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Frage an alle Hobbyjuristen - Pfandrecht??


la****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Moin,

ich hab mir gerade einen Wolf gegoogelt und bin immer noch nicht schlauer.

Bei meinem Supermarkt weigert die Bedienung sich, bestimmte Glas Pfandflaschen anzunehmen mit dem Kommentar: "Die führen wir nicht, die müssen wir auch nicht zurücknehmen!"

Es ist ausdrücklich KEIN "P-Pfand" (Dieses Einheitssiegel auf Dosen und Discounterflaschen), sondern es handelt sich z.B. um eine Halbliter Desperados Flasche oder um eine Flasche Salitos. Die dieser Edeka nicht verkauft.

Müssen sie oder müssen sie nicht?


Geschrieben

Keine Ahnung! Kenne mich nur mit Vermieter-Pfandrecht aus!


Geschrieben

Bei 'echten' Mehrwegflaschen kenn ich es auch nur so, dass Du nur zurückgeben kannst, was Du dort auch kaufen kannst.
Ausnahme sind hierbei die gängigen Mineralwasser oder übliche Bierflaschen. Da isses egal, welches Etikett draufpappt.

Aber solche Getränke in ner Design-Verpackung - da haste wohl Pech.

Da wird Dir also nix anderes übrigbleiben, als zu einem Getränkehändler zu gehen, der diese Getränke führt.

Hängt wohl damit zusammen, dass die Flaschen einer Art Clearing-System zugeführt werden müssen. Und wenn EDEKA oder Dein EDEKA-Markt diese Getränke nicht verkauft, dann wird er die Pfandflaschen quasi auch nicht los.


Anders ist es bei beim Einwegpfand - da werden die Flaschen ja üblicherweise noch im Automaten zerschreddert und das Clearing findet ohne die Flaschen statt.


Geschrieben

Und da die Frage ja nun beantwortet ist, muss nur noch geklärt werden, wer von euch beiden Mods den Thread schließt!


Geschrieben

lady;-)
Ich hab Dir den passenden Link geschickt und hoffe er hilft Dir weiter;-)

golden


Geschrieben

Huhu Golden,

danke für den Link - aber da geht es genau um das "Dosenpfand" oder besser das DPG Pfand. Das meine ich gerade nicht, dann wäre die Sache ja klar.

Es geht, als ganz konkretes Bsp., um eine große Desperados Flasche, bei Aral gekauft, steht drauf: "Mehrwegflasche, Geld zurück", aber sie hat NICHT das einheitliche DPG Pfandsiegel.

@Lingua: Sischer?


Geschrieben (bearbeitet)

Ne ne lady......schau

*Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen - unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden.[sB]*edit by MOD*[/sB] Das gleiche gilt auch für Alt-Verpackungen aus den Insellösungen.

Ausgenommen sind nur Geschäfte unter 200 qm²;-)


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Fremdlink entfernt
Geschrieben

Das bezieht sich auf:

Seit 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit.





Das sind die mit dem



Zeichen.

Darum geht es eben nicht.


Geschrieben

Eben Golden - Pfand-EINWEG-Verpackungen - ein Widerspruch in sich - darauf bezieht sich Deine Info.

Bei den Flaschen von Lady handelt es sich um MEHRWEGpfandflaschen - da gelten andere Regeln.


@Lady: ziemlich - ich kenn es zumindestens nicht anders.


Geschrieben

okok...ihr habt recht;-)

Bei Wiki findet sich aber noch was unter dem Stichwort *Mehrwegpfand*;-)

golden, die heute dann doch wirr ist;-)


Geschrieben

golden, die heute dann doch wirr ist;-)


Heute ???

Gruß dat erdi


Geschrieben

Und damit hab ich dann auch gefunden...

Das Mehrwegpfand ist nicht wie das Einwegpfand in der Verpackungsverordnung geregelt. Somit gibt es keine generelle Rücknahmeverpflichtung für Händler. Normalerweise werden Mehrwegflaschen aber problemlos überall dort zurückgenommen, wo sie – oder solche gleicher Form – angeboten werden. Anspruch auf Rückerstattung des Mehrwegpfandes hat man rechtlich allerdings nur in dem Geschäft, in dem das Getränk gekauft wurde.



Tja - Pech.

Dank Euch!


Geschrieben

Die Antwort findet man in der amtlichen Sammlung des BGH (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Zivilsachen Band 104, S. 323 ff.). Dort wurde ein dreijähriges Kind durch eine explodierende Mehrwegflasche erheblich verletzt. Auf Schadensersatz verklagt wurde der Abfüller der Limonade (nicht der Flaschenhersteller!). Der BGH begründete - anders als noch die Vorinstanz, das OLG Frankfurt - eine Verpflichtung eines Limonadenherstellers, die jeweils verwandten Mehrwegflaschen auf Fehler zu prüfen, sodass dieser nachweisen müsse, dass die Flasche erst später beschädigt worden sei (was natürlich nicht möglich war).
Folge war (nicht eben überraschend) die Einrichtung von faktischen Insellösungen; jedenfalls weigern sich seither Getränkeverkäufer, Flaschen anzunehmen, die nicht gelistete Getränke beinhaltet haben.
Lösen lässt sich das Problem bei den üblichen Mehrwegflaschen oft durch Ablösen des Etiketts. Ansonsten muss man wohl oder übel wieder zurück zum Verkäufer.


Geschrieben

Da es offensichtlich eine Mehrweg-Flasche ist, muss die rückwärts durch den Vertriebskanal wieder zu einer Brauerei zurück, die sie wieder befüllen kann.

Nun sind die Desperados keine Standard-Flaschen, sondern müssen eben genau da hin, wo sie herkamen. (Muss man eigentlich verzweifelt sein, um das Bier zu trinken? )

Es wäre vielleicht wirklich etwas viel verlangt, wenn jeder Händler zu jeder denkbaren Flaschenform so einen "Rückwärtsweg" aufbaut, obwohl er das Zeug gar nicht vertickt. Jedenfalls ist er in DEM Fall tatsächlich nicht verpflichtet.


Geschrieben (bearbeitet)


Die Antwort findet man in der amtlichen Sammlung des BGH (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Zivilsachen Band 104, S. 323 ff.).


Von wann ist denn das Urteil ?.

@ladyallista

was hast du den als suchparemeter eingetippt.

Ich hatte

flaschen zurücknehmen

eingetippt und etwas gescrollt und dann den link von der Verbraucherzentrale Hamburg angeklickt, da ist auch ein Beispiel drin.Kann ich aber nicht posten, da ich ja google Post Verbot habe


wenn ein händler nur glas verkauft, muss er kein pet zurücknehmen.ansonsten seit einigen Jahren wenn er pet flaschen hat, alle formen von pet flaschen.

Seit 1. Mai gilt das, das welches Jahr haben die aber vergessen


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@L_Z: manchmal muss mann nicht mal googeln um die Antwort zu finden

Lies nochmal das Eröffnungsposting von Lady - es handelt sich um Mehrwegflaschen aus Glas. Dass sie bei ARAL gekauft wurden ist in dem Zusammenhang unerheblich.


Geschrieben

Ich fand das mit dem Dosenbier auch viel praktischer.
Da konnte man einen Sixpack nehmen und keine hat sich beschwert.


Geschrieben

Ähnlich wie im "Einweg"-Bereich das Siegel der DPG gibt es auch für Mehrwegflaschen ein Siegel "Mehrweg, für die Umwelt" vom Arbeitskreis Mehrweg der Genossenschaft Deutscher Brunnen.

Mehrwegflaschen mit diesem Siegel - unabhängig vom Material Glas oder PET - werden ebenfalls von allen Getränkeläden zurück genommen (ausgenommen : Läden kleiner als 200 m² Verkaufsfläche).

Desperados gehören definitiv nicht zu diesen Flaschen, und müssen nur dort zurück genommen werden, wo sie auch verkauft werden. Alles andere ist Kulanz.


Geschrieben

@L_Z: manchmal muss mann nicht mal googeln um die Antwort zu finden



also laut der verbraucherzentrale Hamburg stimmt das was die Lady zitiert hat nicht.dort steht der Text.




Ab dem 1. Mai können Verbraucher Pfanddosen und -flaschen überall abgeben, wo Pfandgetränke verkauft verkauft werden. Dann ist Schluss mit der Insellösung, die beispielsweise Aldi, Lidl und Penny praktizieren. Die Discounter verkaufen eigene Handelsmarken in speziell geformten Flaschen, um nur ihre eigenen Getränkeverpackungen zurücknehmen zu müssen. Ab Montag ist für die Frage, ob das Leergut abgegeben werden kann, nur noch das Material entscheidend. Wo Pfanddosen verkauft werden, müssen auch Pfanddosen anderer Händler angenommen werden. Verkauft der Laden nur Flaschen, muss er nur Flaschen zurücknehmen. Eine bei Lidl erworbene Flasche kann dann bei Aldi abgegeben werden.


Geschrieben

l_z, nochmal: Da geht es um Einwegpfandgut.

Meine Frage ist beantwortet, danke nochmal an alle.

Ich bitte mal einen freundlichen Mod, den Thread zu schließen.


Geschrieben

[sB]Dein Wunsch ist mir Befehl

Liebe Grüsse

DM, Team Poppen.de
[/sB]


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