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**Postpaket verschwunden**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

@baldness

Packstationen sind zu 80% blechkästen in verschiedenen größen mit schlechter sicherung und ohne videoüberwachung ,die werden öffter mal von dieben heimgesucht , was dann haste wieder den ärger mit ,wer haftet,was war drin ,wer hat abgeholt oder eben nur ein leeres fach vorgefunden !
Abert mann kann bei jedem paket das man zugestellt bekommt angeben das es bei einem bestimmten nachbar abgegeben werden kann oder das es nur persönlich übergeben werden darf !!

Auserdem ist der abnehmer des paketes für dieses verantwortlich und haftbar bis zur übergabe an den eigentümer ! Heist, ist der inhalt beschädigt kann es sein das der paketannehmer der auf dem lieferschein steht zur haftung herangezogen werden kann !

Und mal ganz erlich jetzt habt ihr viel zeit und geld gespart weil ihr ein schnäppchen im net erstanden habt und setzt euch dem risiko aus das ihr euch mit der übergabelücke auf dem frachtweg einhandelt ???
Ihr könntet doch die zusendung auch auf die abholstation des paketdienstes machen die am nächsten von euch ist !
Oder zumindest alle bestellungen mit dem gleichen zusteller veranlassen ???

Mich ärgert es immer maßlos wenn die ganzen paketdienste Transporter wegen einem päckchen überall alles zuparken und den verkehr aufhalten !!
Richtig sauer werde ich allerdings wenn ich ne nacht durchgearbeitet hab und endlich am tag einiger masen schlafen kann und drausen steht einer von schitt egal was für einem paketdienst ob ich den pilepale den meine nachbarin zur faschingsdeko bestellt hat anehmen kann ,den sie im internet ein paar cent billiger frei haus gefunden hat wie im supermarkt wo sie schon 20 mal dran vorbeigelaufen ist !
Dann lese ich die adresse und stelle fest das sich der fahrer wieder mal vertipt hat beim navi füttern und in der falschen strasse steht !!
So und jetzt bin ich spähtestens soweit das nicht nur das paket einen Transportschaden bis totalverlust erleiden kann !!

Ist das für den einen oder anderen nachvollziehbar ??

Mein nachbar kauft fast alles online und läst liefern ,bioobst aus srilanka wars glaub ich was der letzte fahrer der aus der selben ecke war ganz stolz bei mir lassen wollte ,"gute schmecht fruits aus mien heimat " hat er gemeint "biolokig" !
Ich frag mich warum mein nachbar nicht in ein feinkostgeschäft gehen kann und sich dort das kaufen was er von aus welchem land auch immer haben will , nein da kauft er ein paket hochverderblichen obst von dem er die hälfte wegschmeist weil er es unmöglich essen kann !


Geschrieben

Schmuseloewe,

das 2. Paket wird, wenn es tatsächlich buchhalterisch neu erfasst wird, eine eigene Rechnungsnummer haben. Wenn Geile diese Rechnungsnummer bei ihrer Überweisung angibt, ist es auch einwandfrei zuordenbar. Auf "Zuordnung durch zeitnahe Überweisung" würde ich mich da lieber nicht verlassen, denn ohne Angabe der Rechnungsnummer dürfte die Zahlung auf den offenen Posten verbucht werden, der schon länger offen steht.

@ Segramon

Schufa-Eintragungen sind nicht bei jedem kleinen "Pups" möglich. Es handelt sich hier um kein Bankgeschäft, keinen Autokauf oder Mobilfunkvertrag. Ein Blick in die AGBs kann natürlich dennoch nicht schaden, aber ich vermute, dass Geile dort keine Klausel finden wird, die eine Zustimmung zur Eintragung in die Schufa beinhaltet.

Letztlich hast Du allerdings recht: Wir können hier keine Rechtsberatung leisten. Das ist - vermute ich - auch nicht das, was Geile möchte von uns. Sie wird unsere Meinungen vermutlich eher als Argumentationshilfen sehen, um dem Übeltäter ordentlich den Marsch zu blasen


Geschrieben (bearbeitet)

@Geli: sei froh, dass du dein Bett nicht im Internet bestellt hast...

Aber bevor du dich mit Rechtsanwalt oder Verbraucherberatung herumschlägst, versuch doch mal, den Zusteller persönlich zu kontaktieren. Habe ich bei einem nicht auffindbaren Paket auch schon gemacht. Ergebnis: es war in dem Laden 3 Häuser weiter.

Normalerweise stecken die DHL-Zusteller eine Karte mit der Empfänger-Adresse in den Briefkasten, aber manchmal sind die Zettel vielleicht auch aufgebraucht, oder der Zusteller hat keine Zeit oder keine Lust, sind ja auch nur Menschen.

...allerdings verlange ich auch das der Empfänger benachrichtigt wird wo sein Paket ist und das klappt meist,klappt es nicht spielen wir das Prozedere durch und lassen den Absender sein Paket suchen.


Ich habe meine Pakete schon an den unmöglichsten Stellen abgeholt (mit und ohne Karte), z.B. in der nächsten Kneipe oder beim Bäcker um die Ecke. Beim Nachbarn finde ich ja noch ok, aber manche Nachbarn sind dann so nett und legen das Paket vor die Wohnungstür, was ist eigentlich, wenn es dort verschwindet? Dann haftet der Nachbar dafür, denke ich.

Die Zusteller müssen unheimlich unter Druck stehen, sonst würden sie nicht versuchen, jedes Paket auf Teufel komm raus irgendwo loszuwerden. Und warum sollte ausgerechnet ein Zusteller (oder ein Nachbar) eine Apothekensendung unterschlagen?


bearbeitet von Houdini69
Geschrieben

Hallo,
gelegentlich gehen die Paketzusteller von DHL sehr merkwürdig mit Paketen um.

Ich wartete z.B. den ganzen Tag auf den Paketzusteller und bei der Sendungsverfolgung fand ich mein Paket dann als zugestellt, obwohl bei mir niemand geklingelt hat.

Nunja, das Paket wurde im Umschlag versendet und wegen dem Warenwert wurde es als Paket versendet.
Das Paket fand ich in meinem Briefkasten.
Auf den Briefkästen lag dann noch ein Paket für meine Nachbarin.

Auf die Anfrage bei DHL mit Angaben der Sendungsnummern wurde nicht reagiert.

Richtig ist es, daß bei gewerblichen Versendern an Privatpersonen die Gefahr beim Versender liegt.

Ich habe nun eine Karte von der Packstation und lasse mir DHL-Sendungen zur Packstation liefern.
Sobald eine Sendung in der Packstation zugestellt wurde, erhalte ich eine Email und eine SMS.
Das schöne ist, daß man die Sendungen rund um die Uhr abholen kann.
Und es kostet nichts

Der Nachteil ist, daß man Sendungen per Nachnahme nur per Geldkarte bezahlen kann


Geschrieben


das 2. Paket wird, wenn es tatsächlich buchhalterisch neu erfasst wird, eine eigene Rechnungsnummer haben. Wenn Geile diese Rechnungsnummer bei ihrer Überweisung angibt, ist es auch einwandfrei zuordenbar. Auf "Zuordnung durch zeitnahe Überweisung" würde ich mich da lieber nicht verlassen, denn ohne Angabe der Rechnungsnummer dürfte die Zahlung auf den offenen Posten verbucht werden, der schon länger offen steht.


als positiv denkender mensch hoffte ich einfach das die überweisung nicht klar zuzuordnen ist .
wohin und wie die zahlung dann verbucht wurde kann geli recht gleichgültig sein .
meine gedankengänge gingen einfach in die richtung ob ein richter es als augenscheinlich hinnehmen würde das es gelis absicht war das zweite paket zu bezahlen .
dies würde einfach eine rechtsunsicherheit schaffen die die firma davon abhalten würde eine gerichtliche klärung anzustreben .

klar ist immer ein wenig zocken dabei aber da ich davon ausgehe das die summe um die es geht nicht sonderlich hoch ist würde sich das zocken mit hoher wahrscheinlichkeit lohnen .


Geschrieben

du führst ja ein aufregendes leben geli .


Jupp das tue ich

Wenn Geile diese Rechnungsnummer bei ihrer Überweisung angibt, ist es auch einwandfrei zuordenbar.


Ich gebe bei Überweisungen immer die Rechnungsnummer an, die 2. Bestellung ist ordnungsgemäss verbucht .

Sie wird unsere Meinungen vermutlich eher als Argumentationshilfen sehen, um dem Übeltäter ordentlich den Marsch zu blasen


Blasen tu ich da gar nix, hätten die wohl gerne. Wobei ... der bearbeitende Mitarbeiter ist eh weiblich, nix mit blasen .
Aber ansonsten hast du das fein erfasst Schnuppelchen .

... versuch doch mal, den Zusteller persönlich zu kontaktieren.


DAS sehe ich überhaupt nicht ein. Es ist nicht meine Aufgabe jetzt nachzuforschen, wo mein Paket abgeblieben ist.

Normalerweise stecken die DHL-Zusteller eine Karte mit der Empfänger-Adresse in den Briefkasten, aber manchmal sind die Zettel vielleicht auch aufgebraucht, oder der Zusteller hat keine Zeit oder keine Lust, sind ja auch nur Menschen.


Ich habe mich heute telefonisch mal bei DHL erkundigt wie das bei Zustellungen bei Nachbarn läuft. Und die sagten mir, daß die Paketzusteller verpflichtet sind, dem Empfänger des Paketes eine Karte einzuwerfen, WO sein Paket abzuholen ist!
Und wenn der Zusteller keine Lust hat so `nen Zettel auszufüllen, dann sollte er vielleicht mal drüber nachdenken, ob er den richtigen Job hat.
Meine Meinung.

Noch habe ich keine Antwort der Apotheke, ich bin mal gespannt.


Geschrieben

.DAS sehe ich überhaupt nicht ein. Es ist nicht meine Aufgabe jetzt nachzuforschen, wo mein Paket abgeblieben ist.


Das ist auch wirklich nicht zielführend.

daß die Paketzusteller verpflichtet sind, dem Empfänger des Paketes eine Karte einzuwerfen, WO sein Paket abzuholen ist!
Und wenn der Zusteller keine Lust hat so `nen Zettel auszufüllen, dann sollte er vielleicht mal drüber nachdenken, ob er den richtigen Job hat.
Meine Meinung.

Und ebenso die meine.


Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht sollte ich dazu erklären, daß diese Paket mit dem Zusatzvermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" versendet werden.[/QUOTE=Geile72;7521860]

Wenn du das irgendwo nachweißlich in deinen Unterlagen Rechnung, Bestellbestätigung etc hast musst du nicht zwingend Zahlen es gibt einen Rechtlichen Weg der allerdings etwas dauern wird und immer eine gewisse Gefahr birgt auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben...

Letlich musst du nur beweisen können das der Zusatzvermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" definitiv vorhanden war und du Zeugen benennen kanst die bestätigen das du nicht zuhause warst zum Annahmezeitpunkt, dann liegt es letzlich bei dem Versandhandel und DHL zu klären wer da letzlich verantwortlich war...

Solltest du allerdings versuchen über eine eventuell gefälschte Unterschrifft der Nachbarin oder einer ähnlichen nicht ganz der Wahrheit entsprechenden Aussage versuchen die Zeche zu prellen rate ich definitiv von dieser Variante ab das wird dann bei nicht gelingen nicht nur verdammt teuer sondern auch Strafrechtliche Konsequenzen haben...

Nicht falsch verstehen dies soll KEINE Unterstellung sein sondern nur ein gut gemeinter Rat.

Edit: Meist regeln sich solche Dinge bei kleineren Beträgen auch schon bei der vorlage und nennung der nötigen Beweise bei dem in diesem Fall entsprechendem Versender unter androhung eines Anwalts bzw der Gerichtlichen Klärung.


bearbeitet von RightRound
Geschrieben


Wenn du das irgendwo nachweißlich in deinen Unterlagen Rechnung, Bestellbestätigung etc hast musst du nicht zwingend Zahlen...


Der Zusatzvermerk ist immer auf den Paketen aufgedruckt und die alten Kisten bewahre ich nicht auf.

... Zeugen benennen kanst die bestätigen das du nicht zuhause warst zum Annahmezeitpunkt, dann liegt es letzlich bei dem Versandhandel und DHL zu klären wer da letzlich verantwortlich war...


Ich soll jetzt Zeugen bringen, daß ich nicht zuhause war .
Ich bin der Meinung, daß es vollkommen ausreichend ist, daß MEINE Unterschrift nicht auf dem Zustellungsbeleg vorhanden ist!

Solltest du allerdings versuchen über eine eventuell gefälschte Unterschrifft der Nachbarin oder einer ähnlichen nicht ganz der Wahrheit entsprechenden Aussage versuchen die Zeche zu prellen ....


Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine Unterschrift gefälscht!
Und ich versuche auch nicht die Zeche zu prellen!

Nicht falsch verstehen dies soll KEINE Unterstellung sein sondern nur ein gut gemeinter Rat.


Den Rat brauchst du mir nicht geben , siehe oben.


Geschrieben (bearbeitet)

Keine Nachbarschaftszustellung heißt keine Ersatzzustellung, also NUR persönliche Übergabe oder mit Vollmacht, welche nicht gegeben war.

Somit müßte m.E. das Paket als nicht zugestellt gewertet werden.

Zeugen das du nicht zu Hause warst?? Warum wenn das Paket unerlaubter Weise in der Nachbarschaft zugestellt wurde??

Ab zum Anwalt oder Verbraucherzentrale.


bearbeitet von Nino2
Geschrieben (bearbeitet)

Laut aktueller Rechtslage bist du verpfichtet zu zahlen. Der Versender ist nur verpflichtet das Paket ordnunggemäß zu versenden. ..


Wie kommst Du denn darauf?

Mein Bruder hat mal (dummerweise) einen PC für seine Nachbarn angenommen und hat sich (noch blöder) keine Quittung geben lassen, als er ihnen das Paket aushändigte --&gt Ergebnis: er wurde dazu verurteilt, den PC zu bezahlen. Denn die haben steif und fest behauptet, das Paket nie erhalten zu haben und er konnte es nicht beweisen.

Ich weiß schon, warum ich grundsätzlich kein Paket für Nachbarn annehme.


...Keine Nachbarschaftsabgabe gekennzeichnet ...


Das ist dem Zusteller notfalls wurscht.

Brisanteres Beispiel: Wenn Waffen und/oder Munition versandt werden, muß da der Vermerkt drauf: "Nur persönlich aushändigen!"

Der Postmensch muß also sich sogar den Ausweis zeigen lassen.

Trotzdem wird da eion Paket mit einer Pistole drin schon mal gern einfach vor die Haustür gelegt...

WENN was passiert, ist natürlich der Paketdienst dran.


bearbeitet von cuthein
Geschrieben

Wie kommst Du denn darauf?



Mea culpa maxima, mein Fehler. Die Rechtslage, die ich im Kopf hatte, ist nicht mehr aktuell und ich habe gepostet bevor ich das überprüft hatte.

Somit ist das heutzutage Blödsinn, was ich in dem Posting getippselt habe.

Noch mal Entschuldigung an alle Beteiligten. Ich werde das auch nochmal in dem entsprechenden Posting dazu schreiben.


Geschrieben

Ich habe die Apotheke per Email Einschreiben am 17.2. informiert, daß ICH die Ware nicht bezahlen werde, da ICH sie nachweislich nicht angenommen habe.
Scheinbar wollen die das "aussitzen", denn bis heute habe ich noch keine Antwort erhalten.
Abwarten, ich hab auch viel Sitzfleisch


Geschrieben

Wie kommst Du denn darauf?


Brisanteres Beispiel: Wenn Waffen und/oder Munition versandt werden, muß da der Vermerkt drauf: "Nur persönlich aushändigen!"

Der Postmensch muß also sich sogar den Ausweis zeigen lassen.

Trotzdem wird da eion Paket mit einer Pistole drin schon mal gern einfach vor die Haustür gelegt...

WENN was passiert, ist natürlich der Paketdienst dran.



Hallo waffen versenden ???munition ???

das kann man schon machen ,das ist richtig aber dann mit diesen ganz besonderen paketdiensten die uniformen tragen und in der regel auch selber so ein schieseisen im holster stilevoll um die hüfften tragen !
Nahmhafte waffenhändler haben sogar eigene fahrzeuge und fahrer zum ausliefern !
Denn die waffen müssen ja einzeln gesichert sein getrennt von muniton aufbewart werden !
Da ist wohl deine fantasy ein bischen mit dir durchgegangen !!!
Geldtransporte sind im prinzip ja auch paketdienste ,aber die geben auch nichts beim nachbarn ab weil auf der zweigstelle grade mittag war !!!

Ein versender bleibt im zweifel auf seinen kosten sitzen,der empfänger ist solange aus rechnungsansprüchen raus bis eine zustellung nachgewisen ist ,wenn der nachbar das paket angenommen hat dessen adresse nahme und seine unterschrift auf dem zusendeformular einwandfei zu identifizieren ist ,ist auch der ab dem zeitpunkt der übernahme haftbar ,das kann teuer werden für nachbars was annehmen !
Ich nehme für meinen nachbar gelegentlich was an und hatte noch nie problehme ,aber wenn mich ein nachbar da anpissen würde ,denke ich würden mir da mittel des kleinkrieges aus der guten alten zeit einfallen das der nicht mehr mein nachbar sein will !

Ein bekannter von mir baut einen garten ein der meinenen eltern gehört 21 quadratmeter irgend wie hat die gartennachbarin gemeint sie müsste meinen bekannten pisaken anfangen und hat ihm ihren abfall rübergeschmissen !
Er wollte den garten nicht mehr haben ich ihn nicht bewirtschaften , die nachbarin wollte ihn unentgeldlich mitnutzen und hat das auch noch frech und breit geäusert !!
nun da muste ich die notbremse ziehen und ohne rücksicht darauf das die frau eine strenng gläubige muslimin ist die ganze parzelle großflächig mit schweinemist aus biohaltung düngen!
Nein ich bin kein rasist und ich hab den schweinemist auch wieder mitgenommen die Huylei hats gleich kapirt was läuft und ist volle kraft zurückgerudert ,seit einem jahr die beste nachbarin die sich mein bekannter wünschen kann !
Nachbars müssen einfah nur wissen das es besser ist an einem gut nachbarschaftlichen verhältnis festzuhalten!

Und um zum Thema zurück zu finden heist das , dich geht ein scheiß an das ich ein paket kriege und nicht da bin und mich interesiert deins auch nicht , auser ich hab dich ausdrücklich drum gebeten !!
Die paketdienstfahrer sollen den scheiß einfach wieder mitnehmen wenn niemand da ist und einen abholzettel in den briefkasten schmeisen ,basta !


Geschrieben

Hallo waffen versenden ???munition ???

das kann man schon machen ,das ist richtig aber dann mit diesen ganz besonderen paketdiensten die uniformen tragen und in der regel auch selber so ein schieseisen im holster stilevoll um die hüfften tragen !...



Schmarrn.
erst informieren, dann posten!


Geschrieben

Hallo ist ein ganz klarer verstoß gegeen das waffenrecht , das herausgeben von waffen und waffenteilen sowie munition an unberechtigte oder so steht da!

Unberechtigt ist jeder ohne WBK,handels,transporterlaubniss ; ein normales paketzustellverfahren ist meines wissens auch von den paketdiensten aus nicht als gefahrguttransport deklariert ,was sammler so treiben oder privatleute ist irgend was zwischen dumm und ein argument für das verbot von privatem waffenbesitze !

Fakt ist die dürfen es nicht haben aber für die folgen auch keine haftung der versender und der empfänger aber schon ,und da braucht nichts pasieren kanns schwedische gardienen geben !!!


Geschrieben

Hör bitte auf, solchen Unsinn zu posten, denn Du hast von diesem bereich ganz offensichtlich keine Ahnung.


Geschrieben

Lustig gehts weiter...

Keine Antwort auf meine Email, dafür kam heute morgen eine Mahnung für die Rechnung.
Ein Anruf bei MyCare ergab, daß ich die Ware bezahlen müsse, da sie ja zugestellt sei.
Auf meine Äusserung, daß ICH die Ware nicht angenommen/erhalten habe, meinte die Dame nur, daß ich mich dann halt mit der DHL und der Nachbarin auseinandersetzen solle.

Nö!

Die Verbraucherzentrale riet mir, daß ganze nochmal schriftlich zu machen, der Forderung zu widersprechen.
Fakt sei, daß ich ...
1. der Nachbarin keine Vollmacht zur Annahme von Sendungen erteilt habe. Somit darf keine Zustellung an Nachbarn erfolgen!
2. Vertragspartner für die Auslieferung ist in dem Fall die DHL und nicht ich, ergo muss sich die Apotheke mit DHL auseinandersetzen!


Ich bin gespannt, wie diese Schmierenkomödie weitergeht.


Geschrieben

daß ich die Ware bezahlen müsse, da sie ja zugestellt sei.
meinte die Dame nur, daß ich mich dann halt mit der DHL und der Nachbarin auseinandersetzen solle.

ist natürlich Quatsch!

Nö!

genau!

nochmal schriftlich zu machen, der Forderung zu widersprechen.

Genau das musst Du tun. Verweise dabei auf Deine email. Verzichte fortan auf Telefonate, sind teuer und ohne Zeugen rechtsunverbindlich. Kommunikation nur schriftlich per Brief, email oder Fax (Fax ist von der Rechtsberbindlichkeit einem Brief gleichgestellt, wenn Du einen Sendebericht hast)

Fakt sei, daß ich ...
1. der Nachbarin keine Vollmacht zur Annahme von Sendungen erteilt habe. Somit darf keine Zustellung an Nachbarn erfolgen!
2. Vertragspartner für die Auslieferung ist in dem Fall die DHL und nicht ich, ergo muss sich die Apotheke mit DHL auseinandersetzen!


So ist es, und daher musst Du Dir keinen Kopf machen. Du musst nur darauf achten, die richtigen rechtsrelevanten Schritte zu machen.


Geschrieben

... Verzichte fortan auf Telefonate, sind teuer und ohne Zeugen rechtsunverbindlich. Kommunikation nur schriftlich per Brief, email oder Fax (Fax ist von der Rechtsberbindlichkeit einem Brief gleichgestellt, wenn Du einen Sendebericht hast) ...


Derartige teure und sinnlose Telephonate führe ich auch nicht. Es ist eine Frechheit, daß die dann auch noch Geld damit verdienen.
Zumal die Person am anderen Ende der Leitung später womöglich als Zeuge für seine Gesellschaft und gegen mich aussagen wird.

Und da das BVerfG 2001 das Mithören am Telephon für Zeugen für kein Beweismittel erklärt hat, steht man blöd da, selbst, wenn man Mithörer hatte.

Fax würde ich ebenfalls nicht nehmen, da ein Sendebericht nur sagt, daß die Verbindung hergestellt wurde, aber nicht, ob das Dokument auch übertragen worden ist.

Das gute alte Einschreiben mit Rückschein ist das Mittel der Wahl.


Geschrieben (bearbeitet)

Fax würde ich ebenfalls nicht nehmen, da ein Sendebericht nur sagt, daß die Verbindung hergestellt wurde, aber nicht, ob das Dokument auch übertragen worden ist.


Das ist nicht richtig. Das Zauberwort ist hier "Qualifiziertes Fax". Dieses liefert dir sowohl den Inhalts des Fax sowie das Sendeprotokoll.
Faxt du an die offizielle Faxnummer gilt das erfolgreich versendetet Fax als zugestellt, auch wenn der Empfänger das Gegenteil behauptet.


bearbeitet von Topbody
Geschrieben (bearbeitet)

Das gute alte Einschreiben mit Rückschein ist das Mittel der Wahl.

Das würde ich erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid einsetzten.

Mit dem Fax verhält es sich so wie ich es schrieb, ich kenne es aus meiner kaufmännischen Praxis, dort muss man immer rechtssichere Kommunikation führen. Früher war es nicht so, seit etwa Anfang der 90er ist es so.

edit:

Das hat aber nicht jeder

.
Ist das nicht heute bei jedem Gerät Standard? - Ich habe kein Privat-Fax, @Tobody - kannst Du das vielleicht beantworten?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Meine Faxe sende und empfange ich ausschließlich via E-Mail an einen Faxprovider. Der Faxprovider schickt mir dann das qualifizierte Sendeprotokoll zu.
Auf jeden Fall alles zu 100% rechtssicher.


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