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Für alle die denken AO ist ja soooo geil !


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Heute Bericht auf t-Online

Auf einmal ist sie wieder da. Lange Jahre sah es so aus, als habe man die Syphilis in Deutschland gut im Griff. Prominente Opfer wie einst Casanova, Friedrich Nietzsche oder Heinrich Heine forderte die einstige "Lustseuche" seit langem nicht mehr. Doch nun steigen die Erkrankungszahlen vor allem in Großstädten plötzlich deutlich an. Gesundheitsexperten raten zu Aufklärung und frühzeitigen Tests.

Vor dem Ficken Gehirn einschalten !


Geschrieben (bearbeitet)

Es ist nicht geil, sondern gewagt !

Aber bei dem Sexualverhalten , das viele hier beschreiben, geht doch der Schutz des Kondoms völlig verloren !?
Ich lese da von lecken, blasen, Säfte aufnehmen........es wird unlogisch! Wie verhält es sich denn damit ??
Bitte nicht über mich her fallen, ich bin gegen AO


bearbeitet von Pussy002001
Geschrieben

Es gibt leider Unbelehrbare

Vielleicht sollte man eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt einführen für Geschlechtskrankheiten und auch Betroffene
kontrollieren, dass sie sich behandeln lassen (Syph. ist behandelbar)
Für HIV auch eine Meldepflicht, wenn es die noch nicht gibt, was ich nicht weiss.

Weiter möchte ich das nicht ausführen.


Geschrieben

Es geht nicht nur um Syphilis ,gab neulich einen Bericht im TV das Tripper auch sehr stark wieder vertreten ist und kaum noch zu behandeln, weil schon zu stark Antibiotika Resistenz ist.


Geschrieben

Vielleicht Vorsorgeuntersuchungen ??

In meiner Schulzeit gab's noch Reihenuntersuchungen für
Tuberkulose


Geschrieben

Am besten machen wir allen kranken Menschen noch einen riesen Stempel auf die Stirn "Achtung infiziert", mit was auch immer!


Geschrieben

Und wie willst du das Problem lösen ????

Über die Tuberkuloseuntersuchungen hatte sich keiner beschwert,
es sind alles auch nur Krankheiten.

Eigenverantwortung zu fordern hilft ja anscheinend nicht.


Geschrieben

Kam neulich ein Bericht im Fernsehen, dort haben sie eine Reihe Probanten getestet, die angegeben haben in keiner festen Beziehung zu sein...Alle dachten sie wären gesund.

Aber mehr als 30 % hatten irgendetwas. Getestet wurden neben HIV und Syphilis auch Clamydien, Hepatitis, diverse Bakterien Stämme und und und...

da alle nichts davon wussten, haben sie das natürlich auch fröhlich weitergetragen....Aufklärung hilft (leider nicht immer)

nun Tastaturerotik hat auch Vorteile


Geschrieben

Und wie willst du das Problem lösen ????


Ich mache mir keinerlei Gedanken darüber, ob andere Menschen mit irgendwelchen Geschlechtskrankheiten infiziert sind! Warum?
Weil ich mich zu schützen weiß!
Und zum AO-ficken gehören immer 2 Menschen!


Geschrieben (bearbeitet)

Vorsicht mit Absicht ist Einsicht mit Aussicht !


Das ist richtig, jedoch gehts ja nicht nur um´s AO ficken, die Spielchen die damit verbunden sind und ja alle irgendwie mögen, wie lecken, blasen u.ä. - da werden ja auch Säfte aufgenommen

Im Suchbereich bieten sich z.B. sog. "Leckdiener" an, das müßten ja dann die "Seuchenbeutel" überhaupt sein !?


bearbeitet von Pussy002001
Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht sollte man eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt einführen


Es besteht eine Meldepflicht für Syphilis, HIV und Hepatitis B.
Bei Syphilis und HIV ist es anonym!
Eine Hepatitis B ist namentlich meldepflichtig, wenn eine akute Infektion vorliegt.

...lecken, blasen u.ä. - da werden ja auch Säfte aufgenommen


Einfach mal einen Infotermin bei der Aidshilfe ausmachen und sich dort aufklären lassen, wie es sich bei diesen Dingen mit der Übertragbarkeit verhält!

... wie das mit dem Schutz vor HIV funktionieren soll bei den verschiedenen, hier im Forum beschriebenen, Sexpraktiken


Auszug der Aidshilfe (diese Infos bekommst du auch, wenn du dir vor Ort einen Termin machst und dich beraten lässt)

Oralverkehr ist deutlich risikoärmer als Anal- und Vaginalverkehr: Die Mundschleimhaut ist widerstandsfähiger gegen HIV als andere Schleimhäute, außerdem „spült“ der Speichel Erreger von der Schleimhaut ab und wirkt verdünnend. Ein HIV-Risiko besteht, wenn beim „Blasen“, „Lecken“ oder „Lutschen“ Sperma oder Menstruationsblut in den Mund der Partnerin oder des Partners gelangt, doch ist es auch hier wesentlich geringer als beim ungeschützten Vaginal- oder Analverkehr. Bei Aufnahme von Scheidenflüssigkeit ohne Blut ist das Risiko noch einmal geringer, da die Viruskonzentration für eine Ansteckung in der Regel nicht ausreicht. Auch bei Aufnahme des „Lusttropfens“ ist das HIV-Risiko äußerst gering.


bearbeitet von Geile72
Wolforsheep72
Geschrieben

Irgendwie habe ich den Eindruck,daß in den letzten Wochen jeder profilneurotische Kondom-Kreuzritter seinen eigenen Aufklärungs-ich-bin ja-sooo-toll-Thread benötigt und bereits bestehende Threads zu diesem Thema für zu beengt für sein "wichtiges" Ego und ach so originelles Anliegen hält...


Geschrieben

Bei Syphilis und HIV ist es anonym!
Eine Hepatitis B ist namentlich meldepflichtig, wenn eine akute Infektion vorliegt.

[/COLOR]



Na super, was nutzt anonym, wenn Menschen nicht verantwortungsbewusst mit sich und anderen umgehn ??

Und oft werden Infektionen nicht schnell entdeckt, oft nur zufällig.

Es gibt Menschen, die sich und andere schützen, einige tun es ja anscheinend nicht, sonst wären die Ansteckungsraten nicht so hoch.

Ich denke man sollte es nicht herunterspielen, auch wenn das Risiko einer Ansteckung beim Oralverkehr niedrig sein sein soll.


Geschrieben

interessantvwäre mal eine stichprobenkontrolle in handtaschen etc. in einem lokal/disco - wer denn wirklich immer kondome am mann/der frau hat


Geschrieben

Da könnte man sich die Frage stellen, warum Poppen.de die eindeutig Werbung für AO-Parties und AO-Dienstleister weiter beibehält und somit (natürlich ungewollt) zur Ausbreitung des AO-Trends beiträgt.


Wolforsheep72
Geschrieben

Weil die User in dieser Community selbstständig denkende,handelnde und eigenverantwortliche Menschen sind(auch wenn gewisse Gutmensch-Faschisten diesen Leuten gerne so eine Art Sex-Vormund auf's Auge drücken würden...).


Geschrieben

Wollt ihr denn alle ewig leben??

die Einen (wenigen) rafft es durch ao weg...die Anderen , (die so gegen ao sind ;-) ) durchs rauchen ...saufen...und und und...dass interessiert aber keinen...

doppelmoral halt


Geschrieben

Jeder tut halt was er kann,

ich rauche nicht in Gegenwart von Nichtrauchern und ich ficke
nicht AO durch die Gegend


Wolforsheep72
Geschrieben

Schade nur um die hohen Kosten für die Krankenkassen. Wobei die ja auch für Folgeschäden von Rauchen, Übergewicht... zahlen



Für was benötigt so ein top-gesund lebendes Vorbild wie Du eigentlich eine Krankenkasse?


Geschrieben

Kriegen die Tabaksteuer die Krankenkassen ??


Wolforsheep72
Geschrieben


Da schließe ich mich nicht aus, wenn ich irgendwann einmal Folgeschäden meines Zigarettenkonsums haben sollte.



Die Kosten zur Behebung dieser Schäden zahlst Du dann sicher selbst.


Geschrieben (bearbeitet)

Wolfer und Schnäppchen@


stellt euch mal vor - wir sind 9 Monate im Jahr nicht Zuhause und müssen trotzdem unser Müllgebühren bezahlen

Evtl. zahlen meine 8 Kinder noch eure Renten, weil ihr vllt. keine habt.

Das sind Probleme - nicht ohne Gummi ficken...lol


bearbeitet von kukibums
Geschrieben

Am besten machen wir allen kranken Menschen noch einen riesen Stempel auf die Stirn "Achtung infiziert", mit was auch immer!



Finde ich auch eine großartige Idee, Stigmatisierung macht auf jeden Fall Sinn

Na super, was nutzt anonym, wenn Menschen nicht verantwortungsbewusst mit sich und anderen umgehn ??



Stell dir vor, es gibt tatsächlich eine Behandlungspflicht.


Jeder ist seines Glückes Schmied, aber nicht jede Krankheit ist immer vermeidbar und das hört nicht bei HPV, oder Chlamydien auf.... Ich denke Betroffene haben genug unter der entsprechenden Krankheit zu leiden... Da müssen sie nicht noch namentlich vorgeführt werden...
Es gab Jahrelang massive Kondom-Werbung, seit dem diese deutlich reduziert wurde, stiegen auch die Geschlechtskrankheiten wieder an… Mittlerweile wurde die entsprechende Werbung wieder aufgestockt.
Ich habe im privaten, vertrauten Bereich nichts gegen befreite Aktivitäten.
A.O. Parties dagegen sind absolut riskante Unternehmen und nicht Zeitgemäß.


Geschrieben

Naja Syphilis ist ein schönes Beispiel...

Nach der Akutphase (Stadium1) 0- ~ 120 Tage, folgt eine Latenzphase (Stadium2). Dies bedeutet keine oder nur wenige Symptome, jedoch ein sehr hohes Ansteckungspotential!dieses Stadium dauert etwa 4 Jahre. Im weiteren Verlauf, drastische Zunahme der Symptome bei gleichzeitiger Abnahme der der kontagiösität.

Diese Krankheit greift im weiteren Verlauf (Stadium 3-5) das ZNS an und es kommt zum degenerativen Verfall der Nerven...


Geschrieben

@SabrinaohneSub, Du schreibst:

Vielleicht sollte man eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt einführen für Geschlechtskrankheiten und auch Betroffene
kontrollieren, dass sie sich behandeln lassen (Syph. ist behandelbar)
Für HIV auch eine Meldepflicht, wenn es die noch nicht gibt, was ich nicht weiss.

Weiter möchte ich das nicht ausführen.


Natürlich möchtest Du das lieber nicht ausführen, weil das auf eine Zwangsbehandlung der Betroffenen hinauslaufen würde.

Man kann's ja gar nicht oft genug wiederholen, dass das Krankheiten sind, gegen die man sich schützen kann! Das ist doch keine Tröpfcheninfektion, wo sofort Pandemiegefahr besteht! Dafür Methoden zu fordern, die ... ach, das möchte ich lieber nicht ausführen.

Übrigens, aus dem Infektionsschutzgesetz:

§ 7 Abs. 3 Nr. 2

Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

(1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:
1. Adenoviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich
2. Bacillus anthracis
3. Borrelia recurrentis
4. Brucella sp.
5. Campylobacter sp., darmpathogen
6. Chlamydia psittaci
7. Clostridium botulinum oder Toxinnachweis
8. Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend
9. Coxiella burnetii
10. Cryptosporidium parvum
11. Ebolavirus
12 a) Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC)
b) Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme
13. Francisella tularensis
14. FSME-Virus
15. Gelbfiebervirus
16. Giardia lamblia
17. Haemophilus influenzae; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor oder Blut
18. Hantaviren
19. Hepatitis-A-Virus
20. Hepatitis-B-Virus
21. Hepatitis-C-Virus; Meldepflicht für alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt
22. Hepatitis-D-Virus
23. Hepatitis-E-Virus
24. Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis
25. Lassavirus
26. Legionella sp.
27. Leptospira interrogans
28. Listeria monocytogenes; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen
29. Marburgvirus
30. Masernvirus
31. Mycobacterium leprae
32. Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis; Meldepflicht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum
33. Neisseria meningitidis; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten
34. Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl
35. Poliovirus
36. Rabiesvirus
37. Rickettsia prowazekii
38. Rotavirus
39. Salmonella Paratyphi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
40. Salmonella Typhi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
41. Salmonella, sonstige
42. Shigella sp.
43. Trichinella spiralis
44. Vibrio cholerae O 1 und O 139
45. Yersinia enterocolitica, darmpathogen
46. Yersinia pestis
47. andere Erreger hämorrhagischer Fieber.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.

(2) Namentlich sind in dieser Vorschrift nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 9 Abs. 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.

(3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:
1. Treponema pallidum
2. HIV
3. Echinococcus sp.
4. Plasmodium sp.
5. Rubellavirus; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen
6. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.


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