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Darf man trotz Einwilligung der Frau fremdgehen?


To****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Meine Partnerin und ich leben zwar nach außen hin in einer Beziehung und sind auch wirklich gute Freunde und Kameraden. Wir haben allerdings beide in unserer früheren Zeit versäumt auszuleben und das wollen wir jetzt getrennt voneinander ausleben.

Wir haben daher eine Übereinkunft gefunden, dass wir weiter zusammen bleiben, aber dem anderen jeweils jeglichen Freiraum gönnen, solange es diskret bleibt, jedenfalls für eine gewisse Zeit.

Mir stellt sich jedoch die Frage ob eine Suche in diesem Portal hier Sinn macht und emotional richtig ist?


Geschrieben

Meine Partnerin und ich leben zwar nach außen hin in einer Beziehung und sind auch wirklich gute Freunde und Kameraden.

Und liebt ihr euch auch?

Wir haben daher eine Übereinkunft gefunden, dass wir weiter zusammen bleiben, aber dem anderen jeweils jeglichen Freiraum gönnen, solange es diskret bleibt, jedenfalls für eine gewisse Zeit.

Das verstehen die meisten unter "offene Beziehung".

Mir stellt sich jedoch die Frage ob eine Suche in diesem Portal hier Sinn macht und emotional richtig ist?

Manche Männer bekommen hier über Jahre kein einziges Date. Andere sind recht erfolgreich (nach eigener Aussage). Du hast hier zumindest eine Theoretische Chance auf Sextreffen. Ob das emotional richtig ist kannst du dir nur selbst beantworten.


Geschrieben

Das ging ja schnell...

Vor einem Tag wollte deine Partnerin noch nicht mal mit Dir zusammen in einen Swingerclub, oder einen Dreier, und nun gebt ihr euch jeglichen sexuellen Freiraum.

Also entweder seid ihr die Weltmeister im Beziehungsprobleme lösen, oder irgendwas ist an der Nummer faul.

Und ob etwas für dich emotional richtig ist oder nicht, solltest nur du für dich entscheiden, und nicht eine anonyme Masse im Poppenforum.


Geschrieben

Und liebt ihr euch auch?




Ja wir lieben uns auch.

Wir haben die Tage nochmals darüber geredet und sind beide der Meinung, dass es so das beste ist. Sie hat gesgat, dass sie es sich für sich auch überlegen wolle, aber ob Sie das "Angebot" nutzt, weiß sie noch nicht.


Geschrieben

Hat es einen Grund, warum die Profile von Statiker84 und beastybug IDENTISCH formuliert sind?


Geschrieben

Hat es einen Grund, warum die Profile von Statiker84 und beastybug IDENTISCH formuliert sind?




Wir haben eben privat miteinander geschrieben, ja daher hab ich mir einige Sätze geborgt, aber ich sehe im Wesentlichen große Unterschiede in unserer Problematik


Geschrieben

Ohh man ist ja putzig also wir würden es uns beiden gleichermaßen erlauben,eben weil wir genau wissen,daß und warum wir uns beide so Lieben&schätzen,aber keiner von uns möchte es ohne den anderen,und wenn dann.............................würden wir sicher nur Bekannt gehen,machen wir ja auch,aber wie gesagt wir lieben es lieber gemeinsam.!!!

Wie eben jeder will&kann gelle--geile liebe Grüße Tanja&Markus


Geschrieben

@TE
Im gegenseitigen Einvernehmen ist in einer Beziehung fast alles erlaubt. Ob du nun tatsächlich fremdgehen solltest oder nicht, kann dir keiner sagen. Das hängt von deinen eigenen Moralvorstellungen ab.


Geschrieben

Kurzum: Wenn es im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, ist es kein Fremdgehen.






Geschrieben

richtig wäre: "darf man MIT Einwilligung der Frau fremdgehen..."


Geschrieben

das ist eine sache des ehepaares,da kann keiner drüber den stab brechen!
Da sind wir wieder bei der moral,die jeder dem anderen aufsetzt,nur nicht sich selber!
Ist wichsen im beisein der frau,genemigungspflichtig?


Geschrieben

"Mir stellt sich jedoch die Frage ob eine Suche in diesem Portal hier Sinn macht und emotional richtig ist?"

Eine suche macht immer Sinn. Ob du was findest wird die frage sein.

Wenn du das emotionale in Frage stellst, tut mir die Frau die du findest, die sich mit dir trifft und die mit dir über deine Bockade im Kopf dikutiert, eher Leid.

Bei solchen Fragen denk ich mir manchmal ob die leute nicht besser in einer Selbsthilfegruppe aufgehoben währen.


Geschrieben

@ TE dürfen darf mann, will mann..oder kann mann...mit der offerte...das ist die frage


Geschrieben

Die Frage beantwortet sich doch selbst. Die Einwilligung erteilt dir die Erlaubnis, also darfst du. Ob es gut für dein Seelenheil ist kann dir hier sicher keiner verraten.


Geschrieben

ich wünsch euch beiden 2, 3 richtig schöne "Griffe ins Clo", dann wisst ihr euch auch wieder zu schätzen


Geschrieben

Also ich für meinen teil würde es nicht machen.
Aber das ist jedem selbst überlassen.
Es stellt sich mir bei solchen sachen immer die frage " ist eine offene beziehung überhaupt eine beziehung " ?


Geschrieben



Wir haben daher eine Übereinkunft gefunden,



DAS ist doch der Kernpunkt! Ihr habt eine Übereinkunft gefunden.... und gut ist.

Von daher: KEIN fremdgehen. Die Frage müsste dann lauten: KANN ich trotz Einwilligung der ehefrau fremdgehen? Dass du DARFST ist ja geklärt... Wie ginge also "fremdgehen", wenn es erlaubt ist? DAS ist ein Problem.


Geschrieben


Es stellt sich mir bei solchen sachen immer die frage " ist eine offene beziehung überhaupt eine beziehung " ?



Ist eine sehr krumme Gurke überhaupt eine Gurke?
Schließlich entspricht sie ja nicht der EU-Norm...
Aber wenn du rein beißt, dann schmeckt sie nach Gurke. Wenn du sie im eigenen Garten hochgezogen hast, vielleicht sogar viel leckerer als die Standardgurken aus dem LIDL um die Ecke ;-)


Geschrieben

es ergibt alles einen sinn...fuer deine partnerin wird sich hier genuegend potential finden aber fuer dich bin ich mir da nicht so ganz sicher.

ob du dann damit umgehen kannst steht wieder auf einem anderen blatt papier


Geschrieben

Wenn ihr euch das beide eingesteht für ne gewisse Zeit, ist es ja kein Fremdgehen in dem Sinne mehr. Ihr wißt es ja. Aber für mich ist ganz klar der Zeitpunkt gekommen (auch im Hinblick auf den vorherigen Post), dass ihr eure Beziehung schon längst an die Wand gefahren habt. Aber müsst ihr ja wissen....lol


Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, ist es kein Fremdgehen.

Wer mit einer Person außerhalb der Beziehung, also einer Person, die der Beziehung fremd ist, geht fremd. Egal ob es mit Wissen der Partner oder in gegenseitiger Übereinkunft passiert oder nicht.

Es ist ein großer Unterschied, ob die gegenseitige Übereinkunft heißt:
wir vertrauen uns gegenseitig und gönnen uns unsere Abenteuer und finden es gut
oder
mach was Du willst, es interessiert mich nicht
oder
Du machst doch sowieso, was Du willst
oder
was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß

Mit solchen Übereinküften kann man dann immer mit stolz geschwellter Brust und erigiertem Glied auf den Poppen-Markt
gehen und sagen "wir führen eine offene Beziehung".


bearbeitet von Delphin18
Geschrieben

Glauben wir dem Duden, sind Synonyme, also bedeutungsgleiche Wörter, für Fremdgehen u. a.:

- betrügen
- Seitensprung begehen.

Dies jetzt die Unkenntnis des Partners voraus. Und das wieder herum liegt bei gegenseitigen Einverständnis nicht vor. Meine Meinung...


Geschrieben

Mal wieder typisch: Nach außen hin den Schein wahren für andere ...


Geschrieben

Wieso "trotz"?

Neue Strafe?



vielleicht sollte die frage lauten : MUSS man trotz einwilligung der frau fremdgehen ?


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