Jump to content

Revolution in Weiß


Ce****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden: Künftig darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung stehen damit völlig unabhängig nebeneinander. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ergibt sich aus dem gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetz.

Das neue Recht hindert die Geistlichen nicht mehr, Heiratswillige kirchlich zu verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigen, sich auch staatlich trauen zu lassen. Man kann also nun kirchlich heiraten, ohne sich staatlich und zivilrechtlich binden zu wollen. Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 waren Priester bestraft worden, wenn sie eine Hochzeit in der Kirche vor der standesamtlichen Eheschließung zelebrierten. Das ist nun vorbei.

Der Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab weist auf die Folgen hin: "Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen."

Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation.



Na toll, jetzt gibt es auch noch die Ehe light.

Sind mal gespannt wie das alles weitergeht. Bedanken uns jetzt schon bei den 68ern.

Oder wie steht ihr dazu???

Gruß aus Celle


Geschrieben

Das finde ich toll, denn ich bin ein 68er. Und das ist Gleichberechtigung.

Wer zweimal mit der selben pennt, gehört schon zum Establishment.

Der mit den Mollys wirft.


Geschrieben

Ähhhh, wenn man dann nur "kirchlich" verheiratet ist, muß man sich bei Nichtmehrgefallen "kirchlich" scheiden lassen, oder tritt man einfach aus der Kirche aus ?


Geschrieben (bearbeitet)

Die kirchliche Ehe war doch schon immer ein schmückendes Beiwerk - rechtlich gesehen. An dem hat sich also nichts geändert nur die Reihenfolge ohne gesetzliche Verpflichtung.

Ob man das wirklich braucht? Egal, die Kirche war schon immer ein besonderer Problemlöser.

@Prickel: oder man wechselt die Konfession und geht nochmals über los

BTW: ob's da dann wenigstens Rabatt bei der Kirchensteuer gibt?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
@Prickel
Geschrieben

Und wie war das mitm Arbeitsamt und HartzIV und eheähnliche Gemeinschaft, da gehts auch komischerweise ohne Standesamt.


Geschrieben

@MucPierre, magst recht haben, aber dadurch, das die kirchliche Trauung immer die standesamtliche voraussetzte, wär ich davon ausgegangen, das mit einer richterlichen Scheidung und dem Auflösen des Ehestandes sich auch das Thema der kirchlichen Ehe erledigt hat.

Was muß nun einer machen, der lediglich kirchlich heiratet, nach Jahren feststellt, es war die Falsche und dann nochmal kirchlich heiraten will ? Ist der dann ein Bigamist ?


Geschrieben

Prickel, das bist du in jedem Fall ! Soweit ich weiss, ist bei den Christen eine Scheidung gar nicht vorgesehen
Bis das der Tod euch scheidet...


Geschrieben

@Prickel: Also das wird jetzt fast OT, aber möglicherweise prüft der Pastor oder Pfarrer dann gewisse Teile nach übermäßiger Abnützung und erteilt eine neue Freigabe oder nicht . . . oder prüft gleich anhaltend weiter. Bi-Männer sind jetzt klar im Vorteil!


Geschrieben

Das wird aber auch die Priester freuen, die unter der Soutane ein anderes Gewand tragen, als die Kirche und die Gesellschaft erlaubt.


Es lebe der Zölibat und der Pabst.


Geschrieben

Bis das der Tod euch scheidet...

@netteZicke: Zumindest die evangelische Kirche zickt nicht bei erneuter Ehe. Das wäre ja nach Deiner Auslegung Bigamie. Die katholische Kirche sieht doch Ausnahmen, wenn der katholische Partner noch ohne Eintrag ist und der andere evangelisch ist. Ist aber kein Muss!

Wo wird das dann festgehalten? Gibt’s dann so eine Schufa der Kirche?


Geschrieben

da lobe ich mir das naturreligiöse handfasting ! Da verspricht man sich die Partnerschaft für 1 Jahr und 1 Tag, und erneuert es halt jährlich - oder eben nicht !

Die nur -kirchliche Trauung müsste dem dann ja rechtlich ungefähr gleichgestellt sein, oder ?


Geschrieben

@netteZicke: was war bisher an der kirchlichen Trauung "rechtlich"?


Geschrieben

Das wird aber auch die Priester freuen, die unter der Soutane ein anderes Gewand tragen, als die Kirche und die Gesellschaft erlaubt.


Es lebe der Zölibat und der Pabst.



Ich vermute, Du beziehst Dich auf die katholische Kirche... *malsoanmerk*


da lobe ich mir das naturreligiöse handfasting ! Da verspricht man sich die Partnerschaft für 1 Jahr und 1 Tag, und erneuert es halt jährlich - oder eben nicht !



Jupp...immer schön unverbindlich - so ist's recht...:-/


Geschrieben

@Muc : hast ja recht mit dem rechtlich...
Oder sollen die Pastoren durch handauflegen die Befugnisse eines Standesbeamten bekommen ? so wie früher die Kapitäne ?

@papas : so ein handfasting ist absolut nicht unverbindlich !


Geschrieben (bearbeitet)

Kapitäne ?

Das geht immer noch! Doch sind die so geschlossenen Ehen ebensowenig rechtsgültig, wie die der rein kirchlichen. Meist gelten Sie nur während der Passage

BTW: Ob das dann nur für die beiden großen Kirchen gilt? Das würde dann ja fast dem Gleichstellungsgrundsatz widersprechen. Und es gibt ja andere Religionen in denen Vielehe erlaubt oder sogar praktiziert wird. Na das ist es doch!!! Somit gehört es rein hier in p.de. Bestimmt kommt gleich ein Konvertierungsthread für entsprechende Religionen. Die wären dann sogar noch steuerlich im Vorteil, weil ohne Kirchensteuer. Was will man noch mehr!


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
×
×
  • Neu erstellen...