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Hat man das Recht auf einen Orgasmus in einem Bordell?đŸ€”


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Tja, ist eigentlich schon meine Frage dazu.

Eigentlich schließt man ja nur einen Vertrag ĂŒber die Zeit eines Zusammenseins, mit teilweisen sexuellen AktivitĂ€ten ab.

Klar, einige bieten auch eine Orgasmus-Garantie an.

Aber wie ist es eigentlich sonst.

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

Geschrieben

..das kommt auf den DienstleistungsVertrag an , den du ja vorher ausgehandelt und unterschrieben hast.....

Geschrieben

Wenn ein Orgasmus zur Pflicht wird kann das VergnĂŒgen daran nur auf der Strecke bleiben

Geschrieben (bearbeitet)

Im Prinzip ja... Wenn es so "abgemacht" wĂŒrde.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Hat Man(n) und Frau nicht immer Recht auf einen eigenen Orgasmus..? đŸ€”đŸ’­đŸ€·đŸ»â€â™‚ïžđŸ’«đŸ§šđŸ»â€â™‚ïžâœš

Geschrieben (bearbeitet)

Hast du ein Anrecht auf totale Genesung einer Verspannung nach einer Massage? Nein. Doch dann geht man eben zu jemand anderen..somit ist es schlecht fĂŒr das Bordell wenn der Orgasmus ausbleibt.

bearbeitet von artistic
Geschrieben

Ich sage mal ja.....defekte Ware darfst auch zurĂŒck bringen 😋😋😋

Geschrieben

Soweit ich weiß, geht es nach Zeit... Du hast 30 Minuten (oder halt auch mehr oder weniger) und wenn die Zeit um ist, ist halt Ende im GelĂ€nde.... Ich denke nicht, daß man ein Recht auf den Orgasmus hast.

Geschrieben

Was soll sie machen wenn dein bestes StĂŒck mal nicht will oder du zu nervös bist??also nein keine flicht! Wenn ne zeit ausgemacht war ist sie dir die zeit schuldig mehr aber auch nicht. Meine Meinung

Geschrieben
Gerade eben, schrieb schneeflöckchen:

Ich sage mal ja.....defekte Ware darfst auch zurĂŒck bringen 😋😋😋

Aber was will Sie machen,wenn er halt nicht steif wird oder nicht kommt...Pech gehabt fertig

Geschrieben

đŸ€”
Das wĂ€re ein Fall fĂŒr den EuropĂ€ischen Gerichtshof!
Aber was wenn es sich um eine Zwangsprostituierte handelt?
WĂ€re das dann noch einzuklagen?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Magic_SexAppeal:

Hat Man(n) und Frau nicht immer Recht auf einen eigenen Orgasmus..? đŸ€”đŸ’­đŸ€·đŸ»â€â™‚ïžđŸ’«đŸ§šđŸ»â€â™‚ïžâœš

Nein, hat niemand. Vielleicht das BedĂŒrfnis, aber kein Recht darauf. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich wĂŒrde sagen eher nein.

Als Mann kannst Du nicht verlangen, das die Dame oder Damen so lange an dir herum hantieren, bis Du kommst.

Das könnte im Umkehrschluß ja auch Zeitschinderei sein.

Wenn Du gelernt hast, deinen Orgsamus zu verzögern, könntest Du die Dame zeitlich binden ohne das sie neue Kunden bedienen kann.

bearbeitet von Römerwall1815
Geschrieben

 

Wenn du damit in der "bezahlten Zeit", bleibst, dann schon...:clapping:

Ansonsten gibt es bestimmt auch MĂ€nner, die vielleicht einen hoch bekommen, aber keinen Orgasmus - glaubst du etwa, das die fĂŒr 30 Euronen, 30 Tage lang durchficken dĂŒrfen ?:confused:

neneneee - so nicht!

 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb schneeflöckchen:

Ich sage mal ja.....defekte Ware darfst auch zurĂŒck bringen 😋😋😋

...hier wĂ€re die defekte "Ware" ja der Kunde......der geht daann zurĂŒck nach.?....

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Zeldaking:

Aber was will Sie machen,wenn er halt nicht steif wird oder nicht kommt...Pech gehabt fertig

😉😉😉😂😂😂.....den Kunden um tauschen 

Geschrieben

Ich habe diesbezĂŒglich letztens einen Bericht im TV angesehen.
Solange die Dame ihrer Dienstleistung in der abgesprochenen und gebuchten Zeit nachkommt, hast du natĂŒrlich ein Recht auf abgesprochene Leistungen. Komm es von deiner Seite nicht zum Orgasmus, ist somit der Vertag gĂŒltig und rechtsmĂ€ĂŸig abgeschlossen.

Wenn du aus welchen GrĂŒnden auch immer nicht Ejakulieren kannst, bricht Sie nicht den Vertrag.
Außer Sie wĂŒrde die vereinbarte Absprache
( Sexleistung) nicht einbringen, hĂ€ttest du ein Recht darauf, das Geld zurĂŒck zu fordern.

Quasi dein eigenes" Orgasmus" Risiko

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb SweetGwendoline:

Soweit ich weiß, geht es nach Zeit... Du hast 30 Minuten (oder halt auch mehr oder weniger) und wenn die Zeit um ist, ist halt Ende im GelĂ€nde.... Ich denke nicht, daß man ein Recht auf den Orgasmus hast.

Sehe ich auch so. Einige MÀnner brauchen ewig bis zum Orgasmus. Da wird die arme Frau ganz wund. 

Zahlst du dann wegen Körperverletzung? 

Geschrieben

 

Habt ihr denn ĂŒberhaupt schon mal etwas von einer "Stechuhr", gehört ??? :clapping:

 

Geschrieben

Ich wĂŒrde sagen, dass man darauf kein Recht hat. Wenn die vereinbarte Zeit vorbei und er kommt nicht, tja, Pech gehabt. Obwohl das vermutlich selten passiert, da die MĂ€dels da bestimmt genau wissen welche Knöpfe sie bei den Typen drĂŒcken mĂŒssen.

Geschrieben

Ist das nicht gerichtlich lÀngst geklÀrt worden? Orgasmusgarantie gibts nicht.

Geschrieben

Ein recht bestimmt nicht....aber wenn sie gut ist....mĂŒsste das drin sitzen

Geschrieben

Wer die kĂ€ufliche oder Mann, es gibt dort fĂŒr den Mann eine Orgasmus sogenannte Garantie.
Wenn du einer kĂ€uflichen ein Orgasmus verschaffst. GlĂŒck gehabt.
Wie man mit einander umgehen tut.
Also immer freundlich sein. 😇

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb sonnja1805:

...hier wĂ€re die defekte "Ware" ja der Kunde......der geht daann zurĂŒck nach.?....

 

vor 3 Minuten, schrieb schneeflöckchen:

😉😉😉😂😂😂.....den Kunden um tauschen 

Das kann ja nur von Frauen kommen - aber auch hier gilt, kein "Umtausch" ohne Kassenbon...HöHöHö

 

 

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