Jump to content

Online-Scheidung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebe Poppen Gemeinde...bei mir im Kollegenkreis steht jemandem die Scheidung ins Haus, einvernehmlich und ohne Kinder.

Nun hat ein Kollege das Wort Online-Scheidung in den Raum geworfen, da er mal was davon gehört oder gelesen hatte. Soll einfach und kostengünstiger sein, wenn man sich, wie mein Kollege und seine Frau, im Guten trennt.

Hat von Euch schonmal jemand davon gehört oder sogar schon Erfahrungen gemacht?

Ich bedanke mich schonmal im namen meines Kollegen

Eure Motte


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Die Möglichkeit der Online-Scheidung ist immer dann gegeben, wenn die Eheleute sich ohne Streit trennen möchten. Die wesentlichen familienrechtlichen Sachen, was z.B. Unterhalt, die Kinder, den Hausrat und das Vermögen angeht, sollten vorher geregelt sein oder von uns geregelt werden.


wieso hast du nicht einfach ma onkel google gefragt?


Geschrieben

wieso hast du nicht einfach ma onkel google gefragt?


Zu einfach....


Geschrieben

Hat er ja auch schon...........und es gibt sogar einen Anwalt in Dssd, der sowas macht.....aber schreiben können die dort ja viel..deshalb hab ich einfach mal gedacht, das jemand aus Erfahrung was berichten kann...sei es negativ oder positiv

Sooo einfach ist das


Geschrieben

Wichtig bei der Frage der Online-Scheidung ist, ob eine Anerkenntniserklärung vor Gericht wegfällt.

Wenn nicht, wird zumindest dafür ein Anwalt benötigt und ein Erscheinen vor Gericht angeordnet werden.

Die Kosten hierfür sind jedoch gering. Mein Chef wurde neuerlich kurz vor einer Verhandlung vom Anwalt der Scheidungsparteien angeheuert und hat dafür 50 € kassiert. Also kein Vergleich zu den üblichen Kosten eines Scheidungsverfahrens.


Geschrieben

ich habe eine online scheidung hinter mir..sie kostete mehr als 50 prozent weniger als eine herkömmliche scheidung..1750euro nämlich nur.

da bei uns keinerlei vermögenswerte vorhanden waren,ging das problemlos..ausserdem waren wir uns in den wesentlichen punkten einig,insofern...

es ist jedoch so..das es nur einen anwalt gibt..derjenige,der die scheidung einreicht,bekommt einen anwalt zugesprochen.

diesen jedoch..bekommt man erst beim scheidungsgespräch zum ersten und letztenmale zu gesicht.
bei uns war es leider so..und das war der einzige minuspunkt an der geschichte..das der anwalt fragen..welche nur schriftlich möglich waren,da er telefonisch nie zu erreichen war..immer erst nach laaanger zeit und auch nur seeehr schleppend beantwortet hat.

richtig in aktion getreten ist er wie gesagt erst durch seine anwesenheit beim scheidungstermin.
dort allerdings liess er uns und den scheidungsrichter..auch noch ne halbe std.warten..also..überarbeitet hat der junge sich an unserem fall nicht gerade..

dafür war die scheidung als solche gemeinsam mit dem richter innerhalb von zehn minuten über die bühne..


Geschrieben

Wie gesagt.... wenn alles einvernehmlich im Vorfeld geregelt ist, brauchts den Anwalt nur, um den Scheidungsantrag einzureichen und zur Vertretung beim Scheidungstermin. Die ganze Arbeit für den Anwalt fällt weg, sei es nun online oder im klassischen Fall.


Geschrieben

Danke Euch schonmal für die Antworten..........kann das ein oder andere ja schon meinem Kollegen berichten.........


Geschrieben

Ich denke, das ganze hat eigentlich auch nichts mit "online-Scheidung" zu tun, sondern ganz einfach nur mit einvernehmlicher Trennung bzw. Scheidung ! Der Anwalt setzt nur die "Papiere" auf und die werden dann unterzeichnet. Ich vermute aber, das für die Unterzeichnung sowieso noch ein Notar erforderlich wird (zumindestens bei den Vermögensrechtlichen Dingen...) !


Geschrieben (bearbeitet)

Hier geht viel durcheinander:
1. "Online"- geht vielleicht beim Anwalt. Es geht nicht beim Gericht. Dort muss mündlich verhandelt werden, zudem bestehen die Richter auf der Anwesenheit beider Beteiligter.
2. Vor Familiengerichten können nur Rechtsanwälte auftreten und Anträge stellen (die persönliche Anhörung hat mit Antragsstellung nichts zu tun). Der Anwalt ist dabei - entgegen verbreiteter Auffassung - nicht für beide Scheidungswilligen tätig (das wäre verboten), sondern nur für einen. Das zeigt sich schon an der Vollmacht, die nur von einem unterschrieben wurde (idealerweise von demjenigen, der ihn angesprochen hat - oft genug derjenigen, von dem der Anwalt am ehesten das Honorar erwarten kann). Das ist ernst gemeint: es zeigt sich spätestens dann, wenn es doch zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte: dann muss der Anwalt zeigen, wer von beiden sein Mandant ist (und wer nicht).
Allerdings könnte das schon zu spät sein: oft genug gibt es nämlich Beratungsbedarf, und auch den kann der Anwalt nur demjenigen gegenüber erfüllen, der sein Mandant ist. Wenn es dann auch noch so ist, dass der Anwalt von zweien eher den wirtschaftlich stärkeren als Mandanten haben will, bedeutet dies, dass ausgerechnet der schwächere von beiden ohne Anwalt dasteht und darauf vertrauen muss, nicht über den Tisch gezogen zu werden.
3. Vor diesem Hintergrund sind derlei "Discount"-Scheidungen vielleicht dann etwas, wenn es nicht viel zu regeln gibt: weil keine minderjährigen Kinder vorhanden und auch die vermögensrechtlichen Folgen überschaubar sind. Ansonsten sollte dieser Weg aber nicht überschätzt werden.
4. An dieser Stelle noch etwas: jenseits des gesetzlichen gibt es noch einen faktischen Anwaltszwang. Privatpersonen geraten vor Gerichten selbst mit aussichtsreichen Sachen in erhebliche Schwierigkeiten, weil sie sich insbesondere in den Fängen des Prozessrechts verheddern. Dies ist kein deutsches Phänomen, sondern weltweit so: auch in Ländern, die keinen Anwaltszwang kennen (insbesondere in den U.S.A. oder Großbritannien) haben Naturalparteien vor Gericht gegen eine anwaltlich vertretene praktisch keine Chance.


bearbeitet von Segramon
×
×
  • Neu erstellen...