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Erregung öffentliches Ärgernis


wega03

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo liebe User,

 

mich interssiert mal die Frage ab wann ich ein öffentliches Ärgernis darstelle. Ich laufe gerne in meinen eigenen 4 Wänden nackt herum. Je nach dem wo ich mich gerade aufhalte kann unsere Nachbarin das auch sehen. Mich stört das nicht, aber was sagt denn die Rechtslage dazu? Ich bin der Meinung wenn Sie es stört kann Sie ja wegschauen. Wisst Ihr ob man mich deswegen belangen kann?

Geschrieben
Du kannst auch nackt auto fahren. Du darfst nur nicht nackt aussteigen. Wenn man das jetzt auf die Wohnung projiziert hast du deine Antwort.
Geschrieben (bearbeitet)

Da deine 4 Wände nicht öffentlich sind gilt 183 a StGB nicht aber eventuell 183 StGB.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Ja, man kann dich rechtlich belangen. Der Spruch „In meinen eigenen vier Wänden kann ich tun und lassen was ich will“ ist falsch. Noch schlimmer ist es dann, wenn Minderjährige dich nackt sehen könnten. Und da ist es auch egal ob du nur so rumläufst.
Geschrieben
Sie kann dich nur belangen, wenn du dich in ihrer Wohnung auf einmal ausziehst, was du zu Hause machst, ist deine Sache ;) Aber für den nachbarlichen Frieden kannst du ja trotzdem die Vorhänge zuziehen oder die Jalousien ein wenig herunterlassen, damit sie es nicht so mitkriegt :) das wäre nur fair
Geschrieben

Ich glaube, da ist es ganz einfach. Wo kein Kläger, da kein Richter. In deiner eigenen Wohnung ist das solange in Ordnung, solange du dich nicht am offenen Fenster präsentierst und dich minderjährige sehen können. 

Geschrieben

My Home is My Castle.

Also eher nicht, da es Deine Räume sind. Nimm ne Sauna Anlage, da sind auch alle nackt ;)

Geschrieben
es ist erlaubt in den eigenen 4 wänden sogar im garten wenn er nicht direkt einseh bar ist und im auto nackt zu sein sie muss ja nicht am fenster rum hängen und rein schauen laufe zuhaus auch nackt herum oder im garten mähe sogar nackt
Daydreamer7-6249
Geschrieben
Was von öffentlicher Straße für jeden einsehbar ist, kann rechtlich belangt werden. Aber wo kein Kläger.....
Geschrieben
Die Sache ist die: Ich treibe es gerne Outdoor. Jetzt musst man wissen, das für eine Ordnungswidrigkeit immer jemand da sein muss der Sie anzeigt. Wenn ich es also Nachts in einem öffentlichen Patk treibe, mich die Polizei aber erst suchen müsste wäre es kein Vergehen, da ich alles getan habe um unentdeckt zu bleiben da man mich ja sonst nicht hätte suchen müssen. In so einem Fall passiert garnichts. Da in dubio pro reo
Geschrieben
was du in den eigenen vier Wänden machst geht, was das betrifft, niemand was an
Geschrieben
Also ich denke, wei beinah jeder komentar hier auch,das es definitiv erlaubt ist, eher wirst du ja dann beobachtet, ist das denn erlaubt? ich bin aber auch viel nackt in der Wohnung, und weis das nachbarn reinsehen könnten, wenn sie denn wollten, aber was soll. wenn sie mich im hösschen sehen, mich stört es nicht
Geschrieben
Kommt drauf an. Wenn das Elend das sie sehen muss zu gross ist kann sie Dich vielleicht schon anzeigen. Ausserdem ist nackt sein in der eigenen Wohnung das eine. Der Nachbarin mit dem Schwanz zuwedeln (auch aus der eigenen Wohnung) das andere.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten, schrieb wega03:

Je nach dem wo ich mich gerade aufhalte kann unsere Nachbarin das auch sehen.

Kommt immer auf die nachbarin an!So lange du dich nicht an dir rum spielst oder dich besonders in szene setzt ist das wohl ok!

Wenn sie sich da durch belästigt fühlt,könnte sie auf unterlassung vermutlich klagen.

Vermutlich kommt dabei raus das du so ändern musst das sie dich nicht mehr sehen kann!:coffee_happy:

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
PS wenn du alle Vorhänge offen lässt und zeigst dich so allen kann dir das auch in deiner Wohnung eine Anzeige einbringen... gerade wenn Kinder dich sehen könnten!
Geschrieben
Weil dann Vorhänge da wären um eine Sicht zu verhindern, wenn du die nicht nutzt: Vorsatz.
Geschrieben
Dir kann da keiner einen Strick daraus ziehen. Die Privatsphäre der Wohnung ist im Grundgesetz niedergeschrieben. Du dürftest natürlich nicht wenn du Vorhänge hast diese provokativ offen ziehen damit deine Nachbarin sich sehen muss.
Geschrieben
Ohne Vorhänge: Kein Vorsatz. 🤪
Geschrieben
naja..wenn du nackt in deiner wohnung rumläufst..ist deine sache..wenn du aber mützeglatzemäßig am fenster stehst wäre das sicherlich nicht so günstig
Geschrieben
Sehe es wie die Vorredner, Du kannst in deinen vier Wänden machen was du willst solange du dich an bestehende Gesetze hältst und niemanden Belästigst.
Geschrieben
Es kann im Normalfall nicht viel passieren. Ich selbst habe vor ca, 30 Jahren Ahnliches erlebt. Ich wohnte in einer gemischen WG und wie das früher normal war ging es dort sexuell recht freizügig zu. Im Haus gegenüber wohnte ein Ehepaar und der Mann geilte sich regelmäßig an meinen Mitbewohnerinnen oder Besucherinnen auf, denn wir hatten keine Vorhänge am Fenster. Seine Frau war natürlich weniger begeistert und rief irgendwann mal die Polizei. Diese forderten uns auf Vorhänge an's Fenster zu machen, denn sonst könnten wir mit ernsteren Folgen rechnen, da das eigentlich Erregung offentlichen Ärgernisses wäre. Brav wie wir waren, besorgten wir Vorhänge und ansnsten hatte es keinerlei Konsequenzen mehr. Also solange Deine Nachbarin nichts unternimmt, kann Dir nichts passiern.
Geschrieben
ich denke mal so lange man, insbesondere Kinder, dich von der Strasse aus nicht sehen können ist das alles ok. Ich wohn im dritten Stock. Wenn die Nachbarn also unbedingt ins Fenster schauen müssen ist das dann ihr Problem. Im Erdgeschoss mit Straßen Fenstern würde ich vermutlich diese Räume zumindest mit Vorhängen ausstatten
Geschrieben
Ich hab mal ein Gerichtsurteil gelesen, dass man sich auch nackt in seinen Garten bewegen darf! "my home is my Castle". das nutze ich auch aus. da ich mich auch sehr gerne nackt in der Natur bewege
Geschrieben

Rechtlich erlaubt hin oder her es reicht das Kinder dich so sehen könnten, also Vorhänge kaufen und die Sache hat sich erledigt. 

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