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Pendlerpauschale verfassungswidrig...


bremerjong

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Nun ist es heraus, der VI. Senat hält die Kürzung für nicht verfassungskonform und legt die Regelung zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vor. Eine wichtige Vorentscheidung!

Pendler, Ihr könnt guter Hoffnung sein!!

Nur Herrn Steinbrück wird es nicht freuen.

Ihr könnt die Entscheidung übrigens beim Bundesfinanzhof unter Pressemitteilungen schon jetzt lesen (wenn Ihr Euch die ganze Entscheidung antun wollt).


Geschrieben

Bremerjong, eine klasse Nachricht .

Dann spare ich mir die schon eingeplante Diskussion mit dem FA. Da sage mal einer, dass poppen.de nicht bildet . Ich ziehe mir mal das Urteil rein, um zu sehen, ob es irgendwelche Ansätze für das BVG gibt, das Urteil des Senats zu kippen oder ihm zu widersprechen.

Die Infos dürfen bei den FAs mit erheblicher Zeitverzögerung eintreffen. Aber gottseidank sind ja die Steuerbescheide in Bezug auf die Pendlerpauschale eh nur vorläufig.


Geschrieben

Wer kurzfristig Geld braucht, kann sich die volle Pauschale ja sofort mit dem Steuerbescheid auszahlen lassen - muss die Kohle aber wieder mit Zinsen zurückzahlen, wenn das BVG für die Koalition entscheiden sollte...


Geschrieben (bearbeitet)

Wer kurzfristig Geld braucht, kann sich die volle Pauschale ja sofort mit dem Steuerbescheid auszahlen lassen - muss die Kohle aber wieder mit Zinsen zurückzahlen, wenn das BVG für die Koalition entscheiden sollte...




Nee, noch besser:

Wenn (ausdrücklich wenn!) jetzt die Auszahlung erfolgen sollte und dann tatsächlich später eine Rückforderung kommt, dies aber bis zum 31.03.2009 geschieht, werden keine Zinsen erhoben.

Die Verzinsung beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, so genannte Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO ).


bearbeitet von bremerjong
Geschrieben

Und immer an die Eintragung eines Freibetrages denken. Dann vermeidest du von vornherein eine überflüssige Abgabe an das FA.


Finanzämter müssen auf Antrag auch für die ersten 20 Kilometer der Fahrten zur Arbeitsstätte einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Nach Ansicht des Niedersächsischen FG verstößt § 9 Abs.2 S.1 EStG gegen das im Einkommensteuerrecht geltende Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung.


Geschrieben

Politische Themen gehören neuerdings in die Kritikecke

Bitte verschieben


Geschrieben

Politische Themen gehören neuerdings in die Kritikecke

Bitte verschieben



Sogge, wir diskutieren doch nur, wie wir die Prem-Beiträge aufbringen können. Völlig unpolitisch und auch keine Kritik, sondern eher eine Art Selbsthilfegruppe


Geschrieben

Zitat aussiefan:



....Ich ziehe mir mal das Urteil rein, um zu sehen..


..............................................................................................

Das ist eigentlich nur etwas für Masochisten oder Fachidioten.

Na, in welche Schublade gehörst Du?


Geschrieben

So hab ich das ja noch garnicht gesehen

Weitermachen!!


Geschrieben

...Das ist eigentlich nur etwas für Masochisten oder Fachidioten.

Na, in welche Schublade gehörst Du?



Ich gehöre in die Gruppe, die sich auf Streit mit dem FA spezialisiert haben .

Gerade in Bezug auf beruflich bedingte Aufwendungen habe ich einschlägige Erlebnisse und viel Spaß mit dem FA gehabt. Die Jungs und Dirns hatten einmal Recht , aber danach verdammt viel Arbeit .


Geschrieben

Auch auf die Gefahr hin, den Spaßverderber zu spielen: sollte das Bundesverfassungsgericht das dann anders sehen und die Kürzung ausdrücklich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklären, drohen empfindliche Nachzahlungen. Daher sollte man sicherheitshalber Geld beiseite legen.


Geschrieben

ist doch zwingend logisch:
jeder arbeitnehmer ist, was seine arbeit angeht doch eine minifirma.

und jede minifirma: selbständige und freiberufler, ziehen selbstverständlich ihren firmengenutzten oder anteilgenutzten PKW von den betriebseinnahmen ab.

alles weitere regelt das gleichbehandlungsgebot.

ausserdem war es sowieso eine frechheit: mobilität fordern und pendlerpauschale streichen...

aber wen wundert´s


Geschrieben

popcorn:

Genau daran wird es für Herrn Steinbrück scheitern.

Ich kann die gelassene Reaktion der Bundesregierung nur als Zweckoptimismus deuten.

Denn:

Durch den Abzug der Pendlerpauschale wird das der Einkommensbesteuerung zugrunde liegende "objektive Nettoprinzip" verwirklicht. Danach hat sich die Steuerlast nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen zu richten. Dem entspricht es, dass nur die Einkünfte, d. h. nur der Überschuss der Erwerbseinnahmen über die Erwerbskosten zu besteuern ist.

Dem Begriff Werbungskosten entspricht bei den Gewinneinkünften im Übrigen der Begriff Betriebsausgaben.

Damit sind, zumindest theoretisch, alle Aufwendungen, also vom 1. Km an, zu berücksichtigen.

Ich sehe schon das Haushaltsloch vor meinem geistigen Auge.


Geschrieben

bremerjong: Das hat wohl weniger mit Zweckoptimismus zu tun, sondern damit, daß, wenn die Bundesregierung nachgäbe, sie Millionenbeträge nicht mehr einfordern könnte.

Wird das Ding als verfassungswidrig eingestuft (wovon ich ausgehe), dann wären die Forderungen an die Regierung geringer.

Dazu hab ich schon vor längerer Zeit einen Artikel gelesen, aber ich kann mich an die Details nicht mehr erinnern, deshalb hier so schwammig.


Heinrich


Geschrieben

Ich meine, dass Du etwas falsch verstanden haben musst.

Egal, ob die zur ursprünglichen Regelung freiwillig zurückkehren, oder ob das BVerfG die Regelung nicht nicht verfassungskonform einstuft, betroffen sind alle offenen Fälle.

Hinzukommt, dass es eine positive rückwirkende Änderung seitens des Gesetzgebers m. E. noch nicht gegeben hat.


Geschrieben

Nee, nee... aber ich krieg die Argumentation jetzt nicht mehr zusammen.
Es läuft jedenfalls draufhinaus, daß die jetzt darauf bestehen müssen, daß die jetzige Regelung bleibt, weil der Bundeshaushalt sonst mehr Geld verliert als wenn sie freiwillig zurückziehen.
Klingt nebulös, ich weiß, aber ich kann mir auch net alles merken.


Heinrich


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