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Nackt und das so oft es geht. Krank?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Du bist einfach zeigefreudig und der Gedanke gesehen zu werden gefällt dir ....in meinen Augen nichts krankhaftes.

Geschrieben

Ich zeige mich auch gern am liebsten beim fkk

Geschrieben

Wenn die Wohnung einsehbar ist , ist es nicht mehr " Privatsache " .

Da Du dann auch in keiner Weise beeinflussen , wer schaut und ob Der oder die Eltern das stört ,

würde ich da klar für ausreichenden Sichtschutz sorgen , sonst könntest Du wirklich Ärger bekommen .

Krank ist Das natürlich nicht , solang nicht genau Das Dein Begehr ist . 

Geschrieben

Denke nicht ich lauf auch lieber ohne rum

Geschrieben

Mach ich auch gerne...nackt daheim rumlaufen.... Am Nackt sein ist nix außergewöhnliches und wem es nicht gefällt, brauch ja nicht stehen zu bleiben um mich in meiner Wohnung nackt sehen zu müssen. Denn ich wohne auch im EG, habe aber Gardinen dran die ich bei offenem Fenster vorziehe. Doch der Wind weht ab und an mal und dann ist die Sicht kurz frei...mir wurscht. Also bleib wie bist...gibt immer welche denen das nicht gefällt...egal wie es machst.

Geschrieben

Dem Wohnungsinhaber steht es klar nicht zu Passanten ihre Blickrichtung vor zu schreiben und

wenn Kinder Das sehen und Davon berichten wird´s juristisch aber mal ganz ganz eng .

 

Geschrieben

Warum? Noch kann man und frau in seiner wohnung grds tun was man möchte - ausnahmen dürften nur handlungen sein, die gezielt sexueller natur sind und für dritte sichtbar werden - soweit der täter ein mann ist, 183 stgb Dass eine frau dafüt nicht bestraft werden kann ist gleichermaßen merkwürdig wie unzeitgemäß....

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb diewilden17:

Warum? Noch kann man und frau in seiner wohnung grds tun was man möchte - ausnahmen dürften nur handlungen sein, die gezielt sexueller natur sind und für dritte sichtbar werden - soweit der täter ein mann ist, 183 stgb Dass eine frau dafüt nicht bestraft werden kann ist gleichermaßen merkwürdig wie unzeitgemäß....

Nacktheit per se ist unter § 183 StGB nicht automatisch strafbar: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt (...)"

Allerdings sind Frauen von diesem Paragraphen nicht ausgenommen, der gilt schon für alle ;-)

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Coriolanus:

Nacktheit per se ist unter § 183 StGB nicht automatisch strafbar: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt (...)"

Allerdings sind Frauen von diesem Paragraphen nicht ausgenommen, der gilt schon für alle ;-)

Ach abs 1 der vorschrift macht sich nur ein mann strafbar!

Geschrieben (bearbeitet)

kommt drauf an..

bist du einfach gerne nackt unterwegs ist alles i.o.

bist du oft nackt mit "hänschen guck in die luft" unterwegs dann wäre das schon krank

wie du siehst ist der grat zwischen gesund und krank im durchschnitt 13,5 cm breit/lang ;)

bearbeitet von Mood2squeeze
Geschrieben

Von mir aus kann jeder tun und lassen, was er will und sich zumindest im Winter den Hintern abfrieren.

Selbst wenn ich drauf stehen würde, wäre es mir einfach zu kalt. Ich bräuchte Temperaturen von durchgehend über 25 Grad, Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr.

Geschrieben

Ich hätte gar keinen Bock darauf Das juritisch klären lassen zu müssen , deswegen rate ich zu zu ausreichend Sichtschutz .

Warum Der jetzt stören sollte ist mir nicht verständlich 

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb OneNo:

Ganz so leicht ist es nicht. Nachbarn können sich bei exzessiv ausgelebten Nudismus im Garten (sofern kein Sichtschutz besteht) gestört fühlen. Hierbei greift dann "Belästigung der Allgemeinheit", was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldstrafe zwischen fünf und eintausend Euro belegt werden kann. Rücksicht ist also auch immer ein Stück Selbstschutz.

Nix einsehbar!! Belästigung greift erst ab dem berühren der Geschlechtsteile. Sonst ist es einfach nur Nacktsein. 

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Bestfriend76:

Nix einsehbar!! Belästigung greift erst ab dem berühren der Geschlechtsteile. Sonst ist es einfach nur Nacktsein. 

Ich spreche nicht von einer Straftat gemäß StGB, sondern von einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OWiG. Und die kann teuer werden. Ohne das Anfassen der Geschlechtsteile.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb OneNo:

Ich spreche nicht von einer Straftat gemäß StGB, sondern von einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OWiG. Und die kann teuer werden. Ohne das Anfassen der Geschlechtsteile.

Wo kein Kläger ,da kein Richter. Ist nicht einsehbar!!!! Reicht doch. 

Geschrieben

Krank nein, das ist wohl eher dein Fetisch!!!

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Bestfriend76:

Ist nicht einsehbar!!!!

Dann ist doch alles wunderbar - immerhin sprach ich von "sofern kein Sichtschutz besteht". Weshalb hast Du dann vom Anfassen der Geschlechtsteile gesprochen? Selbst onanieren könntest Du im Garten, Dich auch von oben bis unten mit Sperma einschmieren - sofern ein Sichtschutz besteht.

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb diewilden17:

Ach abs 1 der vorschrift macht sich nur ein mann strafbar!

Stimmt, ich hatte es auf sexuelle Handlungen (also nicht nur exhibitionistische Handlungen) in der Öffentlichkeit bezogen (183a), dieser Tatbestand gilt aber auch für Frauen. Ich stimme Dir aber zu, dass es schon merkwürdig ist, dass die weibliche Entblößung laut Abs. 1 keine Belästigung sein kann...

Geschrieben

nein, völlig gesund...! bist du...! die Gesellschaft ist heuchelnd krank...!

Geschrieben

Ick hab ja keene Ahnung ! Aber wenn ick nackig durch meine Bude renne und ick mir damit 'ne Ordnungswidrigkeit zu schulden kommen lassen wuerde , muesste dann nicht genau festgestellt werden wann , wo , wie oft usw. (Beweismittel )  Macht sich nicht der 'Buchfuehrer' strafbar ? 

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb tina410:

Macht sich nicht der 'Buchfuehrer' strafbar ? 

Mit welcher Begründung?

Angenommen, der nackte Nils wohnt im Erdgeschoß (ebenerdig) und vollführt jeden Morgen am Fenster Frühsport (keine Gardinen, keine Jalousien, kein Rollo). Der schockierte Sven von gegenüber, dessen tägliches Morgenritual daraus besteht, am Frühstückstisch zu sitzen und verträumt aus dem Fenster zu schauen, wohnt genau in Blickrichtung. Und die Passanten auf dem Weg zur Arbeit kommen ebenfalls nicht umhin, das nackte Elend zu übersehen. Inwiefern würden sich Sven und co. nun strafbar machen? In diesem Falle wäre es gerechtfertigt, Nils darauf hinzuweisen, seine Leibesübungen entweder in andere Räumlichkeiten zu verlegen oder sich etwas überzuwerfen, das man nicht als "Gewand der Natur" umschreiben kann. Kommt Nils dem nicht nach, kann er mit einem leichteren Portemonnaie rechnen.

Geschrieben

Na eine Ordnungswidrigkeit muss ja erst mal bewiesen werden . Wenn mein Nachbar xyz sich beim Ordnungsamt ueber mein falsch geparktes Auto beschwert muss das doch erstmal beweiskraeftig ( Bilder z.B) dokumentiert werden bzw . muss ich auch falsch parken ehe die Hueter des Gesetzes ein Bussgeld / Ordnungswidrigkeit aussprechen ! Also wenn ick nackig durch meine Huette renne muessten dann och Beweise vorliegen , Fotos ( ohne meine Einwilligung ? , bzw. muessten die Ordnungshueter mich in meiner puren Pracht sehen und verwarnen ! Auf blauen Dunst wird doch kein Bussgeld faellig . Oder sehe ich das total falsch ? 

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb tina410:

Na eine Ordnungswidrigkeit muss ja erst mal bewiesen werden .

Sämtliche Ordnungswidrigkeiten und sämtliche Straftaten müssen bewiesen werden. Hat bisher auch immer funktioniert. ;)

(Und nein, Photos sind in diesem Falle absolut unnötig. Besonders dann, wenn der kleine Nackedei von mehreren Leuten gesehen werden kann.)

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