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Unterhalt...


lo****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben


Was hier wichtig ist , in meinen Augen , ist ein Umfeld , daß einen aktiv unterstützt .



Seh ich ganz genauso. Ich geh auch arbeiten..schon immer..aber auch aus dem Grund weil ich auf meine Selbstständigkeit nicht verzichten möchte. Und ich denke auch nicht das da meine Kinder schlechter dran sind als die Kinder die eine Mutter rund um die Uhr um sich haben.
Ich arbeite in der Pflege und habe auch oft Spätdienst..da kommt es auch mal vor das ich abends um 21 Uhr noch die Hausaufgaben kontrolieren muss..ist sicher nicht immer einfach aber auf jeden Fall machbar. Meine Kinder sind aber dadurch um einiges Selbstständiger geworden..was sicherlich nicht immer schlecht ist. Natürlich geht das nicht immer ...gerade wenn Kinder im Kindergartenalter sind...oder sogar noch kleiner.

gruß Sun


Geschrieben

das hat ganz und gar nichts mit dem alter des kinders zu tun. meine tochter ist 15 und braucht mich auch noch



Entschuldige bitte aber mit 15? Natürlich brauch ein Kind eine Mutter..auch mit 17 oder 19 noch..wenn es Probleme mit den Hausaufgaben gibt wieso tut sie sich nicht mti einer Freundin zusammen..oder Hausaufgabenhilfe? Sowas wird doch in Schulen angeboten

Ohne dir zu Nahe treten zu wollen aber das wäre für mich ein Alter, wo man einer Mutter zumuten kann ganztags arbeiten zu gehen..sorry


Geschrieben

@Sunshine ...
Meine Freundin ist auch in der Pflege , ergo auch die Spätdienste , oft an Wochenenden Dienst .
Und wenn ich diese 3 Kinder sehe , dann trifft das zu , was du beschreibst ...

Meine Kinder sind aber dadurch um einiges Selbstständiger geworden..



Wie gesagt , ein Umfeld was einen aktiv unterstützt und nicht nur kluge Reden schwingt , wie man was machen könnte , ist hier sehr wichtig .

Meine Freundin hat in all den Jahren nie Unterhalt vom Vater der Kinder bekommen , sie bekam das über`s Jugendamt .
Und wer 3 Kids grosszieht , der weiß , daß Unterhalt + Gehalt aus einem Vollzeitjob , sich da zwar zahlentechnisch nach viel anhören mag , aber das es das nicht ist !
Die Kids gehen , seitdem sie grösser sind , einem Nebenjob nach , was ich auch nicht verkehrt finde , da sie so eine Relation für Geld bekommen .
Heute überlegen sie sich dreimal , ob sie sich von ihrem " hartverdienten " Geld was kaufen oder nicht .

Ein Kind braucht seine Eltern immer ! Die Frage ist nur , in welchem Ausmass .
Ich brauche , da ich ja auch Kind meiner Eltern bin , diese heute auch noch !


Geschrieben

Also gut, ich habe es eingesehen,eine Mutter gehört nach Hause, ganztzägig um dem Scheisserle bis es 28 ist ( fertig mit studieren usw den Hintern zu wischen.
So ein Kind kann ja ab dem 10 ten Lebensjahr unmöglich eine oder zwei Stunden alleine verbringen, Rubi wo denkst du nur hin.
Ganztagsschule(wo die Hausaufgaben betreut werden und ein Nachmittagsprogramm geboten wird das wir nie bezahlen könnten) kommt natürlich auch nicht in Frage, wo kämen wir denn hin.

Wenn ein Kind in einer Partnerschaft geboren wird, denken wohl die wenigsten daran das sie einmal als Alleinerziehend dastehen können.
Kann aber passieren.
Klar kann man sich über Defizite bei Kindergärten, zahlungsunwilligen Kindesvätern etc. aufregen.
Paralell dazu habe ICH aber immer nach Lösungsmöglichkeiten zu diesen Problemen gesucht.
Als z.B. meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nach den Kindern schauen konnte, bin ich aufs Jugendamt und habe mich um eine Tagesmutter gekümmert.
Und sie gewährt bekommen. Der Spass hat mich 30 Euro im Monat gekostet, den Rest trug das Jugendamt UND ich konnte weiter Vollzeit arbeiten gehen und wusste meine Kids in guter Obhut.

Mir wäre es auch angenehmer gewesen drimal die Woche auf Kindergartenfesten und Elterkaffees rumzuhocken, über Kuchenbacken zu philosophieren und anzugeben was mein Kind schon alles kann was seine gleichaltrigen Kollegen noch lange nicht können.

Das Leben ist oft beschissen , das schlechte Gewissen das ich ab und an meinen Kindern gegenüber hatte auch(muss man halt anders wettmachen) und ich habe sie trotzdem großgebracht. Man muss in der Situation Kompromisse eingehen, vor allem muss man selbst etwas tun,es kommt keiner vorbei und nimmt einem das ab.


Geschrieben

würde mir mal jemand erklären wie diese frau vollzeit arbeiten kann, wenn ihr kind nur von 8-16 uhr betreut ist?



Wenn du dir alles richtig durchgelesen hättest dann wäre dir aufgefallen das die betreffende Mutter als Lehrerin arbeitet. Zur zeit als Nebentätigkeit mit 18 Stunden die Woche.

Das Gericht sah es aber so das sie ihre Stelle wieder als Vollzeit antreten kann da ihre Arbeitszeiten nicht mit den Hortzeiten Kollidieren.

Sie arbeitet nur Vormittags als Teilzeitkraft obwohl das Kind bis 16 Uhr betreut wird.

Und genau das ist dem Gericht sauer aufgestossen.

Gruss aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

Die Diskussion läuft ja schon heiß.
Vorweg: bislang wird ein Urteil diskutiert, dessen schriftliche Fassung (und damit die in Rechtskraft erwachsene Urteilsbegründung) noch gar nicht vorliegt. Denn wer auf der Homepage des Bundesgerichtshofes danach sucht, erhält folgende Mitteilung:

"Diese Entscheidung liegt am Bundesgerichtshof noch nicht gedruckt vor. Sobald sie
gedruckt vorliegen wird, werden Sie sie an dieser Stelle finden. Zwischenzeitlich gibt
es –bis auf die Pressemitteilung auf unserer Homepage –keine weiteren verfügba-
ren Informationen zu dieser Entscheidung, auch nicht in der Pressestelle. Wann die
Entscheidung genau fertig gestellt sein wird, lässt sich leider von hier nicht sagen.
Von Rückfragen an den Entscheidungsversand oder die Pressestelle bitte ich abzu-
sehen. Ich danke für Ihr Verständnis."


Mit anderen Worten: diskutiert wird eine Pressemitteilung (die auch noch von einem anderen Richter stammt, der gar nicht dem zuständigen Senat angehört) und das, was sich die Presse so zusammengereimt hat.

Wer die Pressemitteilung genau liest, stellt fest, dass sich viele Beteiligte zu früh gefreut haben könnten: Sie enthält nämlich u.a. folgende Sätze:

"Soweit die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung.
....
Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein.
...
Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578 b BGB scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalles abschließend zu berücksichtigen sind."


Dies zugrundegelegt, könnte sich diese Entscheidung für den Kindesvater als Pyrrhussieg erweisen. Der Bundesgerichtshof hat nämlich ausdrücklich die Frage offengelassen, ob einem alleinerziehenden Elternteil vor Erreichen der Volljährigkeit im Regelfall überhaupt eine Vollzeitstelle (also 40 Wochenstunden) zugemutet werden kann. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn - anders als im hier relevanten öffentlichen Dienst - nur die Wahl zwischen Vollzeit und Halbtag besteht.
Demgegenüber hat er ausdrücklich festgehalten, dass der Wegfall der früheren Altersgrenzen dazu führen kann, dass jetzt länger Betreuungsunterhalt gezahlt werden muss.
Eindeutiger Gewinner der Gesetzesänderung sind die Anwälte: während früher zahlreiche Mandantenkontakte aufgrund der starren Regelung (anderes Wort für klare Rechtslage) kurz waren ("Kann man wohl nichts machen"), bietet jetzt jeder Fall Anlass zur Hoffnung: wenn jeder Fall anders ist, ist keiner chancenlos (und damit eine Gelegenheit, mehr als nur das Beratungshonorar zu bekommen).
Und noch eine andere Seite könnte gewinnen: der BGH hat ausdrücklich auf sonstige Betreuungsmöglichkeiten (Hort etc.) hingewiesen. Diese sind indes in der Regel nicht kostenlos; ihre Insanspruchnahme kann zu einem erhöhten Unterhaltsbedarf des Kindes führen. Dann ist ein Prozesserfolg entwertet: was man beim Betreuungsunterhalt spart, zahlt man an das Kind (genauer: an die Betreuungseinrichtung). Und hier droht eine pikante Nebenwirkung: Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter wird steuerlich anders (besser!) behandelt als der Kindesunterhalt. Mit anderen Worten: nach einem solchen "Prozesserfolg" sollte der nächste Steuerbescheid möglicherweise besser im Beisein von Pastor und/oder Arzt gelesen werden.


bearbeitet von Segramon
Geschrieben

es ist in diesem forum wirklich schwierig eine sachliche diskussion zu führen, wenn einem dinge unterstellt werden, die man dann erst einmal wieder richtig stellen muss. aber ich versuchs mal:
- in der schule meiner tochter gibt es keine mittags- und hausaufgabenbetreuung
- dennoch geh ich ganztags arbeiten, weil...
- es meine arbeitszeit erlaubt ihr mit 15 noch den hintern zu wischen
- und sie trotz ihrer vorgeworfenen unselbständigkeit immer pünktlich in der schule ist obwohl ich bereist um 6 uhr das haus verlasse.


Geschrieben

Liebe Aumann..das war kein persönlicher Angriff sondern meiner Meinung her is es einfach möglich wenn man ein Kind hat in dem Alter deines Kindes, dass man dann ohne wenn und aber ganztags arbeiten gehen kann.

Gut in der Schule gibt es keine Hausaufgabenhilfe..aber Nürnberg ist groß..sicherlich gibts da Schülerhilfen (bei Jugendamt mal nachfragen oder googlen) und dann wäre es noch die Möglichkeit der Freundin,die ihr vlt helfen kann.

Auch denke ich is es möglich in dem Alter alleine aufzustehen bzw pünktlich zur Schule zu kommen musste ich mit 11 auch und hatte da noch eine kleine Schwester,die ich auf den Weg zur Schule in KiGa bringen musste..schmunzel


Geschrieben

@Only_lickle

jetzt muss ich schon mal blöd fragen. wo ist denn nun dein problem? glaubst du denn ich bin dagegen dass mütter ganztags arbeiten, wenn ich selbst arbeiten geh?
und
danke, ich brauch keine hausaufgabenbetreuung, weil ich eine arbeitszeit habe, bei der ich das selbst erledigen kann.

unsere meinungen unterscheiden sich scheinbar nur darin, dass deiner meinung nach jede mutter ohne wenn und aber arbeiten gehen kann.
ich denke aber das kann sie nicht, ohne grosse abstriche zu machen.
wie geile rubens und sunshine geschrieben haben, ist es bei den beiden leider weitaus schwieriger job und kinder unter einen hut zu bringen. ich finde, dass jede mutter anspruch auf arbeit hat, bei der sie nicht solchen belastungen ausgesetzt ist.


Geschrieben


Sie arbeitet nur Vormittags als Teilzeitkraft obwohl das Kind bis 16 Uhr betreut wird.

Und genau das ist dem Gericht sauer aufgestossen.

Gruss aus Celle



Bei genauer Lektüre der Pressemitteilung (und des vorausgegangen Urteils des Kammergerichts) wird auffallen, dass dies so nicht richtig ist: die betreffende Lehrerin hat eine 70 (genau: 69,7)-%-Stelle.
Der Bundesgerichtshof hat nur (!) beanstandet, dass das Kammergericht trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderung an den alten Altersgrenzen (sog. 0-8-15-Regel) festgehalten und den wechselseitigen Vortrag (insbesondere hinsichtlich der vorgetragenen Erkrankung des Kindes - zug. der Mutter - bzw. dem Paltz im Hort - zug. des Vaters) nicht gewürdigt habe. Dies muss der Familiensenat jetzt nachholen.
Da ist das Ende offen. Bereits die Pressemitteilung spricht davon, dass es auch danach beim alten Ergebnis bleiben könnte. Und - wie schon gesagt - der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob überhaupt eine Vollzeitstelle verlangt werden kann, nicht entschieden.
Überhaupt lässt sich sagen: der erste Fall, der zum Bundesgerichtshof gelangt ist, ist so von Besonderheiten geprägt (Flexible Teilzeitregelungsmöglichkeiten; Beamtin, die ihren Dienstherrn zudem leichter zwingen kann, darauf einzugehen; hoher Anteil an Tätigkeit zuhause), die in der Regel nicht vorliegen werden, dass er nur begrenzt zur Beurteilung künftiger Fälle taugt.


Geschrieben

jetzt muss ich schon mal blöd fragen. wo ist denn nun dein problem? glaubst du denn ich bin dagegen dass mütter ganztags arbeiten, wenn ich selbst arbeiten geh?



Um ehrlich zu sein hab ich gar kein Problem..nur wenn du dir den Schuh anziehen möchtest..bitte..lächel..du hast in deinem Post davor angesprochen das deine Tochter mit 15 Probleme hat wegen der Hausaufgaben und ich hab dir lediglich Ratschläge gegeben, damit das Mädel nicht bis zum Nachmittag warten muss damit du es ihr erklärst, wo deine Tochter vlt Hilfe bekommen kann. Wenn du was anderes draus liest is das nicht mein Problem

unsere meinungen unterscheiden sich scheinbar nur darin, dass deiner meinung nach jede mutter ohne wenn und aber arbeiten gehen kann.
ich denke aber das kann sie nicht, ohne grosse abstriche zu machen



In der Tat...wenn sie einen AG findet und sich die Zeiten der Betreuung so legen lassen KANN eine jede Frau arbeiten gehen..sei es TZ weil die Kinder noch jung sind oder VZ. Es werden soviele Hilfestellungen gegeben die schon angesprochen wurden (Horte, Tagesmütter) und ich finde keine Frau hat es wirklich nötig sich von dem Mann aushalten zu lassen. Das dadurch eine Doppelbelastung für die Frau anfäll..keine Frage; das es nicht einfach ist und ich auch verstehen kann das es zu viel wird..keine Frage.

Nur ich denke man lebt ja den Kindern auch was vor und wie will man Kindern was gutes vorleben wenn man selbst nie gearbeitet hat?


Geschrieben (bearbeitet)

"Wäre mir neu, dass das zulässig ist, bzw. das er dadurch den Unterhalt reduzieren kann."

Das ist nicht zulässig. Und wer es mit sich trotzdem machen lässt, sollte sich besser beraten lassen, oder den Anwalt wechseln.

Eigen zu verantwortende Verdienstminderung erlaubt es weder den Kindesunterhalt, noch den Ehegatten-Unterhalt zu kürzen. Das gilt sowohl für eigene Kündigungen, oder auch für eigenverantwortliche Veränderungen des Arbeitsvertrages (Minderung der Arbeitszeiten, Gehaltsverzicht, ...). Ausgenommen davon sind Veränderungen durch Tarif- und Steuerrecht, die der Unterhaltspflichtige nicht zu verantworten hat.

Darüber hinaus liegt der Unterhaltsberechnung ein Durchschnittswert der letzten 12 Monats-Einkommen zu Grunde. Der Kindesunterhalt berücksichtigt auch eventuelle Gehaltsteigerungen, z.B. durch Wechsel des Arbeitsplatzes oder neue Tarifabschlüsse, die dem Ehehgatten-Unterhalt nach der Scheidung nicht mehr zugerechnet werden können.

Wie gesagt, wer es mit sich machen lässt, sollte sich einen neuen Anwalt suchen.



"Meine neue Partnerin hat ein entwicklungsgestörtes Kind und soll nach der Scheidung auf Unterhalt verzichten???? Sie ist nicht in der Lage Volltags zu arbeiten. Das Kind hat jede Woche irgendwas anderes. Hier zum Arzt, da zum Arzt. Das macht kein Chef auf dauer mit. Und da wir zusammen leben gelten wir noch als eheähnliche Gemeinschaft."

Ich würde das mal nicht an die grosse Glocke hängen.
Du bezeichnest Euch selber als eheähnliche Gemeinschaft, also als Versorgungsgemeinschaft, die entsprechend auch vom Amts wegen so eingestuft wird?
In diesem Falle hat Deine Lebenspartnerin überhaupt keinen, oder nur reduzierten Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt, da die Unterhaltspflicht grundsätzlich auf die neue Versorgungsgemeinschaft übergegangen ist. Der Ehegatten-Unterhalt wird dabei durch den sog. Betreuungsunterhalt abzüglich des wohnwerten Vorteils aus der neuen gemeinsamen Haushaltsführung ersetzt. Es bleibt lediglich der volle Anspruch auf Kindes Unterhalt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das urteil find ich in ordnung, die rechtsprechung ist im heute angekommen !

Die kinderbetreuung ist heute schon fast in jedem dorf soweit ausgebaut , das es zumutbar ist vollzeit zu arbeiten !
Ich kenne einige alleinerziehende deren partner gar keinen unterhalt geleistet haben obwohl die dazu verurteilt wahren! und die musten zwangsweise arbeiten um zu überleben !

Ich finde allgemein das Ehefrauen nicht nur den haushalt machen sollten ; und wenn es nur einpaar stunden in der woche sind die sie arbeiten ?
Aber es ist abwechslung , und sie kriegen keinen haus,küche , kinder cooler !!!
Und wenn jetz die leier mit der doppelt belastung kommt ? dann schaft einfach das hotel mama ab, Kinder können ihr zimmer selber sauber machen und den müll runterbringen und männer können einkaufen gehen,vor allem wenn die einen teilzeit job unter 40 stunden die woche haben ?
Und ein paar scheidungen weniger kommen vieleicht auch raus bei dem entwurf ?


Geschrieben

Weniger Scheidungen? Wohl eher nicht... Frauen, die sich zwar gerne von ihrem Mann, nicht aber von ihren Kindern trennen wollen, können dies nur noch tun, wenn die äußeren Umstände geregelt sind (Vollzeitjob vorhanden, Kinderbetreuung gesichert). Männer, die gerne wieder in ihr Single-Dasein mit Party und Null-Verantwortung zurück wollen, können dies nun ohne Probleme... Ich hoffe, dass wenigstens ein paar Mütter (oder auch Väter - je nachdem), die in eine solche Situation geraten, vom Richter entscheiden lassen, wer von beiden verpflichtet wird, die Kinder zu behalten und Vollzeit arbeiten zu gehen. Vielleicht erkennt man dann, dass es mit großen Schritten wieder in die falsche Richtung geht...


Mein Ex zahlt seit zwei Jahren weder Kindesunterhalt, noch den vereinbarten Trennungsunterhalt (und ja, auch ich habe Titel, Urteil usw. - aber Papier ist geduldig). Ich gehe also auch Vollzeit arbeiten, aber nur, weil meine Eltern sich jeden Tag um mein Kind kümmern, denn hier auf'm Dorf gibt es 0 (in Worten: Null) Betreuungsangebote für Nachmittags. Ich habe immer ein schlechtes Gewissen meinem Kind gegenüber. Und ich fühle mich völlig ausgelutscht - irgendwie kommt immer alles zu kurz. Mein Kind kommt zu kurz, meine Freunde kommen zu kurz, mein Haushalt kommt zu kurz und ich selbst natürlich auch....


Geschrieben

paan..

und sepput

warum betrachte ihr denn kindergärten und horte als aberkennung sozialer kompetenzen der eltern?
ziemlich engstirnige sichtweise!
soziales verhalten mit anderen kann ein kind nur mitt entsprechenden kontakten entwickeln und es gibt hunderte beispiele wo kinder dsann in der schule echte schwierigkeiten haben oder in grüppchen verfallen.
das hat nichts mit stasi usw zu tun, ganz im gegenteil.
jeder soziale kontakt ist ein gewinn auch für euch!
warum wohl ist eine vorschulüflicht eingeführt worden?????
doch nicht etwa völlig grundlos???

menschen die nur allein sind werden verbittert und aggressiv wie man an manchen beiträgen in dem ein oder anderen thema hier im forum gut erkennen kann. es gibt nur eine meinung und die muss in einem bestimmten wohnzimmer bleiben und gild somit als einzig richtig genau wie beim eigentlichen thema, es wird viel gebven die großes theater machen weil alles sssssoooooooooooo ungerecht ist.

sorry auch für meinen offbeitrag aber ich wollte das nicht so unkomentiert lassen, jedoch kein neues thema deswegen eröffnen.


die sexy


Geschrieben

Also wenn die Zahlen in der Bild stimmen dann kann ich die Klage mehr als verstehen.

Sie hat im Schuldienst eine 70 % Stelle in der Besoldungsgruppe A 13. Kommt damit auf 2150 € Netto. Dazu 154 € Kindergeld und 380 € Unterhalt für das Kind.

Macht zusammen : 2684 €


Dazu fordert sie noch eigenen Unterhalt von 837 €


Wenn man dann noch bedenkt das sie bei einer Vollzeitstelle nur 8 Stunden mehr in der Woche arbeiten würde. Also insgesamt 26 Stunden in der Woche. Dann kann man nur sagen: Sie soll und Muss die Vollzeitstelle wieder antreten.

Gruss aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

@sexyblondwitch
Heute mal wieder auf Krawall gebürstet?
Bist wohl selber verbittert? Aggressiv? Einsam?
Lies einfach nochmal in Ruhe, was geschrieben wurde und vor allen Dingen: Versuche bitte, es zu verstehen!

Nirgendwo schrieb ich etwas von Stasi und ich habe auch nicht vor, Kinder von sozialen Kontakten abzukapseln. Wohin verdrehst Du hier eigentlich ganz sachliche Aussagen von mir? Wer Kinder per Staatsmacht in Horte einweisen lassen will, der entzieht damit klipp und klar den Eltern ihre Kompetenzen. Was gibt es daran schön zu reden und deswegen andere User hier als offensichtlich vereinsamt und aggressiv, verbittert zu diskreditieren? Du bist mir ja vielleicht ne Marke...

Nachtrag:
Übrigens kann auch in Horten, Kindergärten, Schulen der Schuss nach hinten losgehen, was die sozialen Kontakte angeht.
Schon mal beobachtet, wie deutschstämmige Kinder plötzlich anfangen, nur noch in sogenanntem "kanakisch" rum zu stammeln?
Soviel zur Kompetenz von den staatlich verordneten Erziehungsberechtigten bezüglich Sprachpflege in ihren Gruppen oder Klassen.
Ist nur mal ein Beispiel von vielen, da könnte man jetzt natürlich völlig weiter abschweifen, aber diese Glorifizierung von
Zwangskasernierung schon bei Kindern sehe ich jedenfalls nicht ein. Und es ist auch nicht "off" hier, denn das genau birgt das Urteil versteckt in sich!


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Frauen sollten arbeiten gehen, sobald dies möglich ist. Allerdings sollten Männer auch nicht vergessen, dass diese Familie auch mal erwünscht war. Und ohne Unterhalt stehen, eben vor allem die Kinder, manchmal ganz schön scheisse da.

Aber bei einer Trennung ist dies den meisten ja nicht mehr wichtig. Streit und Zank, bitte gern und sehr beliebt, über die Kinder.

So lange die Kinder ihre Mutter brauchen, sollte dies auch möglich sein. Und es kommt die Zeit, da werden sie eigenständiger und gehen ihre eigenen Wege.

Aber zum Glück musste ich mich mit solchen Zeugs nie streiten. Denn wenn man erwachsen ist und sich trennt, kann man das auch ohne richterliche Entscheidungen machen.


Geschrieben



Nachtrag:
Übrigens kann auch in Horten, Kindergärten, Schulen der Schuss nach hinten losgehen, was die sozialen Kontakte angeht.
Schon mal beobachtet, wie deutschstämmige Kinder plötzlich anfangen, nur noch in sogenanntem "kanakisch" rum zu stammeln?
Soviel zur Kompetenz von den staatlich verordneten Erziehungsberechtigten bezüglich Sprachpflege in ihren Gruppen oder Klassen.
Ist nur mal ein Beispiel von vielen, da könnte man jetzt natürlich völlig weiter abschweifen, aber diese Glorifizierung von
Zwangskasernierung schon bei Kindern sehe ich jedenfalls nicht ein. Und es ist auch nicht "off" hier, denn das genau birgt das Urteil versteckt in sich!



Meine Tochter kam mit 4 in den Kindergarten...Sie konnte zu dem Zeitpunkt kaum ein Wort Deutsch.(da sie bis 4 in Kroatien lebte)..nach 3 Monaten sprach sie Deutsch als hätte sie nie eine andere Sprache gesprochen ..und zwar gutes Deutsch..sogar mit Bayrischen Dialekt..*g*... Heute spricht sie die Sprache um einiges besser als ihre Muttersprache..und zwar grad durch Kindergarten und Schule...
Vor allem ist sie immer gerne in den Kindergarten gegangen. Also ist meine Erfahrung da nur positiv. Ich seh das nicht als abschieben...natürlich gibt es auch andere Fälle..da gebe ich Dir recht..
Trotz allem ist meine Meinung das es einem Kind nicht schadet hin und wieder auch mal alleine zu Hause zu sein...oder eben im Kindergarten..Betreuung oder ähnliches.
Das Leben ist nun mal kein Zuckerschlecken..und nicht jede Mutter kann oder möchte nur Mama und Hausfrau sein...womit ich das nicht unterschätzen will...
Aber ich wäre unglücklich wenn ich meine Arbeit nicht hätte..und somit hätten meine Kids auch nichts von mir gehabt.


LG Sun


Geschrieben

Frauen sollten arbeiten gehen, sobald dies möglich ist. Allerdings sollten Männer auch nicht vergessen, dass diese Familie auch mal erwünscht war. Und ohne Unterhalt stehen, eben vor allem die Kinder, manchmal ganz schön scheisse da..



In dem Fall um den es ging hat die Mutter mit einem Teilzeitjob (Kindesunterhalt und Kindergeld) fast 2700 € und fordert vom Kindesvater noch über 800 €. Da kann man eigentlich nicht von wenig Geld reden geschweige denn keinen Unterhalt.

Kenne mehr als genug Familien die haben noch nicht einmal die Hälfte dessen was sie als Alleinerziehende Mutter mit einem Kind hat.

Gruss aus Celle


Geschrieben

Ich vermute mal, dass der Urteilsspruch einem männlichen Hirn entsprungen ist...

"Vielleicht ist es schon erwähnt worden".

Zunächst waren es 3 Frauen und zwei Männer Weib! (oder gar nur ein Mann?)

Verstehen, dass so ne Angst hier herrscht kann ich eh nicht? [...Vielleicht ist es schon erwähnt worden..] Denn jeder Einzelfall wird zukünftig entscheiden und das heisst nach wie vor das Gleiche Zahle Mann und Söhne (und Töchter natürlich)


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