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Erregung öffentliches Ärgernis


wega03

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb moodybs:

Warum?

Wie schon @böses_Mädchen123 richtig erwähnt hat, darfst du nicht nackt aussteigen, weil genau das Erregung öffentlichen  Ärgernisses ist. Und dies ins eine Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat, je nachdem, wo du auch noch aussteigst.

bearbeitet von Assassins84
Geschrieben
ich laufe auch ständig nackt rum in meiner Wohnung wen es stört kann gerne weg sehen😁
Geschrieben
Es sind ja deine 4 Wände... Balkon könnte schon anders aussehen... Google doch mal ;-)
  • Moderator
Geschrieben

Ich habe einiges an Off Topic entfernt.

Gruß

Brisanz

Team-poppen.de

Geschrieben

Hat dir die Nachbarin damit gedroht? Dreh den Spieß um, besorge dir ein Spektiv mit Kamera und wenn Du sie mal dabei erwischst, wie sie mit Halterlosen durch ihre Wohnung stöckelt, machste ein Bild und zeigst sie wegen illegaler Prostitution an.

Geschrieben

Ich drücke meinen Nachbarn nicht meine Nacktheit auf´s Auge ,

egal ob es ohne Strafe bleiben würde . 

Das ist für mich schlichtweg selbstverständliche Rücksichtnahme . 

Geschrieben

@Nitrobär

Bin da ganz bei dir. Habe auch stets die Vorhänge zu, wenn ich Besuch habe. Aber es gab mal so ein par Nachbarn, die standen mit Fernglas im Treppenhaus gegenüber und versuchten krampfhaft etwas zu erkennen. Irgendwann erschien sogar die Polizei bei mir, die dann recht angesäuert zu den Nachbarn rüberging. Die wohnen jetzt nicht mehr da, vermute, dass es recht teuer für sie wurde ;)

 

Geschrieben

@sexy_aischa

Das kenne ich so nicht , das die Polizei da meiner Aussage glauben schenkt ( anderer Bezug Ruhestörung ) .

Wäre aber auch ein gänzlich anderes Thema , wenn Nachbarn grundlos am Rad drehen . ;)

Geschrieben
Meiner Meinung nach, die nicht zwangsläufig richtig sein muss, darfst du dich in Deinen 4 Wänden frei bewegen, wie du das möchtest. Sogar nackt im Auto sitzen resp. fahren ist erlaubt. Es gab da mal, sofern ich richtig informiert bin, ein oder mehrere Urteile vom BGH, der eine Klage gegen einen Nudisten abgewiesen hat, der in seinem Garten morgends seinen Kaffee genoss. Natürlich nackt. In der Öffentlichkeit, auf neutralem Boden also, sieht die Sache dann doch schon so aus, dass Mann oder auch Frau, die Genitalien bedeckt halten müssen. Ob nun Nudist oder auch nicht. Auch FKK an öffentlichen Gewässern, sofern nicht ausdrücklich als FKK Bereich gekennzeichnet, wird auch nur solange geduldet, sofern sich keiner daran stört. Das ist, soweit ich weiss, in eigenen Worten die rechtliche Grundlage. Und falls sich deine Nachbarin daran stören sollte, steht es ihr ja frei, wegzuschauen oder im Zweifelsfall einen Recgtbeistand zu beauftragen. Ich selber laufe zu Hause auch gerne ausschließlich nackt umher. Jedem so wie er mag halt....
Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb wega03:

Hallo liebe User,

 

mich interssiert mal die Frage ab wann ich ein öffentliches Ärgernis darstelle. Ich laufe gerne in meinen eigenen 4 Wänden nackt herum. Je nach dem wo ich mich gerade aufhalte kann unsere Nachbarin das auch sehen. Mich stört das nicht, aber was sagt denn die Rechtslage dazu? Ich bin der Meinung wenn Sie es stört kann Sie ja wegschauen. Wisst Ihr ob man mich deswegen belangen kann?

wenn du einsehbare Fenster hast sagt der Gesetzgeber eindeutig : mach dir Gardinen dran

Geschrieben

Vielen lieben dank für die reichlichen Antworten. Fazit: ICH WRDE WEITERHIN NACKT IN DER Wohnung RUMLAUFEN AUCH WENN DIE Nachbarin HINGLOTZT:

Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb wega03:

Vielen lieben dank für die reichlichen Antworten. Fazit: ICH WRDE WEITERHIN NACKT IN DER Wohnung RUMLAUFEN AUCH WENN DIE Nachbarin HINGLOTZT:

GUT, ABER VERGISS DIE VORHÄNGE NICHT :jumping:

Und nicht zu laut, sonst weckst du sie noch auf ;)

Viel Spass noch 

Geschrieben

Also rein juristisch, gilt das mit den Vorhängen dann ja auch für die Nachbarin ;)

 

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb böses_Mädchen123:

Schickt doch lieber Penisbilder an die poppen.de Nutzerinnen. Gibt zwar ein ignore. Aber immerhin konnte der Mann sich kurz zeigen.

 

 

Oder man hampelt mit seinem Dödel am FKK-Strand rum... ach halt, da will ihn ja auch kein Mensch sehen.

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb MeisterProper007:

 arbeite als Anwalt ....Den das ist Dan rechtswidrig

Bist Du Dir da ganz sicher, dass Du ein Anwalt bist!?

Geschrieben
vor 33 Minuten, schrieb sexy_aischa:

Also rein juristisch, gilt das mit den Vorhängen dann ja auch für die Nachbarin ;)

 

nur wenn sie nackt rumlüft und die fenster einsehbar sind.

Ich habe ein Dachloft, da ist nix einsehbar, ok wer zugang zu spionagesatteliten hat oder eine Drohne mit Cam könnte was sehen :)

Geschrieben
Da fällt mir ach ne Geschichte ein.... eine Kollegin sonnt sich nackt auf ihrer Terrasse und wundert sich noch, das ihr Nachbar glotzt...
Geschrieben

ich warte noch auf die schlaue Frage: "Mach ich mich strafbar wenn ich tagsüber 8 Stunden lang vor dem PC onaniere und mir keine Vorhänge leisten kann!??" :jumping:

Geschrieben

Vielleicht bin ich dadurch "versaut", dass ich gern und oft in den Niederlanden bin. Da gibt es überwiegend keine Gardinen an den Fenstern, das ist vollkommen normal. Genau so normal ist es aber auch, dass man da nicht rein glotzt.

In meiner Wohnung bin ich meistens nackt oder nur leicht bekleidet. Lediglich das Wohnzimmer ist einsehbar, befindet sich aber auch nicht im Erdgeschoss und kann nur vom Haus auf der anderen Straßenseite eingesehen werden. Die Nachbarn von da haben sich noch nie beschwert, aber ich nehme vor ihren Augen selbstverständlich keine sexuellen Aktivitäten vor. Dann ziehe ich schon die Vorhänge zu. 

Aber für mich gehört es zu meiner Freiheit, die Gardinen nicht ständig geschlossen zu halten. 

Geschrieben
Isser denn so groß, das sie überhaupt etwas erkennen kann? Denke nicht, daher kannste weitermachen
Geschrieben
Öffentlich heißt öffentlich..außerhalb des Eigentums. Eigentlich ganz verständlich, finde ich... Was du in deinen 4 Wänden tust, ist demnach alles andere als öffentlich. Aber frag lieber mal die Polimanzei..da werden sie geholfen ☺
Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb Bopps:

Isser denn so groß, das sie überhaupt etwas erkennen kann? Denke nicht, daher kannste weitermachen

Ja, die Grösse kann Sie schon erkennen. Da ist er auch im Schlafmodus noch gross genug

  • 3 Monate später...
Geschrieben

in meiner Wohnung kann ich rumlaufen wie ich will. Anders ist es, wenn ich sexuelle Handlungen (masturbieren) an mir vornehme.

wenn mir einer ungefragt ins Fenster schaut, kann ich ihn auch wegen Verletzung meiner Privatshäre bzw. Spannerei anzeigen. Geht also auch anders herum.

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