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**Postpaket verschwunden**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ich mal wieder


Folgender Fall:
Ich habe im Dezember ein Paket bei einer Internetapotheke bestellt, bei der ich schon ewig Kunde bin.
Dieses Paket kam nicht an.
Auf Nachforschung kam raus, daß das Paket angeblich von einer Nachbarin angenommen wurde. Diese schwört Stein und Bein, daß sie NIE etwas für mich angenommen hat.

Die Apotheke lässt sich von DHL die Unterschrift zukommen, eine Kopie habe ich heute erhalten. Fakt ist, daß dort lediglich der Anfangsbuchstaben der Nachbarin erkennbar bzw. lesbar ist, nämlich das S.
Der Rest ist ein Gekrakel.

Was mich aber beschäftigt... ich soll das Paket bezahlen!

Für mich ist das so... ich habe das Paket nicht angenommen, nicht erhalten!
Darf die Apotheke das Geld trotzdem von mir fordern???


Geschrieben

Ja, es wurde geliefert.
Wäre ja noch schöner wenn jeder behaupten könnte, noch mit zurhilfenahme des nachbarn, daß die gelieferte Ware nicht angekommen ist.


Geschrieben

Vielleicht sollte ich dazu erklären, daß diese Paket mit dem Zusatzvermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" versendet werden.

ICH bin der Empfänger und ICH habe das Paket, nachweislich, nicht angenommen.
Im übrigen ... ich behaupte nichts! Das was du da von dir gibst stellt es so dar, als ob ich das Paket angenommen hätte, jetzt einfach den Namen der Nachbarin zur Hilfe nehme, um die Ware nicht bezahlen zu müssen!


Geschrieben (bearbeitet)

Laut aktueller Rechtslage bist du verpfichtet zu zahlen. Der Versender ist nur verpflichtet das Paket ordnunggemäß zu versenden. Das ist mit der Verpflichtung von DHL geschehen.

Das Risiko, das das Paket auf dem Weg verloren geht, trägt der Empfänger. Sprich du.

Du könntest versuchen von deiner Nachbarin eine eidesstattliche Erklärung zu bekommen, in dem sie erklärt, niemals ein Paket angenommen zu haben.
Eventuell kannst du den Versender damit dazu bringen, einen anderen "Schuldigen" zu suchen. Nur wirklich dazu verpflichtet sind die nicht.

Mit etwas Glück kannst du damit den ordnungsgemäßen Vorgang der Lieferung zu widerlegen. Allerdings sage ich dir gleich dazu, das die Wahrscheinlichkeit eher gering ist. Zum einem ist DHL schon recht anerkannt im Logistikgeschäft und zum anderem ist DHL noch immer größenteils im Staatsbesitz, was zur Folge hat das da gerne Gesetze etwas zu Gunsten von DHL "gedehnt" werden.

Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter.

Nachtrag:
Der blau eingefärbte Teil entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Da ist mir ein Fehler unterlaufen. Tut mir leid. (Danke an cuthein an dieser Stelle, da er mich darauf aufmerksam gemacht hat.)
Somit ist der restliche Teil meines Postings natürlich auch nur teilweise korrekt, trotzdem lasse ich den stehen wegen der laufenden Diskussion.


bearbeitet von Myrff
Geschrieben (bearbeitet)

@geile72:

Ich behaupte ebenso wenig wie Du.
jedoch ist das Paket vom Versand raus gegangen, die sind aus dem Schneider.

Ist der Versand generell integer?

Wenn ja, dann bleibt die Frage ob DHL zuverlässig ist, also eines ist auszuschließen, daß der Paketlieferant diese Unterschrift gefälscht hat um auf blind an das Paket ranzukommen, welches ja, wenn der Apo-Handel seriös ist, auch direkt erkennbar einen Absender angegeben hat.

Wieso sollte also ein Paketlieferant ein Medipaket klauen?

Nun zu diesem Unterschriften-Tablett:
Da sehen Unterschriften immer krakelig aus, also damit kommt niemand durch wenn er behauptet daß es nicht so schön aussieht wie etwa auf dem Ausweis.

Ich will ja auch nicht Deine Nachbarin verdächtigen, aber Pakete verschwinden nicht, sie wechseln, ebenso wie geld, nur den Besitzer.

Aber trotzdem mußt Du nun zahlen.

Ich drücke die Daumen daß die Kosten nicht all zu hoch sind.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Das mit der eidesstattlichen Versicherung hat die Nachbarin schon getan, diese liegt DHL vor.
Ebenso wie meine Erklärung.

Das habe ich im Netz auf der Seite eines Anwaltes zu dem Thema gefunden ...
Versendet ein Unternehmer seine Ware als Paket – beispielsweise bei einer Bestellung im Internet - liegt Gefahrübergang erst dann vor, wenn es der Privatkäufer übergeben bekommt.
Vorsicht: Bei Übergabe an den Nachbar findet dieser Gefahrübergang nicht statt. Dem Besteller stehen dann gegenüber dem versendenden Unternehmer die Rechte aus dem Kaufvertrag zu. Im Zweifel muss dieser auf seine Kosten die Ware erneut versenden. Ihm stehen dann Rückgriffansprüche gegen den Paketdienst zu.


Soweit so gut, daß Paket wurde mir nach der Reklamation auch nochmal zugesandt, ich habe es auf der Post abgeholt und gezahlt.
Die Apotheke hat jetzt versucht sich das Geld von DHL zu holen, die weigern sich, weil sie ja die Unterschrift der Nachbarin haben.
Nur hat diese per Eides statt versichert, daß sie das Paket nicht angenommen hat.

Ist der Versand generell integer?


Ja, das ist er. Ich bestelle dort seit über 3 Jahren und es gab nie Probleme.

Wieso sollte also ein Paketlieferant ein Medipaket klauen?


Das weiß ich auch nicht.
Was mich am meisten ärgert ist die Tatsache, daß die Pakete der Apotheke immer mit dem Vermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" gekennzeichnet sind!
Somit hat da der Zusteller schon mal gegen die Vorgabe verstossen.


bearbeitet von Geile72
Geschrieben

... diese Paket mit dem Zusatzvermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" versendet werden.

ICH bin der Empfänger und ICH habe das Paket, nachweislich, nicht angenommen.
....







Die Apotheke hat jetzt versucht sich das Geld von DHL zu holen, die weigern sich, weil sie ja die Unterschrift der Nachbarin haben.



Bei der Sachlage, liegt der schwarze Peter bei dem Logistikunternehmen.
Nur anscheinend möchte sich deine Versandapotheke nicht mit DHL anlegen. Also versuchen sie mit "etwas Druck" auf dich, das Geld von dir zu erhalten. Vermutlich halten die das für den vermeintlich leichteren Weg an das Geld zu kommen.

Warst du schon bei der Verbraucherberatung? Da ist die Rechtsberatung etwas günstiger und sicherer als hier.


Geschrieben

Warst du schon bei der Verbraucherberatung? Da ist die Rechtsberatung etwas günstiger und sicherer als hier.


Nein.
Ich habe der Apotheke heute auf ihre Email geantwortet, ihnen geschrieben, daß ich keine Ware bezahle, die ich nicht erhalten habe.
Und das der Zusteller das Paket entgegen dem aufgedruckten Vermerk mit dem Hinweis, daß das Paket nicht bei Nachbarn abgegeben werden darf, dies trotzdem getan hat.
Ich warte mal deren Reaktion ab, dann sehen wir weiter.


Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht sollte ich dazu erklären, daß diese Paket mit dem Zusatzvermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" versendet werden.

Ich bin mir ob der Rechtslage nicht sicher und neige zu der Auffassung
der Ausführung Deines "Anwalt-Zitates". Also, es erfolgte keine Auslieferung an Dich, also musst Du auch nicht zahlen. Der o.g. Zusatzvermerk stellt eine Ausnahme zu Deinen Gunsten dar. Vielleicht kannst Du mal die AGB der Internet-Apotheke zeigen, denn auch darauf kommt es wesentlich an.

edit:

Ich habe der Apotheke heute auf ihre Email geantwortet, ihnen geschrieben, daß ich keine Ware bezahle, die ich nicht erhalten habe.
Und das der Zusteller das Paket entgegen dem aufgedruckten Vermerk mit dem Hinweis, daß das Paket nicht bei Nachbarn abgegeben werden darf, dies trotzdem getan hat.
Ich warte mal deren Reaktion ab, dann sehen wir weiter.

Das hätte ich auch erstmal genauso getan. Ich sehe Dich klar im Vorteil.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Auf gar keinen Fall zahlen.

Gemäß eines Urteils des OLG Düsseldorf aus 2007 sind alle Klauseln der Logistikunternehmen bezüglich einer Aushändigung an Nachbarn oder Dritte unwirksam.

Sie dürfen die Ware nur an den Empfänger selbst oder von diesem ausdrücklich schriftlich Bevollmächtigte übergeben.

Auch die Apotheke wird gegenüber DHL Recht bekommen. Denn DHL hat gegen die eigenen AGB verstoßen. DHL hat als eines der wenigen Unternehmen eine genauere Klausel, die aber ausdrücklich eine Übergabe von als Eigenhändig gekennzeichneter Ware an Dritte nicht gestattet.


Geschrieben


Sie dürfen die Ware nur an den Empfänger selbst oder von diesem ausdrücklich schriftlich Bevollmächtigte übergeben.


Dagegen wird tagtäglich verstossen. Hintergrund sind die Arbeitsbedingungen der Auslieferungsfahrer, die meist nicht beim Logistik-Unternehmen selber angestellt sind, sondern bei einem Subunternehmen. Sie werden nach ausgelieferter Ware bezahlt (und das auch nur äusserst mies), also versuchen sie, diese "auf Teufel komm raus" loszuwerden.


Geschrieben


Darf die Apotheke das Geld trotzdem von mir fordern???



NEIN das darf sie definitiv nicht!!!!!! Bei meiner
Freundin war es mal so: Sie hat bei Esprit was bestellt
und der Hermes Mann stellt die Pakete einfach vor der
Tür ab, das macht er immer, das hat sie so genervt,
dass sie gesagt hat, sie hätte das Paket nie bekommen,
dann musste sie es nicht bezahlen! Setz dich zur Wehr!!!


Geschrieben (bearbeitet)

Ich wollte in dieser Diskussion mal darauf hinweisen, das im Allgemeinen die sog. AGB´s nicht überbewertet werden dürfen !

Natürlich sollen sie den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer regeln, aber wenn ein Versender seine AGB´s einseitig zu seinen Gunsten auslegt, gilt das im "Rechtsdeutschen" als sog. "einseitige Willenserklärung !" Das bedeutet dann, das man als Verbraucher mit guten Chancen dagegen angehen kann, weil man "unfreiwillig" deren "Klauseln" aufgezwungen bekommen hat. Damit würden sie (die AGB´s des Lieferanten) erst einmal ungültig. Damit gilt für diese Lieferungen (wenn eine solche "einseitige Willenserklärung" vorliegt) nicht die AGB´s des Lieferanten, sondern ganz normal das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch). Diesen kleinen Verfahrenstrick würde ich aber dann gemeinsam mit einem Anwalt austüfteln, sehe dabei aber für einen "Endverbraucher ohne kaufmännische Kenntnisse" (im gegensatz zu einem sogenannten Vollkaufmann) recht gute Aussichten auf Erfolg !
Ich wünsche noch guten Gelingen bei dieser Angelegenheit und bitte keine Angst vor einem i.d.R. gar nicht so teuren Beratungsgespräch bei einem Anwalt ! Sollte das Paketunternehmen übrigens eindeutig vom Versender beauftragt sein, so muß er auch für Fehler des Paketunternehmens gerade stehen und außerdem ist er in der Beweißpflicht für die korrekte Abgabe einer Lieferung und nicht umgekehrt der Kunde !

Gruß Archi


bearbeitet von Archibaldus
Geschrieben

@Geile

Die von Dir gefundene Stelle mit dem Gefahrenübergang entspricht der Richtigkeit und der gängigen Rechtssprechung.

Lass Dich nicht einschüchtern - aber da seh ich bei Dir eh keine Gefahr

Und auch wenn der DHL ein anerkannter Riese ist im Logistikgeschäft, entbindet ihn das dennoch nicht von einer Sorgfaltspflicht. Die beinhaltet, sich an das zu halten, was der Versender vermerkt und wenn er das Paket dann schon an einen Nachbarn aushändigt, nicht nur schnell unterschreiben zu lassen, sondern auch den Namen dazu korrekt in die Daten aufzunehmen.


Geschrieben

er das Paket dann schon an einen Nachbarn aushändigt, nicht nur schnell unterschreiben zu lassen, sondern auch den Namen dazu korrekt in die Daten aufzunehmen.




Richtig,jeder Paketdienst hat solch elektronisches Gerät,wo immer der Name der Abgabestelle eingetippt wird,klar die Unterschriften auf dem Ding sind unmöglich,ist aber nur ein Buchstabe zu erkennen,muß wiederholt werden und das hat der Auslieferer versäumt.Zumindest wird bei uns da großen Wert drauf gelegt.Ich nehme viele Pakete für Nachbarn an und muß immer lesbar unterschreiben,allerdings verlange ich auch das der Empfänger benachrichtigt wird wo sein Paket ist und das klappt meist,klappt es nicht spielen wir das Prozedere durch und lassen den Absender sein Paket suchen.Ich bin nicht deren Bote.
Das hilft Dir jetzt zwar nicht viel weiter,aber ich habe so manches mit DHL & Co durch.

Die Nachweispflicht liegt klar beim Paketdienst und ein Krakel ist keine Unterschrift,also ich würde auch nicht zahlen.

Susi


Geschrieben

DHL scheint sich ja momentan recht unbeliebt zu machen.
Wir haben letztens erst eine dicke Beschwerde gegen unseren Paketfahrer eingereicht und sogar nahe gelegt bekommen, diesen wegen "fahrlässiger Körperverletzung" anzuzeigen.

Mein Mann bestellt kurz vor Weihnachten seine Medikamente wie üblich per Internet-Apotheke.
Laut Sendungsnummer befand sich das Paket am 30.12. auf dem Wagen, sollte am selben tag ausgeliefert werden.
Kam nichts.... Abends tauchte in der Sendungsverfolgung auf "wurde aus unverhersehbaren Gründen nicht ausgeliefert".
Grrrr, naja ok...kommt morgen.
Pustekuchen! Morgens stand da "Ware wurde in der Zustellbasis bis zum nächsten Werktag gelagert".
Ähm, was? Wieso?
Das Paket war als "Eilig" und "Kühlsendung" gekennzeichet, war nicht zu übersehen.
Der Fahrer war an beiden Tagen bei uns in der Wohnanlage gesehen worden beim Ausliefern seiner Pakete.
Ab zur Post, da beschwert. Sagt der ganz trocken "Ist nicht mein Problem".
Moment...könnte ich bitte die Adresse der Zustellbasis bekommen? Ist ja nicht so, dass das Paket Insulin enthält.
"Ich weiß nicht, wo die ist. Und wenn ich es wüßte, dürfte ich es nicht sagen. Da hat es in letzter Zeit soviele Einbrüche gegeben, das ist geheim"

Irgendwie kamen wir uns ein bisschen sehr verarscht vor.
Also den nächsten Paketfahrer angesprochen. Der half sofort weiter: Gab uns die Adresse, rief dort sogar an und sagte, wir würden kommen und das Paket holen.
Ab zu der Adresse und nicht genau gewußt: Sollte man jetzt lachen oder nur den Kopf schütteln.
Die Zustellbasis, die ja soo streng geheim war, wurde mit riesengroßen gelben Schildern ausgeschildert. Nicht zu übersehen, wenn man die Strasse lang fährt.

Ende vom Lied: DHL musste die Lieferung bezahlen. Denn das Insulin war über Nacht bei strengem Frost auf dem Wagen gelagert worden und damit unbrauchbar.
Der Fahrer ist auf unserer Tour seither nicht mehr gesichtet worden.


Geschrieben

OCH MENNO- So ein Shit Aber ich würde das hier nicht zur Diskusion stellen sondern die Verbraucherzentrale fragen. Sowas lässt sich -denke ich - nicht ausdiskutieren...wünsche Dir viel Erfolg !


Geschrieben

Rechtsberatung kann hier keiner leisten. Man sollte auch nicht darauf vertrauen: ist ein hier erteilter Rat falsch, haftet wohl keiner für den entstandenen Schaden. Auch die Mods werden derlei nicht hinnehmen.
Daher der generelle Rat: frag' einen Anwalt.
Allerdings solltest Du Dir über die Konsequenzen im Klaren sein: endet diese Sache im Streit, war das die letzte Lieferung. Denn das dann die Geschäftsbeziehung fortgesetzt wird, dürfte nicht zu erwarten sein. Und der Ärger muss da nicht enden: vergewissere Dich, ob das Unternehmen die nicht bezahlte Rechnung der SchuFa meldet.


Geschrieben

Das ist ja echt mal ein starkes Stück.
Zahlen würde ich erst mal auch nicht.

Ich hatte mal etwas ähnliches. Hatte mir was bei Amazon bestellt und wartete und wartete. Das Ganze war ein Geschenk für einen Freund und soooo viel Zeit blieb bis zu seinem Geburtstag nun auch nicht mehr. Ich also Amazon angeschrieben, wo denn mein Päckchen bleiben würde. Daraufhin kam die Antwort, ich hätte es bereits erhalten. Schließlich stellte sich heraus: Jemand hatte meine Unterschrift gefälscht. Eine Frechheit, normalerweise kontrolliert man doch und lässt sich ein Ausweisdokument zeigen.
Ich habe darauf bestanden, dass dem Fall nachgegangen wird (war übrigens auch DHL). Nein, so einen Aufwand möchte man nicht veranstalten. Allerdings haben die auch ohne zu murren (und ohne zu kontrollieren, ob ich das Päckchen nicht doch selber angenommen haben - was mich sehr erstaunt hat) die Ware noch einmal verschickt. Das Ganze kam natürlich zu spät, aber beim zweiten Mal kams wenigstens an.
Normalerweise ist unser DHL-Mann in Ordnung, bis auf die Sache mit den Ausweisen. Allerdings gibt er meine Päckchen und Pakete NIEMALS bei den Nachbarn ab und hinterlässt mir immer ein Kärtchen, damit ich meine Ware ab dem nächsten Werktag abholen kann.
Bei meinem Freund läuft das anders. Dort werden Sendungen grundsätzlich beim Nachbarn abgegeben, allerdings hinterlässt der DHL-Mann auch immer ein Kärtchen zur Information im Briefkasten des Empfängers.

Richtig auf die Schn... gelegt habe ich mich bisher nur mit Hermes.
Ich habe mir ein paar Hosen bestellt und dachte: Bald kommen sie an und gut. Weit gefehlt. Erst hatte ich einen Zettel von Hermes im Briefkasten. Das Übliche: Morgen kommen wir wieder. Natürlich muss man dafür den ganzen Tag zu Hause sein. Ist halt nicht immer realistisch. Also hab ich angerufen und gebeten, dass das Päckchen an einen der Paketshops geliefert wird. Mir wurde bestätigt, dass die Dame dies vermerkt hat und wann mein Päckchen dort zur Abholung für mich bereit stehen würde. Gut, dachte ich mir. Warstest du einen Tag mehr, bis dahin ist es auf jeden Fall da. Man weiß ja nie. Ich also hin, wollte mein Päckchen abholen. Keins da. Ein paar Tage später (kann ja immer was sein) noch mal hin. Nichts. Also hab ich wieder dort angerufen. Die Dame am Telefon meinte nur, dass es nach wie vor im Lager wäre, weil man vergessen hätte es auszuliefern. Da ist die Freude doch groß. Also neuen Termin vereinbart und ich wieder in den Paketshop, als es so weit war. Und? Niiiichts. Ich also wieder angerufen und nachgefragt. Diesmal war ein Mann dran, der mir ein wenig verwirrt erklärte: "Aber das Päckchen ist am ..... doch wieder zurück an den Absender gegangen." Der Tag, an dem es zurück geschickt wurde, war der Tag, als ich mit Hermes vereinbart hatte, dass es an einen Paketshop geliefert wird. Anscheinend hat sich da jemand vertan.
Ich bei dem Unternehmen angerufen, wo ich die Hosen bestellt hatte. Die haben mich dann entgültig zum Lachen gebracht. Sie könnten die Ware neu rausschicken, aber ich müsse die Lieferkosten tragen. Sicher... Ich habe der Dame erst mal erklärt, dass ich die Lieferkosten bereits getragen habe und dass ihr Ansprechpartner bei diesen Kosten nicht ich, sondern Hermes sei. Auf mich lass ich die nicht abwälzen. Sie wurde auch plötzlich viel zugänglicher. Hätte ja klappen können. Blöder Versuch, aber manche Kunden machen das bestimmt.
Dann stellte sie fest, dass die Hosen ausverkauft waren. Letztendlich habe ich andere bestellt, aber darauf hingewiesen, dass die Ware nicht mehr mit Hermes verschickt werden soll. Ich habe darauf bestanden, dass es im Computer eingetragen wird und gesagt, dass ich ihnen aufs Dach steige, wenn ich sie von Hermes geliefert bekomme und dann noch mal so einen Unfug erleben muss. Nein, alles eingetragen.
Und? Wer lieferte die neuen Hosen? Richtig - Hermes. Hatte auch noch einen Brief im Briefkasten, inklusive Benachrichtigungen, dass mein Päckchen bei Nachbarn liegen würde. Ich mir den Brief und die Benachrichtigung geschnappt, bin zum Nachbarn und hab mir mein Päckchen geholt und dann ab in meine Wohnung. Dort habe ich sofort das Päckchen geöfffnet und geschaut, obs auch wirklich die RICHTIGEN Hosen sind. Japp, alles korrekt. Danach habe ich den Brief geöffnet. In diesem wurde mir mitgeteilt, dass die Hosen, die ich gerade ausgepackt hatte, leider nicht verschickt werden könnten, weil sie nicht mehr auf Lager sind. Heute kann ich drüber lachen, aber damals konnte ich nicht mehr aufhören mir an den Kopf zu fassen. Unglaublich...


Geschrieben


... die nicht bezahlte Rechnung der SchuFa meldet.



Wie soll das denn gehen? Küchenfenster öffnen und raus brüllen "Hallo Herr Schufa Frau Sowieso hat nicht bezahhlt"?


...
Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich.
...


Geschrieben (bearbeitet)

Für alle, die keinen Bock auf ihren DHL-Zusteller haben => Packstation.
Benachrichtigung per SMS sobald es abholbereit ist, in Ruhe, dann wenn's einem passt, abholen.


bearbeitet von baldness
Geschrieben

@pp6m - Die Einwilligung gibt der Kunde in der Regel mit dem Kaufabschluss, da er damit auch die AGB akzeptiert, in der die Einwilligung vorausgesetzt wird.


Geschrieben

das hat sie so genervt,
dass sie gesagt hat, sie hätte das Paket nie bekommen,
dann musste sie es nicht bezahlen!



Find ich ehrlich gesagt unmöglich!


Geschrieben

du führst ja ein aufregendes leben geli .

die bisher gegebenen antworten sind mir alle etwas zu einfach , wir leben mitten in deutschland , also warum einfach wenn es auch umständlich geht .

vorweg , natürlich sind wieder die buchhalter an allem schuld , das sind sie immer .

also ...........
als das zweite paket versand worden ist wurde dies mit absoluter sicherheit als neue bestellung verbucht , anders ist es nicht möglich da der verbleib von paket 1 bisher ungeklärt ist .

und damit sind wir der lösung des rätsels schon auf der spur .
paket 1 (das verschwundene) und
paket 2 (welches bei dir angekommen ist)
haben geschäftlich / rechtlich nicht das geringste miteinander zu tun , es sind zwei vollkommen getrennte geschäftsvorgänge .

damit sind wir auch schon beim hüpfenden komma bzw. beim springenden punkt .

welcher dieser geschäftsvorgänge ist abgeschloßen weil du eine summe gezahlt hast ?

besteht die möglichkeit es irgendwie so zu drehen das es aussieht als hättest du paket 1 bezahlt hast du den schwarzen peter .
natürlich mußt du dann auch paket 2 bezahlen und kannst dich daran machen das geld für paket 1 vom demjenigen zurückzufordern der es verschlampt hat .
ein harter und steiniger weg der häufig ins nichts führt .

ist klar das du paket 2 bezahlt hast (zum beispiel durch zeitnahe zahlung , also paket montag erhalten und dienstag oder mittwoch bezahlt) kannst du dich beruhigt zurücklehnen , dann haben die anderen den schwarzen peter .

natürlich wird man dann trotzdem versuchen geld von dir zu bekommen , das muß dich aber nicht beunruhigen , du mußt darauf noch nicht einmal reagieren .
das letzte was kommen könnte wäre ein gerichtlicher mahnbescheid auf den du dann zwar antworten mußt , dort aber ankreuzt das du geli geißt , blond und vor allem unschuldig bist .
damit ist die sache dann gegessen da die nächste stufe eine gerichtsverhandlung mit mehr als ungewissen ausgang wäre die keine der anderen parteien riskiert .

und um selber rechtlich alles richtig zu machen :
dies ist natürlich keine rechtsberatung sondern nur mal so ein paar gedankengänge von mir .
ich bin also vollkommen unschuldig daran wenn diese gedankengänge dir 20 jahre verschärfte haft einbringen sollten .


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