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Gesetze in Deutschland ... blick ich nicht!


n0rman-4964

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo!

Habe grade mit meiner Cousine telefoniert. Wir verstehen uns super und reden über alles.
Da hatten wir das Thema vom "Ersten Mal" und etc. usw. Übrigens sie wird in zwei Wochen 18, also nicht das hier jemand was falsch versteht!

Aber was wir uns gefragt haben - wieso ist in Deutschland offiziell Sex ab 16 Jahren erlaubt, aber pornographische Inhalte (Filme, Bücher, Zeitschriften etc.) erst ab 18 Jahren?

Das ergibt eigentlich keinen hieb- und stichfesten Grund!


Geschrieben (bearbeitet)

das stimmt nicht ganz!
sexuelle handlungen zwischen jugendlichen sind sogar schon unter 14 erlaubt, wenn denn beide jugendliche unter 14 sind. zwischen dem 14 und dem 16 lebensjahr dürfen jugendliche mit partnern zwischen 14 und 18 schlafen, wobei selbst bei zwischen 18 und dem 21 lebensjahr keine genaue gesetzeslage besteht(wie wir wissen bewegt man sich zwischen 18 und 21 noch nicht komplett im ,,erwachsenenbereich'' es kommt auf die reife an)
ab 16 jahren darf sich der jugendliche praktisch frei aussuchen mit wem er/sie sex hat, sofern die person nicht unter 14 ist.
pornographische materialien sind ebenfalls schon für 16 zugänglich, solange die geschlechtsteile nicht zu sehen sind(äussere schamlippen und errigierter penis)


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

wieso ist in Deutschland offiziell Sex ab 16 Jahren erlaubt, aber pornographische Inhalte (Filme, Bücher, Zeitschriften etc.) erst ab 18 Jahren?
Das ergibt eigentlich keinen hieb- und stichfesten Grund!



... weil der Konsum von Pornos anders als eigene zwangfreie sexuelle Erfahrungen einen verderblichen Einfluss auf die Entwicklung des Geistes und der Persönlichkeit hat ... immer vorausgesetzt, dass ein sich entwickelnder Geist überhaupt vorhanden ist.


Geschrieben

Pornos ist komerziell und sex ist privat ?
Und dann gibt es da noch das jugendschutzgesetz !
Auserdem ist das so lange noch gar nicht her wo der beischlaf eines mehr als 21 jahre alten mannes mit einer jüngeren frau noch strafbar war wenn die nicht verheiratet waren !


Geschrieben

...
Auserdem ist das so lange noch gar nicht her wo der beischlaf eines mehr als 21 jahre alten mannes mit einer jüngeren frau noch strafbar war wenn die nicht verheiratet waren !



Das kannte ich jetzt noch nicht


Geschrieben (bearbeitet)

[SIZE=2]zum besseren verständins:

[/SIZE]Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.

[COLOR=#000000]Grundsätzlich gilt, wenn der Partner das gleiche Alter hat, dann darf man auch mit ihm Sex haben, ohne irgendwelche Strafen zu erwarten. Egal ob beide 13 oder jünger bzw. älter sind. Bei unter 14 Jährigen gilt das aber nur weil sie nicht strafmündig sind. Verboten ist jeglicher Sex mit unter 14 Jährigen, es sei denn man ist gleichaltrig. In einer Grauzone befindet man sich, wenn der Altersunterschied mehr als sechs Jahre beträgt und einer der Partner schon 18 Jahre alt ist. Wer volljährig ist und mit einer minderjährigen Person Sex hat, darf seine Machtstellung nicht ausnutzen und beide müssen den Sex auch wirklich wollen. Schwierig wird es bei dem Fall, wenn ein Partner 21 Jahre oder älter ist und der andere 14 oder 15 Jahre ist. Die ältere Person darf dabei niemals seine Macht gegenüber dem Jüngeren ausnutzen. Damit man sicher geht sollte man die Finger davon lassen, denn Strafantrag kann auch von den Eltern gestellt werden und dann wird es einem vor Gericht schwer fallen seine Unschuld zu beweisen, das man seine Stellung nicht ausgenutzt hat. Denn es wird davon ausgegangen, das jeder Erwachsene seine Erfahrung dazu benutzt zu seinem Ziel zu kommen und somit die Jüngere, den Jüngeren einlullt.

Kurzform:

  • </p><p>

  • Sex mit Gleichaltrigen ist erlaubt.
  • Sex mit unter 14 Jährigen ist verboten, es sei denn man ist im gleichen Alter.
  • Ansonsten darf der Altersunterschied nicht mehr als 6 Jahre betragen und beide müssen es wollen.
  • Ist der jüngere Partner 16, dann fällt die 6 Jahre Regel weg.

[/COLOR]


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Die Gesetze wurden in den letzten Jahren erheblich gelockert, vor 40 Jahren sagte man noch bei einem Mädel unter 16:

Da hat der Staatsanwalt noch den Daumn drauf.

Dann gibts noch die Unterhaltung zwischen 2 ***agern:

Susi, kommst du mit ins Kino, da läuft gerade ein gutes Sexfilm?
Das wird nix, der ist erst ab 18, außerdem habe ich keinen Babysitter.


Geschrieben


Da hat der Staatsanwalt noch den Daumn drauf.



Oder das Gesetzbuch zwischen den Beinen.


Geschrieben

Zurück zum Ausgangsposting:
Starre zeitliche Grenzen sind letztlich nur eingeschränkt begründbar. Gerade Jahre sind insoweit nur von begrenzter Aussagekraft, da das Jahr eine astronomische Größe (Umrundung der Sonne) darstellt und keine physische/psychische: niemand kann begründen, wieso ausgerechnet in der Nacht auf den 14ten, 16ten, 18ten oder 21ten Geburtstag die Reife kommen soll (und das auch noch exakt Schlag Mitternacht). Jedes andere Datum wärte genauso willkürlich. Letztlich kann man sie nur mit Praktikabilitätsgründen rechtfertigen: individuelle Prüfungen sind schlicht nicht möglich, und ein Totalverzicht ist indiskutabel.


Geschrieben

die Fragestellung ist, warum Jugendliche Sex praktizieren dürfen, aber keine pornografischen Werke lesen oder sehen dürfen.
Selber Sex zu praktizieren ist das Ausleben der eigenen Wünsche, Gefühle und Bedürfnisse. (die Altersbeschränkungen, die dabei bestehen, sollen genau dieses sicher stellen)
Pornos zu konsumieren kann die Entwicklung der eigenen Wünsche, Gefühle und Bedürfnisse beeinflussen und verändern. Möglicherweise ist der Konsum für einzelne (oder sogar die Mehrheit) unproblematisch, aber er kann auch große seelische Schäden hinterlassen. Daher ist der Zugang bis zur Volljährigkeit verboten.


Geschrieben

Aber was wir uns gefragt haben - wieso ist in Deutschland offiziell Sex ab 16 Jahren erlaubt, aber pornographische Inhalte (Filme, Bücher, Zeitschriften etc.) erst ab 18 Jahren?

Sex ist etwas schönes, und man kann und soll ihn nur da verbieten, wo Menschen geschützt werden müssen.

"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt."
(Ohne weitere Prüfung irgendwo aus dem Netz abgefischt)



Hier wird zwischen Pornographie und Erotik unterschieden. Mit DIESER Definition von Pornographie stimme ich überein, und es ist ein vernünftiges Anliegen, wenn man solches Material tatsächlich nur Erwachsenen zugänglich macht.


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