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Internet ? Was ist wirklich verboten ?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Auf einer Pornoseite, egal welcher, haben Kinder, Heranwachsende, bekleidet, oder auch nicht, nichts zu suchen! Tut mir leid, dass ich jetzt sehr untolerant rüberkomme!


Diese Meinung teile ich uneingeschränkt.
Leider ist es aber nicht so - also was kann man dagegen tun?

Was ist wenn man über so eine Seite stolpert?
einfach wegklicken - so unter dem Motto irgendjemand wird sich drum kümmern? Das ist zwar der bequemste Weg - aber sicherlich nicht der "richtige" Weg. Wer wegsieht ist in meinen Augen ein Mittäter.

Solche Links muß man an die Staatsanwaltschaft, die Polizei und den Landesdatenschutzbeauftragten via Email schicken !

so am Rande… wegen der Missbrauchswelle habe ich mal recherchiert (googl3: "age-of-consent"). Wo und ab Wann Sex in welchen Land legal ist und es ist doch echt der Hammer -&gt das im Vatikan alles ab12 erlaubt ist! Klingt als ob die "Scheinheiligen" noch auf ner Scheibe im Mittelalter leben und nur den Scharfrichter zu Ihrem Schutz abgeschafft haben. Wenn ich nicht schon aus der Kirche ausgetreten wäre, hätte ich es spätestens jetzt getan.


bearbeitet von aaah_gerne
Geschrieben

Kindergarten, sorry.




Da gebe ich dir Recht. Oberkindergarten...........


Geschrieben

Kommen wir wieder zum Thema zurück ? Bitte

Oppa, der gerne mal Beiträge überliest


Geschrieben

Das Problem ist, dass darüber nicht offen diskutiert und dadurch eine Meinung sich herauskristallisieren kann.

Schon vor über 15 Jahren haben wir im Freundeskreis mal diskutiert ab wann den Pädophilie aufhört. Grund war, dass ein damals ca. 40 jähriger Bekannter von uns sich eine damals noch 17 jährige Freundin zugelegt hatte (er musste sich dann das Schimpfwort "Kinderficker" gefallen lassen).

Die Ansichten gingen seinerzeit in 2 Richtungen, die eine war wenn ein Mädel 14 ist und ganz offen mir Ihren Reizen kokettiert dann hat das mit Pädophilie nix mehr zu tun. Andere waren der Ansicht das Padophilie bis 18 ein Thema sei - dem entgegen steht meiner Ansicht das Mädchen schon mit 16 Jahren heiraten dürfen.

Also um einen Konsens zu finden sollte sich die Gesellschaft an sich mal einig werden wie sie grundsätzlich mit Sexualität umgeht. Nachwievor scheint mir dieses Thema obwohl überall präsent noch immer irgendwie in der Schmuddelecke angesiedelt und daher für viele indiskutabel.


Geschrieben (bearbeitet)

…Nachwievor scheint mir dieses Thema obwohl überall präsent noch immer irgendwie in der Schmuddelecke angesiedelt und daher für viele indiskutabel.



Wenn ich nur auf den Threadtitel schau , fällt mir spontan "Recht gegen Rechts" ein,
zu dem Thema ist einiges im Netz. Da gibt es klare Gesetze zu dem was verfassungswidrig und somit strafbar ist. Der ungewünschte Nebeneffekt ist, dass diese Ewiggestrigen sich dementsprechend im Netz bewegen und selten nur Grenzen überschreiten, es aber reicht um Ihre Botschaft zu streuen.

Zum Schutz der Kinder ist dies leider nicht so klar geregelt, es sind kaum Quellen im Netz. Das könnte aber auch Absicht sein!!!

Wenn ein Phädophiler genau weiss: Das darf ich und da ist die Grenze - wird es doch viel schwieriger den zu erwischen.

Wenn wir hier diskutieren und ein solcher liest mit weiss der doch genau was "noch" legal ist, wo die "Grauzone" anfängt und was verboten ist.

Deshalb wie in meinem Posting zuvor schon erwähnt einfach ne Email an die Polizei -&gt die kümmert sich schon drum und die Staatsanwaltschaft muß dann handeln.


bearbeitet von aaah_gerne
Geschrieben (bearbeitet)

@brise

(Z.B. wurde hier von einem Teilnehmer mal die kuriose Meinung vertreten, dass für erigierte Penisse der Neigungswinkel (genauer: Steigungswinkel) das Maß der Dinge sei: Alles war 45° übersteigt, sei FSK-18. Alles was darunter liegt, sei nicht FSK-18.)



Diese "kuriose" Meinung hat ein LG oder OLG vertreten, ob die Richter bei poppen.de angemeldet sind, weiss ich nicht. Welches Gericht das war, weiss ich nicht mehr, hab mal in anderem Zusammenhang etwas gesucht und bin über diesen Urteilstext gestolpert.

Nachtrag:

Das Niveau von Wikipedia ist häufg niedriger als die Blöd-Zeitung. Ich verlasse mich eher auf die Juris-Datenbank oder offizielle Pressemitteilungen/Urteilstexte der jeweiligen Gerichte, natürlich sind diese Texte für Ungeübte weniger gut lesbar als Wiki.

Der Gesetzgeber gibt einen Text heraus, die OLG (manchmal auch LG) geben Grundsatzurtele heraus, daraus ergibt sich dann das Gesamtbild. Wenn du das ändern willst, also mit Einzelheiten im Gesetzestext, musst du Justitia auf den Kopf stellen.


bearbeitet von onkelhelmut
Nachtrg
Geschrieben

Diese "kuriose" Meinung hat ein LG oder OLG vertreten,

In der Verkürzung, in der das bei mir angekommen ist, ist das ganz sicher ein Kuriosum. Wahrscheinlich sogar im Originalurteil.

Ich denke, Maßstäbe dieser Art sind letztlich nicht geeignet, um damit zu entscheiden, wer das Produkt sehen darf. (Wenn ich mit vorstelle, wie ein Zensor mit dem Winkelmesser in der Hand darüber grübelt, wie die 45°-Regel für einen Mann in Rückenlage korrekterweise anzuwenden ist, dann muss ich grinsen. Was ist, wenn der Mann steht, aber den Oberkörper leicht nach vorn gebeugt hat? Winkel gegen Bauchdecke, oder Winkel gegen geschätzte Wirbelsäule? Oder in jedem Fall Winkel gegen die Lotrechte? Die konkrete Anwendung auf jeden denkbaren Fall bringt so viele offensichtliche Probleme, dass so eine Regel einfach absurd erscheint.

Ich halte es für praktisch undurchführbar, mit Regeln dieser Art rechtssicher zu arbeiten.

Die Frage nach Pornographie oder nicht, besteht meiner Meinung eher darin: Ist es zum aufgeilen gedacht und geeignet, oder nicht? DAS wird wohl stets eine Einzelfallentscheidung bleiben, bei der solche Regeln wie jene 45°-Regel höchstens eine Nebenrolle spielen. So kommt man von der Nacktheit und deren Ausmaß wieder weg und landet bei der Handlung: Welche Vorstellungen und Phantasien werden beim Betrachter angestoßen?

Ich möchte bei der Gelegenheit noch mal eine etwas ältere Diskussion hier im Bereich in die Erinnerung rufen. Damals ging es um Mangas. Speziell darum, das pornographische Mangas mit Figuren produziert werden, die von der Darstellung des Gesichtes das Kindchenschema anstoßen könnten. Das passt meiner Meinung nach zu dieser Diskussion, weil es zeigt, dass objektiv messbare Tatbestände keine allgemeine und in jedem Fall sichere Beurteilung erlauben.


Geschrieben

@brise

wenn der "Kläger" mit 3-4 Anwälten kommt und den Richter gewaltig angeht, können solche Urteile schon einmal vorkommen. Der Kläger verdient durch das Urtail wahrscheinlich am Tag mehr Kohle als der Richter im Jahr.

Im Internet sollten eigentlich die gleichen Regeln gelten wie am Kiosk. FSK16-Zeitschriften müssen in höhere Stellplätze oder zurückgesetzt, damit die Kids nicht direkt darüber stolpern. FSK18 gehört unter den Ladentisch, es sei denn der Laden ist nur für Personen ab 18 zugelassen (Sexshp usw.).

Jeder weiss, dass die Wirklichkeit ein wenig anders aussieht.


Geschrieben (bearbeitet)

Man muss sich erst mal fragen, was das Internet genau ist: Es ist ein weltweites Netz und nicht nur ein nationales Netz!

Was in Deutschland verboten ist, kann woanders völlig legal sein.

Z.B. findet man in Amerika KKK- und andere rechts-extremistische und facistische Neonazi-Sites. Die sind dort legal und niemand kann was dagegen tun. Und wir können die hier aufrufen und sogar Zeug bestellen und downloaden, was man hier in Deutschland nicht besitzen darf.

Nur unter extremen Druck vom Westen wurden ein paar asiatischen Kinderpornographie Seiten gefahndet und abgeschaltet.

Was hier in Deutschland verboten ist, gilt natürlich hier auch für das Internet, jedoch weiß man, dass es absolut nicht realisierbar ist alles Verbotenes fern zu halten. Also muss man hier ein Auge zudrücken (wenn nicht beide Augen). Aber probieren tut man es. (So auch findet die GEZ es notwendig Geld einzutreiben, wenn man einen Internetanschluß hat, weil man damit in der Lage ist, irgendwelche Sender zu empfangen, auch wenn man das gar nicht macht.)


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Es ist wohl offensichtlich, dass sich das Internet über viele verschiedene nationale Rechtsräume erstreckt, und dass es keine umfassende rechtliche Kontrolle gibt. Kinderpornos sind wohl annähernd flächendeckend verboten, aber Verbote werden nicht überall durchgesetzt.

Ich denke, eine sinnvolle Diskussion ist nur über unsere deutsche Rechtslage möglich. Also bleibt diese Diskussion zumindest teilweise theoretisch, weil man das weltweite Netz nicht wirksam unter deutsches Recht stellen kann.


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