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Lichthupe....


No****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben


Wer weiß, ob er ihr nicht den Mittelfinger gezeigt hat?



Wie war es nochmal DAS mit der Lichthupe zu signalisieren?


Geschrieben

@boot...
wer zitiert, sollte es schon auch beherrschen



Die durch Lichthupe des Hintermannes entstandenen Ehen, ONS, Freundschaften und spontanen Firmengründungen - weil man genau DEN Single Menschen angeblinkt hat, der darauf gewartet hat sich einem X beliebigen Menschen auf dem nächsten Parkplatz an den Hals zu schmeissen - gehen in die Hunderttausende jedes Jahr.


....und wer dann noch ironie erkennt ist könig...


Geschrieben

Da fällt mir doch die schöne Geschichte ein, wie ich (Er) mal spät in der Nacht von Nürnberg nach Dinkelsbühl gefahren bin. Damals gabs die DDR (man bin ich alt...) noch, also war auf der Autobahn auch nichts los.

Ich im alten rostigen Käfer, und irgendwann kam dann ein weiterer alter Käfer in Sicht, mit einer Frau drin. Wir haben uns dann ein Späßgen gemacht und uns gegenseitig sicher (gefühlt) 25 Mal überholt. War sehr lustig, und hatte einen großen Flirtfaktor.

Irgendwann musste ich dann aber raus.




Und die Schlampe ist mir nicht hinterher gefahren...


Geschrieben

Keiner war dabei, keiner weiß, welche Handzeichen der *Depp* der sich *attraktiv findenden* TE gemacht hat.

Da wird pauschalisiert ohne Ende, ich wäre gerne Mäuschen gewesen, um zu sehen, was sich wirklich zugetragen hat!

(man bin ich alt...)


DAS hätt ich dir auch ohne den Thread hier sagen können!


Geschrieben

....uns gegenseitig sicher (gefühlt) 25 Mal überholt. War sehr lustig, und hatte einen großen Flirtfaktor.

Irgendwann musste ich dann aber raus.

Und die Schlampe ist mir nicht hinterher gefahren...



Tja, das ist der Unterschied zwischen Mann und Frau - du wolltest vögeln, Sie nur ihren Spass haben dich zu überholen


Geschrieben (bearbeitet)

hmmm...vielleicht setzt du dich irgendwann mal ans steuer eines lkw und siehst dir an, wieviel (wie wenig) vom fahrer eines vorbeifahrenden pkw der trucker sieht....



Aus dem Fahrerhaus kann man viel mehr und auch besser sehen, als aus einem PKW heraus. Du sitzt viel höher und hast den richtigen Blickwinkel in den PKW. Bei einem offenem Cabrio ja sowieso. Und mit einem offenem Cabrio "fliegt" man meisstens nicht mit 180 über die Autobahn, also genug Zeit für einen Blick, wenn man will.

Vielleicht hat die TE ja auch die Situation falsch eingeschätzt!? Erst überholen und dann vielleicht langsamer vor einem LKW weiterfahren (Vermutung), könnte auch ein Grund für die Lichthupe sein. Die Situationenen, so herrlich ausgebremst zu werden, bringen mich auch ab und zu auf die Palme. Manche wissen gar nicht, in was für Schwierigkeiten sie den Hintermann damit bringen können.


bearbeitet von HM10000
Geschrieben

Fahrschulunterricht bei Poppen.de ................auch nicht schlecht. Zumindest weiß ich seid 38 Jahren wie ich mich im Streassenverkehr verhalten soll, muss mich damit nicht beschäftigen. Gut bei manchen dauert es eben etwas länger. Ich habs da lieber mit dem G.....verkehr (zugegeben)da verliere schon die Kontrolle. In diesem Sinne Augen im Strassenverkehr....... FG


secretwistler
Geschrieben

Eine allein fahrende Frau im Cabrio, womöglich noch sehr hübsch, das löst schon die eine oder andere Hormonreaktion bei uns Jungs aus.

Den für eine adäquate Anmache erforderlichen Blumenstrauß hatte Kollege, Schwerlastbediener wohl nicht gerade passend dabei?

Was lernt man daraus?

Will man heiße Miezen im Cabrio anbaggern, dann sollte man am besten Roadster fahren.


Geschrieben

@boot...
wer zitiert, sollte es schon auch beherrschen
....und wer dann noch ironie erkennt ist könig...

So verbissen wegen einer versehentlich gelöschten eckigen Klammer? Ich wünsche dir aufrichtig, dass dein Leben wieder schöner wird

PS: Der Adel wurde in D 1918 abgeschafft, Kaiser und Könige mussten abdanken ...


Geschrieben

Bei solchen Aktionen auf der Autobahn oder sonst im Straßenverkehr habe ich relativ wenig Verständnis. Solche Signale werden öfters mal falsch verstanden und es kommt zu Unfällen. Zudem gilt die Lichthupe als Nötigung.

Meine Empfehlung:
- Sache mit Kamera (kein Handy mit Video-Funktion wg. Handyverbot) als Film dokumentieren. Wenn es geht auch das Kennzeichen des Lichthupers filmen
- Ort und Zeit merken / aufschreiben
- Anzeige bei der Polizei

Kligt erstmal hart. Wenn man aber mal Leute aus einem Fahrzeugwrack herausgeholt hat, die sich wegen NICHTS erschrocken und falsch reagiert haben, wird man hart.


Geschrieben


Meine Empfehlung:
- Sache mit Kamera (kein Handy mit Video-Funktion wg. Handyverbot) als Film dokumentieren. Wenn es geht auch das Kennzeichen des Lichthupers filmen
- Ort und Zeit merken / aufschreiben
- Anzeige bei der Polizei



Wenn man sonst keine Hobbys hat und sich beim Autofahren mit Kameras, Filmen, notieren von Nummern beschäftigen will, sollte man vielleicht am Straßenverkehr nicht teilnehmen.


Geschrieben

Bei solchen Aktionen auf der Autobahn oder sonst im Straßenverkehr habe ich relativ wenig Verständnis. Solche Signale werden öfters mal falsch verstanden und es kommt zu Unfällen. Zudem gilt die Lichthupe als Nötigung.

Meine Empfehlung:
- Sache mit Kamera (kein Handy mit Video-Funktion wg. Handyverbot) als Film dokumentieren. Wenn es geht auch das Kennzeichen des Lichthupers filmen
- Ort und Zeit merken / aufschreiben
- Anzeige bei der Polizei




Punkt 1: Lichthupe auf der Autobahn ist KEINE Nötigung. Zu allererst einmal zeigt die Lichthupe an, dass man überholen möchte. Wenn aber jemand mit 100 auf der linken spur vor sich hin juckelt, obwohl er rechts einscheren könnte, ist es eine Verkehrsgefährdung und Behinderung (und kann widerrum angezeigt werden) In Deutschland gilt Rechtsfahrverbot. Ausnahmslos. Wenn DU aber vorsätzlich auf der Linken Spur fährst weil du meinst du wärst im Recht, ist es zusätzlich eine Nötigung, und ermächtigt dem hinter dir fahrenden, dich rechts zu überholen, solang man dadurch niemanden gefährdet.
Schleichen auf der Linken Spur wird ebenfalls geahndet. Aber das wird dir der Beamte vor Ort ja dann erklären wenn sie dich rauswinken.


Punkt 2: Das Filmen ist während der Fahrt ebenfalls verboten. Völlig egal ob nun mit Handy oder Kamera - Ausnahme: Beifahrer filmt, oder du gehörst zu den seltenen Fällen mit Dashcam.

Und völlig egal wieviele Leute du schon aus irgendwas rausgeholt hast, das gibt dir keine Sonderrechte. Die Verkehrsregeln sind klar definiert, scheinbar hast du deinen Führerschein aber in der Lotterie gewonnen und solltest dringendst den theoretischen Unterricht nachholen. Deine nächste Fahrschule berät dich gerne.


Geschrieben



PS: Der Adel wurde in D 1918 abgeschafft, Kaiser und Könige mussten abdanken ...




Am 11. August 1919 wurde der Adelsstand aufgehoben. Abgedankt hat 1918 lediglich Kaiser Wilhelm II.


Geschrieben

Sowas ist mir auch schon mal passiert....später habe ich festgestellt, dass der Tankdeckel offen war.... *hüstel*


Geschrieben

Gääähhhhnnnnnnn



Mein Vorschlag dazu :

Einfach " weiterblättern "


Geschrieben


Einfach " weiterblättern "



nee, das wäre zu einfach, dann wäre er ja nicht seinen wahnsinnig kuhlen Kommentar losgeworden...



eine Anzeige zu erstatten, weil einer Lichthupe gibt, halte ich doch für total überzogen...

Unfälle passieren aus den unterschiedlichsten Gründen... ein Hund reißt sich los rennt auf die Straße... oder auch nur Luftballon oder Ball kommt angerollt...

ich hab mich auch schon erschrocken, weil ich geblitzt wurde... hätte ich nu die Stadt verklagen sollen? Nicht immer gibt es Verantwortliche... man könnte auch genauso argumentieren, dass jmd der so schreckhaft ist, nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, weil es sich und andere gefährdet....


Geschrieben

Deutschland gilt Rechtsfahrverbot.
du gehörst zu den seltenen Fällen mit Dashcam.



Rechtsfahrgebot
Sonst wäre die linke Spur proppe Voll

Es ist schwer einen links Fahrer weg zu bekommen, auch für die Beweislage ist es nicht einfach der hinter so einen fährt. Gibst Lichthupe ist das zwar ein oder zwei mal ok aber wenn er nicht reagiert dann hast eben Pech.

Da ist es oft besser raus auf den Rastplatz und einen Kaffee trinken gehen.


Geschrieben

Boah.....Rechtsfahrgebot O.o nich verbot - korrekt. ich schreib mir heut wieder nen scheiss zusammen, schlimm.

Zeit fürs Wochenende. Aber erstmal geh ich Porschefahrer auf der Autobahn jagen.


Geschrieben

wegen Datenschutz eigentlich nicht zulässig

was genau und warum?


Geschrieben

Boah.....Rechtsfahrgebot O.o nich verbot - korrekt.

Zeit fürs Wochenende. Aber erstmal geh ich Porschefahrer auf der Autobahn jagen.



Keine Ursache ;-)

Wie machst das?

Ich mache es manchmal auch am WE mit dem Motorrad


Geschrieben

wegen Datenschutz eigentlich nicht zulässig




Wenn die Heckkamera nur angeschaltet wird um den Vorfall (hier: Nötigung durch drängeln und Lichthupe) zu dokumentieren und dieses Video ausschliesslich den zuständigen Behörden überlassen wird, ist das erlaubt. Lediglich Daueraufnahme und - klar - eine Veröffentlichung sind unzulässig.


Geschrieben (bearbeitet)

@ Indiabo:

Im Prinzip gebe ich dir Recht,
aber...
Punkt 1: es ist grundsätzlich verboten, rechts zu überholen Rechtsfahrgebot gilt, wenn dort für mindestens 20 Sekunden eine ungehinderte Fahrt möglich ist. Ansonsten kann ich auch in der Mitte oder Links bleiben.

Punkt 2: es ist egal, ob du oder der Beifahrer filmt. In Deutschland ist es verboten, andere Menschen, ohne deren Zustimmung, zu filmen oder zu fotografieren.



Wenn die Heckkamera nur angeschaltet wird um den Vorfall (hier: Nötigung durch drängeln und Lichthupe) zu dokumentieren und dieses Video ausschliesslich den zuständigen Behörden überlassen wird, ist das erlaubt. Lediglich Daueraufnahme und - klar - eine Veröffentlichung sind unzulässig.




das ist momentan noch eine Grauzone, es gibt keine Rechtssprechung dafür
es liegt im Ermessen der Behörden und des Richters


bearbeitet von HM10000
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