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Erregung öffentliches Ärgernis


wega03

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

ich will ja nicht klugscheißern @WeiblicherMensch, doch bis wann ist man vor dem Gesetz noch Kind? Ebenso willst Du mir nun erzählen, dass, wie in Deinem Beispiel, alle 50 Schüler19 Jahre waren? Wenn diese "50 Schüler" alle über 18 Jahre waren, sind es vor dem Gesetz keine Kinder mehr, sondern erwachsene Menschen und somit werden sie nicht mehr als Kinder angesehen. Zumindest nicht vor dem Gesetzgeber.

Weiterhin möchtest Du mich nun Glauben lassen, dass Du in Deinem Beispiel nicht an Minderjährige gedacht hattest? Sorry, aber aus dem Deinen Kontext heraus ging ich von Minderjährigen aus. Wenn dem nicht so ist, dann drücke Dich demnächst gewählter aus, damit solche Missverständnisse nicht vorkommen, DANKE ;)

bearbeitet von Seelenwanderin
Hervorhebung
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte schon viel weiter oben geschrieben, dass es mir darum geht, dass nackt sein innerhalb der Wohnung nicht grundsätzlich ohne Probleme bleibt.

Und wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, dann würdest du jetzt nicht solche Beiträge verfassen. Warum du sie nicht richtig gelesen hast, liegt sicherlich nicht an mir und wenn du sie nicht verstanden hast, liegt es noch weniger an mir. Bitte tu mir einen Gefallen und bleib jetzt beim Thema, das dürfte doch kein Problem machen.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Meine Fresse.. hier gehts ja zu... aber Du darfst in deinen eigenen 4 Wänden rumlaufen wie du willst
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb ice2000:

aber Du darfst in deinen eigenen 4 Wänden rumlaufen wie du willst

Das hat ja bisher noch keiner verneint.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich auf Dich eingehe @WeiblicherMensch, bleibe ich beim Thema, weil ich Stellung zu einem Posting von Dir schreibe. Ebenso, wie ich auf @1of12 eingehe, weil er von Kindern sprach, die hier nicht erwähnt wurden und ich ihm aufzeigte, dass dem nicht so ist.

Und hättest Du meine Postings richtig gelesen, hättest Du auch erkennen können, dass ich schrieb, dass wenn man nicht wissentlich und provokativ am Fenster steht, sein Gemächt oder Brüste zur Schau stellt, sondern von A nach B in seiner eigenen Wohnung nackt geht.............also von Küche ins Wohnzimmer oder Bad und Schlafzimmer (die Fenster zu diesen Räumen einen gebührenden Abstand von 3 - 5 Meter haben), es eben die Privatsphäre ist und somit nur eine kurze Frequenz der Nacktheit, die just in diesem Augenblick ein neugieriger Mensch, der die Privatsphäre nicht achtet und spannt, gemeint ist

bearbeitet von Seelenwanderin
Wort eingefügt
Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb wega03:

Ich bin der Meinung wenn Sie es stört kann Sie ja wegschauen. Wisst Ihr ob man mich deswegen belangen kann?

Als erstes scheint`s dich ja irgendwie wuschig zu machen, daß die Nachbarin dich sehen kann. Ansonsten könntest du nämlich ganz schnell und einfach selber Abhilfe schaffen! Stichwort Gardinen/Rollo`s.

Ob es strafrechtlich belangbar ist kommt immer auf den Einzelfall an. Dazu kann dir nur ein Anwalt wirklich kompetente Antworten geben!

Geschrieben (bearbeitet)

Der TE fragt sich, ab wann er ein öffentliches Ärgernis darstellt. Also bitte beantwortet ihm die Frage oder bezahlt das Bußgeld weil ihr im falsches gesagt habt.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Uwe_dauergeil_1971
Geschrieben
Wieso sollte das strafbar sein? Es ist sogar erlaubt nackt Auto zu fahren
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb WeiblicherMensch:

Der TE fragt sich, ab wann er ein öffentliches Ärgernis darstellt. Also bitte beantwortet ihm die Frage oder bezahlt das Bußgeld weil ihr im falsches gesagt habt.

Meinungen und Sichtweisen sind keine Rechtsberatung, mal von dem selbst ernannten Anwalt, der hier gepostet hatte, abgesehen. Warum also ein Bußgeld zahlen? Für eine Meinungsäußerung und/oder Sichtweise? :flushed:

Himmel, wenn es schon soweit kommt, sollte das Forum geschlossen werden ... ;)

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Uwe_dauergeil_1971:

Es ist sogar erlaubt nackt Auto zu fahren

Ist es! Solange sich niemand anderes belästigt fühlt!

Geschrieben

Uuups, hier tobt ja immer noch der Bär.

Die eigentlich einfache Frage des TE hat sich ja prächtig entwickelt.

Plötzlich schießt er nackt auch noch aus dem Fenster, holt sich einen runter, fährt die Straßenbahn vorbei, laufen Kinder entlang, feiert man nackt im Schaufenster eine Party oder er soll sich einfach mal Vorhänge kaufen.

Das nennt man: „Aus einer Mücke einen Elefanten“ machen und gipfelt auch noch in persönlichen Angriffen der Foristen untereinander.

Es können noch tausend Situationen beschrieben werden, wie das „nackt in der Wohnung herumlaufen“ strafbar werden KANN !

Das ist aber nicht die Frage des TE !

Ruhig Blut also – bin doch bei euch ;)

Geschrieben

Was das nackt in der Wohnung rumlaufen betrifft hätte ich eine ganz einfache Lösung.

Was jemand in den eigenen 4 Wänden macht ist zweifelsohne seine Sache solange Er/Sie niemand Anderen damit belästigt..

Wenn Jemand sich gern provokant nackt auch nach einer höflichen Bitte das bleiben zu lassen, evtl. auch noch in Aktion auf seinem Balkon präsentiert oder ständig unbekleidet vor dem Fenster rumturnt ist es nur legitim, dass man sein Würstchen oder die mehr oder weniger ansehnlichen Melonen einfach mal fotografiert und öffentlich zur Schau stellt.

Am Besten würde ich diese Fotos wenn möglich dann von "neutralem Grund" aus, also nicht aus meiner Wohnung machen und verteilen.

Ich bin mir sicher, dass sich da so Manche(r) sehr schnell überlegt, ob Er oder Sie sich dann weiter so zur Schau stellen möchte.

Geschrieben
Meiner Meinung nach hört Deine Freiheit da auf, wo sie anfängt die Freiheit anderer einzuschränken. Also beschränke Dich auf Deine 4 Wände und gehe mit dem Schamgefühl Deiner Umgebung entsprechend respektvoll um. Das man so was überhaupt diskutieren muss. *Kopf schüttel*
Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten, schrieb Uwe_dauergeil_1971:

Wieso sollte das strafbar sein? Es ist sogar erlaubt nackt Auto zu fahren

Ja, ist es. Aber dann kann man den (erigierten)Penis nicht einsehen.

Es ist jedoch verboten auszusteigen!

Steht ein Mann mit Licht in der Wohnung und Dunkelheit im Außen provokativ nackt vor dem Fenster um Gesehen zu werden, sehe ich dieses auch als Belästigung, da dies vorsätzlich geschieht. (was die Rechtslage dazu sagt ist mir unbekannt)

Es gibt Gardinen und Vorhänge.- Niemandem soll verboten werden, sich in seiner Wohnung frei und nackt zu bewegen. Aber man sollte darauf achten, dass man nicht dabei gesehen werden muss. Das ist meine Privatmeinung.

Ein Gesehen werden zu provozieren ist respektlos, da andere Menschen eingeschränkt werden, die dann nicht mehr zufällig aus dem Fenster sehen können, nur um unerwünschten Einblicken zu entgehen.

Gardinen, Vorhänge würden das Problem lösen. Seine Zeigefreudigkeit kann man auch anders ausleben und muss sich nicht nackt am Fenster präsentieren!

Schickt doch lieber Penisbilder an die poppen.de Nutzerinnen. Gibt zwar ein ignore. Aber immerhin konnte der Mann sich kurz zeigen.

 

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb WeiblicherMensch:

dann kann ich mir ja auch ein Büro oder ein leerstehendes Ladengeschäft in der Stuttgarter Königsstrasse mieten ...

Das witzige daran ist, dass du das tatsächlich machen kannst. Solang das mit dir und den anderen Nackedeien keinen sexuellen Hintergrund hat, ist es keine Erregung öffentlichen Ärgernisses oder exhibitionistische Handlung i.S.d. §§ 183, 183a StGB. Möglicherweise gibt es irgendwelche Jugendschutzbestimmungen die das Vorhaben vereiteln ... aber eine Strafbarkeit ist da für dich schwer zu erkennen ...

Geschrieben
Innerhalb der eigenen Wohnung kannst du tun und lassen was du willst. Wie schon in einem anderen Beitrag erwähnt, darfst du sogar nackt Auto fahren. Nur aussteigen musst du bekleidet. Daher sollte es kein Problem sein. Wenn du dich nackt vor anderen präsentieren willst, dann empfehle ich dir PK's und entsprechende Veranstaltungen in Swinger Clubs.
Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb Assassins84:

Nur aussteigen musst du bekleidet.

Warum?

Geschrieben
Gerade eben, schrieb moodybs:

Warum?

Weil freizügig offenbarte männliche Genitalien eine Erregung öffentliches Ärgernissen darstellen ;)

 

Geschrieben

Eben nicht. Es heißt da: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ...“.

Nackt sein allein ist noch keine sexuelle Handlung.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb moodybs:

Eben nicht. Es heißt da: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ...“.

Nackt sein allein ist noch keine sexuelle Handlung.

Meines Wissens nach dürfen sich Männer nicht völlig nackt präsentieren.  Da ich kein Mann bin und auch als Frau nicht mit dem Gedanken liebäugel mich nackt den potentiellen Begutachtern zu präsentieren betrifft es mich nicht.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten, schrieb moodybs:

Eben nicht. Es heißt da: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch ...“.

Nackt sein allein ist noch keine sexuelle Handlung.

Dann erklär deine juristischen Erkenntnisse mal den netten Herrn die dir die weisse Weste mit den nach hinten gebundenen Ärmeln anlegen wenn du nackt im Supermarkt einkaufen gehst ...

Learning by doing...ist immer noch mit der beste Weg zur Erkenntnis.

 

@böses_Mädchen123

Ich bin mir sicher, dass das umgekehrt übrigens genauso für Frauen gilt nur ist da das Schamgefühl wohl größer, Sie haben's eben auch weniger "nötig".

Frauen haben da ja eher mit dem Gegenteil zu kämpfen und bringen gewisse psychische Krankheiten/Störungen eben anders zum Ausdruck.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Die Beschränkung auf Männer findet beim „Exhibitionismus“ statt ... den können tatsächlich nur Männer begehen 😆 Liegt vermutlich daran weil man Frauen als das schöne Geschlecht bezeichnet ...

Und für die Erregung öff. Ärg. wird wie gesagt die „sexuelle Handlung“ gefordert ... beim „Exhibitionismus“ allerdings auch 

vor 5 Minuten, schrieb giotto94:

Dann erklär ...

Über Sinn und Unsinn brauchen wir nicht zu diskutieren ... 

Es wurde die Frage nach der Strafbarkeit gestellt und ich denke, dass die nicht gegeben ist ... lass mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.

Geschrieben
Kannst in deiner Wohnung soviel nackt herumlaufen , wie du möchtest
Geschrieben
Ich bin Zuhause auch öfter nackt unterwegs. Was soll’s??
Geschrieben
Bei Mifar75 wäre ich gerne die Nachbarin 😂😂😉😉😉😉
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