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Palm Power Erfahrungen?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Moin poppen Gemeinde!

Ich bin mal auf der Suche nach euren Erfahrungsberichten mit dem kleinen Kraftpaket. 

Ich habe ihn mir vor ca. 1 Woche in einem bekannten Shop gekauft und bin echt heiß auf das Teil, ABER seit vorgestern vibriert der Kopf nicht mehr!!!

Verpackung ist natürlich schon längst entsorgt, den Kassenbon habe ich aber noch.

Laut Bewertungen im www ( und ich meine auch laut Internetseite des Shops ) tauschen die den nicht ohne original Verpackung um.

Ey, das Ding war mir echt zu teuer ( hätte ich mal nicht spontan gekauft, es gibt ihn im Netz deutlich günstiger ) um es jetzt in die Tonne schmeißen zu können..und außerdem macht der solch einen Spaß. 

 

Traurige Grüße 

SexyJerry1988
Geschrieben

Hi, du solltest in den besagten Shop gehen und diesen das Schildern.  

Das du keine Verpackung mehr hast sehen die zwar als problem, aber mal ganz ehrlich,  das ding dürfen die ehh nicht mehr verkaufen und landet in der Tonne und du bekommst dann einen neuen. 

Also versuch es einfach mal aus.

Lg

Geschrieben (bearbeitet)

Kassenbon ist wichtig, Verpackung nicht so. Wenn das Dingens ans Werk zurückgeschickt wird, haben die dort auch ne neue Verpackung. Ist das Teil made in Lotterland, fliegt der eh in die Tonne wegen der zu hohen Transportkosten.

Lass dich im Laden nicht abwimmeln, wir haben in D auch für Schlafzimmerüttelplatten einProdukthaftungsgesetz.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Für den Umtausch oder der Rückgabe eines Artikels ist die Originalverpackung nicht erforderlich. Dieses wird nur gerne vorgebracht, um der Reklamation zu entgehen. Der Kaufbeleg muss vorhanden sein.

Sollte das Geschäft sich weigern, den Artikel zu tauschen oder das Geld zurückzugeben, einfach mal auf den Verbraucherschutz aufmerksam machen und gegebenenfalls den Gang zum Gewerbeaufsichtsamt ankündigen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Tessa351:

durchgebrannt

:smiley: nee nee, ich hab dem auch mal ne Pause gegönnt 

Geschrieben

Hallo Nordgöre,

Rücksendung in Originalverpackung kann nur dafür gelten, wenn Du von Deinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machst.

Wenn das Teil defekt ist Du es also reklamierst, kannst Du Dein Recht auch ohne Originalverpackung geltend machen.

Allerdings kann auch sein , daß Dein Spielzeug repariert oder umgetauscht wird. Geld zurück bekommen wirst Du wohl nicht, es wäre schon sehr kulant, wenn doch.

Aber da Du ja viel Spaß damit hattest:bite:, sollte Dir Reparatur oder Ersatz ja auch schon reichen.

LG Felix

Geschrieben

Ist ja nicht so, dass ich das Ding jetzt nicht mehr haben will...;)

Geschrieben

Bring das Teil mal vorbei und dann schauen wir es uns zusammen an *grins*

Der Kopf vibriert nicht mehr? Was soll auch sonst vibrieren.

Neee, mal ehrlich - Du sprachst von Erfahrungen. Ich bin u.a. Elektroniker und zerlege so jedes Gerät was ich kaufe und schau mir die  "inneren" Werte an. Im Prinzip ist da nicht viel Technik drinnen. Nen "Unwuchtmotor", vielleicht ein bisschen Elektronik und nen Akku oder bei Dir nen Netzteil. Schon mal probiert, ob das Netzteil nen Defekt hat? Ggf. von einem anderen Gerät, gleicher Spannung, gleicher Polarität probieren - sonst wirste wo möglich noch heißer als heiß.

Umtausch sollte, wie viele geschrieben haben immer möglich sein - natürlich nicht, wenn man es zerlegt wie ich. Geplante obsoleszenz schließe ich aus und Dauerbetrieb hatte ja leider ein Vorredner mir schon weggenommen. Ich meine, technisch gesehen, sollte der schon 1-2h im Dauerbetrieb halten. Aber, wenn Dir so ein Teil gefällt, probier einfach ein anderes aus, vielleicht hattest Du ja ein Montagsgerät. Für meine Freundin hatte ich auch mal sowas gekauft und die sind eigentlich sehr sehr robust.

Viel Erfolg und Spaß noch ...

Geschrieben

Hab ich auch schon dran gedacht, Nordgöre du Schlingel, konntste nicht genug kriegen stmmts?

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb felix3466:

Hallo Nordgöre,

Rücksendung in Originalverpackung kann nur dafür gelten, wenn Du von Deinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machst.

LG Felix

Genau so ist es.

Aber das gilt denn eh nur wenn es im Internet gekauft wurde per Versand.

Geschaefte muessen zurueck nehmen oder umtauschen wenn ein Artikel kaputt ist.

Dazu reicht der Kassenbeleg.

Es gibt aber auch Geschaefte die tauschen um wenn z.B. ein Geschenk nicht gefaellt, das nennt sich denn Kulanz.

da wo ich arbeite tauschen wir ungewollte Geschneke um.

Garantiefaelle werden mit Kassenbeleg angenommen, da benoetigt man den Karton oder die OVP nicht unbedingt.

Geschrieben

händler sind verpflichtet defekte ware auch ohne ovp zurück zunehemn da es nämlich nicht zumutbar ist sämtliche verpackungen aufzuheben . sonst bräuchte man wahrscheinlich eine garage um alles dort aufzuheben

Geschrieben
vor 11 Stunden, schrieb DieNordgöre:

Moin poppen Gemeinde!

Ich bin mal auf der Suche nach euren Erfahrungsberichten mit dem kleinen Kraftpaket. 

Ich habe ihn mir vor ca. 1 Woche in einem bekannten Shop gekauft und bin echt heiß auf das Teil, ABER seit vorgestern vibriert der Kopf nicht mehr!!!

Verpackung ist natürlich schon längst entsorgt, den Kassenbon habe ich aber noch.

Laut Bewertungen im www ( und ich meine auch laut Internetseite des Shops ) tauschen die den nicht ohne original Verpackung um.

Ey, das Ding war mir echt zu teuer ( hätte ich mal nicht spontan gekauft, es gibt ihn im Netz deutlich günstiger ) um es jetzt in die Tonne schmeißen zu können..und außerdem macht der solch einen Spaß. 

Traurige Grüße 

Kauf das gleiche model nochmal nimm dan die original verpackung und pack denn kaputten rein und sag er geht nich und las dir das geld zurück geben

Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb like-heels:

Du kannst alles ohne Verpackung umtauschen! Ist gesetzlich verankert. Die sind aber nicht verpflichtet, dir das Geld zu geben, da auch ein Gutschein akzeptiert werden muss!

Kann man nicht.

14 Tage Rückgaberecht gilt nur für Internethandel!

Im Geschäft gekauft, bedeutet mir gefällt, was ich sehe, gekauft ist dann gekauft.

Umtausch und Rückgabe sind absolute Kulanz des Händlers. Somit kann dieser auch Bedingungen vorgeben.

Ein defekter Artikel kann zunächst repariert werden, dazu hat der Händler das Recht. Erst dreimal der gleiche Fehler berechtigt den Kunden vom Kauf zurückzutreten. Dann darf der Händler sogar eine Nutzungsgebühr abziehen.

Alles darüber hinaus ist Kulanz des Händlers. 

Geschrieben

Naja, die Verkäuferin wies mich explizit darauf hin, dass ich den Bon aufheben soll, falls was ist. 6 Monate wickelt sie das, glaube ich, im Geschäft ab, alles darüber hinaus geht über den Hersteller.

Na dann macht ihr mir ja größtenteils Mut und ich werde morgen mal hinfahren und mein Glück versuchen.

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb DieNordgöre:

Na dann macht ihr mir ja größtenteils Mut und ich werde morgen mal hinfahren und mein Glück versuchen.

Na aber Zackichch ! Schließlich gehts ja um dein Wohlbefinden.😊😉😡

Geschrieben (bearbeitet)

Aber hallo, das kann ja so nicht weitergehen :P

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Vorpostkomplettzitat entfernt
Geschrieben (bearbeitet)

Sag ich doch, die Schweinerei muss eine andere werden !😕

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Vorpostkomplettzitat entfernt
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,erstmal möchte ich Dir sagen,tut mir leid das Du bei Deinem spontan kauf,einen schlechten giff gemacht hast. Sowas kann vorkommen,is halt nur ärgerlich,vorallem wenn so viel Freude bereitet hat. Ich sehe Du hast hier schon viele Antworte bekommen,und sogar die Richtigen sind dabei,daher nur kurz zusammen gefast. Verpackungen müssen nicht augehoben und für eine Reklamation braucht man sie auch nicht,Problem könnte sein,Beipackzettel,Gerauchs-,Pflegeanleitung,o.ä.,wenn Du nicht hast,schau mal im Netz nach,was dazu geschrieben steht,auch das mit der Verpackung, Dann kannst Du sicher sein,wie die Verbraucherrechte sind,gleichzeitig hast Du etwas in der Hand,nicht denn zu reklamierenden Gegenstand,sonder etwas das Du der Verkäuferin vorlegen kannst.Sollte Sie immer noch nicht bereit sein,weil Sie denkt,die läut ja doch nicht zur Verbraucherzentrale oder gar zum Anwalt. An dieser Stelle,wende Dich direkt an Geschäftsleitung,sprich die Hauptzentale. Weil die Shops alle nur Frenchsaising (sorry schweres wort),oder so ähnlich,sind,und stehs bedacht darauf,das Ihr Name nicht geschädigt wird. Die Shops werden zwar selbstständig geführt, nur haben die Nabensgeber es nicht gern wenn etwas  nicht im Einklang ist. Ein Grund kann auch sein,da die Ware versendet werden muss,es für die Verkäuferin leichter ist,mit Verpackung das zu tun,aber  der Einzelhandel ist sogar verpfichtet,Verpackungen zurück zunehmen,dann hättes Du auch keine Verpackung mehr. Wenn das alles nicht fruchtet, noch mal einen kaufen,mach Dich schlau,ob die Verpackungen gleich sind,wie die im Handel,meine nicht die aufallenden Unterschiede,eher die unauffälligen,z.b.unterschiedliche Strichcode o.ä.,fällt sonst noch auf. Glaube nicht das der Versuch unternommen wird etwas zu reparien,nur wird man es einschieken und dann bekommst Du einen Neuen. Der Einzelhanel ist nicht verpflichtet,Ware zurück zu nehmen,rechne damit das Du zum Schluss mit zwei dastehst,aber dann hast Du einen in  Reserve. Falls Dich der Mut verläst eine Reklamation zu machenoder weil Du selber nicht im selben Laden,einen zweiten kaufen kannst,ohne autzufallen,selbst wenn def Verbraucherschutz eingeschaltet werden muss,übernehme ich das gern für Dich

bearbeitet von BelloBesar666
Grüsse vergessen
Geschrieben

Hey,

also in der Regel haben größere Unternehmen ein Kundenservice.

In meinem wo ich arbeite nehmen wir das Problem auf und erstellen wenn nötig eine Kaufbestätigung.

Klar wäre der Kassenbon schon der Hammer aber er geht halt auch mal verloren.

Aber mein Tipp setz dich echt mit dem Kundenservice in Verbindung meist regeln sie das sehr kulant.

Geschrieben

Das ist kein Umtausch, das ist eine Reklamation, also Prinzipell das gleiche als wenn du dir bei MM eine ipod gekauft hast. Das Gerät ist defekt und du hast jeder Zeit das Recht die Gewährleistung in Anspruch zu nehemen. Das kannst du mit dem Hersteller oder mit dem Einzelhändler machen, wo du das gute Stück gekauft hast.

Geschrieben
Am 22.5.2016 at 12:20, schrieb felix3466:

Kann man nicht.

14 Tage Rückgaberecht gilt nur für Internethandel!

Im Geschäft gekauft, bedeutet mir gefällt, was ich sehe, gekauft ist dann gekauft.

Umtausch und Rückgabe sind absolute Kulanz des Händlers. Somit kann dieser auch Bedingungen vorgeben.

Ein defekter Artikel kann zunächst repariert werden, dazu hat der Händler das Recht. Erst dreimal der gleiche Fehler berechtigt den Kunden vom Kauf zurückzutreten. Dann darf der Händler sogar eine Nutzungsgebühr abziehen.

Alles darüber hinaus ist Kulanz des Händlers. 

Lesen ist doch nicht so schwer...! Du sprichst von Nichtgefallen; hier geht's darum, dass das Teil defekt ist. Ja, man muss dem Händler einräumen, das Teil zu reparieren (Gewährleistung) und sogar bis zu 3x, oder schickt es an den Hersteller (Garantie). Danach muss es ersetzt werden. Kann es nicht ersetzt werden, gibt es einen Gutschein...! Spreche aus mehrmaliger Erfahrung.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb like-heels:

Lesen ist doch nicht so schwer...! Du sprichst von Nichtgefallen; hier geht's darum, dass das Teil defekt ist. Ja, man muss dem Händler einräumen, das Teil zu reparieren (Gewährleistung) und sogar bis zu 3x, oder schickt es an den Hersteller (Garantie). Danach muss es ersetzt werden. Kann es nicht ersetzt werden, gibt es einen Gutschein...! Spreche aus mehrmaliger Erfahrung.

 

Geschrieben
Am 5/22/2016 at 12:26, schrieb DieNordgöre:

Naja, die Verkäuferin wies mich explizit darauf hin, dass ich den Bon aufheben soll, falls was ist. 6 Monate wickelt sie das, glaube ich, im Geschäft ab, alles darüber hinaus geht über den Hersteller.

Na dann macht ihr mir ja größtenteils Mut und ich werde morgen mal hinfahren und mein Glück versuchen.

Kassenbon ist natürlich von Vorteil, da Du natürlich nachweisen musst, das Du das gute Stück dort gekauft hast und auch wann. Im Zweifel geht auch Kontoauszug, wenn du mit Karte bezahlt hast. Oft geht es auch, wenn man genau weiß wann man gekauft hat, da EDV Kassensysteme, dies ja speichern.

Mit den sechs Monaten hat die Verkäuferin recht. Vom Gesetz her handelt es sich nicht um Garantie (die geben Hersteller oder Händler freiwillig und zu ihren Bedingungen)

Gewährleistung bedeutet die ersten sechs Monate ist der Händler in der Pflicht. Danach der Hersteller. Allerdings kehrt sich die Beweißpflicht um. Das bedeutet der Käufer muß nachweisen, daß der Defekt seine Ursache bereits beim Kauf vorlag, was recht schwierig ist.

Zum Glück ist die gängige Praxis wesentlich kulanter.

Also Kopf hoch, alles wird jut.

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