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Neue Gesetzesinitiative zu sexuellem Mißbrauch


Ar****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Wie einige sicher gehöhrt haben, bereitet die Bundesregierung eine neuauflage des Gesetzes über den Sexuellen Mißbrauch Jugendlicher vor.

Bevor ich irgendetwas anderes schreibe damit es hier keien Mißverständnisse gibt: Ich finde das es nichts krankeres gibt im sexuellen Bereich als den Mißbrauch vn Kindern....das ist selbstverständlcih jenseits jeder Diskussion das soetwas bestraft gehört udn zwar hart.

Das Problem ist, das nach dem Gesetzentwurf es sogar eine Straftat darstellen würde wnen ein 16jähriger eine 17 Jährige in einen Kinofilm einlädt udn dort mit ihr fummelt oder juristisch ausgedrückt, sexuelle Handlungne an ihr vollführt, da nach dem Gesetz die Kinoeinladung als Entgelt gelten würde.

Damit wird völlig normales Sozialverhalten unter Jugendlichen kriminalisiert und der Schutzgedanke dadurch das sogar ein jüngerer jugendlciher der mit einer älteren jugendlichen befreundet ist (oder umgekehrt) sich strafbar machen könnte.

Da stellt sich die Frage, ist Frau Zypries einfach nur irre hat sie keien Ahnung oder wurde sie am Ende gar von US amerikanischer Scheinprüderie a la American Pie infiziert? oder gibt es gar sinvolle Gründe für ein Verschärfung die letztendlcih die selbstbestimte sexuelle entwicklung Jugendlicher hemmt und kriminalisiert?

Fakt ist doch mal, mit dem neuen gesetz gehören locker mal mindestens 75% aller Jugendlichen eingesperrt......das kanns nicht sein oder?


Geschrieben

Fakt ist: Die EU hat einen gesetzesvorschlag gemacht, der von allen Ländern angenommen wurde. Nur die deutsche Regierung musste mal wieder aus der Reihe tanzen und das Gesetz verändern und verschlimmbessern.

Gruß aus Celle


Geschrieben


Bevor ich irgendetwas anderes schreibe damit es hier keien Mißverständnisse gibt: Ich finde das es nichts krankeres gibt im sexuellen Bereich als den Mißbrauch vn Kindern....das ist selbstverständlcih jenseits jeder Diskussion das soetwas bestraft gehört udn zwar hart.




Jo, selbstredend.

Aber es ist nur ein Entwurf, der schon seit mehr als 1 Jahr als Entwurf rumgeistert.
Ich finde es pervers, dass Männer nach heutigem Stand immer noch 16-jährige Mädels, die
es nicht unter Zwang tun, für Sex ungestraft bezahlen können. Auch wenn die Mädels es aus
freien Stücken tun, um ihr TG aufzubessern, finde ich diese Vorstellung grausig und ekelhaft.
Armes Deutschland, braucht so lange um unsere Kinder zu schützen.


Geschrieben

das ist im Prinzip das passende Gesetz zu dem was ich schon bei dem Thead über Marco angeprangert habe. Es werden Gesetze geschaffen die im Prinzip den natürlichen sexuellen Umgang von Personen unter 18 unterbinden wollen bzw. strafrechtlich relevant zu machen. Ich möchte in dieser zeit kein Jugendlicher mehr sein, immer mit einem Bein im Knast sobald etwas mit dem anderen Geschlecht angefangen wird. Wie schön war die Zeit damals in meiner Jugendzeit...man hatte seinen Spaß miteinander und gut war es.

Das soll nicht bedeuten das ich gegen den Schutz von Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch bin. Im Gegenteil aber man sollte doch langsam mal die Kirche im Dorf lassen und wenn Jugendliche unter 18 gemeinsam Ihre ersten Erfahrungen sammeln diese auch lassen und nicht gesetzlich Reglementieren.


Geschrieben

Es geht nicht darum das erwachsene sich Strafbar machen, sondern das sich ein 16 jähriger Junge der ein 16 jähriges Mädchen in ein Kino einlädt und hinterher mit ihr rumknuscht, sich Strfabar macht nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Weil der Junge das Mädchen mit dem Kinobesuch quasi bezahlt hat für das rumknutschen.

Gruß aus Celle


Geschrieben

@ Cellerpaar

falsch verstanden den Gesetzentwurf...es geht eigentlich darum das 16 jährige vor sexuellen Handlungen geschützt werden die mit einer Gegenleistung verbunden sind. Dies betrifft den geilen Bierbauchträger der mal eine 16 jährige Poppen möchte. Nur aufgrund der unklaren Formulierungen ist davon leider genauso wie der Bierbauchträger auch der 16 jährige Schüler betroffen der einem Mädchen eine Kinokarte schenkt um dann im Kino ein bisschen zu fummeln...eine gesetzliche Grauzone die im Zweifel dazu führen kann das der 16 jährige sich strafbar macht...der Bierbauchträger kann ruhig weggeschlossen werden der hat es nicht besser verdient.


Geschrieben (bearbeitet)

kann jemand mal genaue auszüge posten, finde bei google den Inhalt nicht, außer das "böse" filme verboten werden.

Grundsätzlich scheint es heutzutage hipp zu sein Jugendliche vor allem sexuellem zu schützen.

Das wiederspricht der Realität von immer frühreiferen jugendlichen.

persönliche halte ich es für ausreichend wie es derzeit ist.

Allerdings werden derzeit jugendliche jünger als 16 und nochmal jünger als 18 unterschieden, daher würde mich es überraschen wenn plötzlich 16 und 17 jährige nicht mehr rum machen dürfen.

ansonsten wird halt zwischen der öffentlichkeit Unterschieden.

Ich darf ner 17 jährigen in der disse auch kein bier kaufen, draußen darf sie es selber kaufen

@ cellerpaar

welch geiler Strafbestand

Und wenn sie anfängt ihn zu küssen ist es dann Anstiftung zur Straftat *lol*

ein hoch auf die Justiz


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Es geht aber auch daraum, daß sich nach dem neuen Entwurf eine 14jährige strafbar macht, die, mit Aussicht, ihr an die Wäsche zu gehen, sich ins Kino einladen läßt!


Heinrich


Geschrieben

@ sixpack

ich habe dazu nur eine Diskussion im Deutschlandfunk gestern Nachmittag verfolgen können eine schriftliche Quelle habe ich auch noch nicht gefunden.

Es ist aber wohl tatsächlich so das es genauso den 15 jährigen betreffen kann wie den 17 jährigen und da nicht mehr nach dem Alter der Jugendlichen unterschieden wird.


Geschrieben

falsch verstanden den Gesetzentwurf...es geht eigentlich darum das 16 jährige vor sexuellen Handlungen geschützt werden die mit einer Gegenleistung verbunden sind. Dies betrifft den geilen Bierbauchträger der mal eine 16 jährige Poppen möchte. Nur aufgrund der unklaren Formulierungen ist davon leider genauso wie der Bierbauchträger auch der 16 jährige Schüler betroffen der einem Mädchen eine Kinokarte schenkt um dann im Kino ein bisschen zu fummeln...eine gesetzliche Grauzone die im Zweifel dazu führen kann das der 16 jährige sich strafbar macht...der Bierbauchträger kann ruhig weggeschlossen werden der hat es nicht besser verdient.
Mit Zitat antworten



Wir haben es nicht falsch verstanden, das ist es was das Gesetz aussagt. Das Erwachsene weggesperrt gehören (genau so wie 17 jährige die sich an Mädchen unter 14 vergreifen) versteht sich doch von selbst.

Nur das 16 jährige sich auch strafbar machen wenn der Partner auch 16 ist, sollte nicht im Gesetz stehen, tut es nun mal aber leider doch.

Gruß aus Celle


Geschrieben

laut aktueller Spiegel ausgabe ist es eher so das nichts darüber im gesetz steht....garncits, da steht wohl nurnoch was vn minderjährigen personen, ohne das auf das alter des "Täters" eingegangen wird.

Genau diese Fehlenden ddefinitione führen aber dazu das nach den buchstaben des gesetzs jede person zum Täter wird die zum Beispiel eine 17jährige ins Kino einlädt dun dort fummelt....und das ist keien Grauzone sondern genau das was nach dne Buchstaben des Gesetzs verboten ist udn mit haftstrafen bewehrt ist....Im Gesetz fehlen wohl in der neuauflage alle Ausnahmen so das auch ein 15 Jähriger der ein 17jährige ins Kino einlädt unter diesen Paragraphen fallen würde.


Geschrieben

Wenn es nicht im Gesetz steht, wird es wohl auch kaum so zur Anwendung kommen.

ein 15 jähriger ist ja selber noch nicht Erwachsen.

Es geht hier auch bestimmt nicht um irgendwelchen angeblichen Interpretationen sondern es soll einfach verhindert werdend as Jugendliche gegen Geld Sex haben, wo ist das problem?

Persönliche würde ich mich freuen hier wirklich mal den Gesetzestext zu lesen statt der typischen Panikmache.

Derzeit macht sich jeder 15 jähriger strafbar der mit ner 13 jährigen rummacht, dennoch kenn ich keinen der "weggesperrt" wurde


Geschrieben

AUSWEITUNG SEXUALSTRAFRECHT
Fummeln verboten
Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach bestimmte sexuelle Praktiken bei Minderjährigen verboten werden. Selbst "Bravo" muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.

Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere ***ager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt - in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei "sexuelle Handlungen" sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen "Sexuellem Missbrauch von Kindern", "Besitz von Kinderpornographie" und "Verbreitung von Kinderpornographie".

So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen "Verbreitung von Kinderpornographie" verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.

Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die - unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention - in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.

Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem "sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen", protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von "moralischer Kolonisierung", da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.

Fummeln beim Kinobesuch - der Jugendliche könnte dran sein

Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.

"Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht": Das wäre schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa wäre schon strafbar, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Auch wenn sie bereitwillig mitmacht, wäre er dran - und wenn sie sich selbstbewusst seinen Avancen entzieht, muss er immer noch mit Strafverfolgung rechnen, denn nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen.

Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss - vergeblich - gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries' Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener.

Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco Weiss bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen - und nicht um ein Verhalten, dass hierzulande bislang eher unter "blöde Anmache" firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet - oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat.

Als Opfer mit Kindern, als Täter mit Erwachsenen gleichgesetzt

Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: "Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt".

Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im "Altersunterschied zwischen Täter und Opfer" liege ein "unrechtsbestimmendes Merkmal", so Jerzy Montag (Grüne), da hier ein "Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck" komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige "Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt". Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance "zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch". Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im "Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden". Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) konstatiert: Auf "geradezu alberne Weise" werde hier "die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert" - "bisher legales Werbungsverhalten unter ***agern" werde "kriminalisiert".

Ein Mädchen wie die 15-Jährige Chat-Teilnehmerin aus Pittsburgh würde in Deutschland bislang nicht belangt: Bislang sind hierzulande Herstellung, Besitz und Verbreitung von "pornographischen Schriften", die sexuelle Handlungen von Jugendlichen zum Gegenstand haben, nur strafbar, wenn es sich um "sodomitische oder sadistische Pornografie" handelt. Nun aber dehnt das neue Gesetz die Strafbarkeit von "Kinderpornografie" auf die Darstellung von "sexuellen Handlungen" Jugendlicher aus.

Was sich dahinter verbirgt, geht weit über die Art von Erwachsenenpornografie hinaus, die als schmuddeliges Angebot nicht an Jugendliche verkauft werden darf: "Jugendpornografie" betreibt dann prinzipiell auch ein 15-Jähriger, der von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im Bikini schießt - wenn sie "aufreizend" posiert und ihre "Schamgegend" dabei mehr oder weniger offen "zur Schau" stellt.

Auf die harsche Kritik bei der Sachverständigen-Anhörung will die Koalition nun wenigstens diejenigen straflos stellen, die solche Bilder "mit Einwilligung" der oder des Abgebildeten zur "persönlichen Verwendung" angefertigt haben; wird dieses Werk aber im Freundeskreis weitergereicht, machen sich sowohl Anbieter als auch Empfänger trotzdem strafbar - auch das Herunterladen eines solchen Bildes im Internet wäre verboten.

Sogar wer nur eine junge Schönheit zeichnet, die erkennbar unter 18 ist, oder schriftlich detailliert und unverhohlen Sex unter Jugendlichen beschreibt, kann sich strafbar machen, wenn er ein "tatsächliches Geschehen" wiedergibt - professionellen Künstlern und Schriftstellern droht dabei sogar mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.

Aufklärung in "Bravo" - womöglich künftig strafbar

Selbst die in Zeitschriften wie "Bravo" üblichen Aufklärungs- und Erlebnisartikel, mit besonders freizügigen Abbildungen oder realistischen Schilderungen von Sex unter Jugendlichen, könnten künftig strafbar sein. Und nicht einmal beim Strafmaß will die Regierung - obwohl sie es könnte - zwischen unter 14- und unter 18-Jährigen Opfern differenzieren: je nachdem, ob es etwa um bloßen Besitz oder um gewerbliche Verbreitung geht, drohen Strafrahmen von Geldstrafe bis zehn Jahren Haft.

Sexualexperten empfinden diese Ausweitungen als überflüssig und sogar schädlich: Bildliche Dokumentationen unbekleideter Familienmitglieder gebe es überall, reklamieren Sozialwissenschaftler. Eltern, aber auch die Kinder und Jugendlichen würden so "verunsichert und latent als Täter betrachtet". Die neuen Missbrauchs- und Pornografie-Vorschriften, kritisiert etwa auch der Hamburger Sexualmediziner Andreas Hill, dürften eine "Welle von unnützen Ermittlungen und Verfahren" auslösen, die ohnehin schon überlastete Polizei drohe damit "die wirklich relevanten Fälle aus den Augen zu verlieren".

Zypries, fordern die Oppositionspolitiker, solle nun wenigstens alle Ausnahmen und Schlupflöcher nutzen, die der EU-Rahmenbeschluss selbst bereithält - so wie es etwa Österreich schon vorgemacht hat. Beispielsweise soll nach einhelliger Meinung beim sexuellen Missbrauch Jugendlicher das Täteralter nicht unter 18 Jahre abgesenkt werden; bei der Jugendpornografie fordern Grüne und Linksfraktion eine Beschränkung auf "vergröbernde", den Menschen "zum Objekt degradierende" Darstellungen, wie bei der strafbaren Erwachsenenpornografie.

Dabei bezweifeln Juristen, dass der Rahmenbeschluss überhaupt gültig ist: Denn nach dem EU-Vertrag ist Brüssel auf dem Gebiet des Strafrechts nur zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel - die EU hätte also ihre Kompetenzen überschritten.

Was die Abgeordneten des Bundestages indes generell machen können mit einem Rahmenbeschluss, der ihnen nicht passt, hat das Bundesverfassungsgericht schon vor zweieinhalb Jahren deutlich gemacht, als es das deutsche Gesetz zum Europäischen Haftbefehl kippte: einfach nicht umsetzen.



Gruß aus Celle


Geschrieben

Persönliche würde ich mich freuen hier wirklich mal den Gesetzestext zu lesen statt der typischen Panikmache.



Gib im Suchfinder einfach nur "Änderungen §182" ein und du findest reichlich Info zum neuen Gesetzestext.

Petra


Geschrieben

@ Cellerpaar

Danke.

Ok, nehme alles zurück.

gute Nacht Deutschland

muss meinen elter noch sagen das sie nackbilder von mir als babyund Kind vernichten.

Das ist echt blamabel.

Komisch das 68er Generation die damals für freie liebe war heute an dr macht alles regeln will


Geschrieben

aber was wollt ihr denn:das ist doch der sinn: 50% innen knast und die anderen 50% passen drauf auf.
basta!


Geschrieben

Also mal krass gesagt, ich befürworte zwar nichts in der Art, aber...


...wenn manch einer (mit unter anderem) eine jugendliche Bordsteinschwalbe anheuert, sie es mit freiem Stücken tut usw es nicht dazu gehören sollte. Ist für sie ja Arbeit.
Es ist scheiße wenn man die Leute weil sie minderjährig sind und sexuelle Aktivitäten haben, bestraft. So wie wenn ein Teil eines jungen Paares inzwische volljährig ist und der andere Part nicht...usw usw.....


Aber im Endeffekt, geht es den meissten Politikern weniger um die Realität der Kriminalität sondern ihren Vorteil!

Nimmt euch mal das Gesetzbuch in die Hand, lest das und denkt mal nach, wo Zusammenhänge zur Realität sind bzw wie vieles aus den Haaren herbei gegriffen ist...


Geschrieben

Ich find es ziemlich traurig, dass sie die ***ies von heute wohl nicht mehr frei entfalten dürfen.
Was ist denn dabei, wenn ein 17jähriger die 16jährige ins Kino einlädt und mit ihr knutscht?
Schließlich würden die wenigsten mitgehen, wenn sie ihn nicht leiden könnten.
Völliger Hirnriss!
Aber 14jährige, denen alle Wege offenstehen, wenn sie Kinder haben wollen....Sorry, da hört die Logik irgendwie auf oder?

Habe auch gehört, dass die Aufklärungsseiten in der Bravo dann verboten sein sollen.
Die gehören doch schon seit 300 Jahren zum groß werden dazu!
Was will man den Kids eigentlich noch alles verbieten?


Geschrieben

Aber 14jährige, denen alle Wege offenstehen, wenn sie Kinder haben wollen....Sorry, da hört die Logik irgendwie auf oder?

Habe auch gehört, dass die Aufklärungsseiten in der Bravo dann verboten sein sollen.
Die gehören doch schon seit 300 Jahren zum groß werden dazu!
Was will man den Kids eigentlich noch alles verbieten?



kinder griegen kinder ja--- machen nein!!!!!!!----ist schon logisch.

bravo begleitet bestimmt 95% der kids durchs leben.


Geschrieben

Was ist denn dabei, wenn ein 17jähriger die 16jährige ins Kino einlädt und mit ihr knutscht?



Hoffentlich wird nicht nach ermittelt und 80% der Bevölkerung wandert ein..

als Prognose: wieder eine weitere Änderung mit wenig Sinn und Verstand drin, geprägt von Aktionismus durchsetzt von mangelndem Sachverstand.

Motto:

operative Hektik ersetzt geistige Windstille


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