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scheidung usw. es brennt mir unter den nägeln...


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

ich habe diese tage was gelessen....zum thema scheidung / kinder usw...

wir alle hören ja immer wieder das bei einer scheidung kinder gern genutzt werden als druckmittel gegen den
(die )expartner(in) sei es um mher geld zu bekommen oder rache zu nehmen....

meine frage ist......
wenn ihr Familienrichter(in) wärt was würdet ihr entscheiden zum wohle des kindes bei solchen fällen?

hmm ich nehm mal einen beispiel fall das macht es leichter...
er (sie ) entzieht dem (der) ex das kind weil er (sie ) rache will sprich dem(der) ex partner(in) richtig weh zu tun.

welches urteil würdet ihr fällen?



welches ich fälle weis ich aber das sage ich später...

ich bin gespannt auf die antworten....


und jaa ich weis wir sind hier bei poppen de und es hat ja eigentlich gaaaaarnichts mit ficken und co zu tun aber dennoch frage ich.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Es kommt immer auf die Gründe an.Mein Ex hat gerichtlich untersagt gekriegt,seinen Sohn zu sehen.Das Urteil wurde 1979 gefällt,so harte Urteile gibt es heute kaum noch....aber manchmal sind sie berechtigt.


Geschrieben (bearbeitet)

Du schilderst den Fall ein wenig zu pauschal.

Natürlich würden sicherlich die meisten aus dem ersten Gefühl heraus sagen: Natürlich würde ich als Familienrichter entscheiden, dass die Kinder auch zu dem anderen Partner dürfen, weil die Kinder nichts dafür können, dass auf ihrem Rücken die Intrigen ausgeführt werden!

Aber: Wo steckt die Wahrheit bei solchen Fällen? Und die muss erst herausgefunden werden. Und dann kann es immer noch sein, dass die Partei, die das Sorgerecht hat, vielleicht mit unlauteren Mitteln versucht, das Umgangsrecht des anderen auszuschalten, aber die Kinder sind dennoch bei der unfair handelnden Partei besser aufgehoben.

Es gibt in solch komplizierten Fällen nicht wirklich eine Pauschalantwort. Und ich möchte manchmal nicht in der Haut der Familienrichter stecken, die sich durch familieninterne Intrigen arbeiten müssen, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.


bearbeitet von DieFotografin77
Geschrieben (bearbeitet)

Es kommt immer auf die Gründe an.Mein Ex hat gerichtlich untersagt gekriegt,seinen Sohn zu sehen.aber manchmal sind sie berechtigt.



(ich kann leider nicht den ganzen tex zitieren)

ja sicher es gibt immer ausnahmen das ist klar aber mich interesier ganz genau euer urteil nicht das von amtlichen richtern....


Nachtrag ....@DieFotografin77

ja sicher ist es in diesem falle etwas simpel geschildert.. aber wenn ich es zu komplex mache wäre es auch doff..
nehmt doch einfach diesen simplen fall auch wenn er nicht dem entspricht was sonst so vorkommt...

NOCHMAL SAGE..(lächel) was wäre euer urteil?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

ich hab dem vater meiner kinder nie untersagt sie zu sehen, leider hat er keinen wert auf den kontakt zu ihnen gelegt, als sie ihn gebraucht hätten (ich wäre über hilfe auch nicht unglücklich gewesen), heute kann er ihnen gestohlen bleiben


Geschrieben

Für das Kind sind beide Eltern als Bezugspersonen wichtig.
Aber leider wird in Gegenwart des Kindes oft schlechtes über den anderen erzählt - und das ist ein Verbrechen am Kind.
Ich möchte kein Familienrichter sein, ich würd mir viel zu viel Zeit für einen Fall nehmen, um das Wohl des Kindes zu beachten.


Geschrieben


er (sie ) entzieht



Das kann er (sie) nur im Rahmen der Möglichkeiten, die die Richter vorher festgelegt haben.

Deshalb ist die Frage nach einem zu fällenden Urteil obsolet.


Geschrieben

er (sie ) entzieht dem (der) ex das kind weil er (sie ) rache will sprich dem(der) ex partner(in) richtig weh zu tun.

welches urteil würdet ihr fällen?

Biblisch-salomonisch gibt eine einfache Lösung: Kind teilen.

Die Frage ist nicht, wer sich an wem rächen will. Oder wer GLAUBT, dass es dem anderen nur um Rache geht. Ein Kind ist kein Kampfmittel in der Fortsetzung eines Ehekrieges. Falls doch, sind BEIDE zur Erziehung wenig geeignet. Dann kann man würfeln, oder das Kind da lassen, wo es gerade ist, oder das kleinste Übel wählen. Vielleicht muss man das Kind auch aus der Kampfzone entfernen.

Kindeswohl! Darum geht es. Freunde und Bekannte werden gerne versuchen, Dir das zu erläutern. Oder frage Deinen Anwalt und die freundlichen Menschen vom Jugendamt.


Geschrieben (bearbeitet)

zitat "Das kann er (sie) nur im Rahmen der Möglichkeiten, die die Richter vorher festgelegt haben.

Deshalb ist die Frage nach einem zu fällenden Urteil obsolet." zitat ende..

was bitte ist obsolet..?


aber zum eigentlichen thema..
ömmm ja nee rechtlich ist es wohl richtig was ihr sagt aber das leben selber ...hmm da passiert es leider das sich menschen nicht daran halten was das Recht sagt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Aber leider wird in Gegenwart des Kindes oft schlechtes über den anderen erzählt - und das ist ein Verbrechen am Kind.



Dies ist sicherlich das Hauptproblem, zuviele reden schlecht vor den Kindern über den Ex-Partner. Wieso kann man die Kinder nich raushalten aus diesem Thema?

Ich möchte kein Familienrichter sein, ich würd mir viel zu viel Zeit für einen Fall nehmen, um das Wohl des Kindes zu beachten.



Es hängt aber leider nicht nur an den Gerichten, auch die Jugendämter sind nicht zu verachten. Bei mir war der Fall das meine Ex-Frau vor dem Jugendamt an ihrem Wohnort allen Möglich Scheiß erzählt hat und als meine Söhne dann einmal in den Ferien bei ihr waren Freitagsabends den Anruf von ihr bekam das die Beiden am nächsten Tag nicht nach Hause kommen da sie eine einstweillige Verfügung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Dies hat sie nachdem ich 6 Jahre alleine mit den Beiden gelebt habe bekommen nur weil sie vorm Jugendamt haarsträubende Geschichten erzäht hat und das Jugenamt es nichtmal für nötig befunden hat mich zu hören. Zum Glück wurde dann vor dem Gericht auch mein zuständiges Jugenamt gehört und die Richterin hat meiner Ex so einen auf den Deckel gegeben das ich seitdem zumindest einigermaßen Ruhe habe.


Geschrieben (bearbeitet)

Zusammenhang: "im Rahmen der Möglichkeiten, die die Richter vorher festgelegt haben.[...] Frage ist obsolet"

was bitte ist obsolet..?

Eine Frage ist obsolet, wenn sie sich schon längst nicht mehr stellt. Sich deshalb nicht mehr stellt, weil sie schon längst entschieden ist.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Eine Frage ist obsolet, wenn sie sich schon längst nicht mehr stellt. Weil sie schon längst entschieden ist.




ahhhh jaaa und wieder was dazugelernt...danke für die info..

aber ich hab immer noch nicht ein urteil gelessen von euch!
traut ihr euch nicht? oder ist das eissen zu heis ?

es geht ja nur um ein fiktives urteil... versucht es einfach mal..in diesem von mir erfundenen fall.
ihr müsst es ja nicht so komplex denken.

meins hab ich schon geschrieben und es wird morgen hier stehen.

PS: ja ich weis es gibt x verschidene gesichtspunkte bei solchen fällen dennoch versucht es doch mal.. ich finde es ist garnicht soooo schwer.


Geschrieben

Vielleicht müßte man ja auch mal das Kind befragen, um dessen Wohl es doch geht...


Geschrieben

ein echt guter gedanke....weiter so.


Geschrieben

Was willst Du denn hören?
Öffentliches Auspeitschen? Stockschläge auf die Fußsohlen? Teeren und Federn?

Wie bereits geschrieben: Du kannst das Besuchsrecht nicht selbständig zu Ungunsten Deines Expartners verändern. Dafür wurde es ja eingeräumt.
Ergo wird und kann es dafür kein Urteil, auch wenn Du dies gerne hören würdest, geben.
Außer dem, dass Du Dich an die Dir vorgegebenen "Spielregeln" zu halten hast.

Unbenommen davon, kannst Du sehrwohl sehr viel Schaden anrichten. Siehe den Beitrag von Rincewind1966.
Dazu brauchst Du aber einem Expartner sein Kind nicht vorzuenthalten.


Geschrieben

Das kinder gefragt werden, wird erst gemacht wenn sie 13 jahre oder Älter sind.


Geschrieben

Das ist wohl so, Nick...
aber nicht gut.
Erfolgte z. B. die Scheidung, als das Kind 5 Jahre alt war und befragte man es erst, wenn es 13 ist, so wird in den zwischenzeitlichen 8 Jahren eine Entfremdung von dem Elternteil eingetreten sein, den das Kind nicht gesehen hat, sodaß die Befragung dann wahrscheinlich einfach zu spät erfolgt und u. U. überflüssig ist.
Die Jugendämter sind eine Kategorie für sich. Vielfach arbeiten dort ja Leute, die selbst nie von der Materie betroffen waren. Sie können sich dann wahrscheinlich schlecht in die Gefühlslage der Betroffenen hineinversetzen.
Mit §§ kann man aber so schwierige Fragen nicht abhandeln.


Geschrieben

Silbersternchen, wenn das Urteil einmal gefällt ist, wird es niemand revidieren.

Schon garnicht nach 8 oder 9 Jahren,

@Harry

der Fall ist viel zu allgemeingehalten.
Ohne die Ganzen Fakten zu kennen, kann nur ein Urteil gesprochen werden, das beide Eltern für das,die Kinder zuständig sind.

Da vor deutschen Gerichten, auch eigentlich die UNschuldsvermutung beachtet werden muss, das heist, das die Schuld nachgewissen werden muss.


Geschrieben

es ist albern zu denken, dass ein Familienrichter hier den Durchblick hat und sich allein mal eben aus Fachkenntnis heraus ein richtiges Urteil bildet/fällt.

Richter beziehen ihre Infos von im Fall involvierten Quellen. Da sind auch die Jungendämter mit im Boot, die dort sehr gern gehört werden und deren Empfehlung auch mehr als gern gefolgt wird. Nur das diese nicht zwingend Fachkompetenzen haben bleibt unbeachtet. Deshalb sind manipulative Aussagen beim Jugendamtsmitarbeiter ein probates Mittel dem ungeliebten Elternteil eins auszuwischen. Leider sind gerade diee Mitarbeiter sehr gern bereit zum Kindeswohl zu agieren und hören dann aufs Kind. Da reicht ein Anruf vom Kind beim Amt mit er Aussage das es Angst hat und schon wird es abgeholt.

Ich denke, dass man Kinder nicht hören sollte, da diese im Beziehungskonflikt stehen und sich je nach momentaner Laune und Konfliktsituation für eine Seite entscheiden werden.
Es ist wahrscheinlich besser einem Elternteil das Kind zuzusprechen, der nicht dieses Mittel "Kind als Waffe" benutzt. Herauszufinden wer das wirtklich ist, wird schwer. Solange man sich als Eltern uneins ist, wird immer mal ein mieser Spruch in die Richtung des Anderen vor Kinderohren herausrutschen. Egal wer mit dem fiesen Spiel begonnen hat. So charakterlich fest, dass man sich davon freisprechen kann, ist definiitv Niemand.


Geschrieben (bearbeitet)

okäääi okäääiii ich habe es wohl doch zuuuu algemein gefasst...
ich erweitere das zenario mal um einiges..

alllsoooo
die eltern wollen sich scheiden lassen... beide wollen das kind bei sich haben..sowit so klar..
in der erfundenen verhandelung werfen sich beide vor das kind falsch zu behandeln und oder zu vernachlässigen... die streiten sich vor gericht wie die kesselfilcker.."das kind gehört mir " "das kind gehört zu mir nicht zu dir "..usw


in der verhandelung geht es nur darum was mit kind weiterhin geschehen soll..sprich bei wem es lebt oder nicht lebt.

die eltern sind nicht drogensüchtig oder kriminel oder sonst irgenwie negativ aufgefallen....
beide wäre finanziel in der lage das kind zu versorgen.

vielleicht reicht das um sich ein urtil zu bilden...

ich will auf folgendes hinaus ..was ist für das kind das beste




@ nick999999 die UNschuldsvermutung gilt nur bei straffprozessen.. nicht bei scheidungen...das war soweit ich weis in den 70. noch so heute wird das nicht mehr als schuldig geschiden betrachtet.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Haarsträubend was ich hier lese.

§ 1684 Abs. 1 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Kein Elternteil darf dem anderen das Kind entziehen. Wenn dies geschieht, droht dem entziehenden Elternteil Strafe. Dies gilt auch dann wenn nicht beide Eltern die elterliche Sorge inne haben. Im Prinzip heißt das auch, dass sowohl Mutter als auch Vater dafür zu sorgen haben, Umgang mit dem eigenen Kind zu haben. Dies durchzusetzen, wenn einer der beiden nicht möchte, ist schwierig bzw. wird kaum verfolgt.

Ein Familienrichter entscheidet nicht aus dem Stand. Ist das Kind alt genug (mindestens 12 Jahre alt , meist jedoch schon ab 10) wird er es anhören. Ebenso werden die Eltern angehört. Zusätzlich wird das Jugendamt eingeschaltet. Die Mitarbeiter schreiben beide Elternteile an und bitten zum Gespräch, sprechen auch mit dem Kind. Nimmt eines der Elternteile keinen Kontakt zum Jugendamt auf, wird dies in der Stellungnahme festgehalten. In der Stellungnahme wird im Grunde die Tendenz festgehalten. Es kann ein begleiteter Umgang vorgeschlagen werden (um Interaktion zwischen Kind und Elternteil bei dem es nicht lebt zu beobachten) oder einen Verfahrenspfleger um noch genauere Infos über die Konflikte zwischen den Eltern herauszubekommen. Die Stellungnahme dient als Stütze, wird keineswegs vom Richter als endgültig betrachtet.

Es ist durchaus möglich, dass per einstweiliger Verfügung (Anwälte agieren nun mal im Sinne ihrer Mandanten) der Umgang ausgesetzt wird. Dies wird allerdings überprüft. Verfahren s.o.

Sollte wie in dem beschriebenen Fall, die Mutter dem Vater den Umgang entziehen, so ist es an ihm, sich neben der Suche nach einem geeigneten Anwalt, unbedingt ans zuständige Jugendamt zu wenden bevor er versucht den Umgang gerichtlich in die Wege zu leiten.

Ich lese gerade, es geht vorerst gar nicht um den Umgang sondern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. um die elterliche Sorge.

Das Verfahren ist ähnlich. Das Jugendamt wird vom zuständigen Familiengericht beauftragt zu überprüfen, wie die Bindung des Kindes zu den Elternteilen ist. Je jünger das Kind desto schwieriger weil es selbst in einem Loyalitätskonflikt steckt, schließlich liebt es beide Eltern und möchte, dass sie zusammen bleiben.
Entweder es ist völlig klar wo das Kind den Lebensmittelpunkt hat oder es wird ein/e Verfahrenspflegerin berufen. Diese Person führt einige Gespräch sowohl alleine mit Mutter, Vater und Kind als auch zusammen. Auch Großeltern, nahe Verwandte etc. werden mit einbezogen.
Oftmals fällt die Entscheidung dahingehend, das Kind nicht komplett aus seinem sozialen Umfeld "rauszureißen". Freunde, Schule etc. spielen eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich versuchen Richter die elterliche Sorge bei beiden Eltern zu belassen.

Übrigens weder Richter, noch Verfahrenspfelger, noch Mitarbeiter der Jugendämter sind doof. Verletzte Gefühle , z.B. wegen des Fremdgehens, sind in den Gesprächen ziemlich schnell herauszuhören. Es wird langfristig auf die Kinder geachtet und weniger auf die Befindlichkeiten der Eltern. Die nämlich verändern sich im Laufe der Zeit...


bearbeitet von kurvigrund
Geschrieben

Mir ist in dem doch dürftigen, fiktiven "Fall" das Wort RACHE aufgefallen! Rache wofür?

Ich kann mir da spontan viel drunter vorstellen, vor allem Negatives, sonst würde "Rache" ja keinen Sinn machen!
Negatives kann aber von Betrügen bis hin zu Misshandlungen sein und, und und!
Da kann man so pauschal doch nicht "urteilen", oder?

Ich kann da nur den Fall meines kleinen Enkels schildern...meine Tochter hat sich von dem Vater des Kindes getrennt, sie haben das gemeinsame Sorgerecht. In der ersten Zeit hat sich der Vater auch um seinen Sohn gekümmert, hat angerufen, etc., aber nur solange die Hoffnung da war, dass sie wieder zu ihm zurück kommen würde. Sie hat jetzt einen neuen Partner...er hat seinen Sohn nie wieder angerufen! Der Kleine leidet sehr darunter!
Mir tut das unendlich leid! Was wäre jetzt besser gewesen? Gemeinsames Sorgerecht mit regelmässigen Besuchen oder ein klarer Schnitt (weil die Konsequenz schon absehbar war)?

Ich weiss es nicht! Trotzdem bin ich immer noch der Meinung, dass Kinder beide Elternteile brauchen!


Geschrieben

Mir ist in dem doch dürftigen, fiktiven "Fall" das Wort RACHE aufgefallen! Rache wofür?




ok dann noch dazu sage einer von beiden ist fremdgegangen deswegen scheidung. das sollte jetzt aber reichen als info hoff ich.


Geschrieben

Die Frage ist ja schon ziemlich, naja, höflich ausgedrückt: Unteres Gerichtsserien Niveau.
Davon ab würde ich wie ein Richter entscheiden. Die haben einen Job der zu erledigen ist und der wird wie jeder andere auch so abgehandelt. Der Weg des geringsten Widerstandes wird eingeschlagen und das Wohl oder Leid der Betroffen hat eine absolut untergeordnete Rolle, sofern nicht nicht offensichtliche Gegenbeweise erbracht werden, die leicht und ohne große Zeitverzögerung nachvollziehbar sind!
Also wenn, wie in der Frage, eine der Betroffenen Rache als Grund angeben würde, würde ich ihm das Sorgerecht entziehen. Ansonsten immer der Mutter geben , da ich sonst mit Widerstand gewisser Organisationen rechnen müßte und der der Fall den Zeitrahmen sprengen würde (Die Kollegen warten nicht Ewig auf dem Golfplatz ).


Geschrieben



Ich kann da nur den Fall meines kleinen Enkels schildern...meine Tochter hat sich von dem Vater des Kindes getrennt, sie haben das gemeinsame Sorgerecht. In der ersten Zeit hat sich der Vater auch um seinen Sohn gekümmert, hat angerufen, etc., aber nur solange die Hoffnung da war, dass sie wieder zu ihm zurück kommen würde. Sie hat jetzt einen neuen Partner...er hat seinen Sohn nie wieder angerufen! Der Kleine leidet sehr darunter!



Ich bin indenn 70ern ohne Vater aufgewachsen, er hat sich nicht mehr gemelded bei uns, UNterhalt musste eingeklagt werden.

Das hat auswirkungen in vielen Bereichen. Und das bis heute


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