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"Professionelle", also Hure geschwängert... und nun???


"Professionelle", also Hure geschwängert... und nun???  

117 Stimmen

  1. 1. "Professionelle", also Hure geschwängert... und nun???

    • ja, er muss zumindest Kindesunterhalt bezahlen
    • ja, er muss für Kind und Mutter Unterhalt bezahlen
    • Nein, er wird nichts bezahlen müssen...


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

vorab: nein nicht mir passiert, aber einem (auch noch verheiratet) Bekannten

ob er dann schlussendlich tatsächlich der Vater ist, wird sich ja nach Geburt durch einen Vaterschaftstest rausstellen, aber zunächst isser erstmal dran...

Die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch ist zu spät gewesen...

was meint ihr, wird er überhaupt Unterhalt zahlen müssen, oder ist es das Problem der käuflichen Dame, die immerhin doch ein gewisses "Berufsrisiko" von vornherein hätte ausschließen müssen...

Na, da bin ich jetzt aber einmal gespannt!?




und, ob er nun ein "Schwein" sein soll, weil er seine Olle betrogen hat, ist hier bitte KEIN Diskussionsthema... ok!?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Rein rechtlich gesehen, ist er dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Da ändert auch die tatsache nichts dran, daß er für die Nummer bezahlt hat. Der Dame wird er keinen Unterhalt bezahlen müssen. Schliesslich hatten die ja nur eine "Geschäftsbeziehung".

Aber mal ne Frage: welche Prosti macht es noch ohne Gummi? Und wie blöd muss ich als Kerl sein, da noch meinen Lümmel ohne Schutz reinzustecken?


Geschrieben

Mitgehangen >> Mitgefangen
Natürlich wird er zahlen müssen, vorausgesetzt die Dame kann ihn als Vater nennen was normalerweise ja nicht so ist oder mußte er vor dem Sex seinen Perso vorlegen?
Es wäre auf jeden Fall sicherer wenn die Dame ihn nennen kann einen Test machen zu lassen denn da kommen sicherlich noch der Eine oder Andere in Frage ....
Und wenn es dann sein Kind sein sollte dann wäre es nichts als Normal Verantwortung zu tragen denn was kann das Kind für diese widriegen Umstände.


Geschrieben


was meint ihr, wird er überhaupt Unterhalt zahlen müssen, oder ist es das Problem der käuflichen Dame, die immerhin doch ein gewisses "Berufsrisiko" von vornherein hätte ausschließen müssen...



nun..auch bei kondomen..wird die sicherheit mit 99,99% angegeben..liegt noch 0,01% der möglichkeit vor..und wenn se beide AO (alles ohne gemacht haben)...isses halt pech
ansonsten...bei einem VATERSCHFTATEST..interessiert nicht der BERUF der MUTTER..oder des VATERS...sondern das ERBGUT...und auch bei der berechnung der alimentenhöhe..ist der berufliche hintergrund nur insoweit wichtig, als das der lohn grundlage der berechnung ist

ist er der vater..hat er zu zahlen, wie jeder andere mann auch, den betrag an KINDESUNTERHALT, der sich lt. tabelle ergeben wird

jedoch keinen unterhalt an die kindesmutter, da ja wohl..keine beziehung vorlag.....


Geschrieben (bearbeitet)

Wie jeder andere Typ auch der eine Frau mit Nachwuchs beglückt, darf er zukünftig für mindestens 18 Jahre Kindesunterhalt bezahlen. Das ist doch ein schönes Weihnachtsgeschenk für seine Gattin. Er hat jedoch auch Rechte und darf sich um sein Kind kümmern .... eigentlich spielt bei der ganzen Story überhaupt keine Rolle, dass die Lady dem horizontalen Gewerbe nachgegangen ist.

Achso wenn er die Vaterschaft anerkennt darf er auch der Mutter Unterhalt bezahlen (§§ 1615ff. (Bürgerliches Gesetzbuch)) .. auch wenn sie nicht verheiratet sind. Meiner Kenntnis nach 3 Jahre. Wie sich das im speziellen Fall verhält wird wohl ein Richter entscheiden müssen. Fordert die Mutter kein Unterhalt für sich selber, dann dürfte das aber wohl hinfällig sein. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht jedoch.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

er muss für beide zahlen. für mutter und kind.

hoffentlich hat sie sich den namen des freiers aufgeschrieben.
wünsche ihr viel glück

ese


Geschrieben

wie stellt ihr euch das eigentlich vor.

meint ihr eine prostituierte fragt einen freier beim aushandeln des preises, nach adresse und telefonnummer? der wäre ja auch schön blöd.

auch die puffmutter wird es nicht machen...

und falls es eine gute prostituierte sein sollte, mit massig freiern am tage und sie einen treffer sich einfängt. wen sollte sie im verdacht haben der geschwängert haben könnte.

das zählt glaub ich zum berufsrisiko.


Geschrieben

zumindest hat sie mal ihren 9 Stammfreiern die "frohe" Botschaft überbracht....


Geschrieben (bearbeitet)

Gestzlich gesehen muß der Freier zahlen. War bis vor 10 min anderer Meinung. Habe gegoogelt. Da der Freier weiß, dass die Hure schwanger ist, wird wohl Kontakt bestehen. Evtl. Stammgast..... Traurig ist die Sache schon. Armes Kind kann man da nur sagen. Da nimmt die Hure extra Geld für ohne Gummi, und bums im Sinne des Wortes kann ein Kind entsehen. Habe hier bei Poppen de mal was gelernt. War immer der Meinung dass dies dass Problem der Hure sei. Obwohl ich einräumen muss dass es ein komisches Gefühl für mich wäre dass da ein Kind von mir entstanden ist..... Naja, meine Kumpels und auch ihc haben immer folgendes gesagt: Wenn wir fremdficken, genen wir in den Puff, kein Ärger mit Kinder, keine Gefühle und Ende..... wird wohl nicht so sein.......

Aber trotzdem glaube ich hier nicht so an dass Thema. Eine Hure wird sicherlich öfters geschwängert und jeder Laden/Puff hat da so seine Wege und Anlaufstellen. Desweiteren kann die Hure irgendwann nicht mehr arbeiten, spätestens nach der Entbindung. Ist dass nicht ein wenig Seemansgarn, wie schon sooooo oft??????


bearbeitet von tabulos123
Geschrieben

Obwohl ich einräumen muss dass es ein komisches Gefühl für mich wäre dass da ein Kind von mir entstanden ist..... Naja, meine Kumpels und auch ihc haben immer folgendes gesagt: Wenn wir fremdficken, genen wir in den Puff, kein Ärger mit Kinder, keine Gefühle und Ende..... wird wohl nicht so sein.......



och mööönsch....irgendwie werde ich gerade ganz stark berührt durch dieses posting. liegt wohl an der nahenden weihnachtszeit....

ich drücke dich und deine kumpels mal ganz lieb.

"gent" bloß weiter in`puff aber macht bitte keine kinder

eure liebe ese


Geschrieben

Davor gibt es nur einen einzigen wirksamen Schutz, nämlich Zwangssterilisation.

Tolle Sache wieder mal: Nichtraucher werden geschützt und Freier abgezogen. Verkehrte Welt!
*Schwermut*


Geschrieben

Vielleicht war der Freier Nichtraucher und wird daher abgezockt.

Welcher verheirateter Mann gibt einer Professionellen seine Anschrift? Schön blöd.


Geschrieben

Das war dann keine "Professionelle", sondern eher ein "Amateur" aus der unteren Liga. lol
Ansonsten ist das wohl ein Arbeitsunfall und dafür zahlt die Berufsgenossenschaft.


Geschrieben

Sicher ist dieser Thread ein Witz.

Bei guten Hähnen ist das nämlich wie bei Hängsten, da muß für das Decken gezahlt werden.


Geschrieben

Kind (auf jeden Fall) und Mutter (gegebenfalls) haben Unterhaltungsansprüche gegen den Vater. Die Mutter kann auf ihren eigenen verzichten jedoch nicht auf den des Kindes. Hierzu ist ausschließlich das volljährige Kind in der Lage und selbst dann würden sich Arbeits-/Sozialamt an den Erzeuger wenden, wenn z.B. die erste Ausbildung gezahlt werden muss. Ergo: Der Erzeuger zahlt und zwar lange ...
Dies hat so mancher Mann schon erkennen müssen, der sich bereitwillig dazu hinreißen ließ, einem z.B. lesbischen Paar den Kinderwunsch zu erfüllen. Die entsprechende "Unterhaltverzichtserklärung" war nicht mal das Papier wert, auf dem sie stand.


Geschrieben

Wenn der Samen seiner Quelle entsprang, dann darf er die Taschen öffnen.

9 Verdächtigte? Dagegen war die Putzfrau Klärchen Müller ja noch harmlos. Frage des Richters: "Frau Müller, welcher der 3 Herren käme denn für eine Vaterschaft in Frage?" "Ach Herr Richter, das weiß ich nicht genau, ich dreh mich doch beim Treppenputzen nicht jedesmal um."

Aber zum Thema, eine Vaterschaftszuordnung für ein Kind, dessen Mutter zur Zeit der Geburt nicht verheiratet war, erfolgt entweder im Wege der Vaterschaftsanerkennung oder der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung. Da dein Freund bestreitet, der Vater des Kindes zu sein, sollte er natürlich auch die Vaterschaft nicht anerkennen. Dann folgt jedoch das gerichtliche Verfahren und nach entsprechender Entscheidung die Verpflichtung zur Duldung einer Blutentnahme, analog §§ 386 bis 390 ZPO (Zeugnisverweigerung) zwangsweise. Wird die Vaterschaft festgestellt werden kann dein Freund die Vaterschaft nicht ablehnen. Diese wird dann vom Gericht festgestellt.

Und das Ganze 9 mal - das gibt ne Menge an Papierkram. Wobei ich gerade nicht weiß, ob die anderen 8 Verdächtigten das Geld für den Test zurückerhalten.


Geschrieben

Die Dummheit der "Eltern", nimmt sie nicht aus der Haftung für Ihren Sprößling zu sorgen. Vom Gesetzgeber ist es so gedacht, dass das Kindergeld Eigentum des Kindes ist und von seinem verantwortlichen verwaltet wird.

Kindergeld ist ja keine Bestrafung für den Vater oder die Mutter, sie soll den lLbensunterhalt des Kindes absichern.


Geschrieben

Davor gibt es nur einen einzigen wirksamen Schutz, nämlich Zwangssterilisation.



zwangssterilisation? wird das nicht bei ***iger angewandt...

willst du freier mit ***iger gleichsetzen


Geschrieben

Nein @search39, natürlich nicht. Eher mit Rauchern...


Geschrieben

wenn es nicht sein kind ist kann er die vaterschaft bis zum ende des 3 lebensjahr

anfechten,



Peter


Geschrieben

zwangssterilisation? wird das nicht bei ***iger angewandt...



nein. auch bei denen nicht.
gibt es in deutschland nicht. gab es aber mal

ese


Geschrieben

Was soll eigentlich die Abstimmung ? Sollen wir jetzt entscheiden, ob er Unterhalt zahlen soll oder nicht ?


Geschrieben

Nein @search39, natürlich nicht. Eher mit Rauchern...



wie, du willst dich also damit outen das du noch rauchst...

hast´e noch andere hobby´s?


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