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Kompliziertes Unterhaltrecht


Sc****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Moin ihr Lieben,

habe einen recht komplizierten Fall, den ich trotz intensiver Recherche nicht selbst lösen kann. Daher nun meine Frage hier im Forum. Vielleicht gibt es ja Fachleute!

Es geht um eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern. Die Kinder sind von verschiedenen Vätern, wobei der Vater des 2. Kindes bereits verstorben ist.

Kind 1 ist 18 Jahre alt und Kind 2 ist 15. Beide sind Schüler und leben im Haushalt der Mutter.

Der Vater von Kind 1 hat ein Nettoeinkommen von ca. 1.900 Euro, die Mutter ca. 1.200 Euro. Das Kindergeld für beide Kinder bekommt die Mutter. Genauso wie die Halbwaisenrente für Kind 2 in Höhe von 143,05 Euro.

Bis zum 18. Geburtstag von Kind 1 hat der Vater den Unterhalt an die Mutter gezahlt. Seit Vollendung des 18. Lebensjahres direkt an das Kind.

Nun ist die Frage, wer an wen wieviel Unterhalt und in welcher Form bezahlen muss? Der Vater an den Sohn oder die Mutter? Wie viel? Die Mutter auch an den Sohn, oder werden die anteiligen Lebenshaltungskosten für Wohnung, Essen, Auto etc. angerechnet? wie hoch ist der Selbstbehalt der Mutter? Sschließlich muss sie auch noch Kind 2 versorgen!

Geplante Änderungen beim Kindergeld und in der Düsseldorfer Tabelle ab 2010 bitte außer Acht lassen.

Schon mal herzlichen Dank im Voraus!


Geschrieben

erstmal - ich weiss es nicht genau - aber


da das sozialrecht besagt, das kinder, die im haushalt der eltern leben, bis zum 25igsten lebensjahr keinen eignen antrag stellen dürfen, jedoch die unterhaltszahlungen als einkommen angerechnet werden müssen - theoretisch..wohl an die kinder
ich denke praktisch gibt es in jedem haushalt 1000 regeln, die man nutzen kann


Geschrieben (bearbeitet)

Kompetente Rechtsberatung gibt es beim Rechtsanwalt.

Vielfältige und sicher lustige Einzelmeinungen von verschiedensten Teilnehmern mit "ganz ähnlichen Fällen" werden wohl eher zur Unterhaltung beitragen. Weniger zum Unterhalt.

Berät das Jugendamt nicht in solchen Fällen? Oder sind die "Kinder" zu alt?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes.



Das Kind kann allerdings dem Elternteil, bei dem es lebt, auch erlauben, weiterhin seine Rechte gegenüber dem anderen Elternteil wahrzunehmen. (Vollmacht).


Auf der einen Seite gehen zwar Gesetz und die Unterhaltstabellen davon aus, dass mit dem 18. Lebensjahr die Bedürfnisse des jungen Menschen steigen, was sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Jugendliche aus dem Haushalt der Eltern auszieht und einen eigenen Hausstand begründet. Auf der anderen Seite verschlechtert sich die finanzielle Situation des Jugendlichen unter Umständen.


Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert (Ausnahme priviligierte Volljährige), hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen, auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden.

Mit steigendem Alter wachsen auch die Anforderungen an das Kind, seinen Unterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise selbst zu decken.

Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB).




quelle: treffpunkteltern


Geschrieben

Kompetente Rechtsberatung gibt es beim Rechtsanwalt.



Das stimmt! Aber da die sich bis zum 31.12. um die ganzen Fristsachen kümmern müssen, sind die schon seit Wochen überlastet.

Und für die Wartezeit hatte ich gehofft, hier vielleicht eine halbwegs kompetente Fachperson zu finden. Oder jemand hat mal einen ähnlichen Fall mitbekommen!?



Berät das Jugendamt nicht in solchen Fällen? Oder sind die "Kinder" zu alt?



Die Kinder sind zwar nicht zu alt dafür, aber die Mitarbeiter beim Jugendamt zu inkompetent. Die wissen weder wer wem was zahlen muss, noch wieviel.

Klare rechtliche Aussagen im Netz gibt es nur bzgl. Selbstbehalt des alleinstehenden Unterhaltsverpflichteten oder für volljährige Kinder mit eigener Wohnung.

@ampaar: Den Text habe ich auch gesehen. Aber wie hoch ist der Selbstbehalt der Mutter mit einem weiteren Kind? Wieviel kann/muss sie noch zahlen? Kann sie dem volljährigen Kind auch Unterhalt in Form von Zimmer, Essen etc. gewähren? Oder müssen die Zahlungen dafür hin und her fließen?


Geschrieben (bearbeitet)


@ampaar: Den Text habe ich auch gesehen. Aber wie hoch ist der Selbstbehalt der Mutter mit einem weiteren Kind? Wieviel kann/muss sie noch zahlen? Kann sie dem volljährigen Kind auch Unterhalt in Form von Zimmer, Essen etc. gewähren? Oder müssen die Zahlungen dafür hin und her fließen?



So bleibt schließlich nur noch zu erwähnen, dass auch erwachsene Kinder nach wie vor dem Bestimmungsrecht ihrer Eltern gemäß § 1612 Abs. 2 BGB unterliegen. Bieten die Eltern dem Kind nach wie vor die Versorgung im eigenen Haushalt an, kann das Kind eine Geldzahlung nicht geltend machen – und dann wohl auch nicht ausziehen.


quelle: Unterhalt für volljährige Kinder
&lt- 123recht*net


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
name entfernt - ich böses mädschen darf den doch nicht veröffentlichen
Geschrieben

Rechtsberatung ist Job der Anwälte.



Und Poppen ist Job der Prostituierten - und dennoch suchen viele hier.

Kochen ist Job der Köche - aber auch ich hab schon Rezepte veröffentlicht... und nun?


Geschrieben



Kochen ist Job der Köche - aber auch ich hab schon Rezepte veröffentlicht... und nun?




Eine versalzene Suppe ist um ein vielfaches harmloser als falsche oder zumindest unvollständige Rechtsberatung.


Geschrieben

DIE könnte man auch von inkompetenten Anwälten bekommen. Man muss immer selbst recherchieren.


Geschrieben

DIE könnte man auch von inkompetenten Anwälten bekommen. Man muss immer selbst recherchieren.



Das spielt keine Rolle! Rechtsberatung dürfen ausschließlich Rechtsanwälte leisten!


Geschrieben




Also ich versteh nicht ganz warum der Vater das gemacht hat! Wollte er der Mutter eins auswischen? Oder hatte er Angst sie ""bereichert" sich??


Meine ist 22, noch in der Ausbildung und wohnt bei mir. Kindergeld und Unterhalt wandern auf mein Konto und sind für wohnen,essen und kleine Hilfen am Monatsende. Ihr Ausbildungsgeld darf sie "verschleudern".


Den Selbstbehalt für sie würd ich der Tabelle entnehmen: Alleinerziehend mit 1 Kind und arbeitend. Ich denke mal das hebt sich bei ihr auf.

Mit dem "großen" Sohn dann einen Mietvertrag machen und er muss sich dann auch Selbstversorgen. Denn wer Unterhalt bekommt zieht automatisch aus "Hotel Mama" aus.





Geschrieben

Das spielt keine Rolle! Rechtsberatung dürfen ausschließlich Rechtsanwälte leisten!




Hier wird ja nicht explizit nach einer RECHTSBERATUNG gefragt sondern nach Erfahrungswerten, die andere in ähnlichen Fällen schon gemacht haben könnten und aus denen der TE evtl. was für sich ableiten könnte.


Geschrieben

Es handelt sich um einen konkreten Sachverhalt, hinsichtlich dessen eine rechtliche Auskunft begehrt wird. Unabhängig von der Frage gesetzlicher Verbote gerät das Forum hier an seine Grenzen: ist eine Auskunft falsch und führt dies zu einem Schaden, ist die Not groß (zumal auch unentgeltlich erteilter Rat eine volle Haftung auslösen kann). Schon deshalb empfehle ich, hier denjenigen zu fragen, der das beruflich macht (und für Fehler eine Haftpflichtversicherung vorweisen kann).


Geschrieben

Man muss immer selbst recherchieren.




... die Lieblingsmandantschaft eines jeden Rechtsanwaltes .... Frage an M: bist Du Lehrerin ? - die wissen nämlich in Rechtsfragen auch immer alles besser ....


Geschrieben

... die Lieblingsmandantschaft eines jeden Rechtsanwaltes ...



Ja, das mag jeder "Fachmann": Informierte, selbst denkende Kunden!

Salve , Titus


Geschrieben

... die Lieblingsmandantschaft eines jeden Rechtsanwaltes .... Frage an M: bist Du Lehrerin ? .



Nein, bin ich nciht, habe aber in meinem langen Leben gelernt, dass man sich um seine eigenen Belange kümmern muss. Bei meinem eigenen Zugewinnausgleich habe ich auch etwas gefunden, was meine Anwältin nicht gefunden hatte - auch ein Anwalt muss mal etwas nachsehen und hat nciht alle Gesetzbücher im Kopf.

Ja, das mag jeder "Fachmann": Informierte, selbst denkende Kunden!



Geh mal in eine autowerkstatt.... einmal mit und einmal ohne Kenntnisse! Ich wette, beide Rechnungen würden bei gleichem Schaden unterschiedlich ausfallen!


Geschrieben (bearbeitet)

ich habe, weder im sozialgericht noch beim landgericht, uninformiert meinem anwalt gegenübergessen - den auch einem anwalt glaube ich nicht alles und wenn man kein grundwissen ob der problematik hat, kann man nicht nachfragen und auch anwälte sind nunmal keine allwissenden götter, die alles wissen und machen sich gerne die arbeit einfach und bedenken nicht jedes kleine detail - weil es sind auch nur menschen, die mit wasser kochen und wenn se pech haben abends ne bremsspur inne schlüpper haben
natürlich kann man dann, wenn der anwalt mist gebaut hat, gegenprozessieren......aber wenn es um *terminfragen* geht, hat nicht jeder die ruhe dazu

das sehe ich grade beim ausarbeiten eines komplizierten testamentes, bei dem nicht nur einfach vererbt sondern auch noch andere regelungen getroffen werden müssen


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

hallo,
du hast vergessen zu erwähnen, was macht das volljährige kind .. ausbildung oder noch schule?
wenn das volljährige kind eigenes einkommen hat (ausbildungsvergütung) haben beide unterhaltspflichtige das recht, die hälfte des einkommens auf den unterhalt anzurechnen (nach abzug für kosten für zb fahrkarte, berufsbekleidung).

dann gibt es den sogenannten selbsterhalt ... den großen und den kleinen. den großen darf sich derjenige anrechnen, bei dem der unterhaltsberechtigte (ob volljährig oder nicht spielt dabei keine rolle) lebt. übrigens kindergeld ist auch einkommen.

du hast das schon richtig erkannt ... alles sehr kompliziert, deshalb auch mein rat:
frag einen anwalt, der sich mit familienrecht auskennt.
achja, du brauchst natürlich eine vollmacht vom volljährigem kind, sonst kannst du das knicken.
dann mach dir eine liste, was du alles fragen willst. man ist vielleicht doch etwas nervös und vergisst schon mal das eine oder andere.

und mein letzter tipp: sprich mit dem volljährigem kind, mach eine aufstellung für feste kosten wie miete, heizung, strom usw. dann rechnet durch wie wer was bezahlt.
nachdem wir das gemacht haben, hat mein sohn (20) beschlossen, besser als im hotel mama kann es ihm doch gar nicht gehen.


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