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Heiraten


Ri****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

das muss ja aber nicht heißen, daß frau auf manch angemehme Dinge auch verzichtet


Geschrieben

nein.........der umgekehrte fall scheint mir wahrscheinlicher!


Geschrieben

meine hochzeitsvorstellung war immer
auf ner kreuzfahrt vom kapitän trauen lassen


Geschrieben (bearbeitet)

nur wenn du den standesbeamten mit einpackst^^
aber den Kapitän will ich als zeremonienmeister

habs oben vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben

Hab gerade mal danach gegoogelt: ja, wenn es zwei Deutsche sind, darf der Kapitaen das wohl nicht mehr... aber auf Hapag Lloyd Flug A300 von Hannover zu den Kanaren hat das 1986 wohl angeblich der Pilot gemacht und seine Aufzeichnung im Flugbuch wurde als Beweis akzeptiert.


Geschrieben (bearbeitet)

Es geht auch ohne Standesbeamten, nur mit dem Kapitän.(ich weiß allerdings nicht, ob es von der Größe des Schiffes oder anderen Bedingungen abhängt)
Und das muss nicht mal an Bord sein.

Ich weiß, dass der Kapitän eines Kreuzfahrtschiffes der Hapag an Weihnachten 2004 auf Südgeorgien ( subantarktische Insel) in einer alten norwegischen Kapelle eine Trauung durchführte.


bearbeitet von hannah65
Geschrieben (bearbeitet)

Es geht auch ohne Standesbeamten, nur mit dem Kapitän.

Ich weiß, dass der Kapitän eines Kreuzfahrtschiffes der Hapag an Weihnachten 2004 auf Südgeorgien ( subantarktische Insel) in einer alten norwegischen Kapelle eine Trauung durchführte.


a) unter deutscher flagge geht es defintiv NICHT. da ist ZWINGEND ein standesbeamter ( ein bürgermeister darfs wohl auch. hauptsache staatsbeamter ^^) vorgeschrieben. Unabhängig davon welcher staatsangehörigkeit die trauenden angehören. wobei wieder zu bedenken ist das jeder standesbeamter seinen "arbeitsbereich" hat. Sprich: das schiff muss an land liegen

b) in Norwegen gabs einige schiffe unter Norwegischer Flagge bei denen das möglich war. Ich glaub das waren kapitäne mit irgenwelchen zusätzen oder standesbeamte mit kapitänspatent

c) soweit ich weiss, geht das momentan nur noch unter der flagge Maltas. (müsste ich aber googeln udn bin grad zu faul zu^^)

d) auf einigen Kreuzfahrtschiffen führen Kapitäne durchaus die Trauung durch, NACHDEM eine rechtsgültige an Land geschlossen wurde.

e) lustiges nach deutschem recht. Man kann als Witwe/Witwer erneut kirchlich heiraten und weiterhin Witwe/Witwerrente beziehen. da die Hochzeit nicht vor dem Staat sondern nur vor Gott gilt


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben

Ich muß sagen ich habe nichts gegen eine schöne Prunkvolle Hochzeit. Obwohl ich selber keine riesengroße geben würde.

Aber schön find ich sowas alle mal !
Wenn man das Geld dazu hat.

Ich würde es ähnlich wie mein Bruder machen.
Draußen geheiratet, nur recht kleiner Kreis ca 20-30 Leute und danach haben wir im Hotel gegessen und gefeiert. Sie haben aber dennoch komplett mit Essen,Kleid, Ringe etc 5000 Euro ausgegeben.
Und trotzdem viel Streß gehabt für die Planung.
Deswegen will ich mir garnicht erst vorstellen, wie es bei einer großen ist.


Ich wäre auch so das ich wirklich nur die engsten Freunde u.Familie einladen würde .
Am besten draußen im Grünen Heiraten und fertig, das gefällt mir.

Lg.


Geschrieben

Heiraten? Och neeeee, nicht wirklich. Bis jetzt ging es ohne also wird es auch weiter ohne gehen.
Und wenn doch, dann lieber im ganz kleinen Rahmen und anschliessend Zeit und Ruhe füreinander und miteinander in einem schönen ... man nennt es gemeinhin so ... Urlaub.

Noch was zu Kapitän und Heirat:
Obwohl das Gesetz einen anwesenden Standesbeamten vorschreibt, hat mir ein (Hochsee-) Kapitän mal gesagt, dass er trauen dürfe. Dieser Kapitän hatte zu der Zeit das auf dem höchsten Gewässer Norddeutschlands unter sich. Auf diesem hat er auch tatsächlich ein paar Trauungen durchgeführt. Dann entbrannte ein Streit darüber, zu welchem Hohheitsgebiet dieses Gewässer gehöre. An sich gemeindefrei, damit dürfte das sein, haben die umliegenden Gemeinden Ansprüche erhoben. Erfolg: Trauungen auf dem Schiff mit Kapitän gehen nicht mehr.


Geschrieben (bearbeitet)

damit wir es jetzt ganz genau wissen, habe ich

Auszüge von heiraten-am-Kreuzfahrtschiff: Quelle: Google

kopiert, man kann auch beim Bord- Pfarrer heiraten.



Trauung durch den Kapitän

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Kapitäne in internationalem Gewässer (das ist in der Regel außerhalb der 12-Meilen-Zone), die Befugnis hätten, Paare zu verheiraten. Leider ist dies – deutlich formuliert – Seemannsgarn; Kapitäne dürfen grundsätzlich keine Trauungen vollziehen. Aber es gibt Ausnahmen. Denn Kapitäne von unter maltesischer Flage fahrende Schiffe dürfen nach maltesischem Recht Trauungen vollziehen, soweit das Schiff sich in internationalen Gewässern befindet. Da Malta zur EU gehört, ist die Anerkennung einer Trauung an Bord eine maltesischen Schiffs relativ einfach. Für Schiffe unter der Flagge der Bermudas gilt Ähnliches. Aber der Reihe nach – zu Malta und den Bermudas kommen wir später noch genauer.



Rechtsgültig an Bord heiraten

In Deutschland muss eine Trauung ohne Ausnahme an Land stattfinden, wozu allerdings auch ein Schiff zählt, das im Hafen fest gemacht hat – sofern man einen Standesbeamten findet (oder von der Kreuzfahrtgesellschaft vermittelt bekommt), der zur Trauung auf Schiff kommt. Die Trauung selbst muss nämlich immer von einem Standesbeamten vollzogen werden. Aber kein Deutscher ist verpflichtet, auch tatsächlich in Deutschland zu heiraten – und hier eröffnet sich der einzige wirklich gangbare Weg für eine Trauung auf Kreuzfahrt.


Heiraten beim Bord-Pfarrer

Ebenso unwirksam wie die Trauung durch den Kapitän, zumindest im rechtlichen Sinne, ist eine Heirat beim Bordpfarrer. Zwar dürfen evangelische wie katholische Pfarrer prinzipiell überall auf der Welt das Eheversprechen bestätigen, für deutsche Paare entsteht dadurch aber keine rechtliche Bindung, da juristisch nur die Zivilehe vor dem Standesamt zählt. Auch wenn die kirchliche Trauung inzwischen nach dem neuen Personenstandsgesetz auch unabhängig von der standesamtlichen möglich ist, sind die rechtlichen Folgen einer Ehe erst mit der standesamtlichen Trauung gegeben. Hinzu kommt ein neue Anweisung aus dem Vatikan an katholische Priester auf Kreuzfahrtschiffen, die den Geistlichen nahelegen, keine Trauung an Bord durchzuführen. Haben Sie aber beispielsweise einen Pfarrer als Freund, der auf der Kreuzfahrt mitfährt, läßt sich vielleicht trotzdem etwas arrangieren.
Paare, die aber standesamtlich bereits verheiratet sind, können durchaus überall auf der Welt, also auchauf einem Kreuzfahrtschiff kirchlich heiraten, sofern auch hier wiederum die nötigen Formalitäten mit der Kirche geklärt sind und bei Katholiken beispielsweise der Pfarrer der Heimatgemeinde zustimmt (was durchaus ein Problem sein kann). Auch eine kirchliche Hochzeit an Bord ist also durchaus machbar, etwas Planung und Papierkram ist auch hier nötig.


bearbeitet von CaraVirt
Linkverweise entfernt
Geschrieben (bearbeitet)


kopiert, man kann auch beim Bord- Pfarrer heiraten.


womit wir wieder bei



e) lustiges nach deutschem recht. Man kann als Witwe/Witwer erneut kirchlich heiraten und weiterhin Witwe/Witwerrente beziehen. da die Hochzeit nicht vor dem Staat sondern nur vor Gott gilt



gleiches gilt wenn beide partner die 1.,2. ... ehe eingehen. die trauung wird nicht von den behörden anerkannt


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben

Vor 38 Jahren Polterabend mit 50 Leuten, Hochzeit mit 15 Leuten zu Hause gefeiert. Klamotten und Ringe, Polterabend und Hochzeit 2.000 DM. Mal sehen, ob sich in 12 Jahren die goldene Hochzeit für 3.000 € organisieren lässt.


Geschrieben (bearbeitet)


Auszüge von
heiraten-am-Kreuzfahrtschiff: Quelle: Google

Trauungs-Papiere und Bürokratie

Für eine rechtsgültige Trauung auf einem Kreuzfahrtschiff oder während eines Landgangs müssen lediglich die selben Voraussetzungen erfüllt werden wie bei jeder anderen Hochzeit im Ausland. Je nach Land kann das recht einfach, aber auch sehr kompliziert und bürokratisch sein. Deshalb empfiehlt sich, sehr frühzeitig Informationen einzuholen und die nötigen Papiere und gegebenenfalls Übersetzungen zu besorgen.
Entscheidend für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland ist, dass die im jeweiligen Land gültigen Vorschriften eingehalten werde. Darüber hinaus brauchen Sie eine so genannte Apostille, was nichts anderes als eine Beglaubigung der ausländischen Heirats-Papiere ist. Diese Apostille stellen in der Regel deutsche Botschaften oder Konsulate vor Ort aus.


Nachtrag:

da ja die ganze Zeit spekuliert worden, ist und niemand was genaues wußte

wieder was gelernt!


bearbeitet von SeuteDeern001
Nachtrag hinzugeführt
Geschrieben (bearbeitet)

Hi @Ridi,

ob man heiraten möchte oder nicht, ist eine Entscheidung. Hier verbindet ein Jeder ja auch Anderes mit einer Heirat.

Wie eine Hochzeit gestaltet wird, ist eine andere Entscheidung. Diese Entscheidung ist sicher auch abhängig vom Geldbeutel.


Auszüge von
heiraten-am-Kreuzfahrtschiff: Quelle: Google

Solange Du nicht den Unterschied zwischen einer Suchmaschine, einer Quelle, seriösen Informationen und Werbung kennst, solltest Du uns doch bitte mit Deinen Recherche-Ergebnissen und Kopien Deiner Suchergebnisse verschonen.


bearbeitet von Honolulu004
Geschrieben

vor fast genau 35 Jahren mußten auch wir von der Strasse weg

Polterabend nen bissel größer;

Personenzahl-keine Ahnung

waren alle da

nach dem Standesamt sind wir nur mit dem engsten Familienkreis essen gegangen und das wars,es ganz heimlich zu machen wie ursprünglich geplant ,haben wir uns dann doch nicht getraut

Dafür war dann die Silberhochzeit genauso wie wir es uns immer vorgestellt hatten.

Spanferkel in der Grillhütte ,mit allen die mit uns feiern wollten.
Ohne großes Tamtam und schon gar nicht in Frack und Fummel.

Wichtig ist doch eigentlich nur,das die Idee für die Feier wirklich vom Paar ausgeht und nicht von der Familie aufgenötigt wird.

Susi


Geschrieben (bearbeitet)

naja fakt ist
§11 des PStG besagt : Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
und § 34-40 regeln die sonderfälle für das PStG
zb eheschliessungen im ausland, geburten und sterbefälle im ausland, geburten und sterbefälle auf seeschiffen. aber keine Eheschliessungen auf Seeschiffen

Auf Schiffen gilt das Gesetz des Landes , unter dessen Flagge es segelt. Somit kann sich jeder ausrechnen, ob der Kapitän ( egal ob er das große/kleine oder sonstwas für ein Patent hat) nun eheschliessungen durchführen darf oder nicht.

Ich hatte mich vor einigen Jahren mal damit intensiv auseinandergesetzt, weil ich damals den Pin in der Birne hatte, das es unbedingt eine Trauung vom Kapitän sein müsste
Ich bin übrigends immer noch unverheiratet


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich bin ich der Meinung das zu einer Hochzeit auch Gäste gehören ..... denn wie man so schön sagt "geteiltes Leid ist halbes Leid", so ist "geteilte Freude doppelte Freude".

Die Frage ist WEN man zu diesem wichtigen, einschneidenden und freudigen Ereignis einläd! Und da würde ich klare Grenzen setzen:
Die Eltern des Brautpaares
Die Geschwister des Brautpaares
Den familiären Anhang der Geschwister (also Kinder und Partner)

Damit dürfte eine solche Feier sich irgendwo im Rahmen von um die 20 Personen bewegen. Das halte ich für eine vernünftige Hochzeit.

Und um der Diskussion über die Heirat vor dem Kapitän von vorn herein einzudämmen hier ein Artikel aus der "Welt Online" ..... fundiert recherchiert:

Viele Menschen glauben, dass Ehen ohne viele Formulare und Wartezeit direkt auf der Kommandobrücke geschlossen werden können. Doch die Wahrheit sieht anders aus.

Auf See ist alles anders: Gesellschaftliche Zwänge scheinen fern, nichts hindert den Blick zum Horizont, und der Mensch ist auf sich allein gestellt. Kein Wunder, dass es hier noch echte Autoritäten gibt: die Kapitäne. Ihr Wort hat an Bord Gesetzeskraft. Sie halten den Kurs auch im schlimmsten Sturm.

Gelegentlich wird ihnen noch viel mehr zugetraut: zum Beispiel die Gabe, dauerhafte und glückliche Ehen zu schließen. Aus Filmen und Büchern ist diese Szene bekannt: Liebesleute, die gerade unterwegs auf hoher See sind, entern kurz entschlossen die Kommandobrücke und lassen sich vom Schiffsführer trauen, bevor sie wieder aufs feste Land und in die Widrigkeiten des Alltags zurückkehren.

Eine schöne Geschichte, die nur einen Haken hat: Sie ist aus reinem Seemannsgarn gesponnen - und offenbar dennoch so verlockend, dass unverbesserliche Romantiker sie immer wieder, blumig ausgeschmückt, von Neuem erzählen.

Das zeigen die Internetforen, in denen Menschen sich in Hochzeitsfragen austauschen. Auf die Frage "Darf ein Kapitän Trauungen vollziehen?" heißt es da zum Beispiel: "Ja, er kann. Braucht aber das 'Große Patent' und muss auf hoher See sein." Oder auch: "Es kommt auf die Größe des Kahns an." Oder: "Ja, das darf er, muss aber ein Kapitän auf hoher See sein. Mein Vater war so einer. So ein Fischkutter-Kapitän darf es nicht." Das klingt nach einem großen Ermessensspielraum.

Woher die Geschichte vom Kapitän mit der Lizenz zum Trauen eigentlich kommt, bleibt offen. Möglicherweise stammt sie aus Zeiten, in denen der Standesbeamte noch nicht erfunden und der Pfarrer unerreichbar war. Pate steht immer wieder die Hoffnung nach einer langlebigen und glücklichen Beziehung, die durch eine unverwechselbare Zeremonie besiegelt wird.

Geschürt wird das romantische Glimmen von allgegenwärtigen Traumschiff-Märchen. Wir glauben es so gern, weil wir es glauben wollen, und könnten schwören, dass auch der Kapitän in der TV-Serie "Das Traumschiff" schon Ehen schloss. Immerhin verweisen auf Ausflugsschiffen - nicht ganz ernst gemeinte - Schilder bisweilen auf folgenden Sachverhalt: "Alle vom Kapitän durchgeführten Eheschließungen haben nur für die Dauer der Reise Gültigkeit."

Gnadenlos sachlich informiert Paragraf 11 des Bundesgesetzes über die Ehe: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat." Ein Kapitän müsste also in Personalunion Standesbeamter sein, um rechtsgültige Trauungen vornehmen zu dürfen, und selbst dann dürfte er dies nur in Küsten- und Standesamtsnähe tun.

"Mit Standesbeamten ist es wie mit Förstern und Schornsteinfegern: Die haben ihre Reviere", sagt Melanie Schmitz, Inhaberin einer Hamburger Hochzeitsagentur. Auch die Standesbeamten, die auf Hamburger Alsterdampfern und Elb-Barkassen Ehen schließen, dürfen die Reviergrenzen nicht überschreiten, "andernfalls verhalten sie sich ordnungswidrig".

Melanie Schmitz ist als Hochzeitsplanerin für die Reederei Peter Deilmann ganz nah dran an den Traumschiff-Fantasien verliebter Paare. "Weil beispielsweise der Pazifik niemandem gehört, jedes Land aber eigene Gesetze für Eheschließungen hat, und vor allem, weil deutsche Staatsbürger an deutsches Recht gebunden sind, können hier auch keine Ehen rechtskräftig geschlossen werden."

Ausgerechnet die hohe See, das Meer der Träume für ungezählte Verliebte, ist standesamtliches Niemandsland. Im Artikel des Seerechtsübereinkommens von 1982 heißt es: "Die hohe See steht allen Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, offen." Jedoch vom Heiraten ist leider nicht die Rede.

Das sei doch auch "ganz klar und allgemein bekannt", heißt es trocken beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Und überhaupt: "Hier ist das BSH nicht zuständig." Allerdings gibt man bei der Behörde zu, dass der Glaube an den Kapitän, der trauen darf, sich hartnäckig hält.

Folgerichtig widmet sich auch die BSH-Homepage unter der Überschrift "Darf ein Kapitän trauen?" diesem populären Thema. Immerhin wird dort auf einen Ausweg hingewiesen: "Es besteht die Möglichkeit, einen Standesbeamten zur Trauung an Bord eines Schiffes zu bestellen." Der Kapitän bleibt dann da, wo er hingehört: am Steuer.

Einen anderen Kompromiss schlägt die Hochzeitsplanerin Schmitz vor: "Der Kapitän kann wie ein Pfarrer die feierliche Zeremonie leiten - natürlich nur, wenn die Ehe bereits zuvor rechtskräftig vom Standesbeamten geschlossen wurde." Der Schiffsführer dient dann lediglich noch als Folklore-Accessoire: Seine Ärmelstreifen und Schirmmütze dekorieren das gesellschaftliche Ereignis wie Schleppe und Brautstrauß.


bearbeitet von Eromaus
Geschrieben

@eromaus
stimmt also größtenteils mit dem von mir im Hinterkopf gespeichertem wissen überein


Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab mich einmal getraut und es war klein aber fein , ich glaub wenn die Vorbereitung 1-1,5 Jahre gedauert hätte, hätt ich am Ende gar keine Lust mehr !
Ein zweites Mal wird's eh net geben , aber wenn würde ich eine Reisekauffrau beauftragen und keine Hochzeitsplaner !


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

meine hochzeitsvorstellung war immer
auf ner kreuzfahrt vom kapitän trauen lassen



Moin moin,

so werde ich meine Beerdigung planen - einmal im Leben eine Kreuzfahrt erleben....

Meine Hochzeit hat 90 Mark gekostet und die Scheidung 70000 €.

Ich kann die Mädels verstehen, die gerne eine Tam tam Hochzeit haben müssen.
Es ist wohl so ein Traum in den man sich schon als Jugendliche hineinversetzt.

Schade finde ich, wenn das sehr viel unnötiges Geld kostet.

Gerade noch einen Laden gesehen - wo die Brautkleider von 1000 € auf 199 € herunter gesetzt worden sind.

Oder neulich Blumen fürs Auto 600 € verschlungen haben.
Aber ich bin auch ein Mann - da ticken Frauen bestimmt anders.

Auch das Interesse der Gästen ist in meinem Umfeld ziemlich gesunken. Die Leute bleiben lieber fern und machen mit dem Geld was eigenes.


Geschrieben

bei der ersten Hochzeit war es auch mit allem drum und dran...ein paar Jahre später Scheidung... dann habe ich meine jetzige Frau kennengelernt und ein paar Jahre später geheiratet. Mit unseren Kindern, Trauung, essen gehen ein paar Fotos machen und Abends zum Mitternachtsschwimmen mit Sauna. Das war 10 x besser als eine Riesenfeier mit Leuten die man einladen muß aber vielleicht nicht mag.


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