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60 Sozialstunden für ***igung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ich finde das Thema sehr schwierig und daher möchte ich das gerne diskutieren. Ja, ich hab es bei RTL gesehen. Das kam gestern bei RTL aktuell. Wenn ich google, finde ich das Thema nur bei der Bild oder von RTL.

Also mal unabhängig vom Wahrheitsgehalt beschäftigt mich dabei eher etwas anderes.

 

Kurzfassung der Tat:

"Der 20-jährigen Frau ging es wohl nach der Party gesundheitlich nicht so gut. Jan S. soll ihr angeboten haben, mit zu ihr nach Hause zu gehen. "Der Angeklagte wollte erneut sexuelle Kontakte. Was die Geschädigte jedoch ablehnte. Daraufhin führte der Angeklagte gegen ihren Willen einen Finger in die Vagina ein", sagt Gerichtssprecher Christian Dembowski. "***igung bezeichnet man juristisch jeden Vorgang bei dem der Täter dem Opfer einen sexuellen Vorgang aufdrängt, der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist", erklärte Dembowski weiter."

 

 

Viele finden die Strafe viel zu gering.

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Meine Gedanken rotieren und es fällt mir gerade schwer diese zu ordnen. Ich hab mir natürlich nochmal den 

§ 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; ***igung) angeguckt. Ich kann/möchte jetzt auch nicht alles kopieren. Also nehme ich nur die, für mich wichtigen Punkte. Kann ja jeder selbst nachgucken.

 

§ 177

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Was bedeutet denn "der erkennbare Wille"? Zählt das schon beim ersten Mal? Immerhin kann er ja den Überraschungsmoment nutzen und schnell mal tatschen, bevor sie überhaupt reagieren konnte (Absatz 2.3)

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

 

Heißt das, dass ich zustimmen muss und deutlich machen muss, dass ich etwas möchte oder, dass ich deutlich "nein" sagen muss. (Natürlich am Besten vorher!)

 

Oder nehmen wir gewisse sexuelle Spielarten. Mir einfach mal den Finger in den Hintern zu stecken,wäre ja erstens "gegen meinen erkennbaren Willen", zweitens "etwas in den Körper einführen" und drittens "das Überraschungsmoment". Viel schlimmer natürlich, wenn der Mann beim Sex "versehentlich" (in Anführungszeichen, weil es mitunter auch Absicht sein kann) das falsche Loch trifft. Das tut nämlich sogar noch richtig weh. Ist das juristisch eine ***igung?

 

Ich hab das noch nie so eng gesehen. Besonders wichtig war für mich immer die Frage der Beweislast. Immerhin war es in dem Fall nur ein Finger. Schwerwiegende (körperliche) Verletzungen kann sie davon ja nicht haben, die hätten dokumentiert werden können. Und trotzdem wurde er verurteilt und das auch noch, obwohl es schon länger her ist. Aussage gegen Aussage.

Ich weiß nicht, scheinbar hat sich da wirklich was geändert. "Früher" musste das "nein" ja noch sehr deutlich gemacht werden und dann war es ja quasi auch schon zu spät. Ich kann ja nicht damit rechnen, dass mir jemand beim Ficken auf einmal den Penis in den Hintern rammt. (Muss ich vorher deutlich machen, dass ich das auf keinen Fall will?)  "Normale Männer" machen das auch nicht! Die schaffen es, sich ein wenig zu koordinieren. Gilt da also schon das erste Mal?  Das "Versehen"? Oder erst nachdem nochmal explizit "nein" gesagt wurde. Muss es ein deutlich ausgesprochenes "NEIN" sein, oder reicht auch die Körpersprache wie "Kopfschütteln" - "Hand wegschieben" - "Beine zusammenkneifen" - "sich wegdrehen"?

 

Und wenn man das alles so eng auslegen kann, haben Männer dann nicht vielleicht ein bisschen Angst?

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Das "Versehen"? Oder erst nachdem nochmal explizit "nein" gesagt wurde. Muss es ein deutlich ausgesprochenes "NEIN" sein, oder reicht auch die Körpersprache wie "Kopfschütteln" - "Hand wegschieben" - "Beine zusammenkneifen" - "sich wegdrehen"?

Das Problem bei Körpersprache ist, dass sie wahrgenommen werden und entsprechend interpretiert werden muss. Das gesprochene Wort ist wesentlich klarer und eindeutiger.

vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

Damit wirst dir sicherlich nicht viele Freunde machen! In diesem konkreten Fall bin ich da aber bei dir. Klar ist Aussage bei so einer Tat eh (fast) immer gegeben, aber hat deswegen immer die Frau recht? Zum Tatzeitpunkt war er noch minderjährig, wenn ich es richtig im Kopf habe 17. Ziel sollte gerade im Jugendstrafrecht die Erziehung und Resozialisation sein und nicht drakonsiche Strafen. Das ist übrigens auch im JGG so verankert, dass Erziehung vorrangig ist.

 

Laut Richter sind es übrigens Sozialstunden geworden, da der Angeklagte die Geldstrafe quasi aus der Portokasse hätte zahlen können, als Sohn vermögender Eltern und als Fußballspieler in einem Bundesligaverein. Da finde ich die Sozialstunden auch wesentlich sinnvoller! Streiten kann man natürlich immer noch, ob die Strafe generell zu gering ist oder ob es Haft sein "muss".

 

bearbeitet von fotolaie
Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Und wenn man das alles so eng auslegen kann, haben Männer dann nicht vielleicht ein bisschen Angst?

NA da hast Du ja ne MEnge aufgeschrieben. Aus DEM entsteht für mich keine Frage ob Männer "Angst" haben. Das Ausgeführte belegt zweifelsfrei, das JEDER Mann  "mit einem Bein im Knast" szeht, sobald Er sich einer Frau nähert. Etwas, auf das ich hier immer wider hingeweisen habe.

 

vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

Ich FINDE erst mal Garnix. Aber ich erinnere aus deinem EB

 

vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Jan S. soll ihr angeboten haben, mit zu ihr nach Hause zu gehen. "Der Angeklagte wollte erneut sexuelle Kontakte. Was die Geschädigte jedoch ablehnte.

Aus diesem Zitat zeigt sich mir, das es wohl schon sexuellen Kontakt gegeben hat. Es ist nicht bekannt, ob dieses nur widerwillig oder eher gemeinsam offensiv geschehen ist und in welchem Ausmaß. Gerade in solchen Fällen ist jeder Mann der Beliebigkeit der Frau ausgeliefert. Sobald keine dritte Person anwesend ist, steht Ausage gegen Aussage und im Lauf der Zeit zunehmend wird Frau mehr Glauben geschenkt als Mann.

In diesem Zusammenhang sehe ich dann aber auch eines der wesentlichsten Themen hier im Forum und auf dieser Plattform. Dom/Dev- Spiele.  SO kann es bei genauerem Betrachten überhaupt nicht zuerst um ein Strafmaß gehen, sondern um das Selbstverständnis des Umgangs zwischen Mann und Frau so wie die Gesetzgebung, die bei genauem Betrachten durch das Agieren einzelner vergleichsweise kleiner Gruppen bestimmt ist.

vor 19 Minuten, schrieb fotolaie:

Das Problem bei Körpersprache ist, dass sie wahrgenommen werden und entsprechend interpretiert werden muss.

Das sehe ich weniger als das Problem an. Jeder ist in der Lage, aus dem Gebaren eines Gegenüber richtig zu schließen. Das Problem liegt eher darin, das zu oft das eigene Interesse im Denken im Vordergrund steht und deswegen wargenommenes ausgeblendet wird und so manches flasche anerzogene Bild eher dazu anhält erst mal zu vesuchen....

Genau darüber brauchte es eigentlich eine Diskusion. Aber DIE wir nicht geführt. Das zeigen Beiträge in diesem Forum immer wider.

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb liebhab_er1:

Das sehe ich weniger als das Problem an. Jeder ist in der Lage, aus dem Gebaren eines Gegenüber richtig zu schließen. Das Problem liegt eher darin, das zu oft das eigene Interesse im Denken im Vordergrund steht und deswegen wargenommenes ausgeblendet wird und so manches flasche anerzogene Bild eher dazu anhält erst mal zu vesuchen....

Das es ausgeblendet wird kann natürlich auch sein, trotzdem kann zB ein Kopfschüttel auch unbemerkt bleiben oder anders interpretiert werden.

Geschrieben

Erschreckendes Urteil wenn das jeder in Zukunft anwendet Recht bekommt nicht der der Recht hat 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Immerhin war es in dem Fall nur ein Finger.

....der eingedrungen ist.

man kann jemand auch übelst ( was er ja jetzt nicht getan hat auf abscheuliche , brutale art ) nur mit den fingern ***igen oder mit gegenständen. dazu brauch man keinen penis.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Ich finde das Thema sehr schwierig und daher möchte ich das gerne diskutieren. Ja, ich hab es bei RTL gesehen. Das kam gestern bei RTL aktuell. Wenn ich google, finde ich das Thema nur bei der Bild oder von RTL.

Also mal unabhängig vom Wahrheitsgehalt beschäftigt mich dabei eher etwas anderes.

Kurzfassung der Tat:

"Der 20-jährigen Frau ging es wohl nach der Party gesundheitlich nicht so gut. Jan S. soll ihr angeboten haben, mit zu ihr nach Hause zu gehen. "Der Angeklagte wollte erneut sexuelle Kontakte. Was die Geschädigte jedoch ablehnte. Daraufhin führte der Angeklagte gegen ihren Willen einen Finger in die Vagina ein", sagt Gerichtssprecher Christian Dembowski. "***igung bezeichnet man juristisch jeden Vorgang bei dem der Täter dem Opfer einen sexuellen Vorgang aufdrängt, der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist", erklärte Dembowski weiter."

Viele finden die Strafe viel zu gering.

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Meine Gedanken rotieren und es fällt mir gerade schwer diese zu ordnen. Ich hab mir natürlich nochmal den 

§ 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; ***igung) angeguckt. Ich kann/möchte jetzt auch nicht alles kopieren. Also nehme ich nur die, für mich wichtigen Punkte. Kann ja jeder selbst nachgucken.

§ 177

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Was bedeutet denn "der erkennbare Wille"? Zählt das schon beim ersten Mal? Immerhin kann er ja den Überraschungsmoment nutzen und schnell mal tatschen, bevor sie überhaupt reagieren konnte (Absatz 2.3)

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

Heißt das, dass ich zustimmen muss und deutlich machen muss, dass ich etwas möchte oder, dass ich deutlich "nein" sagen muss. (Natürlich am Besten vorher!)

Oder nehmen wir gewisse sexuelle Spielarten. Mir einfach mal den Finger in den Hintern zu stecken,wäre ja erstens "gegen meinen erkennbaren Willen", zweitens "etwas in den Körper einführen" und drittens "das Überraschungsmoment". Viel schlimmer natürlich, wenn der Mann beim Sex "versehentlich" (in Anführungszeichen, weil es mitunter auch Absicht sein kann) das falsche Loch trifft. Das tut nämlich sogar noch richtig weh. Ist das juristisch eine ***igung?

Ich hab das noch nie so eng gesehen. Besonders wichtig war für mich immer die Frage der Beweislast. Immerhin war es in dem Fall nur ein Finger. Schwerwiegende (körperliche) Verletzungen kann sie davon ja nicht haben, die hätten dokumentiert werden können. Und trotzdem wurde er verurteilt und das auch noch, obwohl es schon länger her ist. Aussage gegen Aussage.

Ich weiß nicht, scheinbar hat sich da wirklich was geändert. "Früher" musste das "nein" ja noch sehr deutlich gemacht werden und dann war es ja quasi auch schon zu spät. Ich kann ja nicht damit rechnen, dass mir jemand beim Ficken auf einmal den Penis in den Hintern rammt. (Muss ich vorher deutlich machen, dass ich das auf keinen Fall will?)  "Normale Männer" machen das auch nicht! Die schaffen es, sich ein wenig zu koordinieren. Gilt da also schon das erste Mal?  Das "Versehen"? Oder erst nachdem nochmal explizit "nein" gesagt wurde. Muss es ein deutlich ausgesprochenes "NEIN" sein, oder reicht auch die Körpersprache wie "Kopfschütteln" - "Hand wegschieben" - "Beine zusammenkneifen" - "sich wegdrehen"?

Und wenn man das alles so eng auslegen kann, haben Männer dann nicht vielleicht ein bisschen Angst?

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

da hier noch Jugendstrafrecht zur Abwendung kommt, der Täter nicht vorbestraft war und geständig blieb der Richter im gesetzlichen Rahmen.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb fotolaie:

trotzdem kann zB ein Kopfschüttel auch unbemerkt bleiben oder anders interpretiert werden.

Ich weiß, das es wirklich blöde Männer gibt. Aber sollten wir beide uns da nicht einig sein, das Diese Männer ein ausgesprochenens Nein genau so ignorieren wie ein Kopfschütteln? Ich halte deinen Annahme, ein koüfschütteln zu übersehen, lediglich für eine faule Ausrede.

Geschrieben

Ich suche den Kerl und schieb ihm einen Baseballschläger in der Arsch

Die 60 Stunden im Altenheim nehme ich gerne in Kauf

Geschrieben
vor 33 Minuten, schrieb liebhab_er1:

Aber sollten wir beide uns da nicht einig sein, das Diese Männer ein ausgesprochenens Nein genau so ignorieren wie ein Kopfschütteln?

Ich bin in soweit bei dir, dass es solche Männer auch geben kann.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb liebhab_er1:

Gerade in solchen Fällen ist jeder Mann der Beliebigkeit der Frau ausgeliefert. Sobald keine dritte Person anwesend ist, steht Ausage gegen Aussage und im Lauf der Zeit zunehmend wird Frau mehr Glauben geschenkt als Mann.

Und das kann ja auch nicht im Sinne des Gesetzes sein! Ebenso wie es nicht sein sollte, dass Männern nicht geglaubt wird, wenn sie unter häuslicher Gewalt leiden. Denn auch hier sind es nicht gerade wenige Fälle die Frauen von denen die ausgeht.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb warumnicht43:

 

ach und wraum slolte ich das mchaen

 

vor einer Stunde, schrieb warumnicht43:

 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten, schrieb warumnicht43:

ach und wraum slolte ich das mchaen

 

 

Du solltest evtl erstmal lernen die Technik zu beherrschen, bevor du hier irgendwelche Kommentare postest. 

Geschrieben

Man kennt nicht alle Aspekte des Falles.  Verhalten vor und nach der tat.  Offensichtlich wurde das als minderschwerer fall gewertet. Ein Geständnis wird eben auch strafmildernd berücksichtigt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, schrieb Lisa100:

Man kennt nicht alle Aspekte des Falles.  Verhalten vor und nach der tat.  Offensichtlich wurde das als minderschwerer fall gewertet. Ein Geständnis wird eben auch strafmildernd berücksichtigt.

In solchen Fällen, vor allem deswegen weil dem Opfer damit eine Aussage erspart wird. Warum das Opfer in diesem Fall aussagen musste, wird leider nicht erläutert in den Medien.

bearbeitet von fotolaie
Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

Ich vermute,  dass die Strafe nach Jugendstrafrecht ergangen ist. Sonst wäre sie höher ausgefallen. 

Die rechtliche Schwierigkeit bei solchen Prozessen ist die Beweisbarkeit. Ist die Frau einverstanden, darf Mann. Sagt sie nein, muss Mann die Finger und alles andere von ihr lassen. Das mit dem nein scheint hier zur Überzeugung des Gerichts festgestanden zu haben. Sonst wäre der Mann freigesprochen worden. 

Vom Grundprinzip her droht der Staatsanwalt, wenn ein nein ignoriert wird. Das finde ich auch richtig so.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb liebhab_er1:

Aus diesem Zitat zeigt sich mir, das es wohl schon sexuellen Kontakt gegeben hat

Es war ihr damaliger Freund/Partner. Keine Zeugen.

vor 38 Minuten, schrieb Beobachter69:

Ich vermute,  dass die Strafe nach Jugendstrafrecht ergangen ist. Sonst wäre sie höher ausgefallen. 

Ja, Jugendstrafrecht. Und ich finde die Strafe nicht zu hoch. Mir ging es eigentlich was ganz anderes.

Geschrieben

Habe bei Staatsanwaltschaftt gearbeitet alles Scheiße was du erzählst

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb GundulaFeucht:

....der eingedrungen ist.

man kann jemand auch übelst ( was er ja jetzt nicht getan hat auf abscheuliche , brutale art ) nur mit den fingern ***igen oder mit gegenständen. dazu brauch man keinen penis.

Das weiß ich natürlich auch!

Geschrieben

Und immer wieder bei der Staatsanwltschaft Kindesmissbrauch Tod und Menschenhandel

 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb winternick:

da hier noch Jugendstrafrecht zur Abwendung kommt, der Täter nicht vorbestraft war und geständig blieb der Richter im gesetzlichen Rahmen.

Richtig und das war auch eigentlich nicht so ganz das Thema, obwohl ich die Überschrift gewählt habe, damit klar ist um welchen Fall es sich handelt.

Geschrieben (bearbeitet)

Habe da 1. Jahr bei der Staatanwaltschaft OF gearbeitet Hinz und Kunz haben ihre Tochter missbraucht habe dann gekündigt

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Dann solltest du evtl deutlicher machen, worum es dir geht? ! ;)

Geschrieben

Ich weiß auch nicht, warum der Thread nicht im Newsfeed erscheint. Macht so auch wenig Sinn, weil den keiner sieht.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Ich weiß auch nicht, warum der Thread nicht im Newsfeed erscheint. Macht so auch wenig Sinn, weil den keiner sieht.

Sieht man doch im Forum!?

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