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Fremden Mann beim Masturbieren erwischt?


Ho****

Empfohlener Beitrag

vor 11 Stunden, schrieb Yenna:

Doch, ist es. Paragraph 183 und 183 a Strafgesetzbuch.

Ein Mann, der durch eine exhibitionistische Handlung eine andere Person belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 

 

Aber darum geht es hier doch gar nicht! Ich stelle mich in den Wald und mach es mir allein, ohne jemanden damit absichtlich zu belästigen!

vor 8 Stunden, schrieb FrenulumLinguae:

Zitat aus dem StGB: "[...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Also ja, es ist verboten.

Ein Mann, der durch eine exhibitionistische Handlung eine andere Person belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 

 

Darum geht es in dem Thema gar nicht!

Am 16.12.2023 at 09:46, schrieb SoloFrau:

Was sollte mich daran anmachen? Ich würde wahrscheinlich laut werden und ihn beschimpfen. Wie kann Mann sich so wenig im Griff haben? 🙄

Warum?

vor 29 Minuten, schrieb Doublyou:

Ein Mann, der durch eine exhibitionistische Handlung eine andere Person belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. 

 

Dass man das alles sogar Jahre später noch erklären muss... 🙈 Es geht nicht um Orte, die so privat sind, dass da außer dir keine Menschen sind. Ein Parkplatz ist FÜR Menschen gemacht. Und wenn dich andere dort sehen, ist es kein einsamer Ort, deswegen die Frage hier, wie andere Leute darauf reagieren würden. Ist es jetzt etwas klarer? Wenn du meinst, du musst extra in den tiefen Wald gehen um dir einen von der Palme zu wedeln, dann meine Güte, mach das halt. Die Frage hier ist aber eine andere.

vor 7 Minuten, schrieb SoloFrau:

Was warum?

Wenn ich allein im Wald wichse wird niemand belästigt!

vor 14 Minuten, schrieb Yenna:

Dass man das alles sogar Jahre später noch erklären muss... 🙈 Es geht nicht um Orte, die so privat sind, dass da außer dir keine Menschen sind. Ein Parkplatz ist FÜR Menschen gemacht. Und wenn dich andere dort sehen, ist es kein einsamer Ort, deswegen die Frage hier, wie andere Leute darauf reagieren würden. Ist es jetzt etwas klarer? Wenn du meinst, du musst extra in den tiefen Wald gehen um dir einen von der Palme zu wedeln, dann meine Güte, mach das halt. Die Frage hier ist aber eine andere.

Nein, es geht um erwischt werden, nicht um zeigen wollen!

vor 1 Minute, schrieb Doublyou:

Nein, es geht um erwischt werden, nicht um zeigen wollen!

Ist nicht immer ein Unterschied. Warum überhaupt kramst du einen vor Jahren geschriebenen Kommentar von mir raus, stellst dazu eine falsche Behauptung auf, wirst korrigiert, im Übrigen nicht nur von mir, und machst mit Haarspaltereien weiter? Mich interessiert nicht, was du wo mit deinem Penis anstellst, probier das gerne aus mit dem Masturbieren in der Öffentlichkeit. Du kannst ja erforschen, ob das StGB ein Märchenbuch ist oder nicht und uns dann alles ganz genau berichten. Ansonsten interessiert mich das echt nicht weiter. 🤷🏻‍♀️

vor einer Stunde, schrieb Doublyou:

Wenn ich allein im Wald wichse wird niemand belästigt!

 

Wenn ich Dich dabei gesehen hätte, wärst Du ja wohl nicht alleine und ich würde mich belästigt fühlen. 🙄

vor 25 Minuten, schrieb SoloFrau:

Wenn ich Dich dabei gesehen hätte, wärst Du ja wohl nicht alleine und ich würde mich belästigt fühlen. 🙄

Und wenn ich in meiner Wohnung wichse und vergessen habe das Licht zu löschen fühlst Du Dich auch belästigt....

Das ist doch Quatsch!

vor 6 Minuten, schrieb Doublyou:

Und wenn ich in meiner Wohnung wichse und vergessen habe das Licht zu löschen fühlst Du Dich auch belästigt....

Das ist doch Quatsch!

Hähhhh, was hat das Eine jetzt mit dem Anderen zu tun?

Aber egal, Du willst es ja wohl einfach nicht verstehen. Also viel Spaß beim wichsen … wo auch immer. 👍🏻

vor 12 Stunden, schrieb Doublyou:

Ein Mann, der durch eine exhibitionistische Handlung eine andere Person belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Darum geht es in dem Thema gar nicht!

Doch, darum geht es sehr wohl. Jemand wichst im öffentlichen Raum und wird dabei gesehen. Wer sich belästigt fühlt, darf dich anzeigen. Da kannst du nicht einfach argumentieren, dass du niemanden belästigen wolltest. Faktisch hast du es getan.
Punkt.

 

Zitieren

Ich stelle mich in den Wald und mach es mir allein, ohne jemanden damit absichtlich zu belästigen!

Ob du das absichtlich tust oder nicht, ist für den Straftatbestand egal. Du tust es an einem Ort, an dem du gesehen werden könntest, und wenn das passiert und es diese Person stört, dann bist du eben fällig. Ich weiß nicht, wieso man das nicht einfach akzeptiert.

Ich weiß umgekehrt aber schon, worauf du hinaus willst, und wahrscheinlich wird dich niemand, der dich erwischt, anzeigen, wenn du dich augenblicklich verschämt umdrehst, dein Ding reumütig wegpackst und von dannen ziehst. Nichtsdestotrotz wäre es legitim, dich anzuzeigen, weil du diese Situation, erwischt zu werden, in Kauf genommen hast.

Wer sich im öffentlichen Raum einen runterholt und behauptet, er wolle niemanden belästigen, der sorgt auch dafür, dass dies auf keinen Fall passieren kann - zum Beispiel indem er sich so positioniert, dass er Passanten zwingend eher sehen würde als sie ihn bzw. seinen Ständer und was er damit anstellt.

Dann ist alles easy und einem freundlichen Miteinander steht nichts im Weg.

Am 15.12.2023 at 21:15, schrieb Hotlover2712:

 

An die Frauen wie würdet ihr reagieren wenn ihr einen fremden Mann beim masturbieren erwischt?

Also meine Frage ist wenn ihr ihn im Wald, Park oder im Auto dabei erwischen würdet? Würde es euch anmachen oder eher nicht? Wie würdet ihr reagieren?

Meine Frau würde lachen und weitergehen, solange es kein öffentliches Ärgernis ist 

Am 15.9.2025 at 19:01, schrieb FrenulumLinguae:

Doch, darum geht es sehr wohl. Jemand wichst im öffentlichen Raum und wird dabei gesehen. Wer sich belästigt fühlt, darf dich anzeigen. Da kannst du nicht einfach argumentieren, dass du niemanden belästigen wolltest. Faktisch hast du es getan.
Punkt.

 

Ob du das absichtlich tust oder nicht, ist für den Straftatbestand egal. Du tust es an einem Ort, an dem du gesehen werden könntest, und wenn das passiert und es diese Person stört, dann bist du eben fällig. Ich weiß nicht, wieso man das nicht einfach akzeptiert.

Ich weiß umgekehrt aber schon, worauf du hinaus willst, und wahrscheinlich wird dich niemand, der dich erwischt, anzeigen, wenn du dich augenblicklich verschämt umdrehst, dein Ding reumütig wegpackst und von dannen ziehst. Nichtsdestotrotz wäre es legitim, dich anzuzeigen, weil du diese Situation, erwischt zu werden, in Kauf genommen hast.

Wer sich im öffentlichen Raum einen runterholt und behauptet, er wolle niemanden belästigen, der sorgt auch dafür, dass dies auf keinen Fall passieren kann - zum Beispiel indem er sich so positioniert, dass er Passanten zwingend eher sehen würde als sie ihn bzw. seinen Ständer und was er damit anstellt.

Dann ist alles easy und einem freundlichen Miteinander steht nichts im Weg.

Dem stimme ich zu 

  • 1 Monat später...

Vor ein paar Jahren alleine mit einem ca. 14 oder 15 jährigen Jungen in der Dampfsauna. Der Nebel war ziemlich dicht, trotzdem hab ich mitgekriegt , wenn auch nur schemenhaft, dass er an sich rumgespielt hat, und auf einmal heftig gewichst hat. Dabei ist er wohl recht schnell gekommen. Er hat dann sofort mit dem Schlauch alles sauber runtergespritzt, und hat die Dampfsauna dann recht schnell verlassen. Mir wäre das tatsächlich zu riskant, erwischt zu werden.

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