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**Anklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann grad gar nicht soviel essen , wie ich gerne kotzen würde .
Und ich bitte darum , hier nicht zu spamen , danke .

Im Oktober 2007 hatte ich einen Unfall , ich mit dem Auto unterwegs , habe eine Radfahrerin auf die " Haube " genommen .
Um das ganze ein bisschen abzukürzen ...

Die Radfahrerin hat den Radweg auf der falschen Seite befahren , angeblich wollte sie sich ( lt. Schreiben ihres Anwaltes ) das doppelte Überqueren der Hauptstrasse ersparen .

Die Gasse aus der ich herausfuhr hat am oberen Ende , bevor man auf die Hauptstrasse fährt , eine Busspur , den Radweg und einen Fussgängerweg ( wenn ich rausfahre , dann kommt zuerst der Fussgänger- , dann der Radweg , dann die Busspur und dann die Hauptstrasse ) .
Ich hab links geschaut , den Bus gesehen , rechts geschaut , nochmal links ( ob`s mit dem Bus noch langt ) , den Kopf nochmal rechts gedreht und bin angerollt .
Auf einmal gab`s einen riesigen Knall und die Radfahrerin lag vor meinem Auto .

Jetzt wird mir vorgeworfen ...
" Es wird mit Nichtwissen bestritten , daß die Zeugin ****** ( ich ) nach rechts geschaut hat . "

Es gab damals Zeugen , die u.a. auch der Polizei vor Ort bestätigten , daß ich keine Chance gehabt hätte , da die Radfahrerin in einem Affenzahn angerast kam .

4 Monate nach dem Ganzen bekam ich ein Schreiben der Bussgeldstelle der Polizei , ich und die Radfahrerin beide ein Bussgeld zu zahlen , da wir beide Schuld seien .
Hab ich gezahlt und dachte die Sache sei vom Tisch .

Und heute flattert mir dieses Schreiben ins Haus .
Das allergrösste Problem was ich jetzt habe ...
Ich hab keine Rechtsschutzversicherung und keinerlei Daten der Zeugen .
Die Nachfrage bei der Polizei ergab , daß dort im PC alles gelöscht ist , da es an die Bussgeldstelle weitergegeben wurde .

So , tolle Sache und nun ?

Der Termin zur Anhörung ist Anfang August und ich hab Angst ...


bearbeitet von Geile72
Geschrieben

Vielleicht bin ich bissi doof, aber welches Schreiben flatterte dir ins Haus?
Zu den nicht mehr vorhandenen Daten:
Vielleicht hat die Bussgeldstelle noch etwas?
Wenn der Ort in dem das passiert ist, nicht allzu groß ist,mach einen Aufruf dass die Zeugen sich noch einmal melden sollen.


Geschrieben

Hallo.

Als Erstes, auch ohne Versicherung, zum Anwalt.
Du könntest auch die Rechtsberatung der Verbraucherberatung nutzen, wenn die sowas bei Euch anbieten.

Wenn Anklage erhoben wurde, dann kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen.
Ebenso interessant wäre ob die Dame ihren Bußgeldbescheid bezahlt hat,
wenn nicht erklärt sich für mich daraus ihre Klage... wenn ja, dann hat Dein
Anwalt einen indirektes Schuldeingeständnis.

Was die Zeugen angeht, das ist natürlich so eine Sache, blöd das Du dazu keine
Daten mehr hast. Was mich ein wenig wundert, wenn die Polizei vor Ort war wurde
sicher ein Unfallbericht erstellt. Der sollte auch unabhängig vom Bußgeld noch
auffindbar sein.

Ansonsten bleibt nur ein Zeitungsaufruf Zeugen von damals zu finden...

Wobei... ich bin kein Jurist, das sind alles Überlegungen eines Laien.

Viel Glück
Tedt


Geschrieben

Das Schreiben ist vom Amtsgericht Mainz , eine Vorladung für mich als Beklagte .

Mit der Bussgeldstelle habe ich eben auch telefoniert .
Problem ist ... mit der Zahlung des Bussgeldes ist die Sache für die Polizei ( was das " verkehrstechnische " angeht ) vom Tisch , sobald die Zahlung erfolgt ist , werden die Daten gelöscht .

Das was da jetzt auf mich zurollt ist eine zivilrechtliche Klage , die Klägerin verlangt nicht 2/3 ihres Schadens ersetzt , sondern 3/4 .
Das Rad war damals ziemlich demoliert , sie hatte eine Platzwunde am Kopf , Schürfwunden und Prellungen an den Armen und an einem
Bein .

Das mit dem Aufruf mit Hilfe von einem Zettel , den ich dort anbringen könnte an einer Strassenlaterne , ist vielleicht gar keine so schlechte Idee .


Geschrieben

wenn du bei einem anwalt deines vertrauens bist, lass dir einen antrag auf *prozesskostenhilfe* geben, dieser puffert , wenn genehmigt, erstmal die ausgaben für den anwalt und die verhandlung


Geschrieben

@Geli

Blöde Situation das!
1) Den Anwalt solltest Du Dir nicht sparen, wenn Du nicht sonst auf eine Rechtsberatung zurückgreifen kannst.
Mit Anwalt ist die Akteneinsicht in jedem Fall leichter, irgendwelche Akten darüber müssen existieren!

2) Hast Du Deine Kfz-Versicherung über den Schaden informiert? Das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Wenn nicht, sofort nachholen! Da Dir, so wie es aussieht, die Versicherung keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann (??), müsste sie eigentlich den Schaden übernehmen und wird damit auch Partei des Rechtstreites, wenn ich mich recht erinnere.

3) War es ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld? Das sagt eine Menge über den Grad des Verschuldens aus. Gab es einen Eintrag in Flensburg wegen schweren Vorfahrtsfehlers?

4) Für die Frage ob, der Klage stattgegeben wird, ist hier deutlich die Frage entscheidend, wie schwer Dein Verschulden zu bewerten ist.

Für mehr fehlen mir weitere Fakten. Es sind also nur Anregungen und können eine kundige Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung im Zivilrechtsstreit nicht ersetzen.

Das mit der Prozeßkostenhilfe ist gut, hängt aber von Deinem verfügbaren Einkommen ab.

Salve , Titus


Paar_real_NRW
Geschrieben

Huhu,

wenn damals ein polizeilicher Bericht erstellt wurde, in dem auch die Zeugen namentlich genannt wurden brauchst du dir keinen Kopf machen. Soweit ich weis handelt es sich dabei um eine Sitzungsniederschrift, die meines Wissens mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (ob Fall durch Zahlung abgeschlossen ist ist total egal) muss.

Die PKH wird da schwieriger sein, liegst du am Existenzminimum (ALG 2) geht das recht fix. Haben du, und vielleicht noch dein Mann einen Job und habt ihr Kinder muss alles ganz pinibel aufgeführt und gegengerechnt werden um die Bedarfsgrenze festzulegen (und ich sage dir, das dauert oft Monate)

Grüße
Tanja


Geschrieben

Also ich hatte schonmal so nen ähnlichen fall, damals lief es bei mir genau so ab , Polizei kam, sagt beide schuld, Bußgeld und fertig.

Nach nen Monat kam die betreffende auch mit nem Anwalt und meinte sie hätte schmerzen und wollte Schmerzensgeld.

Bei mir hat die damals die Polizei sofort abgeblockt nachdem ich nochmal beim verhör war mit der Begründung das die betreffende am Tag des Unfalls nicht zum Artzt ist und somit nicht nachweisen kann das der ""Schaden"" wenner da ist vom Unfall stammt.


mfg Spitfire


Geschrieben

Geli.....mach dir mal keinen all zu grossen Kopf .
Selbst wenn Du zur Zahlung eines Schmerzensgeld verurteilt wirst, übernimmt das die Versicherung.

Zu den Kosten von Anwalt und Gericht kann ich leider nix sagen. Kommt ja auch immer auf den Streitwert an.


Geschrieben

@ Geli,

mir ist auch was eingefallen. Solltest Du Mitglied in einem Automobilclub sein (z.B ADAC)l, dann schau doch mal nach, ob Deine MItgliedschaft nicht auch zumindest eine Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt beinhaltet.

Ich meine mich zu erinnern, daß das so ist.

Tizia


Geschrieben

Geile, verstehe ich es denn falsch? sollte nicht deine Autohaftpflichtversicherung ran gezogen werden? Was hat das ganze mit dir zu tun?

Du kannst doch sogesehen sie genauso verklagen, weil sie z.b. dein Auto zerkratzt hat!

Hast du schon deine Autohaftpflichtversicherung kontaktiert? Da sitzen auch viele Anwälte, die dir eigentlich die Auskunft geben sollten.


Geschrieben

Soweit ich das jetzt verstanden habe, handelt es sich um eine Schadensersatzklage der Radfahrerin. Mit anderen Worten: hier geht es um den zivilrechtlichen Ausgleich; der hat mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren nichts zu tun (die Ordnungswidrigkentenbehörde kann schließlich nicht über Schadensersatzansprüche bestimmen).
Dies ist Job der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese SOFORT unterrichten: entweder muss die zahlen oder die Abwehr übernehmen. Zur Abwehr gehört auch die Bezahlung des Anwalts.
Aufgrund der Haftpflichtbedingungen kannst Du Dir den Anwalt nicht aussuchen: die Versicherung zahlt nur für den, den sie selbst bestimmt. Auch deshalb schnell handeln, damit die Fristen des Gerichts eingehalten werden (diese ergeben sich aus dem beigefügten Schreiben des Gerichts).


Geschrieben

habe auch sowas ähnliches erlebt, Unfall war aber mit einem Fussgänger, der unbedingt sich vor mein Auto werfen wollte! Na ja, Autofahrer ist immer Schuld, das wissen wir ja.

Aber die Haftpflichtversicherung von deinem Auto wird das sicherlich anders sehen, wenn die Radfahrerin auch Schuld an dem Unfall war, wird sie eh auf den Anwaltskosten sitzen bleiben und es gibt kein Schmerzensgeld.

Sind denn an deinem Auto keine Kosten/Schäden entstanden? Du kannst die ebenfalls von der Radfahrerin vielleicht versuchen erstetzt zu bekommen.

Mach dir auf jeden Fall keine Sorgen, die Aufohaftpflicht wird für den schaden aufkomen. Das mit dem Anwalt.... na ja... eine Rechtschutzversicherung ist recht teuer. aber nur Autorechtschutz kriegt man für 30-40 Euro im Jahr. Jetzt die abschliessen hilft dir in dem FAll nicht weiter.


Geschrieben

Soviele Tips , Anregungen , herzlichen Dank !

Ich werd mich die Tage äussern , da ich auf dem Sprung bin .

Nur eines ...
Ich wollte dir nur mitteilen , daß ich deine PN gemeldet habe @Frechespaar !
Ich hätte grosse Lust , diese hier einzustellen !
Lies diesen Thread einfach nicht , wenn du der Meinung bist , es sei zum Kotzen , daß ich hier meine privaten Probleme poste !

Das war`s von mir dazu , zum Rest äusser ich mich später , aber schon mal herzlichen Dank .


Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab [...] keinerlei Daten der Zeugen .
Die Nachfrage bei der Polizei ergab , daß dort im PC alles gelöscht ist , da es an die Bussgeldstelle weitergegeben wurde .

Frag doch noch mal bei der Polizei nach.

Ich habe das so in Erinnerung, dass die alles wichtige vor Ort erst mal in ein Notizbuch/Dienst-Tagebuch schreiben... Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Notizen (und damit die Namen der Zeugen) noch existieren.

Ich drück Dir die Daumen.

Du kannst der Sache einigermaßen ruhig entgegen sehen: Deine Haftpflicht-Versicherung ist für die Schäden dran. Also nun flott die Sache melden, falls noch nicht geschehen.

Strafrechtlich ist die Sache mit dem Bußgeld wohl erledigt. Schaden und Schmerzensgeld kommen nicht aus Deiner Tasche, sondern von der Versicherung. Schlimmstenfalls leidest Du also "nur" am Schadensfreiheitsrabatt. Die Versicherung wird Dich sicher auch einen Tipp geben, ob Du wirklich einen Anwalt brauchst. Pass aber genau auf, was die Dir sagen. Die haben nämlich ein gewisses Eigeninteresse daran, dass Du die Sache (für sie) gewinnst.

Die andere Seite ist die Empörung, dass die Tante für ihre eigene Schuld am Ende noch entschädigt werden soll. Da würde mir auch der Hut hochgehen.

Fährt auf der falschen Seite, sieht Dich links stehen oder kommen, hat keinen Blickkontakt zu Dir, und fährt Dir voll in den Weg.

Ich weiß ja, man darf sie auch dann nicht umfahren. Auch, wenn sie eigentlich verdient hätten . Aber mindestens 99% des Schadens soll die tragen müssen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Leider zu wenig Ahnung von der Materie, eher etwas ratlose Verwunderung. Wieso entscheidet die "Polizei" über die Schuldfrage und wieso entscheidet die potentielle Klägerin resp. ihr Anwalt über den Anteil des zu ersetzenden Schadens ?

Vielleicht sollte man einfach ne Gegenrechnung aufmachen, ob nicht am Ende die Klägerin in Regress zu nehmen wäre.


Geschrieben

Liebe Geli, ich hab jetzt nicht alle Postings meiner Vorposter durchgelesen, ich antworte jetzt einfach mal aus der Sicht einer Rechtsanwaltsfachangestellten:

Es gibt die Möglichkeit eines Beratungsgespräches. In einem solchen Beratungsgespräch leitet der Rechtsanwalt nichts schriftliches in die Wege, sondern klärt Dich darüber auf, wie Deine Chancen sind, ob Du Prozeßkostenhilfe beantragen könntest etc etc. Rufe vorher am besten bei der Anwaltskammer an, die können Dir genau sagen, wieviel so ein Beratungsgespräch nach der aktuellen Gebührenordnung kostet. Das zu wissen ist nämlich auch deshalb wichtig, weil der Anwalt nicht über die vom Gesetz vorgegebene Maximalhöhe des Honorars abrechnen darf.

Als nächstes solltest Du, unabhängig ob Du zum Anwalt gehen wirst oder nicht, aufs Amtsgericht gehen, Dich dort über Prozeßkostenhilfe informieren. Die haben dort eine Beratungsstelle, wo Du das Formular und Informationen bekommst. Und wer weiß, vielleicht bekommst Du tatsächlich Prozeßkostenhilfe, dann hast Du schon mal eine Sorge weniger, denn dann kannst Du auf jeden Fall zum Anwalt marschieren.

Sollte dies nicht der Fall sein, so laß Dir den Hinweis geben, daß Du Dich in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie diesen auch alleine vor einem Amtsgericht vertreten kannst. Anwaltspflicht besteht nur in Strafsachen (deshalb gibt es die sog. Pflichtverteidiger) oder in Zivilstreitigkeiten, die ab dem Landgericht anhängig sind.

Was mich verwundert ist, daß schon ein Termin zur Anhörung festgesetzt wurde. Normalerweise hat die Beklagtenseite nach Einreichung einer Klage 2 Wochen Zeit, schriftlich zur Verteidigung vorzutragen. Danach entscheidet dann das Gericht, ob der Weg des schriftlichen Verfahrens (also ohne Gerichtstermin) gegangen wird, oder mit mündlicher Verhandlung (zu der Du dann erscheinen mußt).

Fakt ist, daß die Klägerin beweisen muß, daß sie die genannten Verletzungen auch tatsächlich erlitten hat. Dazu muß sie Atteste vorlegen und auch dann ist fraglich, ob das von ihr geltend gemachte Schmerzensgeld bzw. der Schadenersatz in der gewollten Höhe anerkannt wird.

Geli, laß Dich nicht unterkriegen. Du hast übrigens Post.


Geschrieben

hallo geli,

ich kann dir da leider wenig hoffnung machen - auch nicht mit anwalt

meine eltern haben das auch hinter sich und bekamen die schuld an einem unfall, als eine radfahrerin seitlich vom bürgersteig in die seitentür des autos gefahren ist. das gericht ist der meinung , dass jeder fahrzeugführer sein auto so zu führen hat, das er jederzeit gefahrlos anhalten kann

trotzdem viel erfolg, oppa


Geschrieben

@ Geli1972

Habe soeben die bisherigen Beiträge überflogen und empfehle Dir nach der Lektüre der selbigen, Dich nicht auf das juristische Halbwissen zu verlassen!!!!!!!!!!!!!

Geh zu einem Anwalt und lass Dich dort beraten. Die Höhe des Beratungsgesprächs ist, entgegen "DieFotografin´s" Beitrag, frei verhandelbar. Allerdings nur insoweit, als er nicht nach "außen" für Dich auftritt. Du kannst also ruhigen Gewissens in einem Telefongespräch nach der Höhe eines Beratungsgesprächs fragen und "feilschen".

Gerne kannst Du mir auch eine "PN" schreiben und Tipps von einem "Nicht-Laien" erhalten (Nein, das ist jetzt kein Annäherungsversuch)!


Geschrieben

Samiel, ich danke Dir für die Beurteilung meines Wissens. Ich hab das ja nur von der Pieke auf gelernt, mein juristisches Wissen, aber klar, selbst mit fundierter Ausbildung gehört es wahrscheinlich auf den Müll oder in die Sparte der Laien-Aussagen

Ich hab im Übrigen nicht gesagt, daß ein Anwalt definitiv so und soviel verlangt... lies mal genau... natürlich ist feilschen drin, aber er darf eben nicht mehr als den vom Gesetz maximal vorgesehenen Betrag verlangen. Und ich denke, es kann niemals schaden zu wissen, wo die Obergrenze liegt, um dann gezielter feilschen zu können.

Des weiteren habe ich nicht feststellen können, daß hier irgendeiner behauptet hat, mit seiner Antwort der Weisheit letzter Schluß gegeben zu haben. Es waren lediglich Tipps, was man selbst in so einer Situation machen würde. Keiner hat ihr abgeraten, zum Anwalt zu gehen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Und sorry Geli, aber das mußte jetzt sein


Geschrieben (bearbeitet)

Liebe Geli,
...


Sollte dies nicht der Fall sein, so laß Dir den Hinweis geben, daß Du Dich in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie diesen auch alleine vor einem Amtsgericht vertreten kannst. Anwaltspflicht besteht nur in Strafsachen (deshalb gibt es die sog. Pflichtverteidiger) oder in Zivilstreitigkeiten, die ab dem Landgericht anhängig sind.



Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

.



Woher bekommt sie die Akteneinsicht, wenn sie sich selbst vertreten würde?


Er hat ja nur überflogen


bearbeitet von 0815Erwin
Geschrieben

also ich kann aus erfahrung mit einigen unfällen an denen ich nicht schuld war das es immer besser ist einen anwalt zu nehmen, ansonsten hat man nicht die spur einer chance


Geschrieben

Erwin, interessant, wie Du zwei einzelne Postings von mir in ein Zitat hineinpresst... nachher versteht das wieder jemand falsch

Wenn jemand sich selbst in einem Rechtsstreit vertritt, dann bekommt er genauso Akteneinsicht wie ein Anwalt. Kritisch wird es nur, wenn man Tante Trude aus Buxtehude als Prozeßbevollmächtigten einsetzt. Aber als Beklagter bist du ja direkt - logischerweise - involviert und hast damit das Recht, die Akten einzusehen.


Geschrieben

Du Foddo, ich glaube Erwin wollte damit zum Ausdruck bringen, das die meißten Jura-Laien kein blaßen Schimmer haben, wie sie Akten-Einsicht beantragen können


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