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Überwachung von Angestellten


Ce****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

@Cellerpaar, entschuldigung, ich finde den Stil, wie ihr Tatsachen verfälscht, ziemlich charakterlos.

Habe einen fehler beim Kopieren gemacht. Habe es gerade geändert.

Hatte etwas zuviel gelöscht während des Kopierens.



Ihr habt nicht einfach Text zuviel gelöscht, sondern auch nach Korrektur, verfälscht und ,ich will mal keinen Vorsatz unterstellen , aus dem Zusammenhang gerissen und damit die Leser hier in die Irre geführt.

Zudem würde ich mir wünschen, wenn ihr etwas externes zitiert, bitte auch eine Quellenangabe zu machen.

Ich zitiere mal den Text, wie er dort stand, und da dürfte ersichtlich sein, das dort beschrieben wird, wie es ohne, und wie es mit Betriebsrat zu handeln ist, und nicht, in dem ich das eine weg lasse, den Eindruck vermittel, das es pauschal so sei.

2. Kontrolle ohne Betriebsrat

Ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber anordnen, daß der Pförtner zunächst generell alle Personen, die das Betriebsgelände betreten dahingehend überprüft, ob sie Arbeitnehmer des Betriebes oder Besucher sind.
Nach herrschender Ansicht kann der Arbeitgeber aber Taschenuntersuchungen und Leibesvisitationen einseitig ohne Betriebsrat nur im Ausnahmefall anordnen, wenn nämlich der dringende Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt. Dabei muß aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Leibesvisitationen sind nur zulässig, wenn eine Sachverhaltsaufklärung auf eine andere Weise nicht zu erzielen ist.
Im Falle einer Leibesvisitation ist dem Arbeitgeber grundsätzlich zu empfehlen, zunächst die Polizei zu rufen. Sofern der Arbeitnehmer mit einer Untersuchung generell einverstanden ist, bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Die Leibesvisitation besteht im Normalfalle jedoch nur im Abtasten entsprechender Kleidungsstücke oder des Oberkörpers. Achtung: Es ist darauf zu achten, daß der Untersuchende jeweils das gleiche Geschlecht wie der Untersucher hat. Die Arbeitnehmerin Sappho durfte nicht von einem Mann untersucht werden.

3. Mitbestimmung des Betriebsrats

Torkontrollen und Leibesvisitationen betreffen generell die Frage der “Ordnung des Betriebes”. Der Betriebsrat hat deshalb vom Ausnahmefall des dringenden Verdachts einer strafbaren Handlung generell ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Dieses Mitbestimmungsrecht führt dazu, daß der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat gemeinsam genau regeln muß, wann, in welchen Fällen und wie Torkontrollen oder Leibesvisitationen bzw. Taschenkontrollen durchgeführt werden.
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so darf der Arbeitgeber nicht einseitig Torkontrollen, Taschenkontrollen etc. einführen, er muß ggf. nach § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle zur Lösung des Problems anrufen.



(C)“Bewerbungsrecht / Arbeitsrecht” von H.G. Rühle


bearbeitet von Prickel
Fettschrift vergessen
Geschrieben

warum solten die kunden ein gutes produkt nicht mehr kaufen? weil dieser hersteller da fertigen lässt, wo die anderen schon immer herstellen lassen? welches produkt würdet ihr denn aus deutschland kaufen?
die umsatzeinbrüche wurden auch nicht von den mitbewerbern gedeckt, weil der markt gesättigt ist.

was uns an der Entscheidung von Nokia so geärgert hat, war die Tatsache, daß es keine Notwendigkeit für den Schritt gab. Die Handyproduktion in Deutschland war für Nokia profitabel. Und wenn man als Arbeitnehmer selbst bei gewinnbringender Produktion um seinen (im Fall Nokia auch noch mit öffentlichen Mitteln geförderten) Arbeitsplatz machen muss, dann ist es kein Wunder, wenn die Umsatzzahlen in Deutschland herunter gehen, denn gesättigt ist der Markt schon seit langem. Offensichtlich gibt es im Moment eine Kaufzurückhaltung. Und die hat sehr viel mit der Entscheidung von Nokia zu tun.


Geschrieben (bearbeitet)

(C)“Bewerbungsrecht / Arbeitsrecht” von H.G. Rühle



Sorry, das haben wir nicht von dort. Haben gerade bei Google geschaut Dort steht es so wie du es getextest hast . Wir haben es aus einem andern Forum, wir haben nur Sätze desjenigen der es dort geschrieben hat gelöscht und dabei einiges zuviel gelöscht. Daher unsere Korrektur.

Wenn es in der Form die du hier getextet hast die richtige oder eine ander ist dann wollen wir jetzt nicht behaupten das unsere Version die richtige ist.

Daher können wir diesen Satz

@Cellerpaar, entschuldigung, ich finde den Stil, wie ihr Tatsachen verfälscht, ziemlich charakterlos.



nicht so richtig nachvollziehen

Gruss aus Celle


bearbeitet von Cellerpaar
Geschrieben

Ich selber arbeite in einem grossen Einzelhandelshaus .
Dort sind zig Kameras installiert , das ganze Haus wird durch eine Sicherheitsfirma überwacht .

Das auch wir Mitarbeiter damit wohl überwacht werden , müsste jedem klar sein .
Und immer wieder erlebt man Kollegen , die wegen Diebstahls rausfliegen und sich dann ernsthaft wundern , wie die das " gemerkt " haben .

Taschenkontrollen o.ä. gibt es bei uns nicht .
Wenn ich abends das Haus verlasse , dann mach ich von mir selber meine Tasche auf und zeig sie dem Schliesser , der dann immer abwinkt und sagt , daß er da gar nicht reingucken darf !

Ich hab vor zig Jahren mal bei Saturn gearbeitet als Aushilfe .
Dort waren z.B. stichprobenartige Taschenkontrollen ( was sich aber nur auf`s Tasche öffnen und reingucken beschränkte ) an der Tagesordnung .

Leibesvisitationen habe ich in meinem ganzen beruflichen Leben noch nie erlebt und es wäre auch etwas , gegen was ich mich strikt wehren würde !


Geschrieben

Das Thema ist eigentlich zu heikel, da beider Seiten Interesse eine Rolle spielen

Als AN hat man natürlich Angst vor einer pausenlosen Überwachung und sicher ist es vollkommen daneben, AN auf dem Klo per Cam zu überwachen.

Allerdings sollte man wirklich auch die AG verstehen, wenn Diebstahl und andere Dinge vermieden werden sollen.

Wir kennen diverse Unternehmen, die Cameras zur Überwachung haben und verhalten uns entsprechend.

Datenschutz ? Naja, den haben wir doch eh nicht mehr, oder glaubt da wirklich jemand dran


Geschrieben (bearbeitet)

@Cellerpaar, ich entschuldige mich, wenn mir vorhin etwas der Kragen geplatzt ist.

Aber mir geht die Galle, das mein ich nicht persönlich gegen Euch, sondern allgemein, wenn Aussagen zitiert werden, die für 3. nicht nachvollziehbar sind, Zitate so aus dem Zusammenhang gerissen werden, das sie einen neuen, aber dadurch falschen Zusammenhang ergeben. Daher auch meine Aussage zum Quellennachweis, wo ein jeder die Möglichkeit hat, das komplette Zitat nachzulesen.

Vielleicht bin ich da ein wenig dünnhäutig, da ich tagtäglich in Sachen Arbeitsrecht mit Halbwissen konfrontiert werde. Und ich habe schon erlebt, das Leute sich auf so etwas verlassen haben mit der Konsequenz, ihren Arbeitsplatz dadurch verloren zu haben.

@Geli, ich denke, wenn eine Firma offensiv damit umgeht, bei Vorhandensein eines Betriebsrats diesen mit einbindet, ist das ja auch vollkommen in Ordnung, wenn es darum geht, das Eigentum zu schützen. Nur wenn es darum geht, das Kameras etc. zur Leistungsüberwachung genutzt würden, wär ich nicht damit einverstanden und ich würde jedem BR auf die Füße treten, der so etwas mit dem AG global vereinbaren würde.


bearbeitet von Prickel
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