Jump to content

C3 - Lover/Bull gefunden


Maara

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Vielen Dank,

das Vertragswerk ist nur ein kleiner Auszug des ganzen,

alle anderen Sicherheitsbestimmngen stehen drin, keine Sorge,

ja, aber mit Stino hat das im Ergebnis nichts zu tun,

ja, und alle Entscheidungen sind frei, im Ergebnis ist der Vertrag sehr ausführlich und sehr genau, auch was den Sklaven betrifft,


ciao an alle, Gruß und Kuss

Maara




[QUOTE=Isabelle-X;12402037].
Aha - da fühlt sich also jemand angesprochen.

Ich bleibe UNEINGESCHRÄNKT dabei: Stinos haben sich aus einer BDSM-Diskussion rauszuhalten, weil sie absolut keine Ahnung davon haben.

Wir reden hier von einer !!! C3 !!! Cuckold-Beziehung!

Wenn du keine Ahnung hast was das bedeutet - und davon muss man ja nach deinem Beitrag ausgehen - dann lies erstmal nach worüber wir hier eigentlich reden.

Das ist die höchste und härteste Form von Hotwife/Cuckolding überhaupt. Und die TE will es so. Sie will die totale Selbstaufgabe und die totale Fremdbestimmung. Das ist zu respektieren - und zwar IN ALLEN PUNKTEN.

Sie hat voller Stolz hier ihr Vertragswerk präsentiert, und dieses Vertragswerk beinhaltet sowohl die Brust-OP, als auch die Tätowierung, als auch die Übertragung von Eigentum. Man kann durchaus der Meinung sein, dass das zu weit geht, aber das steht hier nicht zur Diskussion.

Im EP steht wörtlich: "Ich glaube er ist der Richtige!!!"

Sie ist also mit dem Vertragswerk einverstanden. Meine Punkte 2 und 3 stehen in KEINERLEI Widerspruch zu dem Vertrag, sondern ergänzen ihn lediglich, bzw. haben sie Vorschlagscharakter. Sie schränken die Fremdbestimmung im BDSM-Sinne nicht ein. Aber nicht jeder ist des Lesens mächtig.



Der Vertrag ist kein hanebüchenes Machwerk. Sowas sagen eben nur Leute, die sich noch nie mit so einem Vertrag befasst haben. Der Vertrag der TE deckt sich in vielen Punkten mit den Sklavenverträgen einschlägiger Portale.

........


Geschrieben

schon erstaunlich, wieviele damit nicht unmgehen können, ja es geht um Sex zwischen erwachsenen Menschen, welche gar reflektiert sind, wetten.........



Hi,
schon mal darüber nachgedacht das man sich auch ändert ?
Sich weiterentwickelt oder sich vom Partner trennt.
Das sich sexuelle Vorlieben auch ändern können ?

Ich bin auch devot, aber ich habe noch mein Hirn zum denken

Aber du hast Recht, du bist erwachsen, lass mit dir machen was du, ach nein, was er will

Gruß Gaby


Geschrieben

Vielen Dank,

ja, aber mit Stino hat das im Ergebnis nichts zu tun,



Hi Maara,

nur um einem Missverständnis vorzubeugen:

DICH würde ich im Leben nicht als Stino bvezeichnen.
Ich habe das auf die Vorposter bezogen, die immer mit erhobenem Zeigefinger schreiben: Wie kann man nur ...

LG Isa
.


Geschrieben

[QUOTE=Isabelle-X;12402203]Hi Maara,

nur um einem Missverständnis vorzubeugen:

DICH würde ich im Leben nicht als Stino bvezeichnen.
Ich habe das auf die Vorposter bezogen, die immer mit erhobenem Zeigefinger schreiben: Wie kann man nur ...

LG Isa


Hallo Isa,

ja, sorry,
so habe ich das auch verstanden

LG Maara


Geschrieben

....
und die TE will es so. BASTA!


Eigentlich- oder hoffentlich? - sollten es ja alle drei Betroffenen wollen...
Davon ausgehend, habe ich mir dann auch einen Kommentar versagt. So einen Vertrag wird man ja wohl kaum leichtfertig aufsetzen.

Allerdings schade, Maara, dass Deine Präsentation des Vertrags in einem wichtigen Punkt unvollständig war.

.....
das Vertragswerk ist nur ein kleiner Auszug des ganzen,

alle anderen Sicherheitsbestimmngen stehen drin, keine Sorge,
....


So entsteht doch ein ganz anderes Bild.


Geschrieben

hallo, mit meinem vorherigen eintrag habe ich ja eine nette diskussion entfacht...diese möchte ich nun weiter anheizen :-)
hier ist der komplette sklavenvertrag...viel spaß :-)

Teil 1:

Sklavenvertrag

zwischen
Name: Maara im folgenden Herrin genannt
und
Name: Jörg im folgenden Herr genannt
Name gemeinsam: HERRSCHERPAAR Jörg und Maara im Folgenden auch Herrschaften
genannt
und
Name: Britta, geb. 26.12.1971 im folgenden Sklave genannt

Präambel
Dieser Sklavenvertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte und ohne jeglichen Zwang geschlossen.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Vertrag von allen beteiligten Personen freiwillig eingegangen wird. Der Vertrag wird, nach einer der Probezeit notariell beglaubigt.
Durchführung und Kosten trägt bzw. übernimmt der Sklave!
Die Inhaber dieses Schriftstücks sind Eigentümer und somit Herrin und Herr des Sklaven. Die Inhaber dieses Schriftstücks sind die gleichgestellten Eigentümer des Sklaven.
Eine Kopie des Vertrages verbleibt beim Sklaven! Dieses Schriftstück regelt die Rechte der Herrin und des Herrn und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich seiner Herrin und seinem Herrn gegenüber nach Maßgabe dieses Vertrages und der folgenden Definitionen ohne Einschränkung zur Verfügung zu stehen.
Kennenlernphase
Die Herrschaften werden zu Beginn eine Kennenlernphase von 1-2 Wochen organisieren, eventuell Kurzurlaub oder ähnliches. Alle anfallenden Kosten (Reise, Hotel etc.) übernimmt der Sklave mit einem Lächeln!
Der Vertrag wird vor Beginn dieser Phase von allen Beteiligten unterschrieben!
Den Beginn wird der Herr festlegen, die Herrin kann Wünsche zu wann, wie und wo äußern und dem Herrn Empfehlungen aussprechen. Ob diese in Anspruch genommen werden entscheidet jedoch nur der Herr allein!
Die Herrin hat das Recht in dieser Kennenlernphase den Herrn jederzeit um ein Gespräch auf Augenhöhe zu bitten, um Passiertes und Geplantes zu erörtern oder um die Aufhebung des Vertrages zu bitten – Finale Entscheidung obliegt aber nur dem Herrn!
Nach der Kennenlernphase tritt eine Probezeit von 3 Monaten in Kraft. Nach dieser Probezeit hat die Herrin das Recht und die Pflicht die Erziehung des Herrn zu prüfen und bei nicht Gefallen erneut um Aufhebung des Vertrages zu bitten!
Wenn die Herrin kein Einspruch wahrnimmt, werden die Herrin und der Sklave in Besitz des Herrn übergehen!
Zur Erkennung wird sich die Herrin sofort die Initialen des Herrn auf die rechte Pobacke tätowieren!

Rechte der Herrin und des Herrn und Pflichten des Sklaven
§ 1 Dienstantritt
Mit Betreten der Wohnung bzw. des von der Herrin und dem Herrn ausgewählten Dienstortes beginnt der Sklavendienst. Der Sklave hat der Herrin oder dem Herrn unverzüglich sein gesamtes Besitztum
inkl. Kleidungsstücke in Verwahrung zu übergeben.
Ein Anspruch auf Rückgabe besteht erst nach Beendigung des Sklavendienstes. Dies kann nur durch die Herrin oder den Herrn geschehen. Der Sklave darf gezwungen werden seine gesamte Dienstzeit abzuleisten. Der Sklave kann seine Bereitschaft zu dienen und erzogen zu werden keinesfalls während der Dienstzeit zurücknehmen. Jeder Befreiungs- oder Überredungsversuch des Sklaven, den Dienst vorzeitig abzubrechen, kann konsequent unterbunden werden. Der Sklave hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass die Versklavung bemerkt werden kann. Er wird seine Herrschaften mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat der Sklave hinter den Herrschaften zurückzustehen.
§ 2 Dienste und Befehle
Die Gestaltung der Erziehung zum gehorsamen Untergebenen, sowie die Erziehungsmethoden obliegen ausschließlich dem Herrn. Der zu erziehende Sklave hat sämtliche Dienste und Befehle seiner Herrin und seines Herrn, ohne Widerspruch, bedingungslos auszuführen.
§ 2.1 Sorgfaltspflicht
Der Sklave hat sämtliche ihm angetragenen Arbeiten (z.B. Haushalt) ohne Entlohnung mit größter Sorgfalt vollständig auszuführen.
§ 2.2 Arbeiten
Der Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gefährden. Dies gilt bis auf weiteres.
§ 2.3 Sexuelle Dienste
Der Sklave muss alle Weisungen zur sexuellen Befriedigung seiner Herrin und seines Herren Folge leisten. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob die Ausführung vom Sklaven selbst als angenehm oder unangenehm empfunden wird. Die Herrin und der Herr achten auf Verhütung vor Schwangerschaft und Krankheiten durch Dritte.
§ 2.4 Demütigungen
Alle Anweisungen und Aufgaben, die zur Demutserziehung dienen, hat der Sklave ohne Zögern auszuführen. Alle erlernten Demutsdienste und -haltungen sind stets und exakt einzuhalten bzw. durchzuführen. Dies gilt auch für Befehle bei deren Ausführung er Ekel und Abscheu empfindet.
§ 2.5 Dienst für Dritte
Befiehlt die Herrin und der Herr Dienste an Dritte, so sind diese durch den Sklavenmit vollkommener Hingabe unverzüglich auszuführen. Tritt die Herrin oder der Herr das Befehlsrecht an Dritte ab, so hat sich der Sklave auch diesen Damen und Herren während seiner Dienstzeit bedingungslos zu Unterwerfen. Die Herrin und der Herr achten darauf, dass §5 nicht verletzt wird.

§ 2.6 Nebentätigkeit
Der Sklave verpflichtet sich auf Verlangen seines Herren und der Herrin ihm andere weibliche wie männliche Personen als Sexobjekt zuzuführen. Sklave und Sklavin sind auch vermietbar und unternehmen ständig jeden Versuch aktiv zahlende Freier zu finden. Die Entscheidung ob und wann es zu einer Vermietung kommt, obliegt dem Herrn. Ferner Inhalt und Umfang der Vermietung.


Geschrieben

§ 3 Artgerechte Haltung des Sklaven
§ 3.1 Markierung
Als Zeichen dass der Sklave Besitz von der Herrin und es Herrn ist, wird er mit ihrer beider Konterfeis tätowiert und mit einer Sklavennummer am Hals versehen. Außerdem sollte der Sklave gepierct werden und ferner als äußeres Zeichen, ist das permanente tragen eines O-Ringes am rechten Ringfinger Pflicht. Der Sklave hat die Pflicht, seinen Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien. Die dauerhafte Enthaarung wird professionell veranlasst und durchgeführt. .Herrin und Herr behalten sich vor, weitere und eindeutige Zeichen aus seinem Körper einzutätowieren und zu branden.
§ 3.2 Dienstkleidung
Der Sklave führt seine Dienste nackt, oder in von der Herrin und dem Herrn bestimmten Kleidungsstücken oderanderen Körperbedeckungsteilen aus. Des Weiteren wird dem Sklaven verboten typisch männliche Kleidung zu tragen, der Herr ist der einzige Mann im Haus. Ohne anders lautende Anordnung hat der Sklave im Haus des Herrn und der Herrin sofort die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
Die Dienstkleidung hat immer weiblich zu sein. Siehe Anlage.
Zur Dienstkleidung gehört auch ein Keuschheitsgürtel, damit der Sklave mit niemandem Verkehr ausüben, ohne der ausdrücklichen Genehmigung durch den Herr oder der Herrin. Der Analbereich hat hierbei frei zu bleiben. Die Dienstkleidung ist auch zur Arbeit teilweise zu tragen, wie, wird auch gesondert besprochen und ist bindend.
§ 3.2 Fesseln und Knebeln
Um Fluchtversuche und Abwehr von Strafen zu verhindern, wird der Sklave in Ketten oder anderen Fesseln gehalten. Diese werden so eng wie möglich angelegt ohne die Durchblutung zu gefährden. Um Widersprüche und lästige Bitten zu ersticken, darf der Sklave jederzeit geknebelt werden. Dem Sklaven kann jederzeit von der Herrin und dem Herr eine Halskette, Leine oder Zügelangelegt werden.
§ 3.3 Essen und Trinken
Der Sklave hat keinen Anspruch auf bestimmte Nahrungsmittel. Es sind lediglich die Grundbedürfnisse des Sklaven zu decken (z.B. Wasser, Brot, Essensreste und Vitaminpräparate).Der Sklave kümmert sich eigenständig und in Absprache mit dem Herrn oder der Herrin um die Einnahme von Hormonen, um feminin zu werden.
§ 3.4 Befehlsfreie Zeiten
Befehlsfreie Zeiten können so gestaltet werden, dass sie nicht zu bequemen Erholungspausen für den Sklavenwerden. Die Herr und der Herr können sicherstellen, dass diese Zeiten dem Sklaven keine Gelegenheit bieten, sich eigenmächtig aus der Sklavenrolle zu befreien. Der Sklave darf jederzeit angekettet und in einem Käfigaufbewahrt und transportiert werden.

Dem Sklaven wird (nach vorheriger Anfrage durch den Sklaven) gestattet, seine Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Die Herrschaften dürfen ihre Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.
§ 4 Gehorsam und Strafen
§ 4.1 Durchsetzen von Befehlen bei Widerspruch
Die Herrin und der Herr haben das Recht, den Sklaven mittels Folter und/oder Strafen zur Ausführung Ihrer Befehle zu zwingen. Nach der erzwungenen Zusage des Sklaven den Befehl doch auszuführen, kann die Herrin und der Herr die angewandte Folter / Strafmethode im eigenen ermessen jederzeit fortsetzen, als Strafe für den Widerspruch. Der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben .Der Herr und die Herrin können dem Sklaven zu Ihrem Lustgewinn oder zur Durch- bzw. Umsetzung von Befehlen, in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihm Schmerzen zufügen.
§ 4.2 Falsches Verhalten oder schlecht ausgeführte Befehle
Der Sklave hat die Herrin und den Herrn stets nackt oder in Dienstkleidung auf den Knien, den Blick nach unten gerichtet, mit vorgebeugtem Oberkörper und den Armen auf dem Rücken verschränkt, zu begrüßen und ihnen dabei unaufgefordert die Stiefel zu lecken. Der Sklave hat seine Erzieherin und seinen Erzieher mit ,,Madame" und „Sir“ anzusprechen. Der Sklave hat in ganzen Sätzen zu sprechen. Fragen der Herrin und des Herrn sind mit ,,Ja ,Madame, Ja, Sir" oder ,,Nein, Madame od. Sir", zu beantworten. Der Sklave hat sich stets auf allen Vieren zubewegen. Bei ungebührlichem Verhalten können die Herrin und der Herr das Strafmaß so wählen, dass der Sklave dies nicht wiederholen wird. Wiederholungen können entsprechend härter geahndet werden.
.
§ 4.3 Härte der Strafen
Das Strafmaß bestimmt allein die Herrin und der Herr. Bei Umfang und Art der Bestrafung ist lediglich zu berücksichtigen dass es möglichst zu keinen lebensbedrohlichen Verletzungen führt. Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekelgefühl des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe grundsätzlich nicht. Der Sklave hat kein Safeword, sondern nur die Herrin. Nur Ihr obliegt es dem Herr um Einhalt zu bitten. Die letztendliche Befolgung obliegt jedoch einzig und alleine dem Herrn! Das Erziehungsziel der Abrichtung zum gehorsamen Sklaven kann nämlich nur durch Maßnahmen erreicht werden, wenn das Strafmaß über das erotische Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht und der Sklave somit an neue Schmerzgrenzen herangeführt wird.
§ 5 Allgemeines
§ 5.1 Körperliche Unversehrtheit des Sklaven
Die Herrin und der Herr dürfen Ihren Sklaven unbegrenzte Schmerzen und Qualen aussetzen (vgl. §4.3). Sie und er haben jedoch dafür Sorge zu tragen, dass keine lebensbedrohliche Verletzungen dem Sklaven zugeführt werden, vor allem nicht durch Dritte! Zurückbleibende Narben und körperliche Veränderungen (z.B. Tätowierungen, Haare schneiden) bedürfen eines gesonderten Einverständnisses der Herrin. Diese sind jedoch anzustreben. Der Sklave hat sich instrumentellen und operanten Konditionierungen hinzugeben und auszusetzen. Der Sklave hat sehr sorgsam mit seinem Körper umzugehen, d. h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen. Beidem Sklaven wird eine Vasektomie vorgenommen, so dass der Herr im Hause der einzige Mann mit fruchtbarem Sperma ist!

§ 5.2 Diskretion
Sämtliche Aktivitäten vor, während und nach dem Sklavendienst müssen mit 100% Diskretion durchgeführt werden. Werden weitere Personen hinzugezogen, darf die Diskretion nicht verletzt werden. Auch bei Einsätzen außerhalb des gewohnten Dienstortes ist die Diskretion unbedingt zu beachten. Video- und Fotoaufnahmen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht in fremde Hände gelangen
§ 5.3 Materielles
Der Sklave steht mit allem materiellen Besitz, seinen Fähigkeiten und mit seinen persönlichen Stärken in allen Belangen der Herrin und dem Herrn zur Verfügung und geht komplett in deren Besitz über.
Der Sklave hat die Herrin und den Herrn bei Wünschen oder Anschaffungen seinerseits seine Herrin um Erlaubnis zu bitten. Diese teilt den Wunsch des Sklaven dem Herrn mit .Der Sklave ist in seinen Entscheidungen nicht frei und darf nur mit Genehmigung handeln. Der Sklave bestätigt schriftlich - entsprechendes Schriftstück wird vorgelegt- (siehe ANLAGE 2) das ihm die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde und er entmündigt ist. Sämtliche Einkünfte und das persönliche Vermögen, incl. aller Wertgegenstände gehen in den Besitz der Herrin und des Herrn über und werden von diesen gemeinschaftlich verwaltet. Dazu wird eigens ein Bankkonto eröffnet. Sämtliche Anschaffung bzw. Ausgaben welcher Art auch immer, benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Herrn.
§ 5.3 Persönliches
Der Sklave hat alle Daten bezüglich seiner Konten, Verträge und E Mail Accounts offenzulegen: Bei Änderung der Daten ist Herrin und der Herr unverzüglich zu unterrichten.
§ 5.4 Vertragsänderungen
Bei Bedarf wird dieser Vertrag persönlich von dem Herrn ergänzt oder erweitert; die Herrin hat dabei nur eine beratende Funktion, dem Sklaven ist dieses in jeglicher Form untersagt.
§ 6 Weiteres
§ 6.1 Zusammenleben, Scheidung
Die Herrin verpflichtet sich die Scheidung auf Wunsch des Herrn einzureichen und den Herrn auf dessen Wunschhin zu heiraten. Der Sklave hat kein Recht dem Scheidungswunsch der Herrin zu widersprechen. Der Hochzeitstermin wird vom Herrn festgelegt.
Die Scheidung ändert nichts an der Stellung des Sklaven und an den Besitzverhältnissen. Der Sklave wird weiterhin der Herrschaft dienen.
Der Sklave und die Herrin dienen ihrem Herrn lebenslang, von diesem Dienst kann der Sklave und die Herrin nur mit Einwilligung des Herrn befreit werden. Bei Verkauf des Sklaven gehen alle Recht auf den neuen Besitzer über!
§ 6.2 Beziehung
Die Herrin verpflichtet sich, keine sexuellen Affären einzugehen, dem Herrn ist es freigestellt. Als Zeichen des Besitzes lässt sich die Herrin ein Tattoo mit den Initialen des Herrn auf die rechte Pobacke und an den Fußknöchel tätowieren, wobei der Herr allein entscheidet über aussehen und Größe. Auf Verlangen des Herrn wird sich die Herrin dort piercen und tätowieren lassen wo es der Herr wünscht. Sie verpflichtet sich, dass kein anderer Mann als der Herr ihr Geschlecht anfassen darf oder in sie eindringen darf, es sei denn der Herr hat es Ihr erlaubt oder sie verliehen oder vermietet. Dem Herrn ist es erlaubt die „magicfamily“ nach seinen Wünschen zu erweitern d.h. er kann neue Sklaven oder Sklavinnen in diese besondere Beziehung mit einbringen. Die Stellung der Herrin gegenüber dem Ehesklaven von Ihr bleibt davon unberührt. Die Stellung von Ihr zu den anderen

Sklavinnen und Sklaven kann vom Herrn jederzeit neu definiert werden, aber ohne andere Anweisungen ist sie jedem neuen Mitglied übergestellt.
§ 6.2 Arbeiten
Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang und das persönliche Umfeld des Herrn beeinflussen oder gefährden.


Geschrieben

§ 6.4 Sexuelle Dienste
Die Herrin verpflichtet sich auf ihr Äußeres Wert zu legen und sich regelmäßig pflegen zu lassen, sie ist stets frischrasiert und verpflichtet sich, Scham und Achselhöhlen dauerhaft zu enthaaren. Gern steht sie dem Herrn für eine Ganzkörperrasur zur Verfügung und steht dem Herrn jederzeit - also auch während ihrer Regelzeit (anal/oral) für Sex zu Verfügung. In seiner Gegenwart muss die Herrin weiblich gekleidet sein und darf nur figurbetonte Kleidung-ohne Unterwäsche- und High Heels tragen oder der Herr hat dazu andere Anweisungen gegeben.
§ 6.5 Markierung
Die Herrin trägt einen O-Ring an dem Ringfinger der linken Hand! Auf Wunsch des Herr auch sonstigen Schmuckjeglicher Art. Ferner sind Fuß- und Fingernägel stets gepflegt und lackiert. Länge der Nägel und die Farbe bestimmt der Herr!
§ 6.6 Nachkommen
Sollte die Herrin ein Kind gebären während sie mit dem Sklaven noch verheiratet ist wird er
automatisch der Vater sein, es wird keinen Vaterschaftstest hierüber geben außer der Herr wünscht
es.
Unterschriften, Datum, Ort
Herr Jörg Herrin Maara
Sklave Britta

Grundsätzliches:
1 Der Sklave hat beim Betreten(vorheriges anklopfen) und Verlassen von Räumlichkeiten in denen sich die Herrschaften aufhalten, stets in Demutshaltung (kniend, gesenkter Kopf, Hände auf dem Rücken) an der Türe zu verharren, solange bis er die jeweilige Erlaubnis erhalten hat.
2 Der Sklave spricht nur, wenn er vorher um Erlaubnis gefragt hat und/oder ihm diese erteilt wurde.
3 Der Sklave sieht seinen Herrschaften niemals in die Augen, der Blick ist stets gesenkt!
4 Der Sklave schläft nur auf dem Boden, dazu erhält er eine ISO-Matte, eine Decke und ein Kissen.
5 Der Zeitraum und der Ort an dem sich der Sklave zu Ruhe begeben darf, wird nach Bedarf von den Herrschaften festgelegt, ansonsten bekommt der Sklave einen festen Ort zugewiesen.
6 Der Sklave hat um Erlaubnis zu bitten, falls er die Toilette benutzen möchte.
7 Der Sklave wird lernen den Herrschaften ihre Toilettengänge abzunehmen, hierzu wird er besonders erzogen und geschult.
8 Der Sklave steht für jedwede Dienste uneingeschränkt zur Verfügung, so dass sich der Herr und die Herrin auf sich konzentrieren können (Fahrdienste, Einkäufe, Botengänge,Haushalt etc.)
9 Der Sklave darf von dem Herrn und der Herrin außerhalb körperlicher Veränderungen zur Gummipuppe erzogen werden: d. h.: Ganzkörperlatexanzug, Tiermasken/-kleidung,
Latexcorsage, Maske etc
10 Die Dienstkleidung des Sklaven besteht zu Hause grundsätzlich aus erotischen und weiblichen Dessous, die Kleidung wird von den Herrschaften individuell vorgegeben. Grundsätzlich ist das Tragen einer Perücke für den Sklaven Pflicht, Art und Farbe wird von der Herrschaft festgelegt.
11 Die Kleidung außerhalb besteht aus frivolen, figurbetonten und femininen Outfits, nach Vorgabe der Herrschaft.
12 Kleidung, Tätigkeiten und Gedanken des Sklaven sollen einer konsequenten Feminisierung dienen
13 Dem Sklaven sind jegliche sexuelle oder stimulierende Handlungen an sich, ohne Zustimmung der Herrschaft untersagt.
14 Der Sklave ist stetig bemüht „neues Personal“ für die Herrschaft anzuwerben.
15 Der Sklave zeigt der Herrschaft, stets seinen ungebrochenen Willen und Ehrgeiz, das Ziel
seiner, bedingungslosen Unterwürfigkeit und Tabulosigkeit, schnellst möglichst zu erreichen. 16 Der Sklave sorgt eigenverantwortlich dafür, immer neue Kontakte herzustellen, an die er
vermietet werden kann, diese hat er unverzüglich seiner Herrschaft vorzulegen.
17 Der Sklave zeigt Fehler und Versäumnisse die ihm unterlaufen sind, ohne Aufforderung unverzüglich seiner Herrschaft an.
Ausbau der Beziehung / Weiterer Verlauf:
18 Der Sklave wird lernen den NS und Kaviar der Herrschaft aufzunehmen und als Nahrungsergänzung anzusehen.
19 Der Sklave wird feminisiert und hat dazu alles zu unternehmen, was diese Entwicklung beschleunigt, ferne unterzieht er sich auf Wunsch der Herrschaft, allen erforderlichen und notwendigen kosmetischen Operationen. Die Entfernung des Penis und ob eine Vagina ausgebildet werden soll, wird von den Herrschaften vorgegeben.

Pflichten der Herrin
Die Entscheidungsfreiheit der Herrin und Ihre bis lange Bestimmungen in dieser Beziehung wird Sie an den Herrn abgeben. Sie muss jedwede Entscheidung beim Herrn rückvergewissern, ob Sie so handeln darf. Sie behält Ihre höhere Stellung gegenüber dem Sklaven, aber kann nur in den Rahmen Entscheidungen treffen, den Sie vom Herrn bekommen hat für alles andere muss Sie sich eine Genehmigung einholen. Sie wird die Sklavin vom Herrn sein und alle Befehle von Ihm ausführen ohne Rückfrage und zögern. Zuwiderhandlungen werden bestraft!

In der Probezeit trägt die Herrin als Zeichen Ihrer Unterwerfung ein nicht abnehmbares Fußkettchen, welches Sie als Eigentum des Herrn kennzeichnet. Nach der Probezeit wird Sie mit einer Tätowierung am Gesäß und den Fußknöchel für immer gekennzeichnet.
> Die Herrin ist dem Herrn komplett unterwürfig und führt alle Befehle von Ihm ohne Widerrede aus (in sexueller sowie in alle anderen Hinsicht, so dass aber Ihr berufliche Kariere nicht beeinträchtigt wird.)
> Die Herrin muss dem Herrn als 24/7 Sexsklavin dienen, auch in Ihrem Büro. Dies aber nur, wenn dies keine Gefährdung des Arbeitsplatzes darstellt.
> Die Herrin kann vom Herrn bestraft werden wenn Sie seine Befehle nicht unverzüglich oder zögerlich ausführt auch vor dem Diener (Cucki). Die Vormachtstellung gegenüber dem Cucki bleibt unangetastet.
> Kleidervorschriften des Herrn gegenüber der Herrin sind ohne Widerrede sofort auszuführen!
> Die Herrin hat auf Wunsch ihres Herrn, kosmetische Operationen durchführen zulassen, z.B. Brustvergrößerung, etc.
> Die Herrin hat stetig nach geeignete Frauen für ihren Herrn zu sehen, dabei bedient sie sich aller Medien und Foren die ihr zur Verfügung stehen.
> Die Herrin zeigt sich ihrem Herrn absolut tabulos.
> Die Herrin überträgt ihrem Herrn die absolute Schlüsselgewalt.
> Die Herrin steht ihrem Herrn außerhalb ihrer Arbeitszeit jederzeit und ohne Ausnahme zur Verfügung und ist jederzeit abrufbar.
> Die Herrin hat ihren Herrn ohne Ausnahme so zu dienen, so das es zur seiner absoluten Befriedigung führt.
> Die Herrin ist ohne Einschränkung zu jeglicher Art der Vermietung bereit.
> Die Herrin bildet völlig eigenständig Ihre Fotze und ihr Arschloch aus, mittels aufblasbaren Dildos, so das ihrem Herrn jede Art des Fistings gewähren kann.
> Die Herrin dient ihrem Herrn lebenslang.
> Die Herrin übernimmt die absolute Verantwortung den Sklaven, bei Abwesenheit des Herrn.
> Die Herrin führt die Erziehung und Abrichtung des Sklaven in Abwesenheit des Herrn in seinem Sinne ohne Ausnahmen durch.
> Die Herrin berichtet dabei dem Herrn ausführlich.
> Die Herrin überträgt alle Einkünfte und Ihren Besitz an ihren Herrn
> Die Herrin ist jederzeit bereit die sexuellen Handlungen und Anweisungen ihres Herrn auszuführen und/oderumzusetzen.
Die Herrin hat sich außerhalb ihres Berufes stets nuttig und nymphoman zu verhalten, dass bringt sie durch Kleidung und ihr Verhalten zum Ausdruck, außer ihr Herr wünscht was anderes.
Die Herrin unterbreitet ihrem Herrn laufend Vorschläge über ihre Piercing- und Tattoo wünsche, dabei ist von ihr der ganze Körper zu berücksichtigen. die Zeichen einer O-sklavin stehen dabei im Vordergrund.
Unterschriften, Datum, Ort
Herr Jörg Herrin Maara
Sklave Britta









Anlage 2 entsprechend § 5.3 Materielles
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags gehen beide in den Besitzt des Herrn über.
Als erste Aufgabe übergibt die Sklavin ihrem Herrn den Wohnungsschlüssel, sodass der Herr ungehindert und ohne Voranmeldung zu ihr kommen kann und sich beide vornehmen wird wie er es sich wünscht.
Alle Online-Accounts werden dem Herr mit Passwort ohne Widerspruch sofort übergeben.


Wohnort des Herrn, der Herrin und dem Sklave

Den Wohnort und die Lebensweise bestimmt ausdrücklich der Herr, Die Herrin darf nur beratende Tätigkeiten ausüben, Der Sklave hat natürlich keinerlei Rechte Vorschläge des Wohnortes zu machen. Dabei hat der Herr jedoch die berufliche Situation von der Herrin und dem Sklaven zu beachten, daher wären auch zwei feste Wohnsitze möglich!


Geschrieben

Und wo ist jetzt die Diskussionsgrundlage?

Weil du hier Teil 1, 2 und 3 unbedingt posten musst...


Geschrieben

wir könnten ja über ein übersteigertes geltungsbedürfnis diskutieren....



kommt mir auch so vor...

ansonsten verstehe ich nämlich den Sinn der Threads nicht so wirklich

Nachtrag: Diese Verträge findet man reichlich im Internet.
Vorgefertigt & vorgeschrieben...

muss Dom sich also nichts neues einfallen lassen


Geschrieben

[QUOTE=sub_catta;12403576]kommt mir auch so vor...

ansonsten verstehe ich nämlich den Sinn der Threads nicht so wirklich

Nachtrag: Diese Verträge findet man reichlich im Internet.
Vorgefertigt & vorgeschrieben...

muss Dom sich also nichts neues einfallen lassen :



vorgefertigt?

quatsch, den habe ich selbst gwschrieben!



wetten,

ciao

Maara


Geschrieben

Das hat für mich eher den Anschein einer pseudo-erotischen Geschichte hier. Warum sonst würde man einen Vertrag dermassen ineffizient lang und verschwurbelt schreiben, wenn er nur einen Zweck erfüllen soll...


Geschrieben (bearbeitet)

quatsch, den habe ich selbst gwschrieben!

wetten,

ciao Maara



Wo ist das Ironieschild?

Google mal "Sklavenvertrag" - da wirst du sehr sehr viele Übereinstimmungen finden

Und nochmal: worüber möchtest du diskutieren? Ist doch der insgesamt 4. Thread zu dem Thema, oder?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Wort geändert
Geschrieben

[ma]Ich hab das alles mal zusammengeführt, da die Diskussion ja doch inhaltlich dieselbe ist. Bitte keine weiteren Einzelfreds erstellen, danke.

Ashara,

Team poppen.de[/ma]


Geschrieben

Nur mal so, ganz vorsichtig eingeworfen:
Hab da eben beim Überfliegen des Textes was gesehen von ....... Freier gegen Geld .... da würd ich hier mal bisserl aufpassen mit Nicht, dass es von oben auf die Ohren gibt.


Geschrieben

Ein lebenslanger Sklave ohne safeword klingt mir nach einem Rezept fuer eine Katastrophe.

Jeder erreicht irgendwann irgendwo einen Punkt an dem er nicht mehr kann - und er sollte wissen, dass er ohne Mord oder Selbstmord (oder andere extreme Mittel) ausbrechen kann. Zur Sicherheit aller Beteiligten.


Geschrieben

..das alles geht doch auch ohne schriftlichen Vertrag...

aber jedem Tierchen sein Pläsierchen - und wenn´s dem Bull seine Sklavin ist.

Aber dennoch , selten so einen "Bull"-Shit gelesen


Geschrieben

wir könnten ja über ein übersteigertes geltungsbedürfnis diskutieren....



Zweiter Anlauf (sachlicher):

Dein Beitrag ist

Man kann auch mal auf ein Post verzichten, wenn man nicht wirklich was beizutragen hat.
.


Geschrieben

hallo, mit meinem vorherigen eintrag habe ich ja eine nette diskussion entfacht...diese möchte ich nun weiter anheizen :-)
hier ist der komplette sklavenvertrag...viel spaß :-)



... was für ein schwachsinn...
(natürlich ist das nur MEINE MEINUNG) ;-)


Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich das hier so lese müssen eigentlich Drei eigenständig Verträge gemacht werden:
1) Herr und Sub/Sklavin
2) Herrin und Sklave
3) Herrschaften und Sklave
§ 6.6 Nachkommen
Sollte die Herrin ein Kind gebären während sie mit dem Sklaven noch verheiratet ist wird er
automatisch der Vater sein es wird keinen Vaterschaftstest hierüber geben außer der Herr wünscht
es.

Ich hoffe das die Sub/Sklavin nie ein Kind bekommt.Bei dieser Lebensweise wäre das für das Kind nicht gut.
Jedes Kind hat das recht zu erfahren wer sein Vater ist.Das ist Notfalls Gerichtlich ein klagbar von dem Kind.


bearbeitet von ella1963
Geschrieben

dazu sag ich nur, moderne zuhälterei.
Ich zweifel ganz stark daran, das der Kerl in irgendeiner Weise was mit BDSM zu tun hat. Der nutzt nur die Neigung devoter Menschen aus, um selber nicht arbeiten zu müssen und um kostenlose Nutten zu bekommen, und der Sklave hat das zu finanzieren, das seine Frau zur Nutte ausgebildet wird.

Das hat mit BDSM gar nichts zu tun, dieser Vertrag verstöst gegen jegliche Regeln des BDSM.

Einfach mal BDSM und Wiki eingeben, und dann den Vertrag damit vergleichen.

Solche Leute sind schuld an den schlechten Bild der BDSMler.

Ich bin auch ein Skave, aber dennoch ein Mensch, vor dem meine Herrin Respekt und auch Achtung hat.


Geschrieben

[QUOTE=Bondbi;12409538]dazu sag ich nur, moderne zuhälterei.
Ich zweifel ganz stark daran, das der Kerl in irgendeiner Weise was mit BDSM zu tun hat. Der nutzt nur die Neigung devoter Menschen aus, um selber nicht arbeiten zu müssen und um kostenlose Nutten zu bekommen, und der Sklave hat das zu finanzieren, das seine Frau zur Nutte ausgebildet wird.

Das hat mit BDSM gar nichts zu tun, dieser Vertrag verstöst gegen jegliche Regeln des BDSM.

Einfach mal BDSM und Wiki eingeben, und dann den Vertrag damit vergleichen.

Solche Leute sind schuld an den schlechten Bild der BDSMler.

Ich bin auch ein Sklave, aber dennoch ein Mensch, vor dem meine Herrin Respekt und auch Achtung hat.

Ganz genau so sollte es auch sein und ich seh das genau so wie Du mit dem Vertrag.


Geschrieben

dazu sag ich nur, moderne zuhälterei.
Ich zweifel ganz stark daran, das der Kerl in irgendeiner Weise was mit BDSM zu tun hat. Der nutzt nur die Neigung devoter Menschen aus, um selber nicht arbeiten zu müssen und um kostenlose Nutten zu bekommen, und der Sklave hat das zu finanzieren, das seine Frau zur Nutte ausgebildet wird.



Die gleiche Diskussion wird im gleichen Zusammenhang auch immer in den einschlägigen BDSM-Portalen geführt. Money-Slaves und ähnliche Konstellationen (insbesondere im 24/7-Bereich) sind sehr umstritten und werden meist hitzig diskutiert.

Letztenendes gilt die goldene Regel des BDSM: Konsens

Sie will es, er will es - also passt alles.


Das hat mit BDSM gar nichts zu tun, dieser Vertrag verstöst gegen jegliche Regeln des BDSM.

Einfach mal BDSM und Wiki eingeben, und dann den Vertrag damit vergleichen.



An dieser Stelle fällt es schon wesentlich schwerer sachlich zu bleiben.

Seit wann gibt es BDSM-Regeln ???
Wo stehen die und wer hat die aufgestellt ???

Hast du etwa "das Buch" ???

Einen BDSM-Vertrag auf Wiki zu suchen ist schon sehr gewagt. Da bietet sich doch eher die Möglichkeit, auf der "Öffentlichen Registrierungsstelle für D/S- und BDSM-Interessierte" den Vertragsgenerator für Sklavenverträge zu bemühen.

Solche Leute sind schuld an den schlechten Bild der BDSMler.



FALSCH !

Die Intoleranz unter den Essemmern ist schuld am schlechten Image. Jeder Stino, der so eine Auseinandersetzung mitverfolgt, sieht sich in seiner Ablehnung bestätigt.

Ich wundere mich immer wieder, wie es in einer Szene, in der alle nach Toleranz schreien, untereinander die größte Intoleranz gibt.

"Mein Kink ist besser als dein Kink".

Der eine Essemmer zeigt mit dem Finger auf den anderen Essemmer. Wann hört das endlich mal auf?

my 42
.


Geschrieben

Seit wann gibt es BDSM-Regeln ???
Wo stehen die und wer hat die aufgestellt ???

Die sklavische Herrin hat die geschrieben - in diesem Fall offenbar rechtlich bindend:

§ 2.2 Arbeiten
Der Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gefährden. Dies gilt bis auf weiteres.
§ 3.4 Befehlsfreie Zeiten
Dem Sklaven wird (nach vorheriger Anfrage durch den Sklaven) gestattet, seine Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Die Herrschaften dürfen ihre Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.
§ 4.3 Härte der Strafen
Das Strafmaß bestimmt allein die Herrin und der Herr. Bei Umfang und Art der Bestrafung ist lediglich zu berücksichtigen dass es möglichst zu keinen lebensbedrohlichen Verletzungen führt. Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekelgefühl des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe grundsätzlich nicht. Der Sklave hat kein Safeword, sondern nur die Herrin.
§ 5.1 Körperliche Unversehrtheit des Sklaven
Die Herrin und der Herr dürfen Ihren Sklaven unbegrenzte Schmerzen und Qualen aussetzen (vgl. §4.3). Sie und er haben jedoch dafür Sorge zu tragen, dass keine lebensbedrohliche Verletzungen dem Sklaven zugeführt werden, vor allem nicht durch Dritte!
§ 5.3 Materielles
Der Sklave steht mit allem materiellen Besitz, seinen Fähigkeiten und mit seinen persönlichen Stärken in allen Belangen der Herrin und dem Herrn zur Verfügung und geht komplett in deren Besitz über.
Der Sklave bestätigt schriftlich - entsprechendes Schriftstück wird vorgelegt- (siehe ANLAGE 2) das ihm die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde und er entmündigt ist. Sämtliche Einkünfte und das persönliche Vermögen, incl. aller Wertgegenstände gehen in den Besitz der Herrin und des Herrn über ...
§ 6.1 Zusammenleben, Scheidung
Die Herrin verpflichtet sich die Scheidung auf Wunsch des Herrn einzureichen und den Herrn auf dessen Wunschhin zu heiraten. Der Sklave hat kein Recht dem Scheidungswunsch der Herrin zu widersprechen.
Bei Verkauf des Sklaven gehen alle Recht auf den neuen Besitzer über!

Das ist kein Vertrag, den eine liebende Ehefrau geschrieben hat - egal welche Spielrichtung!
In meinen Augen ist das schlichte Abzocke, die offenbar notariell beglaubigt werden soll - viel billiger als eine "normale" Scheidung!


Geschrieben

Genau meine Sklavin ella1963 Man muss immer Mensch bleiben und Deine Einträge finde ich sehr gut zu der Thematik. Denke genauso, dass die Frau als Nutte ausgebildet werden soll. Alles weitere wird Sonntag besprochen, meine Sklavin


×
×
  • Neu erstellen...