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Beim Masturbieren


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb TSwillSex:

Sexuelle Belästigung, würde ich mal sagen.

Nein das glaube ich mal nicht😉 wenn er sich ungefragt vor sie stellt und onaniert ja, wenn er das in seiner Wohnung macht hat sie die Wahl zusehen oder wegsehen. Denn in deinen eigenen 4 Wänden darfst du machen was du willst.

Geschrieben
Wunsch und Wirklichkeit. Es ist viel wahrscheinlicher, dass Oma Pasulke Dich dabei beobachtet und einen Krankenwagen ruft, weil sie es für einen Krampfanfall hält. Was ja auch irgendwie stimmt. Also der Krampf und der Anfall.
Geschrieben
Geht gar nicht!! Finde das sehr egoistisch, sehr übergriffig und unverschämt.... Geh in passende Locations wenn dir einer beim Wixen zu gucken soll....
Geschrieben
Solange Du Dich nicht direkt ans Fenster stellst...mach es einfach und Du wirst sehen, ob sie Dich dabei beobachtet oder mit dem Telefon nach Dir wirft
Geschrieben
Sachen gibt es 🙈 was interessiert mich der wixende Nachbar? Ich würde eher denken, der Arme, muß es sich selber machen, weil keine Frau ihn will
Geschrieben
Was erhoffst du dir davon? Denkst du das die Dame dann denkt „Ach wie geil da laufe ich schnell rüber und mach mit“? Vielleicht mal aufhören zu denken das Leben ist ein Porno und alle Frauen Nymphomanin die es dir besorgen wollen.
Geschrieben
Mach halt ist ja deine wohnung.. Wer weiß vieleicht geht sie deswegen ans Fenster. Was mich interessiert du wohnst im ersten sie im dritten wie funktioniert das ist die strasse 2km breit.. 😂 😂 😂 Es war einmal. 😂 😂 😂
Geschrieben
Suuuuuper Idee, die gute lässt wahrscheinlich sofort das Telefon fallen, spurtet über die Straße, klingelt Sturm und bietet dir barmherzige Nachbarschaftshilfe an 🤦🏻‍♀️🙄😂😂😂😂😂😂😂
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb alfagomma1983:

Was haltet ihr davon und was sagen vor allem die Frauen dazu?

Entweder:

  • Bei Dir liegt gar keine Störung vor und Du möchtest nur ein bisschen provozieren und die Empörungsfraktion aus der Reserve locken.

Oder:

  • Irgendetwas ist in Deiner sexuellen Entwicklung schräg gelaufen und Du kannst mit Deiner exibitionistischen Ader nicht so richtig umgehen.

Vielleicht überschätze ich manche Männer hier auch nur, da ich mir nicht wirklich die Ernsthaftigkeit dieser Frage bei einem Mann ohne Störung vorstellen kann.

Geschrieben
vor 38 Minuten, schrieb Moonie:

Echt jetzt??? Es ist seine Fantasie, nicht unbedingt ihre. Und solang es nicht geklärt ist, dass sie gerne zuschauen möchte ist es für mich definitiv sexuelle Belästigung.

Nein, es ist keine sexuelle Belästigung, da der TE sich in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich befindet und dort tun und lassen kann was er möchte!

Geschrieben

Ich würde mich lachend umdrehen und denken, was ein armer Wicht 

Auf der Straße sollte er mir nicht begegnen, bekäme jedes Mal einen Lachflash

Geschrieben
habe grad mal den wetterbericht in deiner nähe gelesen..soll hirn regnen heute bei dir...
  • Moderator
Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Mik3-Molly:

Selbst wenn er an Fenster stehen würde, wäre es seine Sache, da die Wohnung ein geschützter Bereich ist.

Auch wenn ich Dir in Teilen zustimmen mag, was die Privatsphäre eines Menschen angeht, würde ich ein wenig differenzieren. Wenn der Typ sich so positionieren würde, bzw. nicht sicherstellen kann, dass er einen schützenswerten Teilnehmerkreis wie Minderjährige nicht vor solch einem Anblick stützt, sehe ich den Schutz dieser höher an, als seinen eigenen.

Geschrieben
Wenn Du ihre Aufmerksamkeit erregen möchtest, würde ich nicht gleich mit einem erregten Schwanz in der Hand anfangen. Bisschen die Holzhammermethode. Vielleicht ein bisschen verhaltener beginnen. 🤔
Geschrieben
vor 38 Minuten, schrieb GentlemanJo:

Vermutlich wird sie sofort die Polizei rufen

Das wird ihr aber nichts bringen, außer selbst einen drüber zu bekommen, da sie jemand anderen in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt hat und gespannt hat. 

Das "spannen" ohne die Fertigung von Bildaufnahmen kann unter Umständen den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. §185 StGB wird, in Ermangelung einer spezielleren Regelung, in Fällen wie diesem dann gerne herangezogen. Der Strafrahmen des genannten Paragraphen reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitstrafe, bei Beleidigung durch Tätlichkeit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb valens-fidus:

Vielleicht ein bisschen verhaltener beginnen. 🤔

Ja, mit dunklen Gardinen 

Geschrieben
Mein Gedankengang dabei: ohhh weih was für ein Spinner. Der Lachflash beim Begegnen wäre 100 % vorprogrammiert.
Geschrieben
Frage mich oft, wie sehr solche Leute wie du heulen würden, wenn jemand genau solche Dinge mit Menschen tun würde, die dir nahe stehen.
Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb MOD-Meier-zwo:

Auch wenn ich Dir in Teilen zustimmen mag, was die Privatsphäre eines Menschen angeht, würde ich ein wenig differenzieren. Wenn der Typ sich so positionieren würde, bzw. nicht sicherstellen kann, dass er einen schützenswerten Teilnehmerkreis wie Minderjährige nicht vor solch einem Anblick stützt, sehe ich den Schutz dieser höher an, als seinen eigenen.

Was die Minderjährigen angeht stimme ich voll und ganz zu, aber ich habe das ganze jetzt auf die geschilderte Situation bezogen. Wohnung in der dritten Etage, die Nachbarnin gegenüber und die ganzen Kommentare dass man den TE anzeigen würde dafür, dass er in seiner Wohnung masturbiert 

Geschrieben
Es kommt immer darauf an wie die Person drauf ist... Es gibt welche die finden es wie in einigen post hier erwähnt lächerlich.... Es gibt welche die reagieren verlegen oder genervt... Und es gibt auch solche die sowas toll finden und evtl sogar mitmachen... (gegenseitige äußerliche Anziehung vorausgesetzt) hatte alle erfahrungen schon mal machen dürfen... Viel schlimmer finde ich wie sich manche hier übertrieben moralisch aufspielen... Und das bei poppen.... :-) aber so ist das nunmal in der heutigen zeit... Mfg
  • Moderator
Geschrieben

@Mik3-Molly  Auch nur mal auf die geschilderte Situation bezogen, hängt an ihm trotzdem ein wenig Verantwortung, sicher zu stellen, dass bei der Frau nicht mal unerwartet Besuch erscheint und plötzlich ganz jemand anderes am Ferster steht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten, schrieb Mik3-Molly:

 

 

vor 18 Minuten, schrieb Mik3-Molly:

Nein, es ist keine sexuelle Belästigung, da der TE sich in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich befindet und dort tun und lassen kann was er möchte!

Wenn der "höchstpersönliche Lebensbereich" von Dritten einsehbar ist, oder sogar gewollt einsehbar ist, kann man dort nicht tun und lassen was man möchte. Überhaupt kann man da nur tun und lassen, was die Rechte Dritter nicht einschränkt.

bearbeitet von devotinHH
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