Jump to content

Dick flash


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb ompul:

"Ich würde jeden Straftäter" vor der Selbstjustiz eines* Mobs* versuchen zu schützen, wenn ich dazu in der Lage wäre.
 

....den Straftäter schützen um jeden Preis, unabhängig vom Delikt gegenüber dem "Geschädigten den Du als Mob betitelst "?....spätestens jetzt hast Du jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

....in entsprechender Situation sei es der Tatbestand der Belästigung o.des tätlichen Angriffs is das übrigens Notwehr u.keine Selbstjustiz, sollte dir bekannt sein wenn Du schon die Paragraphen reitest.

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb ompul:

An welche gesetzliche Grundlage denkst Du da bitte?

In der simpelsten Ausprägung: § 32 StGB.

Möchte jemand an der Verhältnismäßigkeit zweifeln, findet wir uns in § 33 StGB wieder.

Denn eines sollte man nicht vergessen: Notwehr/Nothilfe richten sich gegen eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut, wie in § 34 Satz 1 StGB nachzulesen ist.

 

Zweifel? Du kannst es gern testen, indem Du Dir eine schöne Rockerkneipe in Deinem Umfeld suchst, Hand an Dich legst und - sobald das Krankenhaus mit Deiner Behandlung fertig ist - den Gang zur Polizei antrittst, um die Freuden einer juristischen Exkursion zu unternehmen, die mit der Einstellung des Verfahrens endet, da ein Strafausschließungs-/Entschuldigungsgrund (je nachdem, worauf der zuständige Rechtsanwalt abstellen möchte) vorliegt.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb 96angel:

....den Straftäter schützen um jeden Preis, unabhängig vom Delikt gegenüber dem "Geschädigten den Du als Mob betitelst "?....spätestens jetzt hast Du jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

....in entsprechender Situation sei es der Tatbestand der Belästigung o.des tätlichen Angriffs is das übrigens Notwehr u.keine Selbstjustiz, sollte dir bekannt sein wenn Du schon die Paragraphen reitest.

Du bringst da was durcheinander. Bleiben wir bei der Sache. Wenn von einem Straftäter eine körperliche Bedrohung ausgeht und sie nur durch körperliche Gewalt abwendbar ist, ist das natürlich gerechtfertigt.
"Belästigung" rechtfertigt sicher keine körperliche Gewalt als Notwehr vor dem Gesetz.

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Lichterloh2018:

Meine Machete rausholen, die ich für solche Fälle immer bei mir trage. 

Machete kills again?
Mein rechtes Bein in einer schnellen Bewegung aus einer vertikalen in eine horizontale Position mit dem Zielpunkt zwischen den Beinen des TE bringen.

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb OneNo:

In der simpelsten Ausprägung: § 32 StGB.

Möchte jemand an der Verhältnismäßigkeit zweifeln, findet wir uns in § 33 StGB wieder.

Denn eines sollte man nicht vergessen: Notwehr/Nothilfe richten sich gegen eine Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut, wie in § 34 Satz 1 StGB nachzulesen ist.

§ 32 ist mit "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." wohl kaum erfüllt. Aber wenn ein Gericht "wichsen" als Angriff auslegen würden, gestehe ich gerne ein, dass ich falsch lag. Ob "Erforderlichkeit" auf einen Gewaltakt wie in "in die Eier treten" zutrifft, bezweifle ich auch. "Zu Boden drücken" sollte z.B. genügen.

Zu § 33 muss ich Dir zustimmen. Das hatte ich nicht auf dem Schirm.

Ich finde die Haltung hier zur Rechtfertigung von Gewalt und Selbstjustiz jedenfalls - unabhängig von der Rechtslage - widerlich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten, schrieb ompul:

Du bringst da was durcheinander. Bleiben wir bei der Sache. Wenn von einem Straftäter eine körperliche Bedrohung ausgeht und sie nur durch körperliche Gewalt abwendbar ist, ist das natürlich gerechtfertigt.
"Belästigung" rechtfertigt sicher keine körperliche Gewalt als Notwehr vor dem Gesetz.

....das siehst Du vlt.so. Ich würde im Falle der penetranten Belästigung durchaus in betracht ziehen das als Notwehr anzuwenden, was im Endeffekt auch ich verantworten müsste.  Also wo ist jetzt dein Problem mit meinem Handeln?

Daran krankt unser ganzes laxes Rechtssystem, man sucht Rechtfertigungen für die Taten die dann meist in einer schlechten Kindheit gefunden werden.  Die Opfer überlässt man sich selbst, der Täter wird in Watte gepackt ...., die Rückfallquote sogenannter Austherapierter sollte vlt.mal zu denken geben ob da nicht irgendwas gewaltig schief läuft.

...und abschliessend, jede Mutter die den ***iger o.Mörder ihres Kindes im Gerichtssaal über den Haufen schiesst hat mein vollstes Verständniss. ...ja ist Selbstjustiz und ich kann es nachvollziehn bei den Strafen die es heutzutage für so etwas gibt.

 

...damit bin ich hier auch raus.

bearbeitet von 96angel
Geschrieben
Gerade eben, schrieb ompul:

unabhängig von der Rechtslage - widerlich.

Tja, da liegt der Unterschied: Ich finde ein rechtskonformes Verhalten lobenswert und ein Verhalten, das gegen das hierzulande geltende Recht verstößt, widerlich.

Schisma!

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Joker139:

Machete kills again?
 

Nennt sich dann Machete Flash. 

Geschrieben

Kommt drauf an wie er aussieht..im welchen Umfeld und auf meine Stimmung..

Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb malizio:

Was würdet ihr tun, wenn jemand seinen Penis spontan vor euch wichst???!!@

je nach Tageslaune und Örtlichkeit würde ich reagieren

da kann lautes Gelächter kommen mit dem Komemntar von : boh ist der winzig

bis hin zum Tritt in die Eier und glaub mir kaum ein Mann kann sich dem entziehen, ich habe nicht umsonst eine langjährige Ausbildung in einer Kampfsportart gemacht und zögere nciht diese einzusetzen.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb ompul:

...da ging es jedoch um einen anderen Tatbestand als in diesem Thread - und zum hier diskutierten Fall wissen wir zuwenig ...

Ich denke, dass die Bezeichnung "Fall" hier etwas hochgegriffen ist. Das ist m. E. einfach ein Typ, der sich öffentlich befriedigen möchte und jetzt hier um Zustimmung bittet, weil es ja "so goil" ist und wir uns auf poppen befinden.

Das ist eher lächerlich als ernstzunehmend, da ich jetzt einfach davon ausgehe, er möchte es vor erwachsenen Menschen tun.

Aber auch da verstehe ich jeden Menschen, der tätlich wird. Man stelle sich die Situation nur in einer dunklen Ecke nachts vor, hinter der jemand seinen Dödel zückt und ihn wie eine Pumpgun versucht zu laden. Allein aus Reflex würde ich zumindest, erst zuschlagen/-treten und dann fragen, was das soll.

Geschrieben

@Ariadne_

Wenn etwas reflexhaft geschieht, dann gibt es da nix zu diskutieren. Der Handelnde hat ja praktisch keinen Einfluss darauf.

Die wenigsten hier, die sich für Tritte in die Eier oder andere Tätlichkeiten ausgesprochen haben, ließen jedoch erkennen, dass sie einen Reflex meinten. Im Gegenteil.

Nein hier wird bewußt und nach Laune (siehe Winternicks Nachricht), ohne dass eine körperliche Bedrohung vorliegt, Gewaltausübung das Wort geredet.

Geschrieben

rechtlicher bullshit....

ich plädiere auf: ungelegte eier.

Geschrieben (bearbeitet)

@ompul sehe ich nicht so . Wenn mir einer am hellichten Tag so entgegentritt , z.B. mitten auf der belebten  Straße , dann fasse ich mir an den Kopp und sage der Vogel hat ne Meise und lache  vielleicht . Aber wenn der Typ mir nächtlings auf unbelebter Straße mit seinem blanken Dödel entgegenspringen würde , würde ich auch garantiert reflexartig mit 'nem Tritt in die Eier reagieren . Weil mein Befinden / Laune ' ne ganz andere wäre .. Einmal kann das gleiche Verhalten eines Menschen nur lächerlich erscheinen , in einer anderen Situation einfach nur Angst auslösen . Hm und bei manch einem ist ja Ekel / Furcht / Angst sehr miteinander verknüpft . So ähnlich verstehe ich @Winternicks Posting 

bearbeitet von LadyHenderson
Satz ergänzt
Geschrieben
Am 20.4.2018 at 07:45, schrieb Kygo:

Ich würde zu meinem hund sagen: Pack das würstchen...

Genau, Aber mein kleiner Hund müsste schon etwas hochspringen, damit er mit einem Biss alles klar macht. 

Echt jetzt ? fressen eure Hunde alles ?

Geschrieben

Beweisfoto und Polizei rufen.

Solche Menschen gehören einfach entsorgt... nutzlose Zeitkonsumenten und Raumverbraucher!

Geschrieben
Am 20.4.2018 at 07:02, schrieb Lichterloh2018:

Meine Machete rausholen, die ich für solche Fälle immer bei mir trage. 

es ist wie immer.....  die eine machen witze...die anderen machen ernst.

das ganze ist ja fiktiv...hoffe ich.  und das mit der machete und ähnliches soll sicher ein witz sein....

ganz klar, für notwehr auch wenn überzogen wird man nicht bestraft. 

und  diese situation kann zumindest frauen durchaus passieren.    selbst kampfsporterprobten  wird die reale aktion schwer fallen...und man sollte schon auf den wichser achten(nicht auf den vorgang)  denn  er kann ja auch deutlich überlegen sein, falls die abwehr misslingt...

wäre das mit der machete real....  käme ein verfahren wegen unerlaubten waffenbesitzes gegen  die/den notwehrenden

also lachen wir mal alle ganz herzlich .

im übrigen wäre der flachwichser ein fall für die anstalt, und um ihn zwecks einlieferung dingfest zumachen empfehle ich lehrgänge im lassowerfen.  das mitführen

von seilen ist nicht verboten.

Geschrieben

Während ich mir einige Szenarien vorstellen kann ,das sich eine Frau dadurch bedroht fühlt und sich deswegen auch körperlich wehrt ,kann ich mir eine solche " Bedrohung " für mich nicht vorstellen .

Ich finde es ausgesprochen absurd da mit körperlicher Gewalt zu reagieren .Der Verweis auf die wahrscheinliche Nichtverfolgung dieser unangemessen Körperverletzung ist für mich in keiner Weise relevant.

 Nicht nur Das was auch strafrechtliche Konsequenzen hat ist falsch ist .

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb LadyHenderson:

@ompul sehe ich nicht so . Wenn mir einer am hellichten Tag so entgegentritt , z.B. mitten auf der belebten  Straße , dann fasse ich mir an den Kopp und sage der Vogel hat ne Meise und lache  vielleicht . Aber wenn der Typ mir nächtlings auf unbelebter Straße mit seinem blanken Dödel entgegenspringen würde , würde ich auch garantiert reflexartig mit 'nem Tritt in die Eier reagieren . Weil mein Befinden / Laune ' ne ganz andere wäre .. Einmal kann das gleiche Verhalten eines Menschen nur lächerlich erscheinen , in einer anderen Situation einfach nur Angst auslösen . Hm und bei manch einem ist ja Ekel / Furcht / Angst sehr miteinander verknüpft . So ähnlich verstehe ich @Winternicks Posting 

Wie schon erwähnt, kritisiere ich kein reflexhaftes Verhalten. Vielleicht äußert sich ja Winternick noch, ob sie reflexhaftes oder geplantes Treten meinte.

Wenn ich versuche, mir selber eine Situation (ein plötzlich herausgeholter Dödel verursacht bei mir vermutlich kein Angst) vorzustellen, wo ich durch das plötzliche Zeigen von irgendetwas durch einen Fremden Angst bekomme, dann würde mich großer Wahrscheinlichkeit reflexhaft wegrennen und nicht reflexhaft Gewalt anwenden. Weil mir meine gut ausgeprägte Intuition sagt "Initiativ Gewalt anwenden, erzeugt erst eine vorher noch nicht vorhandene Gefahr."
Ich kann mich ansonsten nur Nitrobärs Betrachtung von vor einigen Minuten anschließen.
 

bearbeitet von ompul
Geschrieben

@ompul

Nun ob man flieht oder angreift ist wahrscheinlich aus Erfahrungswerten geboren ,allerdings muß ja erst mal ein " Bedrohungspotential " vorhanden sein .

Das kann durchaus nur gefühlt sein , aber mich bedroht Das in keiner Weise ,auch nicht gefühlt . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb Nitrobär:

Nicht nur Das was auch strafrechtliche Konsequenzen hat ist falsch ist . 

Aussagen, die Anspruch auf ultimative Wahrheiten erheben wollen, sind nicht immer sinnvoll.

Was richtig und was falsch ist, entscheidet jeder für sich selbst - ist eine moralische/Gewissensfrage. Kann jeder so halten, wie er will, da jedem Menschen genau dieses Recht zusteht. Relevant ist dann, ob jenes Verhalten vom sozialen Gefüge als zulässig gewertet wird - dies geschieht durch Gesetze, die als Korsett für eine lebensfähige und überlebensfähige Gesellschaft dienen. In letzter Instanz ist das entscheidend, unabhängig der individuellen Anschauungen.

In anderen Worten: Ob Tritt in die Weichteile, kreischende Flucht, apathische Schockstarre, Schulterzucken oder der Griff zum Handy, um den Rechtsstaat um Beistand zu bitten - jede dieser Handlungen ist richtig. Für den betreffenden Menschen. Es existiert hierbei kein objektiver Maßstab, der alleinigen Anspruch für sich geltend machen kann.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

ich würde ihn fragen ob ich das nicht lieber in die Hand nehmen soll ,von einem anderen ist es doch viel geiler

Geschrieben

Strafrechtliche Relevanz und die Beurteilung ob ein Verhalten vom sozialen Gefügen als zulässig eingestuft ,

wird sind 2 verschiedene Paar Schuhe .

Die gesetzlichen Regeln sind nur ein Teil dieses " Korsetts " 

Nur weil die Mehrheit einer Gruppe ein Verhalten für akzeptabel hält darauf zu schließen das es deswegen richtig ist ist falsch . 

 

Geschrieben

also, wenn eine frau spontan vor mir masturbieren würde, würde ich sie fragen, ob ich solange ihre tasche halten soll ;)

bei einem mann würde ich wahrscheinlich sagen, "was für'n pech für dich, wäre ich eine frau, hätte ich ihn dir jetzt geblasen!"

×
×
  • Neu erstellen...