn im Endeffekt scheint dieses Recht nicht durchsetzbar und für den einzelnen ändert sich an dem Fakt das er es wesentlich schwerer hat nichts...........


Geschrieben

@smpaarhan

da es ja wie du schon sagst ein sehr breitgefächertes thema ist, und wir hier keine Rechtanwälte von Beruf sind, habe ich mal recherchiert! Ich habe natütrlich eine eigene Meinung! Als ich früher im Internat war ( in den 80igern) wurde es So gehandhabt; das ein extra Zimmer bereitgestellt worden ist, mehr weiss ich auch nicht!


Geschrieben

Denn im Endeffekt scheint dieses Recht nicht durchsetzbar

warum sollte nicht durchsetzbar sein?


Geschrieben


Denn im Endeffekt scheint dieses Recht nicht durchsetzbar und für den einzelnen ändert sich an dem Fakt das er es wesentlich schwerer hat nichts...........


Moment mal zwischendurch: Welches Recht jetzt? Das Recht auf Sex oder das Recht auf persönlichen Geschmack?


Geschrieben

[COLOR=blue]@paan, beides. Das Recht auf persönlichen Geschmack wird am ehesten beim Bummel über die HoheStraße tangiert.[/COLOR]
Aber bestimmt nicht bei der Auswahl meiner Sexualpartner.


Geschrieben (bearbeitet)

BabetteOliver, wie wollt ihr es denn durchsetzen? Gegen das Recht eines Anderen auf seinen Geschmack? Beides sind zwar theoretische Rechte aber kann man wirklich das eine höher bewerten als das andere?

Man muß natürlich unterscheiden zwischen dem grundsätzliche Recht auf Ausübung des Sexes weil es gegen irgendwelche Regeln verstößt oder dem das persönliche Rechte anderer beschneidet, siehe den Geschmack der wohl meißten..........



Pan, beide, das Recht des einen Kontra das Recht des anderen.........



Ist das grundsätzliche Recht auf Sex das jedem Menschen zugestanden wird nicht eher ein Absichtserklärung der Gesellschaft auf Gleichstellung als ein einforderbares Recht gegenüber der Gesellschaft?.............



Ich bin über den Satz gestolpert "Auch häßliche Menschen haben ein Recht auf Sex", den ich in einem Profil gelesen habe..........


bearbeitet von Ferkel007
Geschrieben

[COLOR=blue]@Ferkel - das Recht auf Sex ist nicht die Verpflichtung eines jeden, mit mir Sex machen zu müssen.[/COLOR]

Dann wäre auch diese Seite überflüssig, jeder nimmt sich, was er will.

Das Recht auf Sex berechtigt nur zu der Möglichkeit, die eben real in diesem Land für einige Menschen unrechmäßig beschnitten wird.

Das Recht auf eigenen Geschmacklk berechtigt Dich, jedem den Sex zu verweigern, dem Du willst. Und sei die Maus noch so geil - Du kannst es lassen.
Der einzige, der Dein Recht auf den eigenen Geschmack behindern könnte, ist Dein Zauberstab.


Geschrieben


Pan, beide, das Recht des einen Kontra das Recht des anderen.........


Das kann man so nicht gegeneinander ausspielen, denn aktives Recht ist inkompatibel mit passivem Recht.
(geht halt nicht, dass der Eine dem Anderen in die Eier treten will, der Andere aber in Wirklichkeit Eier zeigen wollte)


Geschrieben

Also brauche ich mir um meine "Sozialverträglichkeit" keine ernsthaften Gedanken machen weil mein Geschmack evtl diskriminierend bzw nicht politisch korrekt ist? Dann bin ich ja beruhigt.........


Scherz beiseite, oft genug denk ich mir, klar, auch der oder die hat ein Recht auf Sex, Zärtlichkeit usw. aber sorry, nicht von mir und so sehen das wohl viele so das die Betreffenden am Ende doch oft alleine sind oder sich, wie anfangs erwähnt wurde, mit den Resten begnügen müssen..........

Glücklich wer seinen Geschmack seinen Umständen anpassen kann........


Geschrieben (bearbeitet)

Also brauche ich mir um meine "Sozialverträglichkeit" keine ernsthaften Gedanken machen weil mein Geschmack evtl diskriminierend bzw nicht politisch korrekt ist?

genau, Du darfst aus Mitleid ficken - musst aber nicht.

der oder die hat ein Recht auf Sex, Zärtlichkeit usw. aber sorry, nicht von mir

der Volksmund sagt, für den Topf gibt es ein Deckelchen. Und da ist was dran.
Und die Wissenschaft hat erforscht, dass es einen gemeinsamen Attraktivitätslevel für Paare gibt.
Einer Gruppe Studenten wurden Fotos von den einzelnen Partnern verschiedener Paare vorgelegt, die die Studenten nicht kannten.
Erstaunlicherweise konnten die Studenten die unbekannten Paare jeweils korrekt zusammenfügen.


bearbeitet von BabetteOliver
Geschrieben



der Volksmund sagt, für den Topf gibt es ein Deckelchen.




nicht wirklich!

"für jeden topf gibt es einen deckel",trifft es wohl eher.

aber auch "dass" ist gelogen!


Geschrieben (bearbeitet)

@montago100Ich hoffe, damit geholfen zu haben!

Ist ja nett, dass Du mir ungefragt helfen möchtest. Ich bin jedoch durchaus in der Lage, selber zu googlen, wenn ich Informationen benötige. Anstatt Deine ellenlangen kopierten Passagen zu lesen, hätte ich viel lieber Deine Meinung gelesen, die, wie Du zuvor schriebst, zu haben vorgibst, sie aber dann leider nicht geäußert hast.

Um Dir künftige Mühen zu ersparen, versichere ich Dir, dass ich mir grundsätzlich selber zu helfen weiß. Wenn ich Deine Hilfe benötige, lasse ich es Dich wissen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das Recht auf Sex ist im § 1353 II 1, 1. HS BGB geregelt: "Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet..." Aber da die Gerichtsvollzieher offenbar Probleme hatten, unwillige Partner zum Vollzug zu zwingen, gibt es § 888 III ZPO: "Diese Vorschriften kommen im Falle [...] der Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens [...] nicht zur Anwendung."

Ein wirkliches Recht auf Sex gibt also nichtmal in der Ehe!

Dagegen gilt aber: § 177 STGB: “Wer eine andere Person […] nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird […] bestraft."

Selbst zeigen ist verboten, siehe § 183: “Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird […] bestraft."

Und mit Geschwisterliebe ist auch nix: § 173: "Wer mit einem leiblichen Abkömmling oder einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird […] bestraft"

Schlussfolgerung: es gibt gar kein Recht auf Sex, nur Verbote dagegen!
Und da sind Aussehen und Gesundheitszustand ganz egal!

Sex haben zu duerfen ist ein Privileg, kein Recht!


Geschrieben

Rita schreibt:

Allerdings kann ich daraus nicht ableiten, daß ich das Recht auf Sex mit jedem Menschen habe.

Dieser Satz gilt genau dann und nur dann, wenn ich generell aus einem eigenen Recht, die Verpflichtung eines anderen ableite und damit dessen Rechtefreiheit beschränke. Das führt zu einer Paradoxie.

Wenn ich Recht eher so verstehe, dass dieses Recht ein privates ist, kann ich dem obigen Satz widersprechen. Mein Recht mit einer bestimmten Person Sex zu haben, trifft auf deren Recht zur sexuellen Selbstbestimmung. Sind diese Rechte unvereinbar, behalte ich mein Recht auf Sex mit dieser Person, bekomme ihn aber nicht.

Ich habe prinzipiell das Recht auf Sex mit jeder Person, aber praktisch nur mit den Menschen, die das auch mit mir wollen.

Das unterscheidet Ferkel in seinem Eröffnungsposting noch nicht.


Geschrieben

Wenn überhaupt, könnte man ein Recht auf Sex aus Art. 2 I GG ableiten. Denn Sex zählt zur Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Allerdings heißt es auch "...(1) soweit er nicht die Rechte anderer verletzt..."

Und da zum Sex nunmal eindeutig mindestens 2 gehören, endet das Recht da, wo die Grenzen des erwünschten Sex-Partners anfangen.

Faktisch gibt es also kein Recht auf Sex.


×
×
  • Neu erstellen...