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finanziele intressen???


moon35390

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Muß jetz mal nachfragen!

wie ist das denn mit den leuten die finanzielle intressen angeben.
Ist das ganze denn überhaupt legal??

darf mann/oder frau Geld für sex verlangen einfach so?


Geschrieben

von welchem planeten bist du denn gerade gelandet????


klasse joke!!!!


die sexy


Geschrieben

wenn man es als taschengeld ansieht sicherlich oder ?!

poppen und dann 50 euro für den " kaffee " da lassen und gut *lach*


Geschrieben

so lang das Poppen kein kalter Kaffee war...


Geschrieben

wieso denn nicht...


kalter kaffee macht schön und was ist dann mit eiskaffee...???


gesetzlich verboten???


auweia, dann sollte ich nochmal zuschlagen (beim eiskaffee)


die sexy


Geschrieben

@Moon why not, es ist ja eine Dienstleistung die in dem Fall angeboten wird.

Gut man könnte jetze auch diskutieren ob die Post für die Dienstleistung des Briefversandes Gebühren verlangen darf oder die Verkehrsbetriebe für das Befördern von Personen usw usw *g*

Kat


Geschrieben


darf mann/oder frau Geld für sex verlangen einfach so?



Hääääää,
sorry, aber ich verstehe deine Frage nicht
Nee, man kann auch Schmuck,Pelze, oder Autos annehmen, alles eine Verhandlungssache
Gruß Gaby


Geschrieben

wenn das finanzamt mal hier schaut, wer alles FI hat, gibbet sicher ne steuernachzahlung für einige


Geschrieben (bearbeitet)

**edit by mod - Bitte kein Vollzitat des Vorpostings - Danke!**

oder auch nicht!


fi profil heist nicht das man hier ne goldene nase verdient.


und

stone214


ok du zahlst, wo wir schon beim thema sind uns ich sag wo wir hingehen....grins


die sexy


bearbeitet von linguafabulosa
**Zitat entfernt - das ist bei einer unmittelbaren Antwort auf das Vorposting nicht notwendig**
Geschrieben

ich denke mal schon, dass das finanzamt interessieren würde, wer nebenbei tätgikeiten ausübt

und, da es ja auch oftmals kein kleingeld ist, was dort so über den tisch wandert...........

nene, ich halte ja schon die klappe, aber so ein job sollte auch aus gesundheitlichen gründen angemeldet sein - mit allem, was eben dazu gehört.


Geschrieben

50 euro für den " kaffee "


Die armen Kaffee süchtigen


Geschrieben

wenn das finanzamt mal hier schaut, wer alles FI hat, gibbet sicher ne steuernachzahlung für einige



und für einige ganz bitterböse andere Sperrungen*ggg


Geschrieben

von welchem planeten bist du denn gerade gelandet????

Ich weiß nicht recht. In dem Berufsfeld gibt es doch immer noch allerlei Einschränkungen durch den Gesetzgeber. Sperrbezirke zum Beispiel?

Ein Verbot von öffentlicher Werbung für sexuelle Dienstleistungen gab es jedenfalls mal. Und ich würde nicht darauf wetten, dass die Lage im benachbarten deutschsprachigen Ausland auch schon so liberal ist, wie hier.


Geschrieben

i
nene, ich halte ja schon die klappe, aber so ein job sollte auch aus gesundheitlichen gründen angemeldet sein - mit allem, was eben dazu gehört.





da hast du völlig recht!!


Geschrieben

... fi profil heist nicht das man hier ne goldene nase verdient.


Das interessiert das Finanzamt herzlich wenig.

Wenn Du keine konkreten Angaben machen kannst, werden Deine Nebeneinkünfte geschätzt und Du darfst nachzahlen. Sollte keine gewerbliche Anmeldung vorliegen, wird noch ein Bußgeld fällig.


Solomann555-9634
Geschrieben

Na ja ob die Frauen die hier ein finanzielles Interesse haben es dem Finanzamt mitteilen ist fraglich. Ich meine , viele Frauen hier machen das nur so aus just for fun.


Geschrieben

da lassens eben das Licht aus beim schwarz arbeiten *schmunzel

Sommer, Du hast recht;-)
es gibt immer noch Sperrbezirksverordnungen, die festlegen wo und wie eine Dame ( Herren gibt es da seltener) das Gewerbe ausführen darf,-)

Ausserdem muss alles angemeldet sein. Nicht nur beim Finanzamt, sondern auch bei der Ordnungsbehörde.

golden


Geschrieben

Üblicherweise entscheidend für eine gewerbliche Einstufung sind nach meinem Laienwissen
regelmässig wiederholte Tätigkeit verbunden mit Gewinnerzielungsabsicht.
Allerdings stellt sich die Frage, ob das Gewerbe als Gewerbe zählt .. denn die 'Leistung' wird ja deshalb vorher bezahlt, weil das Honorar nicht einklagbar ist .. so war es jedenfalls noch zu Kanzler Kohls Zeiten .. oder war das Adenauer?


Geschrieben

Schleckfreund

Natürlich zählt das als Gewerbe.
Eine Dame/ ein Herr bietet eine Dienstleistung an.
Um eine Dienstleistung anzubieten muss ich ein Gewerbe anmelden oder anzeigen.

Woher weisst Du dass das vorher bezahlt wird?


Geschrieben

darf mann/oder frau Geld für sex verlangen einfach so?


Mann/Frau darf auch Sachwerte verlangen und ganz neu ist, dass Sex auch kostenlos angeboten werden darf.

Die Äußerung eines finanziellen Interesses sagt noch lange nicht aus, dass es auch zu einer geschäftlichen Beziehung kommt. Von daher reicht eine Erklärung, dass keine Einnahmen getätigt wurden und der Fiskus ist vorerst zufrieden.

ich denke mal schon, dass das finanzamt interessieren würde, wer nebenbei tätgikeiten ausübt

und, da es ja auch oftmals kein kleingeld ist, was dort so über den tisch wandert...........


Kein Kleingeld? Aha. Wird das, was statt dessen über den Tisch wandert, auch als Abgabe von dem Finanzamt akzeptiert? Und nimmt das Finanzamt auch Abgaben in natura?


Geschrieben (bearbeitet)

@goldenhills: Meine Kenntnisse hab ich aus einem Yps-Heft .. oder war es doch PM?
Wenn ich sage, aus langjähriger eigener Erfahrung, würdest du mir glauben?

Das ist eine gewisse Art Allgemeinbildung, allerdings wie vorher angemerkt auf Basis der Zustände als Birne noch Kanzler war. Da galt sowas als sittenwidig und war deshalb nicht einklagbar.


PS: Du hast wirklich sehr schöne Hügel


bearbeitet von Schleckfreund
Geschrieben

@ Moon :

Weil du Neuling bist, mach ich mal den Erklärbär:

Die Mitglieder bei Poppen.de kann man in folgenden Kategorien zusammenfassen:

1. die Hobbypopper (also die ganz normalen Mitglieder wie du und ich, die ONS-, Affären-
und Beziehungssuchenden, Sportficker, Freizeitpopper etc.)

2. die Semiprofessionals (die ansonsten biederen 08/15-Perlen, die der Versuchung
erlegen sind, aus dem Hobby Kapital zu schlagen) und

3. die Professionals, also die Berufsnutten.

Alles ganz legal hier.

LG xray666


Geschrieben (bearbeitet)

Tja..Schleckfreund...ich glaube Dir nicht ;-)

Leider gehört zu den Hügeln ein Kopf, der vieles beinhaltet.
Und ich kenne mich mit Gesetzen aus

Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der
Prostituierten oder auch Prostituionsgesetz genannt.
Es sind nur drei Paragraphen, aber diese sind ziemlich aussagekräftig.

Für Dich ein kleines Zitat, dass die wichtigsten Dinge zsammfasst.
*Durch Vereinbarungen über sexuelle Handlungen sollen seit Inkrafttreten des Gesetzes klagbare Entgeltforderungen begründet werden können. Das hat nicht nur Bedeutung für das Zivilrecht, sondern auch Auswirkungen auf das Strafrecht (Vermögensdelikte). Außerdem können sich Prostituierte nun regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern.*

Vielleicht solltest Du noch etwas an Deiner Allgemeinbildung arbeiten *schmunzel oder Dir nen Job wie ich ihn habe suchen, ne;-)

golden, die heute aus dem Schmunzeln gar nimmer raus kommt...

Danke lady;-) war nen Versehen....sorry!!!
Aber wenn ich dann ma in Fahrt bin *kicha


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Sicher hilft aktuelle Gesetzeskenntnis weiter, aber da sehe ich für mich nur Handlungsbedarf, wenn ich mich um den Posten "Gleichstellungsbeauftragter für geile alte Männer" bewerben wollte ..
Ansonsten halte ich es mit dem Ludwig Thoma Spruch, wobei ich auch dort zugeben könnte, dass Ausnahmen die Regel bestätigen.


Geschrieben

Was hatn Gleichstellungsbeauftragter damit zu tun?

Kannst Du es nicht verkraften wenn Frauen, mit *schönen Hügeln* , auch noch recht haben?

Schon doof gell....


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