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Erotische Flugblätter aufhängen...Erlaubt?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo an alle


Wir haben da eine kurze anfrage..

Ist es Eraubt an öffentlichen Laternen etc. Erotische Flugblätter zu verteilen mit einem FSK16 text und ohne Foto?

Oder könnte es Ärger mit der Polizei geben?


Wir bedanken uns bei euch lieben

LG


Geschrieben

Laufen an Laterenen auch Kinder/Kid u16 vorbei ?
Damit hat sich die Sache erledigt .
Gruß Gaby


Geschrieben

glaube nicht, dass es generell verboten ist, weil Kinder oder Jugendliche sich auf öffentlichen Straßen bewegen. Es darf ja auch Werbung für Erotikmessen, Puffs, Erotikläden oder Salons für Erotik-Massagen gemacht werden.

Im Zweifelsfall das Ordnugnsamt anrufen. Die wissen sowas ganz genau und geben lieber vorher Auskunft, als hinterher einen Haufen Papierkram für eine Anzeige erledigen zu müssen


Geschrieben

Es düfte sich hierbei um eine Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche handeln. Damit ist eine entsprechende Erlaubnis des (Ordnungs-) Amtes sicher notwendig. Wg der Plakatgestaltung wäre wohl sinnvoll sich auch dazu grünes Licht einzuholen.


Geschrieben

Einen Laternenppahl würde ich jetzt nicht als öffentliche Verkehrsfläche bezeichnen. Als mein Kater mal entlaufen ist, habe ich auch sämtliche Laternenmaste mit Postern voll gepappt. Und man sieht es ja laufend. Wie es allerdings bei erotischem Material aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.


Geschrieben

Wir bedanken uns erstmal für die Zahlreichen Hinweise. Wir würden uns ebenfalls über mehr Erfahrungen hier weiter freuen


Geschrieben (bearbeitet)

Moin moin,

meine Erfahrung ist, das dass RWE (Eigentümer der LAternen) nichts dagegen tut. Bei Verkehrsschildern oder Leitblanken gibt es zuerst eine mündl. Verwahnung. Evtl. bringen die direkt das Werbeplakat mit. Sind es zuviele musst du die direkt entfernen.
Stromkasten bezw. Telefonverteilerkasten sind teilweise mit verboten gekennzeichnet. Das wird richtig teuer.

Trotzdem ist Plakatieren genehmigungspflichtig.


bearbeitet von kukibums
Geschrieben

Ist es Eraubt an öffentlichen Laternen etc. Erotische Flugblätter zu verteilen mit einem FSK16 text und ohne Foto?


Das Ordnungsamt der betreffenden Stadt ist der richtige Ansprechpartner!


Geschrieben

Einen Laternenppahl würde ich jetzt nicht als öffentliche Verkehrsfläche bezeichnen. Als mein Kater mal entlaufen ist, habe ich auch sämtliche Laternenmaste mit Postern voll gepappt. Und man sieht es ja laufend.



Nur weil Du Laternenmasten vollgepappt hast und man es überall sieht heisst es ja lange noch nicht, dass es erlaubt ist.


Geschrieben

Bei privaten (Such-) PLakaten sind die Behörden i.A. einiges toleranter

Der öffentlihe verkehrsbereich umfasst Strasse, Geh-/Radweg und evtl Nebenflächen. Laternenmasten können dem Energieversorger, den Statdwerken und der Stadt gehören. Stehen jedenfalls zu 99% im Verkehrsbereich und sind allein von daher genehmigungspflichtig.
Stromkästen und ähnliches muss der entsprechende Eigentümer gefragt werden.
Je nach Einstellung der Behördenvertreter kann, wenn nur wenige Plakate/Schilder evtl grosszügig drüberweggesehen werden. Bei enger Auslegung wird auch mal behauptet, das Verkehrsteilnehmer dadurch abgelenkt werden können. Kommt viel auf den Sachbearbeiter an.
Beachte: Was der eine zusagt muss der andere noch lange nicht genehmigen.


Geschrieben


Oder könnte es Ärger mit der Polizei geben?

Warum fragt Ihr die örtliche Polizei nicht direkt? Gibt eine schnelle sichere Antwort. Wäre das nicht sinnvoller, als hier Erfahrung und Meinung abzufragen?


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