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Grenzen des einvernehmlichen Sex


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Bei Threads um, ich sage mal ausgefallene, Sexualpraktiken meldet sich mit garantierter Regelmässigkeit ein Gruppe welche den Standpunkt vertritt das alles was einvernehmlich, von mündigen Erwachsenen praktiziert wird und nicht gegen das Gesetz verstösst in Ordnung ist. (siehe Thrads um "Glory Hole" oder "Schlammschieben")

Die Frage richtet sich nur an diese Gruppe.

Wirklich keine Grenzen? Sind auch, jetzt rein hypothetische, Sexualpraktiken welche mit garantierter Regelmässigkeit zu Knochenbrüchen führen würden, für euch ok? (Sex mit gleichzeitigen runterrollen im Treppenhaus über 10 Stockwerke)


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Gegenfrage: Bist Du der Ansicht, dass jemand, der sich regelmäßig Knochenbrüche zufügen möchte, mündig ist ?


Geschrieben

sex mit knochenbrüchen.....
das ist ja nun sehr sehr weit hergeholt ...und das weißt du auch im grunde selber ....
aber wenn du sex meinst der kleinere spuren hinterlassen könnte wie beim ...kratzen...beißen..kneifen...schlagen
wäre die antwort : ja natürlich....solange es alle beteiligten wollen !


Geschrieben (bearbeitet)

Gegenfrage: Bist Du der Ansicht, dass jemand, der sich regelmäßig Knochenbrüche zufügen möchte, mündig ist ?



Nein, natürlich nicht. Knochenbrüche sollte ein Metapher für heilbare bakterielle, virale, mykotische Infektionen sein. Der potentielle Genickbruch der hypothetischen Sexualpraktik für die zurzeit unheilbaren Infektionen.

Die Frage war eigentlich an diejenigen gerichtet welchle an sehr riskanten aber breit praktizierten Praktiken nichts auszusetzen haben.



aber wenn du sex meinst der kleinere spuren hinterlassen könnte wie beim ...kratzen...beißen..kneifen...schlagen
wäre die antwort : ja natürlich...



Die Grenze liegt für dich also bei: "Wenn es innert nützlicher Frist verheilt und keine Narben hinterlässt" Richtig?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Die Grenze liegt für dich also bei: "Wenn es innert nützlicher Frist verheilt und keine Narben hinterlässt" Richtig?


Da muss ich doch glatt mal an Atemreduktionsspielchen denken
hinterläßt nichts was heilen müßte und auch keine Narben


Geschrieben

Nein, natürlich nicht. Knochenbrüche sollte ein Metapher für heilbare bakterielle, virale, mykotische Infektionen sein. Der potentielle Genickbruch der hypothetischen Sexualpraktik für die zurzeit unheilbaren Infektionen.



Dann schreib doch bitte gleich, dass es ein Anti-AO-Thread sein soll!

Damit bin ich nämlich draussen!

Ich halte zwar überhaupt nichts von der Verharmlosung oder gar Leugnung dieser Risiken und bin in entsprechenden Diskussionen auch gerne bereit darüber zu streiten.

Aber die grundsätzliche Entscheidung, ob jemand dieses Risiko für sich eingehen will, hat immer noch jeder einzelne und ich halte nichts von dieser Art von Bashing.Und Dein oben zitiertes Statement läuft auf genau das hinaus.


Geschrieben

Dass der wohlinformierte Konsens aller mündigen Beteiligten nicht das letzte ausschlaggebende Kriterium dafür sein kann, ob eine Handlungsweise erlaubt ist, wird besonders fraglich, wenn die Beispiele ins Extreme gesteigert werden. Denkt etwa an den Kannibalen von Rotenburg. Der zog auch sexuelle Befriedigung aus einer Handlungsweise, mit der alle Beteiligten - auch sein Opfer - einverstanden waren. Nur so richtig moralisch einwandfrei erschien das anderen dann doch nicht. Aber außer dem Gesetz haben viele hier nur noch ihr Gefühl, mit dem sie argumentieren können.


Geschrieben (bearbeitet)

Dann schreib doch bitte gleich, dass es ein Anti-AO-Thread sein soll!

Damit bin ich nämlich draussen!




Ist es nicht, es geht um die universellen Grenzen, sofern existent, welche einvernehmlichen Sex gesetzt sind. Ich wollte das nur etwas einfacher formulieren, daher auch das Beispiel.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@ klar geh in dich und pruefe dich selber( ist ja sonntag) , deine angesprochenen Metaphern weisen schon deutlich gen AO spezifische argumentationen...



jedem seinen eigenen pilz


Geschrieben (bearbeitet)

Man muss ja noch nicht mal die Ao-ler hier meinen
Es geisterte vor einiger Zeit mal gerüchteweise durch die gegend das es in amerika Aids-parties bei den Schwulen gab ( Gerücht? Tatsache? Ich weiß es nicht)
Wo sich angeblich Infizierte und gesunde gezielt zum AO trafen. Und das wäre wirklich krank


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben






Die Grenze liegt für dich also bei: "Wenn es innert nützlicher Frist verheilt und keine Narben hinterlässt" Richtig?




ja...für den moment richtig
jedoch ...weiß man ja nie was noch so passiert und wie man sich weiterentwickelt ....wer weiß ...vielleicht bin ich auch irgendwann einmal stolz ...als sub ..narben als solches präsentieren zu können /dürfen... ???
wer weiß ...denn grenzen sind beliebig verschiebar


Geschrieben

Ich denke nicht, daß es irgendeine klar definierte Grenze gibt.
Die persönliche Grenze ist wohl da, wo die Vernunft mit einer gesunden Risikoeinschätzung über den Trieb siegt. Aber gerade bei psychisch Kranken kann die Genze sonst wo liegen und schon ins kriminelle oder perverse abgleiten.


Geschrieben (bearbeitet)

... es geht um die universellen Grenzen..



Läuft es etwa darauf hinaus, inwieweit nach 5 oder 6 Jahren poppen.de die Ethik oder nennen wir es mal, die gesellschaftlichen Moralvorstellungen gelitten haben könnten?

Wenn das so sein sollte, ist deine Fragestellung nicht zielführend, weil ja jeder angesprochen oder aufgefordert ist, seine abstrusesten Vorstellungen zu äußern.

So eine Art Wettbewerb der kopfschütteln hervorrufenden Absonderlichkeiten?

Da lob ich mir doch die üblichen Fremdgeh-, Schwanzlängen-, Dicken- und Gender-war-Threads.

Das sind doch die Fragen, die die Welt bewegen und deren Lösungen die Menschheit satt und glücklich machen.

Ich finde, davon haben wir ja schon mehr als genug. Meine Meinung.


LG xray666


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Rein moralisch wird man sich wohl nie so recht auf einen Nenner einigen können.
"Einvernehmlich" stösst spätestens dann an Grenzen wenn, etwas aus dem Ruder läuft, die einschlägigen Paragraphen des StGB erfüllt sind und der zuständige Staatsanwalt davon erfährt.
Es kann so manchem durchaus passieren dass er seinen Fehler erst in einem wohlformulierten Urteil nachlesen kann, während er seine Strafe absitzt.


Geschrieben (bearbeitet)

Läuft es etwa darauf hinaus, inwieweit nach 5 oder 6 Jahren poppen.de die Ethik oder nennen wir es mal, die gesellschaftlichen Moralvorstellungen gelitten haben könnten?



Nein, wirklich nicht. Individuelle Grenzen des Lustvollzuges sollen sich auch verschieben und sich an der jeweiligen Partner orientieren.

Ich wollte eine absolute, universelle Grenze einvernehmlichen Sex welche vor 2000 Jahren heute und in 2000 Jahren gilt, diskutieren.

Auserdem wollte ich wissen ob diejenigen user welche Asphyxiation, "Schlamschieben" und ähnliches kurzerhand zur Privatsache von Erwachsener erklären auch diese universellen Grenzen als unverbindlichen philosophische Vorgabe sehen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Also, man muss sich doch sehr wundern, was hier alles zur Diskussion gestellt. Auch wenn evtl. die Frage nur auf das hypothetisch gemeint war, so ist sie kranker Natur. Und welchen Nutzen will man denn aus den Antworten ziehen?


Geschrieben (bearbeitet)


"Einvernehmlich" stösst spätestens dann an Grenzen wenn, etwas aus dem Ruder läuft, die einschlägigen Paragraphen des StGB erfüllt sind und der zuständige Staatsanwalt davon erfährt.



Meines Wissens (man möge mich gerne eines Besseren belehren) gibt es keine Legaldefinition für den Begriff "Einvernehmen"

Das Strafrecht kennt allerdings, soweit ich informiert bin, noch die Begriffe "Einverständnis" und (ausdrücklicher) "Einwilligung", die jeweils zu einer unterschiedlichen rechtlichen Würdigung/Strafbewertung führen.

Und schon stehen wir mit beiden Beinen in der öffentlichen Diskussion "Jörg Kachelmann".


LG xray666


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

... gibt es keine Legaldefinition für den Begriff "Einvernehmen" ...

... Strafrecht kennt allerdings, soweit ich informiert bin, noch die Begriffe "Einverständnis" und "Einwilligung" ...



Genau darauf wollte ich hinaus...

Deine Grenze ist offensichtlich ereicht, wenn du an der Einvernehmichkeit zweifelst oder begründeter Zweifel an der Einwilligung des Partners gegeben ist. Auch wenn beide die Einvernehmlichkeit betonen. Sehe ich das richtig?


Also, man muss sich doch sehr wundern, ... Und welchen Nutzen will man denn aus den Antworten ziehen?



Das offenbare ich dir am ende des Thread. Jetzt nur ein weiterer Metapher: "Welches ist der Sinn eines Helm-Obligatoriums für Velofahrer? Das beschränkt meine individuelle Freiheit, meine Erfahrung mit Fahrtwind ein. Ausserdem wollen die Versicherer nur ihre Leistungen Kürzen und das Ortnungsamt Velofahrer mit Knöllchen abzocken"


... wird man sich wohl nie so recht auf einen Nenner einigen können...
... Urteil nachlesen kann, während er seine Strafe absitzt.



Eben nicht, nur wenn der Richter feststellt dass der Angeklagte sein Handeln als falsch hätte erkennen können, geht er in den Knast. Die Todesfolge oder Invalidität des Sexualpartners infolge des Aktes führt nicht zwangsläufig zu einer bedingten oder unbedingten Gefängnisstrafe.

Ausserdem denke ich das der gemeinsame Nenner existiert. Er wurde nur nicht formuliert.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Genau darauf wollte ich hinaus...

Deine Grenze ist offensichtlich ereicht, ...Sehe ich das richtig?



Ich bezweifle, dass du sehen kannst.


LG xray666


Geschrieben (bearbeitet)

@KlarKopf

Deine Metapher würde im Umkehrschluss bedeuten, Kannibale tötet und verspeist Opfer im gegenseiteigen Einvernehmen, dieses rechtlich unter Strafe zu setzen würde seine Freiheit einschränken.
Gehts noch?


bearbeitet von SMpaarOB
Geschrieben (bearbeitet)

@KlarKopf

Deine Metapher würde im Umkehrschluss bedeuten, Kannibale tötet und verspeist Opfer ... seine Freiheit einschränken.
Gehts noch?



Tya, ich bin für Helmpflicht bei Velofahrten und die Grenzen der Aussagekraft des Umkehrschlusses ist auch sehr schnell erreicht.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Genau darauf wollte ich hinaus...

Deine Grenze ist offensichtlich ereicht, wenn du an der Einvernehmichkeit zweifelst oder begründeter Zweifel an der Einwilligung des Partners gegeben ist. Auch wenn beide die Einvernehmlichkeit betonen. Sehe ich das richtig?



Eben genau da liegt das "dünne Eis" auf dem man sich bewegt. Wer zweifelt schon an dem was er sonst auch immer getan hat. Die Zweifel die man haben muss bekommt man dann hinterher erklärt, darum schrieb ich auch von einem "wohlformulierten" Urteil.


Geschrieben (bearbeitet)

... Wer zweifelt schon an dem was er sonst auch immer getan hat. ...



Richtig, definierte universelle Grenzen des einvernehmichen Sex sind aber hilfreich bei der Bildung von Zweifeln.

Die Frage ist nur existieren diese Grenzen? Kann man sie formulieren? Lassen sie sich die universelllen Grenzen aus allgemein anerkannten individuellen Grenzen bilden. Und, ganz wichtig, eigentlich Match entscheidend, sind diese Grenzen für Menschen welche Schlamschieben und dergleichen zur individuellen Freiheit erheben, akzeptabel?

Um bei den Metaphern zu bleiben: Helmpflicht für Velofahrer wurde, zumindest in der Schweiz, von der Gesellschaft akzeptiert.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich wollte eine absolute, universelle Grenze einvernehmlichen Sex welche vor 2000 Jahren heute und in 2000 Jahren gilt, diskutieren.


Die Grenze ist 42. Ganz eindeutig. Von mir aus soll sich jeder beim einvernehmlichen Sex einvernehmlich die Knochen brechen, wenn er einvernehmlich koital die Treppe hinab rollatiert.

Aber mehr als 42? Keinesfalls, Völlig undenkbar. Das überschreitet bei weitem die Grenze des guten Einvernehmlichkeit.


Geschrieben (bearbeitet)

Knochenbrüche sollte ein Metapher für... sein.


Mein Eindruck aus diversen Threads ist, daß Beteiligte zwischen unerwünschten, billigend in Kauf nehmend, bis unrealistisch negierenden Nebenwirkungen und eigentlichen Zielen unterscheiden können.
@KlarKopf: Deine Metapher nicht, was deine eingangs genannte offene Einladung in Frage stellt.

Aber zum Haupthema:

Ausserdem denke ich das der gemeinsame Nenner existiert. Er wurde nur nicht formuliert.


Selbst die gesetzlichen Grenzen müssen auch nicht unantastbar sein.
Ein Pärchen z.B. 14/15a oder 17/18a das sexuell einvernehmlich miteinander aktiv ist, mag dem Gesetzgeber stören, mich aber nicht. Bei bei z.B. 8a und 30a, sehe ich zeitnahen Handlungsbedarf.

Dieser Fred erinnert mich an die Frage: was wahrhaft
Gut oder Böse
Wahr oder falsch ist.


bearbeitet von 0815Erwin
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