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Urheberrecht und ab wann es verletzt wird...???


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Wie schon in der Überschrift erkennbar ist, stelle ich mal folgende Problematik zu Diskussion.

Wie ist das mit dem Urheberrecht und wann verletzt man es?

Als erstes möchte ich da mal auf einen Umstand hinweisen, der hier bisweilen fälschlich in ein und denselben Topf geworfen wird, nämlich das Copyright. Soweit ich weiß und bei Wiki steht es ebenso, ist das Copyright die angloamerikanische Version vom Urheberrecht, in vielen Punkten ähnlich in einigen aber unterschiedlich. Zumal hier in Deutschland erstmal die deutsche Gerichtsbarkeit gilt und mich die angloamerikanische Rechtssprechung eher weniger interessiert.

Ich bin schon der Meinung dass man Zitieren darf unter Berücksichtigung, dass man es nicht als sein eigenes geistiges Eigentum darstellt oder wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht. Dazu fand ich auch folgendes bei Wiki:

Als Großzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Textes in vollem Umfang. Großzitate werden sehr oft bei Gedichten angewendet, da Teile eines Gedichts in einem sehr starken Kontext zu den anderen stehen.

Das Großzitat steht im Gegensatz zum Kleinzitat, dem auszugsweisen Zitieren aus einem fremden Werk.

Nach deutschem Gesetz darf das so genannte Großzitat nur für wissenschaftliche Werke „zur Erläuterung des Inhalts“ verwendet werden. Als wissenschaftliche Werke gelten jedoch nicht nur Forschungsarbeiten oder Dissertationen, sondern auch populärwissenschaftliche Literatur, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient. Eine Obergrenze des zulässigen Zitatumfangs ist nicht definiert.



Insofern nehme ich mir schon das Recht heraus zu behaupten, dass ich wenn ich über diverse Dinge schreibe versuche wissenschaftliche Erkenntnisse diskutiert haben will(auch in einem Forum wie poppen.de). Natürlich bin ich kein Prof. Dr. Dr. und nehme mir nicht das Rechte heraus zu behaupten, dass meine Erkenntnisse und Diskussionsansätze hochwissenschaftlich sind, trotzdem möchte ich mich aber auch nicht ausgeschlossen fühlen an interessanten Gesprächen.

Genau das passiert meiner Meinung nach, wenn man einem dieses Recht auf andere Interessante Erkenntnisse nimmt.

Auch wenn der eine oder andere es überheblich oder lächerlich findet aber ich sehe, wie in dem Fall vor einigen Tagen, wo ich ein Vollzitat eines Autors aus der Zeitung "Die Zeit" hier ins Forum einstellte es so, dass es populärwissenschaftliche Literatur ist, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient. Natürlich nur im kleinen Rahmen.

Sicherlich gibt es anderweitige Meinung und genau um die bitte ich. Dabei wäre es wünschenswert, wenn man da auf die logische Beweiskraft setzen würde und auf polemische und populistische Beiträge verzichten würde. Genauso sollte man auf die nächste Stufe verzichten, persönliche Beleidigungen.

Danke schon mal vorab.


Geschrieben

Hi Indigo!

Zum Verständnis für die Allgemeinheit will ich noch mal kurz den Anlass für diesen Thread ansprechen: Du hattest im Thread zur Zeitarbeit einen kompletten Artikel aus der Netzausgabe der "Zeit" einkopiert, und das hatte in diesem Thread Diskussion um das Urheberrecht ausgelöst. (Inzwischen ist dieser Teil des Themas gelöscht)
______

Du zitierst einen Artikel aus Wiki, der die Rechtslage bei Zitaten wohl zutreffend beschreibt. In diesem Fall geht es um die Regelung für ein Vollzitat. Siehe auch UrhG §51.

DEIN Beitrag hätte zumindest populärwissenschaftlich sein müssen, und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen sollen. Vielleicht hätte es sogar gereicht, sich einfach nur inhaltlich mir dem Artikel zu beschäftigen? Wie hoch die Latte letztlich liegt, ist mir auch nicht klar. Dann hättest Du zur Erläuterung Deines Beitrages den Zeitungsartikel beifügen können. Unter diesem Umständen dann eben auch ohne Einverständnis des Autors und ohne Honorar für die Zweitveröffentlichung.

Deine Eigenleistung in dem Beitrag bestand ungefähr aus einem Zweizeiler und lautete sinngemäß verkürzt etwa:

"Lest das mal, das ist doch ganz interessant, auch wenn es nicht meine Meinung ist"

(Wenn ich mich recht erinnere)


Geschrieben

Ich denke, es ist sicherlich wichtig und hilfreich (und soweit ich weiss auch gesetzlich vorgeschrieben), dass man Zitate als solchekennzeichnet, vorzugsweise auch mit Quellenangabe. Von daher ist man auf der relativ sicheren Seite, geistige Ergüsse nicht als seine eigenen auszugeben (--> Stichwort: "mit fremden Federn schmücken").


Geschrieben

§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) 1Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. 2Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. 3Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.

(C: Bundesministerium der Justiz)


Geschrieben

Schwere Kost, diese Gesetzestexe.

Wenn der Gesetzestext hier überhaupt anwendbar ist, dann enthält er mindestens ein Hindernis, das gegen die Veröffentlichung von kompletten Meinungsartikeln und Kommentaren hier im Forum spricht:



§ 49 Zeitungsartikel ... ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen ...


Geschrieben

Das Urheberrecht ist ein hochkomplexes Thema der Juristerei und es dürfte niemand geben, der das hier mit einfachen Worten innerhalb des Forums erläutert. Pauschal würde ich sagen, dass der, der die Arbeit eines anderen kopiert und verwendet, insbesondere in kommerzieller Absicht ein sehr hohes Risiko eingeht, denn dies ist eher unzulässig. Auch das p.de Forum ist kommerziell und oft auch die private HomePage.

Wer einen Link auf einen allgemein zugänglichen Artikel setzt (Deep Link, also nicht auf die HomePage, sondern auf den Bericht direkt) und den womöglich in einem kleineren Subfenster mit der Information öffnet, ist eher auf der sicheren Seite, besonders, wenn er auch noch die Quellverweise angibt. Da gibt es einschlägige Urteile bis hin zum BGH. BTW Google und der Google-Bilderdienst arbeiten so. Allerdings befindet man sich dann in der Risikozone für gesetzte Links. Nicht ganz selten ändern nämlich semiprofessionelle Anbieter den Inhalt der ursprünglichen Info aus genau diesem Grund und das Resultat ist völlig gegensätzlich.

Auch wegen der Nuancen zwischen den hier skizzierten Abläufen, ist von der Verwendung fremder Artikel und Bilder eher abzuraten.


Geschrieben

Das Urheberrecht ist ein hochkomplexes Thema der Juristerei und es dürfte niemand geben, der das hier mit einfachen Worten innerhalb des Forums erläutert.

Wohl wahr!

Für das Forum gilt einfach: Was gesetzlich verboten ist, ist auch hier verboten. (Binsenweisheit, ich gebe es zu)

Ganz wenige, einfache Faustregeln müsste man haben. Aber ich fürchte fast, die gibt es nicht in einer Form, mit der das Forum gut (ohne immer wieder auflebende Diskussionen) leben kann.


Geschrieben

Großzitat (§ 51 Nr. 1 UrhG)

Im Gegensatz zum Kleinzitat wird beim Großzitat ein ganzes Werk übernommen oder wenigstens ein nicht unerheblicher Teil. Dies kann zum Beispiel ein Gedicht sein, wenn es denn den Inhalt des neuen Geisteswerkes erläutert. Entgegen der herrschenden Meinung will Wenzel (a.a.O., 137) das Großzitat auch zur eigenen Erläuterung zulassen, so etwa als Beispiel für einen Kunststil. Da beim vollständigen Zitat eines Werkes die Gefahr einer unzulässigen Benutzung besteht, ist die Zulässigkeit von Großzitaten auf wissenschaftliche Werke beschränkt.

"Nach der Rechtsprechung gilt grundsätzlich eine Arbeit als wissenschaftlich, die nach Rahmen, Form und Gehalt durch eine eigene Geistestätigkeit die Wissenschaft fördern will und der Belehrung dient."

Die populärwissenschaftlichen Werke zählen ebenfalls dazu, ebenso Rundfunk- und Fernsehsendungen mit wissenschaftlichem Inhalt. In diesen Fällen liegt zwar im allgemeinen keine Förderung der Wissenschaft vor, gleichwohl dienen sie aber der Wissensmehrung breiter Bevölkerungsteile. Die Wissenschaftlichkeit und damit das Recht auf Großzitate wird jedoch solchen Werken nicht zuerkannt, die auf Unterhaltungszwecke ausgerichtet sind.

Entscheidend für das Kriterium der Wissenschaftlichkeit sind demnach Inhalt und Form der Darstellung, nicht die Thematik.

Weiterhin dürfen beim Großzitat nur einzelne Werke verwendet werden. Demzufolge dürfen Werke desselben Urhebers nur in geringem Umfang verwendet werden, und diese dürfen wiederum nur einen Bruchteil des zitierenden Werkes ausmachen. Schließlich muß das zitierte Einzelwerk erschienen sein. Eine Veröffentlichung reicht nur für das Kleinzitat.



Ich habe hier dank der Hilfe Mandarinas noch mal eine detailliertere Form gefunden. Danke Mandarina.

Brise, was meinen Kommentar zu dem Werk betrifft, hast Du bedingt recht. Natürlich war mein Kommentar nun nicht sonderlich geistreich, doch wollte ich nicht gleich Position beziehen. Ich hätte mich schon zu gegebener Zeit bemerkbar gemacht, keine Sorge.

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das zitieren von Werken anderer erlaubt ist, wenn es einen erläuternden Effekt hat.


Geschrieben

Ich habe hier dank der Hilfe Mandarinas noch mal eine detailliertere Form gefunden.

Du hast also ein Teil einer Kommentierung gefunden. Wie viele Kommentierungen und Urteile es wohl gibt? Ich weiß es nicht und da hilft auch googeln nicht wirklich, denn wenn es so einfach wäre, bräuchte man weder Gerichte, noch Anwälte, denn lesen sollte ja jeder können.

Und dann gibt es einen eklatanten Unterschied, wenn die ursprüngliche Veröffentlichung gewerblicher Natur war. Z.B. eine Zeitung oder ein Redakteur veröffentlicht etwas. Die dann verletzten Rechte werden wohl zivilrechtlich durchgesetzt und da gelten gerne die gewerblichen Spielregeln mit Streitwerten, die in selten Fällen unter 50.000 € liegen, gerne bei 200.000 € oder in dieser Größe. Die dann fälligen Prozess- und Anwaltskosten liegen dann schnell im fünfstelligen Bereich. Und das alles für ein schnell kopiertes Werk. Daneben sind strafrechtliche Sanktionen pillepalle.

Da sollte man sich zuvor überlegen, ob man den Verweis auf fremdes Wissen nicht sehr knapp und die Quelle um so ausführlicher beschreibt!


Geschrieben

§ 49... und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind.



Und da haben wir die Zauberformel, da der betreffende Artikel mit einem Copyright versehen war, handelt es sich um einem Vorbehalt der Rechte, punktum. Außerdem wurde nicht auszugsweise, sondern in Gänze zitiert und somit hat der Verfasser ein Recht auf Entschädigung in Form von Tantiemen oder dergleichen.

LG

Jens


Geschrieben

Ich weiß nicht, aber um ehrlich zu sein, fehlt mir schlicht und ergreifend die Angst, die anscheinend fast jeden anderen beschleicht.

@Pierre...

Was Du in deinem letzten Satz beschreibst, finde ich einfach nur langweilig und für eine Unterhaltung via Forum nicht sonderlich sinnvoll. Wenn ich erst auf eine andere Seite muss, verliert man schnell das Interesse.

Ich bleibe dabei, bisher hat mich noch keiner wirklich überzeugt.


Geschrieben

Was Du in deinem letzten Satz beschreibst, finde ich einfach nur langweilig und für eine Unterhaltung via Forum nicht sonderlich sinnvoll. Wenn ich erst auf eine andere Seite muss, verliert man schnell das Interesse.
.

Oh, da habe ich Dich wohl falsch verstanden. Du hast keine Frage gestellt, sondern Du wolltest unterhalten werden. Aha!

Nun dann lass Dich einfach unterhalten. Dafür ist p.de ja gut. Hoffentlich wird’s nicht zu teuer - im anderen Fall


Geschrieben

Ich habe die Befürchtung, dass Du mich gerade absichtlich falsch verstehen willst, soll mir recht sein.


Geschrieben

In der Praxis wirst du sicher nicht verklagt, aber theoretisch könnte der Verfasser, bzw. die Zeitung, ein Honorar verlangen. Aber dieser Artikel wurde zwar auf einer kommerziellen Seite veröffentlich, aber nicht von den admins oder mods, die verantwortlich sind, sondern von den Usern aus nicht-kommerziellen Gründen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Würde aber eine andere Zeitung diesen Artikel kopieren und veröffentlichen, evtl. noch ohne Namensnennung, dann würde sie mit Sicherheit verklagt.

By the way: Ich habe die Diskussion gelesen , der Ton des "Kritikers" war einfach nur daneben. Schön, dass der nicht mehr hier ist!


Geschrieben (bearbeitet)

@Indigo: Ich fand die Stelle nicht, wo ich Dich absichtlich oder unabsichtlich falsch verstehen könnte. Ich habe vielmehr den Eindruck, Du meinst: so etwas kann mir nicht passieren, was soll das, ich habe ja (hoffentlich) meinen gesunden Menschenverstand.

Dann erinnere ich einfach an die "Link-Prozesse" deren unverständliche Auswirkungen heute noch 90% aller WebSites zieren und die Millionen, die da verprozessiert wurden. Abgesehen von der in diesem Zusammenhang stehenden "Explorer-Story". Da haben auch alle so ähnlich argumentiert, wie Du. Viele zahlen noch lange an den Raten . . .

@Mandarina: Du hast Recht: wo kein Kläger, da kein Richter. Aber im Internet finden sich die Kläger schnell, zumindest taucht jede Quelle der Verlinkung in der Protokolldatei des Informationsinhabers auf. Der muss nur auslesen. Fertig. Und wer sich in einem Forum mit Artikeln schmückt, hat sehr wohl kommerzielle Absichten. Er möchte zeigen, was er weiß und sich so abheben. Das ist gleichbedeutend kommerziell. Das wurde schon in den Link-Urteilen festgestellt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@ Indigo:
Geh zum Anwalt. Da wirst Du
1. richtig beraten und
2. besteht eine Haftpflichtversicherung für Fehler. Angesichts des Risikos, das Du läufst, wenn sich hier eine Auffassung als nicht ganz richtig erweisen sollte, ist das unverzichtbar.


Geschrieben

Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das zitieren von Werken anderer erlaubt ist, wenn es einen erläuternden Effekt hat.

Sicher. Sonst würde das das geistige Leben sicherlich beeinträchtigen.

Auf der anderen Seite: Da muss auch was veritables DA SEIN, was erläutert wird. Mit der Begründung "Ich will mal nur kurz was erläutern" könnte sonst jeder alles und überall zitieren. DAS kann wohl kaum der Sinn eines Urheberrechtsschutzes sein, dass man mit den allerfadenscheinigsten Begründungen alle Schutzbestimmungen wegwischen kann.

Wenn das so gelten würde, wie Du das gerne hättest, wären alle Dämme gebrochen, und der Rechtsschutz wäre das Papier nicht wert, auf dem er steht.
_____

Klar hast Du wenig Angst. Du bist nach außen anonym. Wenn jemand den Allerwertesten hinhalten muss, dann sind in erster Linie die Betreiber im Feuer, und Du erst mittelbar.


Geschrieben

@Indigo: Mich beschleicht der Eindruck, dass Du eher auf der Suche nach jemandem bist, der Deine – in meine Augen leichtsinnige – Meinung bestärkt. War es asagara (oder so ähnlich), der Dich da unter Druck gesetzt hat?

Segramon hat Dir ans Herz gelegt, dass Du in dieser Sache eher wirklich kompetenten Rat bei einem Anwalt suchen solltest. Idealerweise ein Spezialist für Medienrecht. Meine Meinung war, dass die Situation viel zu komplex für ein solches Forum ist.

Und dann bist Du hier nur für die user und Betreiber anonym. Deine Anschrift und Adresse zu bekommen ist im Fall der Fälle absolut kein Problem. Nicht ohne Grund haben die Mods wohl schnell gehandelt.

Das Internet ist ein Segen für die Anwälte. Jegliche Recherchen gehen bequem von der Terrasse aus und bringen mehr als Verkehrsunfälle und sonstige Streitereien.


Geschrieben

Ich wollte eigentlich noch mal aus dem Artikel zitieren, aber darunter steht ausdrücklich:

Copyright (c) 1997 xxx. All rights reserved.

Das ist jetzt ganz klar ein Zitierverbot.

Ihr findet ihn auf den SEiten der TU Berlin.


Geschrieben

@Pierre

Zur Info...ich habe gehandelt und meine Beiträge gelöscht, nicht weil ich die Meinung von asgara geteilt habe, sondern weil mir die Art und Weise zu blöd war.

Das meine Daten via Admin schnell zu bekommen sind, ist mir auch klar, darum geht es mir nicht. Das ist mir zu nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Es geht mir darum , dass ich es rein rechtlich nicht für falsch halte. Ich habe hier auch nicht wirklich erwartet einen korrekte Aussagen zu bekommen, sondern habe um Meinungen gebeten. Manchmal reicht es ja, wenn einer eine Theorie, Meinung, Ansicht überzeugend darlegt. Das kann dann auch überzeugen.

Mehr wollte ich nicht, ich wollte nur durch etwas was ich Logik nenne überzeugt werden.

Und wer sich in einem Forum mit Artikeln schmückt, hat sehr wohl kommerzielle Absichten. Er möchte zeigen, was er weiß und sich so abheben.



Das ist übrigens nicht richtig, googel mal das Wort kommerziell...da wirste eine gute Erklärung finden.

@Brise

Ich bin nicht Anonym im Netz und das Wissen wir doch beide, weder Du noch ich.


Geschrieben

ich wollte nur durch etwas was ich Logik nenne überzeugt werden.





Die Gesetzgebung ist in dem Fall recht kompliziert und hat nicht unbedingt etwas mit Logik zu tun.

Nur mal ein anderes Beispiel von meiner Scheidung. Im Zugewinnausgleich wurde der Wert der Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, die mein Ex mir gemacht hatte, auf meiner Haben-Seite mit eingerechnet. Ich selbst hatte das vorher nicht gewusst und kaum jemand, dem ich das erzählt habe wollte mir das glauben: "geschenkt ist geschenkt" sagt der Volkmund und die Logik..... aber nicht die Rechtsprechung.


Geschrieben

Mandarina...

Bisher fand ich das recht immer Logisch. Ich hatte früher öfters mit Anwälten zu tun gehabt(Ausbildungstechnisch) und wenn wir so Themen durchgegangen sind war es immer Logisch zwingend. Vielleicht konnte er es aber nur besser erklären.

Ich lese nun schon seit einigen Tagen diese auffindbaren Gesetzestexte und lese es in dem einen so und in dem anderem so. Wer soll daraus nur schlau werden.

Am Ende hätte hier ja zumindest eine anregende Diskussion stattfinden können...aber naja...


Geschrieben

Wenn Gesetze logisch zwingend wären, bräuchten wir keine Gesetzesänderungen, die es doch immer wieder gibt, je nach politischer Mehrheit, je nach zeitgeschmack etc.

Warum war es früher logisch, nicht abtreiben zu dürfen, aber heute ist es "logisch", da straffrei? Es ist eine Sache der Moral - im Kontext seiner Zeitepoche. (nur mal so als Beispiel)


Geschrieben

ich glaube nicht, dass logik was mit straffreiheit zu tun hat.
auch heute ist abtreibung nicht "logisch".

was ist überhaupt logisch?

einen guten zeit-artikel zu zitieren finde ich z.B.logischer, als abzutreiben.
glaube auch nicht an das märchen, dass das irgendwen stört, denn der autor wurde dafür bezahlt, die zeitschrift wird eher beworben damit.

vielleicht kauft sich jemand sogar diese zeitschrift.

copyrightverletzungen sind im foto-und musikgeschäft schlimm. im schriftbereich wird es eh schwierig, denn wer will mir beweisen, dass ich das nicht schon vor dem copyright so gedacht und aufgeschrieben habe?

solange zitate als solche kenntlich gemacht werden, und nicht fälschlicherweise als eigenes gedankengut ausgegeben werden, finde ich das absolut legitim

ese

hi mandarina...nice to read ya


Geschrieben

also mal folgendes:

sollte man c & p nutzen, muss die quelle angegeben sein - z.B. bei nachrichten u.ä.

sollte man texte nur sinngemäss übernehmen, ist es rechtsfreier raum.

alles, was eine person produiert und nicht von trivialer natur ist, unterliegt dem urheberrecht.

so sind zumindest meine infos zum thema


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