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Arbeitgeberzeugnisse


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hättest Du einfach mal gegoogelt, dann wärst Du schnell fündig geworden!

Nicht alles, was man sich so ergoogelt, muss den Tatsachen entsprechen. Das einzige, was an Deinem Zitat stimmt, ist dass der Geheimcode gar nicht so geheim ist. Man kann die Bedienungsanleitungen zur Entschlüsselung käuflich erwerben, die laufend aktualisiert werden, und jeder verantwortungsbewusste Personalchef hat sie in seiner Schublade.

Meine ist mehr als zehn Jare alt, aber ich arbeite auch nicht in der Personalabteilung.

Den zu P.de passenden Klassiker habe ich in meiner Laufbahn schon zweimal in umgekehrter Richtung erlebt:

Die Bewerberinnen schrieben in ihrem Anschreiben sinngemäß: "In meinen bisherigen Beschäftigungsverhältnissen habe ich mich sehr um das Betriebsklima bemüht, insbesondere gegenüber den männlichen Kollegen."

Da niemand eine solche Formulierung so treffsicher in ein Bewerbungsschreiben unterbringt, ohne ihre Bedeutung zu kennen, haben sie mir also signalisiert, dass sie sich mit mir auf die Bewerbungscouch legen würden, um die Stelle zu bekommen.

In meiner Abteilung sind andere Arbeitsleistungen gefragt, daher war das für mich ein Auschlusskriterium.
Abgesehen davon hätten es auch Frauen sein können, die nicht an einer Stelle, sondern an einer teuren Klage interessiert waren.

Inzwischen dürfen in meiner Firma wegen der vielfältigen juristischen Fallstricke Arbeitszeugnisse nur noch von der Personalabteilung ausgestellt werden und die sortiert auch Bewerbungen vor. Die Bewerbungen der beiden Damen würde ich heute also gar nicht mehr auf den Tisch bekommen.


Geschrieben

Die Bewerberinnen schrieben in ihrem Anschreiben sinngemäß: "In meinen bisherigen Beschäftigungsverhältnissen habe ich mich sehr um das Betriebsklima bemüht, insbesondere gegenüber den männlichen Kollegen.".



Fast, aber nur fast...hätt ich grad einen Mund voll Kaffee auf dem Bildschirm verteilt...


Geschrieben

Du widersprichst mir am Anfang und gibst mir am Ende recht!

Es ging ja nicht darum, ob es diese Geheimcodes gibt, sondern, ob sie erlaubt sind - und es ist nun einfach so, dass bei entsprechender Klage des Bewertenden die Arbeitsgerichte die Entfernung solcher Formulierungen verlangen. (Wobei natürlich gilt: wo kein Kläger, da kein Richter)

Hätte z.B. der bisherige Arbeitgeber die Tätigkeit seiner bisherigen Mitarbeiterin so beschrieben, wie von Dir als Beispiel aufgeführt, wäre das bei keinem Arbeitsgericht durchgegangen und hätte wahrscheinlich sogar noch eine Beleidigungsklage nach sich gezogen.

Man kann als Nicht-Fachjurist versuchen, das Spiel mit den "Geheimcodes" zu spielen - es kann aber auch teuer werden.


Geschrieben (bearbeitet)

@Autoerotik
Ich habe die Bewerbungen damals (verbotenerweise) mit nach Hause genommen und sie meiner Frau gezeigt.
Es war einfach zu lustig.

@Ballou
genau genommen habe ich nicht Dir, sondern dem Zitat widersprochen.
Wie gesagt, habe ich einen Klassiker zitiert - ich bin ja, wie erwähnt - selbst nicht mehr auf dem Laufenden.
Aber die Codes ändern sich und ein Trick, gegen den juristisch kaum etwas zu machen ist, sind Auslassungen.
Wenn sich z. B. ein Arbeitgeber nicht oder nur marginal über das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten äußert, ist das sehr vielsagend.


bearbeitet von Delphin18
Geschrieben


Wenn sich z. B. ein Arbeitgeber nicht oder nur marginal über das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten äußert, ist das sehr vielsagend.



Selbst das ist innerhalb eines "qualifizierten" Arbeitszeugnisses nicht mehr möglich und eine entsprechende Bewertung kann gegebenenfalls nachgefordert werden.

Ich zitiere hierzu mal Wiki:

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber zusätzlich die Arbeitsleistung einschließlich der Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dieser das Unternehmen verlässt (Endzeugnis). Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, wie etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Das Arbeitszeugnis ist keine innerbetriebliche Leistungsbeurteilung, sondern eine Referenz im Sinne eines Empfehlungsschreibens.
Deutschland und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, in denen es einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt. Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das „berufliche Fortkommen nicht zu erschweren“.




VollständigkeitVollständigkeit in Deutschland bedeutet, dass das Zeugnis keine Lücken enthalten darf. Es müssen alle für die Beurteilung der Leistung und der Führung wichtigen Dinge erwähnt werden. Der Zeugnisaussteller darf nichts auslassen, was der Zeugnisleser üblicherweise erwartet. So darf bei einer ehrlichen Kassiererin nicht der Hinweis fehlen, dass sie ehrlich ist, bei einem guten Einkäufer, dass er Verhandlungsgeschick besitzt und bei einer Führungskraft, dass er oder sie als Vorgesetzte(r) anerkannt ist.




Doppeldeutige FormulierungenIn Arbeitszeugnissen in Deutschland dürfen keine doppeldeutigen Formulierungen stehen, mit denen der Arbeitnehmer kritisiert wird. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden (Az: 4 Sa 630/98). Das Gericht hat der Klage einer Krankenschwester entsprochen. In ihrem Zeugnis stand eine Formulierung, mit der sie sich als aufsässige Mitarbeiterin gebrandmarkt sah:
„Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu sagen.“
Das Gericht hat in dieser Formulierung eine unzulässige Doppelbödigkeit gesehen und bei dieser Gelegenheit auch andere doppeldeutige Formulierungen für unzulässig erklärt. Der Gesetzgeber hat inzwischen diese Rechtsprechung in § 109 Gewerbeordnung übernommen.



Der Beitrag in Wiki zum Thema Arbeitszeugnis ist generell sehr informativ zum aktuellen Stand.


Geschrieben

Und was liest Du aus: "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt."
und aus
"Er war als Vorgesetzter anerkannt."


Es ist nicht doppeldeutig, es ist nichts weggelassen, aber sehr eindeutig.


Geschrieben

Frag mal eure Rechtsabteilung, welchen Rat sie Dir bezüglich dieser Formulierung geben würden Da landen wir nämlich wieder beim Thema "wohlwollend" und das berufliche Fortkommen nicht behindernd.

Und sobald Du es mit einem Betrieb mit QM-Zertifizierung zu tun hast, sind die Bewertungsstandards - inklusive Mitarbeitergesprächen - noch enger vorgegeben.

Diese gesamte Geheimcodiererei und die entsprechenden Verdächtigungen haben ja maßgeblich dazu beigetragen, dass die tatsächliche Aussagekraft von Zeugnissen inzwischen mehr als fragwürdig ist.


Geschrieben

Ich gestehe zu, dass ich seit mindestens 10 Jahren weder ein Zeugnis geschrieben noch gelesen habe

Ich tat es deshalb nicht, da ich hinlänglich praktische Erfahrung auf dem Gebiet habe

Wasenu? Ich bin zu faul bei gleich einem Wiederspruch weiter zu lesen!

Stelle doch bitte eine kurze echte Frage. Das ist einfacher und ehrlicher, auch dir gegenüber.

Meine Erfahrungen sind vielseitig.

Grüße


Geschrieben

Wasenu?

... da ich hinlänglich Erfahrung auf dem Gebiet hatte. - Besser so?


Geschrieben

Vor zehn Jahren sah man das eine oder andere etwas anders. Was ist mit deiner Frage? Vielleicht kann ich dir ja eine Antwort geben


Geschrieben

Vor zehn Jahren sah man das eine oder andere etwas anders. Was ist mit deiner Frage?

Meine Frage resultiert genau aus dieser Tatsache. Mit etwas Mühe wirst Du sie vielleicht in meinem EP und einem weiteren Beitrag von mir finden.


Geschrieben

Du stellst die Frage; ich mache mir nicht die Mühe womöglich zwischen irgendwelchen widersprüchlichen Aussagen noch zwischen irgendwelchen Zeilen zu lesen.


Geschrieben

Du stellst die Frage;

Ich habe die Frage bereits gestellt.

ich mache mir nicht die Mühe womöglich zwischen irgendwelchen widersprüchlichen Aussagen noch zwischen irgendwelchen Zeilen zu lesen.

Das steht Dir frei. Dann muss ich leider auf einen eventuellen Erkenntnisgewinn durch einen Beitrag von Dir verzichten.


Geschrieben

Und was liest Du aus: "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt."
und aus
"Er war als Vorgesetzter anerkannt."



Der erste Satz ist mein Lieblingssatz und das beste Beispiel für eine "Geheimsprache". Man kann ihn sogar noch umformulieren zu "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war jederzeit vorbildlich", ohne dass er seine negative Bedeutung verliert.
Die Tatsache, dass die Kollegen vor den Vorgesetzten genannt wurden, machen jedem erfahrenen Personaler nämlich klar, dass es sich um einen höchst unangenehmen Mitarbeiter handelt, der sich seinen Vorgesetzten laufend widersetzt hat.
Ich kann dem TE versichern, dass solche Formulierungen heute noch üblich sind und dass sie teilweise immer subtiler werden. Man kann im Zeugnis aber auch klarstellen, dass der Inhalt nicht im Sinne einer "Geheimsprache" zu lesen ist.


Geschrieben


Ich kann dem TE versichern, dass solche Formulierungen heute noch üblich sind und dass sie teilweise immer subtiler werden.


dabei fällt mir ein :
wenn sich diese "geheimsprache" in einem ständigen wandel befindet , wie wird dann geregelt das sie jeder versteht ?
gibt die ihk jährliche kurse "die geheimsprache der personalchefs gestern und heute" ??


Geschrieben

dabei fällt mir ein :
wenn sich diese "geheimsprache" in einem ständigen wandel befindet , wie wird dann geregelt das sie jeder versteht ?



Gar nicht. Deshalb ist es auch so einfach, das Zeugnis falsch zu interpretieren, wenn man sich mit den Formulierungen nicht auskennt. Ein Anruf beim entsprechenden Unternehmen wäre oft aufschlussreicher.


Geschrieben

Deshalb ist es auch so einfach, das Zeugnis falsch zu interpretieren, wenn man sich mit den Formulierungen nicht auskennt.

erinnert mich ein wenig an "Otto Waalkes - Das Wort zum Montag" .


Geschrieben

Lieber Montago,


selbstverständlich weiss auch heute noch jeder potentielle Abeitgeber, mit welchem "Tunichgut" er es in Zukunft zu Tun haben dürfte... Also alles beim Alten... ;-)


  • 2 Wochen später...
Geschrieben

alles sehr interessant, jedoch wie oft kann man ein neues anfordern ? Ich möchte auch eins von meinem letzten Arbeitgeber haben und wenn dies den tatsachen nicht entspricht kann ich ja ein neues anfordern...ich hab auch Rechtschutz das sollte also kein Problem sein, aber kann mir jemand sagen wie oft man das machen kann ?

Ich meine das ich es mal 5mal gehört habe...


danke an alle


Geschrieben



Ich meine das ich es mal 5mal gehört habe...


Die Arbeitgeber kannst du solange verklagen, bis deine Rechtvs. dir die KOsten nicht mehr übernimmt. Dann kannst du auf eigene Rechnung weiter machen.

Da gibt es zur Zeit 2 Probleme.

1. Die GErichte sind nicht mehr ganz so Arbeitnehmerfreundlich.

2. Jede Verhandlung dauert Monate. Willst du deinem evtl. neuen AG mitteilen, daß du dein Zeugniss nachreichst, du klagst das gerade noch ein?


Geschrieben

Also hab bei meine Arbeitnehmern nicht aufs Zeugniss geschaut

1. Sie mußten uns Sympatisch sein
2. Durften nicht abstoßend auf Kunden wirken
3. Körperpflege sehr wichtig
4. Wenn sie uns noch bewiesen haben das sie arbeiten können gut

Ansonsten da Tür - die gab es aber auch später wenn sich Mitarbeiter verstellt haben.

Aber das wichtigste man muß sich verkaufen können


Geschrieben

Dieser Zeugnisquatsch ist genauso lächerlich wie der Anglizismen "Overdose" ^^

Ich musste mir meine Zeugnisse immer selber schreiben, weil keiner darauf Bock hatte.


Geschrieben

Also hab bei meine Arbeitnehmern nicht aufs Zeugniss geschaut



So ist es. Ich sehe sehr gute Zeugnisse eher negativ. Si unter dem Credo, wir machen alles was du willst, nur verschwinde schnell....


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