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"Spannen" strafbar?


Ra****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo Ihr Lieben,

ich hab eine starken Drang zum Voyeurismus und bin gern auf bekannten Parkplätzen unterwegs. Gestern war ich zufällig tagsüber auf einem für Pärchenbekannten Parkplatz, weil ich kurz austreten musste. Da entdeckte ich ein Auto mit einem Paar und da die ne ganze Weile dort verhaarten beobachtete ich aus der Distanz das Auto. Dabei schlenderte ich den Nahegelegenen weg auf und ab. Es passierte nix, also ging ich zu meinem Auto zurück. Die Beiden hatten wohl den Spiess umgedreht und mich ebenfalls beobachtet. Als ich zum Auto zurück kam musste ich beobachten wie sie mich und mein Auto fotografierten. Muss ich nun mit einer Anzeige rechnen?


Geschrieben

spannen gibt es ja auf öffentlichen Plätzen nicht wirklich.


Geschrieben

Ich würde es verstehen wenn ich sie fotografiert hätte oder mich an ihr Auto gestellt bzw. onaniert hätte. Aber ich bin nur ein Weg entlang und hab das ein odere andere Mal zu den hingesehen. Ich sehe eher eine strafbare Handlung in der Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte (unerlaubtes Fotografieren)


Geschrieben

Selbst wenn da was schriftliches kommen sollte, kannst du dir sicher sein, das da nihts draus wird! hast ja nichts unrechtmäßiges gemacht.


Geschrieben (bearbeitet)

Hi Ralf,

zur Frage des Spannens. Das kann strafbar sein. Wenn Du z.B. anfängst an Dir zu spielen, ist das ggf. sexuelle Beleidigung sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses. Außerdem könntest Du im Bereich von privaten Grundstücken in Probleme kommen.
Solange Du Dich nur auf einem öffentlichen Parkplatz befindest, kannst Du sie anschauen solange Du möchtest.

Das könnte allerdings das beobachtete Paar als Belästigung empfunden haben, oder noch schlimmer, sie fühlten sich bedroht (weil Du sie später überfallen wirst, da Du auffällig unaufällig um sie herum gelaufen bist).
Vielleicht deswegen haben die beiden nun einen Rechtsbruch begangen und Dich und Dein Auto fotografiert.

Wenn jemand klagen kann, dann Du.

Oliver


bearbeitet von BabetteOliver
Geschrieben

Du hast auf dem Parkplatz einen öffentlichen Verkehrsraum genutzt, also zweckbestimmt.

Was soll denn daran strafbar sein?

Wenn Sie dich, bzw. dein Auto fotografiert haben, kann dies natürlich ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sein. Du musst dich nicht fotografieren lassen, schon gar nicht ohne deine Zustimmung.

Onkel Helmut


Geschrieben

Ich darf dran erinnern, dass hier der Diskussionsbereich ist und der TE eine ernst zu nehmende Frage gestellt hat.

Wer daran kein Interesse hat, der tummelt sich bitte sonstwo im Forum.

Danke

Lingua - Team poppen.de


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