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Erregung öffentliches Ärgernis


wega03

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

@wega03 Wenn Deine Nachbarin sich durch Dein nacktes umherlaufen in DEINER eigenen Wohnung gestört fühlt, kann sie eine Anzeige erstatten.

Jüngst geschehen, als ein Mann nackt in seiner Wohnung umherlief und er von der Strasse aus gesehen wurde

Geschrieben

Gardinen könnten als Sichtschutz dienen.

Geschrieben
Öffentlich ist nicht zuhause. Für mich ist das eine klare Definition.
Geschrieben

§ 119 OWiG bitte auch beachten, nicht immer nur das StGB durchsuchen

Empfindet die Nachbarin es als "anstössige oder belästigenden Handlung" kann sie Dich anzeigen. Dann droht keine GeldSTRAFE, sondern eine GeldBUßE

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb schrauber57:

 sie muss ja nicht am fenster rum hängen 

Achso, dann darf die Nachbarin nicht mehr ans Fenster, damit er ungestört nackt rum laufen kann? Ich glaube, ganz so einfach ist das nicht. Wenn es ohne weiteres einsehbar ist, könnte das schon als Belästigung gelten. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn sich deine Nachbarin erstmal weit aus dem Fenster beugen muss um überhaupt dein Fenster einsehen zu können, wirst du auch wenn es sie stört, eher keine Probleme bekommen. Du solltest etwas mehr erzählen damit man sich ein besseres Bild machen kann.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Sleepless64:

§ 119 OWiG bitte auch beachten, nicht immer nur das StGB durchsuchen

Fällt auch weg, da der Tatbestand fordert, dass "Gelegenheit zu sexuellen Handlungen angeboten, angekündigt, angepriesen oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gegeben" werden.

Bloßes nacktes Herumlaufen erfüllt keinen der Tatbestände ...

Geschrieben (bearbeitet)

@MeisterProper007 Na lehn dich da mal nicht zu weit aus dem Fenster  -  Nackt herumlaufen in der Whg, selbst im eigenen Garten, ist keine Erregung öffentl. Ärgernisses. Wenn aber einen jemand deswegen anzeigt, weil die Person das stört, ist das immer ein Ermessensfall und gilt als Ordnungswidrigkeit mit Strafe zwischen 5€ u. 5000€ analog zu zu lauter Musik o.ä. Erregung öffentl. Ärgernisses und damit eine Straftat wird es erst wenn sexuelle Handlungen durchgeführt werden beginnend mit Selbstbefriedigung. Das heisst wenn du nackt in der Bude rum rennst und dich sieht wer kann es teuer werden wenn die Person dich anzeigt. Abhilfe schafft da Sichtschutz- bzw Spiegelfolie. Ich habe die am Fenster da die Regionalbahn vor dem Fenster lang langsam den Berg rauf tuckert. Die kommt aussen auf's Fenster und solange es draussen heller als drinnen ist, kann keiner in die Whg schauen, aber man kann von innen problemlos raus schauen. Und wenn man abends Licht an macht ist eh Jalousie/Rollo/Gardine zu und es kann wieder keiner rein schauen. Die Folie findet man auch unter dem Begriff Spionfolie o. venizianischer Spiegel. Natürlich hilft auch eine normale Gardine, o. diese Milchglasfolien aber nicht jeder mag diese und im Gegensatz zur Spiegelfolie wird die Whg doch deutlich dunkler.

bearbeitet von Arteras
Rechtschreibung korr.
Geschrieben

Ziemliches Armutszeugnis, dass das bloße Nackt sein in seinen eigenen Vier-Wänden unter Strafe gestellt wird....

 

Mal ehrlich... Nackt sein ist das Natürlichste der Welt.

Ich dachte bis jetzt, dass wir in einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft leben...

 

tja... so kann man sich irren! :confused:

Geschrieben (bearbeitet)

****

Wer sich mit der Absicht, sich anderen gegenüber bewusst willentlich nackt zeigen zu wollen irgendwo präsentiert, könnte egal ob daheim oder nicht, Probleme bekommen. Hinter dem Fenster wichsen ist genauso strafbar wie auf der Straße, wenn man es mit dem Ziel macht gesehen zu werden.

Letztlich kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, die eigene Wohnung hat zwar besonderen Schutz, aber nicht wenn diese für Straftaten missbraucht wird.

Alles andere sollte man dann den Gerichten überlassen.

bearbeitet von MOD-Brisanz
Off Topic!
Geschrieben

Mal so nebenbei. 

Das Rechtsberatungsgesetz gestattet bekanntermaßen nicht jedermann die Rechtsberatung und die Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis einer solchen Tätigkeit nachgeht, verhält sich ordnungswidrig.

 

Soviel zum "Mimimiii"....

 

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb sveni1971:

****

Wer sich mit der Absicht, sich anderen gegenüber bewusst willentlich nackt zeigen zu wollen irgendwo präsentiert, könnte egal ob daheim oder nicht, Probleme bekommen. Hinter dem Fenster wichsen ist genauso strafbar wie auf der Straße, wenn man es mit dem Ziel macht gesehen zu werden.

Letztlich kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, die eigene Wohnung hat zwar besonderen Schutz, aber nicht wenn diese für Straftaten missbraucht wird.

Alles andere sollte man dann den Gerichten überlassen.

Du schreibst das richtig. Es kommt nämlich nicht nur auf den objektiven Tatbestand an, sondern auch auf den subjektiven Tatbestand.

Also, Einzelfallprüfung beim Anwalt und gut ist es.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb sveni1971:

[...] Wer sich mit der Absicht, sich anderen gegenüber bewusst willentlich nackt zeigen zu wollen irgendwo präsentiert, könnte egal ob daheim oder nicht, Probleme bekommen. Hinter dem Fenster wichsen ist genauso strafbar wie auf der Straße, wenn man es mit dem Ziel macht gesehen zu werden.

Letztlich kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an, die eigene Wohnung hat zwar besonderen Schutz, aber nicht wenn diese für Straftaten missbraucht wird.

Danke, sehe ich ebenso ...

 

vor 2 Minuten, schrieb sveni1971:

Alles andere sollte man dann den Gerichten überlassen.

korrekt, Danke abermals

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb sveni1971:

Wer sich mit der Absicht, sich anderen gegenüber bewusst willentlich nackt zeigen zu wollen irgendwo präsentiert

Nicht dazu erfinden! Das war im Ausgangspost nicht gegeben ...

Geschrieben (bearbeitet)

warum soll man dich deswegen belangen können... es sein denn du schaust richtig schayce aus dann ist das natürlich ein grund

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, schrieb moodybs:

Nicht dazu erfinden! Das war im Ausgangspost nicht gegeben ...

Ich habe ja auch nicht aus dem Eingangspost zitiert ;). Aber aufgrund der Fragestellung könnte man fast meinen, es sei so gewollt, ich habe also nur einen Sachverhalt dargestellt, der so sein könnte und deshalb am Ende meines Postes auch auf eine Wertung des Gerichtes verwiesen.

bearbeitet von sveni1971
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb sveni1971:

... ich habe also nur einen Sachverhalt dargestellt, der so sein könnte ...

Könnte auch sein, dass unser Nackedei nebenbei aus dem Fenster schießt ... macht keinen Sinn solche hypothetischen Szenarien dazu zu erfinden ...

Geschrieben (bearbeitet)

Kinder waren auch nicht im Anfangsposting vorhanden und wurden hier kurz thematisiert ;)

bearbeitet von Seelenwanderin
Geschrieben
Zuhause ist das vollkommen ok,da kann niemand was dagegen sagen
Geschrieben
Gerade eben, schrieb moodybs:

Könnte auch sein, dass unser Nackedei nebenbei aus dem Fenster schießt ... macht keinen Sinn solche hypothetischen Szenarien dazu zu erfinden ...

Du solltest vielleicht meinen Post im Ganzen nochmal lesen, es bezog sich auf die Aussage unseres "Forumsanwaltes", meine Grundaussage bleibt die gleiche, da wurde also nichts erfunden sondern ein Sachverhalt aufgezeigt, der dennoch unmittelbar etwas mit der Frage zu tun hat. Ich frage mich jedoch, ob es sinnvoll ist, aus dem Nackedei noch einen Schützen zu machen;).

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Seelenwanderin:

Kinder waren auch nicht im Anfangsposting vorhanden und wurden hier kurz thematisiert ;)

War da nicht ein Zitat? Nope, von Kindern war keine Rede.

Ich habe ja noch ein paar andere Gründe genannt, weshalb man das doof finden kann.

Nehmen wir statt Kindern eine Nachbarin. Eine sexuell misshandelte Nachbarin.

Worauf ich hinaus möchte ist immer noch, dass das aus diversen Gründen nicht jeder toll findet.

Fickenmachtglücklich
Geschrieben
Ruf doch einer mal die behörden an und fragt nach!!!!!!!! Was passieren würd wenn euer nachbar nackig auf seiner couch liegt was dann für massnahmen ergriffen würden :) anstatt hier so zu munkeln
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn keiner was dagegen sagen kann, dann kann ich mir ja auch ein Büro oder ein leerstehendes Ladengeschäft in der Stuttgarter Königsstrasse mieten, ebenerdig, mit grossen Schaufenstern, dort bringe ich natürlich keinen Sichtschutz an , lade alle meine Freunde ein und wir feiern dort nackt.

*Ironie*

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Werter @1of12

vor 18 Minuten, schrieb 1of12:

War da nicht ein Zitat? Nope, von Kindern war keine Rede. [...]

 

vor 1 Stunde, schrieb WeiblicherMensch:

[...] Wohnt er zb direkt an einer Strasse an der jeden Tag 50 Schüler vorbei müssen, [...]

Sind Schüler keine Kinder??? :flushed:

Geschrieben (bearbeitet)

Schüler, die auf der Strasse an Fenstern vorbeilaufen könnten, hinter der sich nackte Menschen befinden, sind nicht zwangsläufig Kinder. Manche gehen auch zur Berufsschule oder machen ihr Abitur erst mit 19, ich kenne keine die es schon mit 7 Jahren machen @Seelenwanderin

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
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