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Ist Sex gegen Taschengeld - Schwarzarbeit?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Sex gegen Geld, egal ob man es Taschengeld oder Trinkgeld nennt, ist ein Dienstleistung und somit das Geld ein Einkommen. Jedes Einkommen ist steuerlich relevant. Die Summe der Einkünfte entscheidet darüber, ob Steuern abzuführen sind oder nicht. Sind die zu erwartenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht genau zu beziffern, gibt es in der Regel eine vorherige Schätzung durchs Finanzamt und man muss Steuern in Vorkasse leisten. Am Ende des Jahres sind die genauen Einkünfte bekannt und die Vorleistung wird dann am Ende verrechnet. Sind die Einkünfte geringer als die Schätzung, bekommt man eine Rückzahlung, sind sie höher, muss man nachzahlen. Wird es gemeldet, ist es keine Schwarzarbeit. Sonst ja.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Bielefelder-33617:

Würd gerne mal eure meinungen hören 

Das hat mit Meinung wenig zu tun. Dafür gibt es Gesetze, in diesem Fall das Steuerrecht.

vor 21 Minuten, schrieb Aktiver2012:

Von der Höhe hängt ab, ob es steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Wenn es ein wiederkehrendes Einkommen ist, muss es auf jeden Fall steuerlich angemeldet werden;).

Der Grundfreibetrag lag 2018 bei 9000 € pro Jahr. Erst ab dieser Summe werden Steuern fällig. Ein weiteres Problem ist das Gesetz zur Prostitution. Darunter fällt Sex gegen Geld. ME besteht in diesem Fall eine Meldepflicht.

Geschrieben

Hgb, BGB...?!

Schenkung ist's sicher nicht, da der Dienst ja eindeutig nicht unentgeltlich ist. Sex gegen TG!

Schenkungen wären glaub ich nach "normalem Menschenermessen" unendlich möglich v.a. dann, wenn man nen guten Steuerberater hat.

Also wenn man Sex gegen TG vom Betrag her als Schenkung deklarieren würde, könnte Sie wohl  so oft die Beine breit machen bis Sie sie nicht mehr zusammenbringt.

Was Schwarzarbeit betrifft ist's aber von Juristen zu Juristen sicher unterschiedlich zu sehn- 10 Juristen-15 Meinungen, der Klügere gewinnt.

Schwarzarbeit ist's ja genaugenommen erst dann, wenn derjenige rechtskräftig verurteilt ist.

Ich weis nicht wieviel Promille an Sex gegen Großzügigkeit (dann ist zumindest der Begriff Geld aussen vor;-) oder Tg angemeldet sein wird?

Eine Gewinnerzielungsabsicht kann wohl unterstellt werden. Dauerhaft?

Dann beisst's aber auch schon aus.

Also ich kenne Prostituierte auch nicht, weder Freiwillige noch Unfreiwillige. 

Aber es gibt jedenfalls eine Unmenge an Damen, Die in ihrer Jugend sehr offensichtlich ziemlich viel TG bekommen haben.

Da könnte man sich, wenn's Einen interessieren würde fragen, warum Die nicht's Bessers aus ihrem Leben gemacht haben.

Andererseits...wenn man sich mal vorstellt, dass viele für Mindestlohn buckeln und ne Frau für's zig-fache Liebe macht:-)))...

Intelligenz hat eben viele Facetten.

Fragen über Fragen...

 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb NaPa2019:

Rechtlich gesehen Ja ABER kein Mensch hat einem anderen Menschen vorschriften zu machen!!!

Das erkläre ich das nächste mal dem Finanzamt, wenn die von mir Einkommensteuer haben wollen.... 

 

Wer es gewerblich macht, und es nicht anmeldet, arbeitet schwarz, ganz einfach. Die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit können gerne gegoogelt werden. 

Geschrieben
Eigentlich schon ist ja ein Einkommen. Auch wenn man es als Taschengeld ab tut. Man erbringt ja ne Leistung und wird dafür entlohnt. Prostitution 😉gewerbe.
Geschrieben
ich überweist das direkt ans Finanzamt ..mit der bitte um entsprechende weiterleitung ...
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist Schwarzarbeit. Einfach sagen Sex gegen "Taschengeld" ist nicht. Man muss dafür angemeldet sein. Einfach googeln. § 3 Prostitutionsschutzgesetz

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

..vielleicht rechnen die ihren "Frei(er)-betrag" vorher aus....

Geschrieben
Nein. Nicht unbedingt. Wenn die SDL angemeldet ist eben nicht.
morituritesalutant
Geschrieben

das hängt bestimmt von den einzelnen beträgen und dem daraus resultierenden gesamteinkommen ab,aber generell ist es eine melde pflichtige tätigkeit mit rechten und pflichten.

  • Moderator
Geschrieben

Ich habe hier mal einige Off-Topic Beiträge und deren Reaktionen entfernt. Bitte bleibt in Euren Antworten sachlich und themenbezogen.

LG
MOD-Sunshine, Team Poppen.de

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb RoterDrache46:

Nicht wenn es nur 100€ im Monat sind 

Das kommt darauf an, welche Einkünfte sonst noch vorhanden sind. Wenn alle Einkünfte zusammengerechnet werden und eine steuerliche festgesetzte Freigrenze überschritten wird, dann werden selbst 50€ im Monat mitversteuert......

Geschrieben

nicht wenn man unten liegt... in dem fall "arbeitet" man ja nichts ;)

( ja es ist schwarzarbeit )

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb Bielefelder-33617:

Würd gerne mal eure Meinungen hören 

mit Steuer Nummer  - nein - 

Geschrieben
vor 21 Minuten, schrieb Aktiver2012:

Das kommt darauf an, welche Einkünfte sonst noch vorhanden sind. Wenn alle Einkünfte zusammengerechnet werden und eine steuerliche festgesetzte Freigrenze überschritten wird, dann werden selbst 50€ im Monat mitversteuert......

Wehr geht den bitte freiwilgt es für geld machen wenn er oder sie es nicht nötig hat 

Geschrieben
"gewerblich" (und damit zu versteuern) ist laut FA alles, was eine "Gewinnerzielungsabsicht" beinhaltet und "wiederholt" gemacht wird... also 1x klar nein, mehrmals dann wohl eher ja...
Michael69Berlin
Geschrieben
Jede Leistung die du bezahlt bekommst zählt dazu ! Egal ob du dafür Poppen gehst oder Taxi fährst ! Ist doch an sich logisch !
Geschrieben

Jupp ich kann dir mit 100% iger  Sicherheit sagen, dass es Schwarzarbeit ist.

Geschrieben
Wenn sie den Preis sagt dann ja. Gibst du ihr was du denkst wie eine Art Trinkgeld dann nicht
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden, schrieb Bielefelder-33617:

Würd gerne mal eure Meinungen hören 

Auch wenn die steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Situation von Gewerbetreibenden und Selbständigen selbst nach der Absenkung der freiwilligen Beiträge zur sozialen Krankenversicherung nach wie vor sehr mengelhaft und zum Teil einfach nur beschissen und hochgradig diskriminierend ist - siehe www.sozial-und-fair.com - ein ganz eindeutiges JA zu dieser Frage! Die dort beschriebene Situation betrifft etwa 20-30 % aller Selbständigen und Gewerbetreibenden. Die erst vor ein paar Tagen durch die Presse gegangenen Steuervorteile von Konzernen nur etwa 0,5 bis 1 Prozent.

Hinweis: Die dort auf der ersten Seite ausgewiesene Berechnung, wie eine richtige Berechnung von Steuern und Beiträgen zur Krankenkasse und Pflegeversicherung aussehen müsste, ist aus Zeitmangel noch nicht vollständig fertig.

 

vor 12 Stunden, schrieb StaenkerJule:

Richtig das wäre es dann und unfair gegenüber den Damen hier mit FI Profil 

Auf jeden Fall. Denn die bescheißen nicht nur - man möchte/sollte sagen dürfen: unseren bescheuerten Gesetzgeber, sondern auch den/die Betreiber dieses Forums.

bearbeitet von rainbow_1954
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