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**Anklage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ob , wie , wann , warum , wieso ich wo poste ist immer noch meine Sache .
Und ich hab hier unzählige Tips bekommen , die mir weitergeholfen haben !


Ist nicht böse gemeint, aber in solchen Dingen kommts auf die Zeit an, und die sollte man nicht ineffektiv verzetteln.
Und wertvoll ist in diesem Zusammenhang nur der Rat sich qualifizierte Rechtsberatung zu holen.
Alles andere ist gut gemeint, aber nichts wert.
Ist aber nichtsdestotrotz deine Sache.
Fände es nur schade wenn sie suboptimal ausginge.




Wie möchtest Du Deine Meinung nun eingeordnet sehen:

a. sinnlose Laienmeinung
b. sinnvolle Profimeinung



Als

c. unverbindliche Privatmeinung


Geschrieben (bearbeitet)

Von der Sicht der Polizei aus, haben zwei Verkehrsteilnehmer einen Unfall gebaut. Entsprechend machen die Jungs ihre Arbeit, stellen zwei Knüllchen aus und vergessen das ganze. Damit ist diese Geschiehte zu Ende.

Jetzt kommt aber die Radfahrerin zum Anwalt und will Geld sehen. Der Anwalt verwuschtelt das ganze, so dass man als Nichtjurist gleich Panik kriegt. Ein ganz normaler Vorgang.
Nur wird es ohne einen eigenen Anwalt nicht gut gehen. Je schneller er sich einschaltet, um so besser. Sonst wird die Sache irgendwann nicht mehr zu gewinnen sein. (Wenn man den Verkehrsrechtschutz eingespart hat, dann kostet das jetzt ein wenig mehr.)

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann fuhr die Unfallgegnerin effektiv auf einer Einbahnstraße in die falsche Richtung. Die Ausrede der zusätzlichen Straßenüberquerrungen macht ganz deutlich, dass die Gegenseite sich klar ist, ganz schlechte Karten zu haben. (Du kannst ja auch nicht mit dem Auto gegen die Fahrtrichtung fahren, um keinen Umweg machen zu müssen.) Dazu kommt noch rücksichtsloses Fahren, als 2. Unfallursache. Dass Du sie nicht gesehen hast, ist dabei fast nebensächlich, da man von Dir nicht generell erwarten kann, damit zu rechnen, dass jemand verkehrswidrig fährt.
Jetzt wäre es noch wichtig zu wissen, ob Du sie tatsächlich angefahren hast, oder sie über Deine Haube geflogen ist währed Dein Auto bereits stand. Mit 'wissen' meine ich natürlich die Zeugenaussagen.

Noch viel Erfolg.
Achim


bearbeitet von Achim_Mano
Geschrieben

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann fuhr die Unfallgegnerin effektiv auf einer Einbahnstraße in die falsche Richtung.



Diese Strasse ist keine Einbahnstrasse .
Jedoch ist der Fahrradweg mit einem Pfeil gekennzeichnet und laut dieser " Beschilderung " befuhr sie diesen auf der falschen Seite .

Jetzt wäre es noch wichtig zu wissen, ob Du sie tatsächlich angefahren hast, oder sie über Deine Haube geflogen ist währed Dein Auto bereits stand.



Meine Aussage im Polizeibericht und meiner Versicherung gegenüber war , wie folgt ...

" Ein Blick dann nochmal nach rechts und ich rollte an .
Dann gab`s einen Schlag und ich sah , daß mir eine Radfahrerin vor`s Auto geknallt war . "

Ich war am Anfahren , mein Auto war am Rollen , da knallte sie mir von rechts drauf .


Geschrieben

In einigen Städten kann man auf den Radwegen in jede Richtung fahren. In machen sind diese Pfeile aber verpflichtend. Falls das bei Euch so ist, dann ist es einer Einbahnstraße gleichzusetzen; effektiv. (Müsste so sein, denn ich habe schon gehört, dass Radfahrer Knülchen auf solchen Radwegen wegen falscher Richung bekommen haben.)
Damit hätte die Unfallgegnerin eindeutig die Schuld (ungeachtet aller Ausreden wegen Umweg oder der Schwächere oder sonst was).

Nimm Dir einen Anwalt, sonst zieht Dich der Gegenanwalt über den Tisch. (Ist auch leider sein Job.)

Und falls es klappen sollte, dann müsste sie Deinen Schaden u.U. mitbezahlen und Du hättest keine höhere Prämie zu zahlen. (Konjunktiv, denn in den meisten Fällen versuchen die Versicherungen sich auf 'Teilschuld' zu einigen, um höhrere Beiträge von beide Parteien verlangen zu können.)

Die muss's aber recht eilig gehabt haben, wenn sie vor Dir war, nachdem Du rechts-links geschaut hast.


Geschrieben

Ich war bei der Versicherung , hab einen Anwalt für Verkehrsrecht , über die Versicherung .

Also , Fakt ist ...

Die Klägerin hat damals ein Schmerzensgeld und Schadensersatz von meiner Versicherung gefordert in Höhe von knapp 3000€ .
Ihre Verletzungen und die Schäden an ihrem Rad waren aber , lt. Aussage der Versicherung , dem geforderten Betrag nicht gerechtfertigt und sie bekam 1200€ .
Da ihr das nicht " ausreicht " hat sie nun meine Versicherung auf Schmerzensgeld/Schadensersatz verklagt in voller Höhe .

Leider ist`s so , daß ein Autofahrer immer eine Teilschuld bekommt , wenn er einen Radfahrer oder Fussgänger " torpediert " , ganz egal , ob dieser sich verkehrswidrig verhalten hat .
Durch die Zahlung des Bussgeldes ist meine " Schuld " abgegolten , ich wurde von der Versicherung hochgestuft , das war es für mich .

Wenn , was wohl unwahrscheinlich ist lt.Versicherung , die Klägerin vor Gericht Recht bekommt , dann hat das für mich keine Auswirkungen ( auch nicht auf meinen Schadenfreiheitsrabatt ) .

Bei dem Termin im August bin ich zwar mit Beklagte , muss aber " nur " als Zeugin anwesend sein .
Ich werd mir `nen Termin mit dem Anwalt , der mir über die Versicherung schon zugeteilt wurde , machen und dann werde ich noch ein bisschen klarer sehen .


Geschrieben

und wenn ich sogar könnte, dann würde ich es nicht kaufen, da es zu gross für eine kleine Frau ist.



wieso das denn? kleine frauen können auch panzer fahren...nu unterschätz dich man nich

ese, die sich nur in riesenkarren wohlfühlt


Geschrieben

Mich hat es schon gewundert, dass die Dame mit dem Fahrrad sich zu dem Thread nicht äussert Ich dachte schon, wir haben endlich den Übeltäter Weiss nicht, wie in Kiel die Parkplätze aussehen, aber in Köln sind die so klein und eng, die Altstadt ist dermaßen überfüllt, dass man mit einem 7-er BMW man kaum einen Parkplatz findet, geschweige denn mit einem Panzer.


Geli, habe ich es richtig verstanden, dass die Radfahrerin doch deine Versicherung verklagt hat, und nicht dich? Das wäre ja grausam, wenn sie von der Versicherung kein Geld, oder nicht so viel, wie sie sich erhofft hat bekommt und über den Restbetrag dann dich persöhnlich verklagt?

Weil einige User hier meinten, man kann beide verklagen, die Versicherung und den Fahrer.

Übrigens, du hast nicht davon erwähnt, ob du Schäden an deinem Auto hattest. Kannst du sie nicht ebenfalls verklagen? Nicht, dass sie am Ende doch noch mehr zahlen muss, als sie durch diese Aktion, die man ruhig Frechheit nennen kann, einnimmt?


Geschrieben

Mit einem Panzer findet man immer einen Parkplatz, im Zweifelsfall schafft man den sich. Und mangels Scheibenwischer, lassen sich Knöllchen nur schwer anbringen. Abschleppen ist auch nicht so leicht. Wären da nicht die Spritkosten.........


Geschrieben

Aha. Verstehe. Am Ende ist das gar nicht so wild. Nur das mit der 'automatischen Schuld'

Leider ist`s so , daß ein Autofahrer immer eine Teilschuld bekommt , wenn er einen Radfahrer oder Fussgänger " torpediert " , ganz egal , ob dieser sich verkehrswidrig verhalten hat .


höre ich zum ersten Mal. Ich habe zwar gehört, dass das in der DDR früher so gewesen sei, aber automatisch kann man nach meinem Rechtsverständnis nicht schuldig sein.

(Es gab doch auch mal den Streit über die absurde automatische Unfallmitschuld, wenn man im Winter keine Winterreifen auf hatte, auch wenn man sich gar nicht bewegt hat.)


Geschrieben



Geli, habe ich es richtig verstanden, dass die Radfahrerin doch deine Versicherung verklagt hat, und nicht dich? Das wäre ja grausam, wenn sie von der Versicherung kein Geld, oder nicht so viel, wie sie sich erhofft hat bekommt und über den Restbetrag dann dich persöhnlich verklagt?

Weil einige User hier meinten, man kann beide verklagen, die Versicherung und den Fahrer.



Noch einmal: den Fahrer mitzuverklagen, ist vollkommen normal und üblich.
Übliche Gegner eines Schadensersatzanspruchs aus einem Verkehrunfall sind
a) der Fahrer (denn auf dessen Verhalten stützt man sich ja);
b) der Halter (denn der ist für die Kiste verantwortlich);
c) die Versicherung (dafür ist extra - das gibt es bei anderen Schäden nicht) ein Durchgriffsanspruch ins Gesetz eingefügt worden.

Den Fahrer mitzuverklagen hat ausschließlich den Sinn, ihn als Zeugen auszuschalten: das Geld - so man gewinnt - holt man sich bei der Versicherung, die in der Regel dann auch zahlt (ich habe noch nie davon gehört, dass man bei einer Versicherung vollstrecken musste).
Fazit: alles im normalen Bereich.
Wie die Sache ausgeht, wird jetzt unter den Juristen ausgemacht. Da werden die Schriftsätze gewechselt (quod non est in actis, non est in mundo - was nicht in der Akte steht, ist nicht in der Welt) und am Ende mündlich verhandelt (bisweilen nicht einmal 15 min) - drei Wochen später ein Urteil.


Geschrieben

Ich stehe vermutlich etwas auf der Leitung

Da verursacht eine Fahrradfahrerin einen Unfall, man räumt dem KFZ-Führer aus Prinzip eine Teilschuld ein und dann geht die Unfallverursacherin hin und kassiert die gegnerische Versicherung hinsichtlich Schaden und Schmerzensgeld ab ?

Mhh , ich sollte überlegen, ob ich nicht morgen mit dem Rad zur Arbeit fahre, die Teilschuld des Autos, dem ich die Vorfahrt nehme, is mir ja sicher, ich könnt grad Knete für nen neuen Fernseher gebrauchen.

Dem KFZ-Führer, welcher (mal unterstellt) den Unfall nicht verhindern konnte, wird das Ganze gedankt, in dem man ihn höher stuft. Und wer bezahlt den Schaden an PKW und Fahrer dessen ? Die Versicherung des Radfahrers ?

Ich geh besser mal wieder, denn verstehen muß ich das nicht unbedingt


Geschrieben

Ich hatte an meinem Auto keine Schäden .

" Fahrradfahrer haben an Einfahrten auch dann Vorfahrt vor ausfahrenden Autos, wenn sie den Radweg in der falschen Richtung befahren. "

Tja , das ist deutsche Rechtssprechung , leider .
Find ich , ehrlich gesagt , total daneben .
Auch als Radfahrer bin ich Verkehrsteilnehmer und kann mich nicht verkehrswidrig verhalten .

Ich sehe es nach wie vor so , daß ich keinerlei Chance gehabt hätte , selbst wenn ich mein Auto aus der Seitenstrasse " gepustet " hätte .
Zum Glück hat das auch ein Zeuge der Polizei gegenüber ausgesagt , daß ich keinerlei Chance hatte , diesen Unfall zu verhindern , aufgrund des Tempos der Radfahrerin .

Ich bin selber gespannt , wie das Gericht entscheiden wird .


Geschrieben


Da verursacht eine Fahrradfahrerin einen Unfall, man räumt dem KFZ-Führer aus Prinzip eine Teilschuld ein und dann geht die Unfallverursacherin hin und kassiert die gegnerische Versicherung hinsichtlich Schaden und Schmerzensgeld ab ?

Dem KFZ-Führer, welcher (mal unterstellt) den Unfall nicht verhindern konnte, wird das Ganze gedankt, in dem man ihn höher stuft. Und wer bezahlt den Schaden an PKW und Fahrer dessen ? Die Versicherung des Radfahrers ?

Ich geh besser mal wieder, denn verstehen muß ich das nicht unbedingt



Offensichtlich bislang unfallfrei gefahren.
1. Dem Autofahrer wird nicht "aus Prinzip" eine Teilschuld auferlegt. Diese ist vielmehr Folge der sog. "Gefährdungshaftung": ein Auto ist ein per se gefährlicher Gegenstand (sog. "Betriebsgefahr"), sodass Fahrer und Halter (und natürlich deren Versicherung) schon allein aufgrund der Tatsache, dass dieses Gerät überhaupt existiert, für davon ausgehende Schäden haften.
Derlei Gefährdungshaftungen sind weit verbreitet: auch Eigentümer von Häusern, Flugzeugen, Eisenbahnen und anderen gefährlichen Gegenständen sind davon betroffen.
Die Versicherungen haben diese Haftung bereits in die Prämien einkalkuliert.
2. Dem Autofahrer steht dabei nur der sog. "Unabwendbarkeitsnachweis" offen: danach entfällt die Haftung, wenn er beweist, dass der Unfall unabwendbar war, also auch bei Beachtung aller Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. Die Anforderungen sind hoch; hier scheint bereits die Versicherung davon auszugehen, dass das nicht klappen kann (sonst hätte sie nicht gezahlt).
3. Ansonsten führt diese Gefährdungshaftung zu einer Quote: mit ca. 20 bis 25% ist ein Pkw (so der Unabwendsnachweis nicht gelingt) schon allein aufgrund der Betriebsgefahr dabei (bei Lkw ist sie deutlich höher). Dabie wird dann - wie bei gemeinsamer Verursachung auch - eine Schadensquote gebildet.
4. Eine Quote gilt in beide Richtungen: natürlich ist der Radfahrer (oder seine Erben!) deshalb nicht von seiner Haftung für den Unfall befreit. Diesen trifft es übrigens noch schlimmer: da gibt es keinen Direktdurchgriff gegen die Versicherung (falls überhaupt vorhanden), sodass der Radfahrer allein zu verklagen ist.
Fazit: im wesentlichen findet hier etwas statt, was jeden Tag in zahlreichen Säälen der Amts- und Landgerichte verhandelt wird. Das wird man auch Anwalt und Richter ansehen: Routinefall - Auto gegen Radfahrer die 2.378ste.


Geschrieben

Es ist ja o.k., wenn so gehandelt wird, nur paßt es nicht in meine Welt des normalen Menschenverstandes.

Mir ist allein die Tatsache suspekt, das ein Radfahrer, der scheins ganz klar der Verursacher ist, auch noch die Hand aufmachen kann, um für Schaden, den er angerichtet hat, kassieren zu können.

Vielleicht liegts auch daran, das sich mir die Dreistigkeit nicht erschließt

Das erinnert mich an eine Story meines Versicherungsmaklers, der erzählte, das ein Einbrecher, der sich die Leiter eines Hausbesitzers schnappte, um bei ihm einzubrechen, und beim Besteigen der Leiter von dieser fiel, weil eine Sprosse brach, dieser den Hausbesitzer wegen der damit verbundenen Verletzungen auf Schmerzensgeld verklagte und recht bekam. Der geplante Einbruch tat dabei nicht zur Sache, und wurde in einer anderen Verhandlung behandelt


Geschrieben

...Das erinnert mich an eine Story meines Versicherungsmaklers, der erzählte, das ein Einbrecher,...... von dieser fiel, ......den Hausbesitzer ......verklagte und recht bekam.



hab auch von sowas gehört. Passt zwar grad nicht hier rein , aber wenn jemand auf seine Gartenmauer oder -zaun Glasscherben deponiert, ist er auch für Verletzungen von den Einbrechern verantwortlich und haftbar dafür.

Wer ist eigentlich das Opfer bei sowas?


Niederrheiner68
Geschrieben (bearbeitet)

@Segramon - danke, du nimmst mir die Worte ... es ist erstaunlich, dass sich diese Erkenntnis unter Autofahrern noch nicht herumgesprochen hat. Und um es noch etwas plastischer zu machen: Kind fährt in dein parkendes Auto - Autofahrer hat ein Problem.

Ich bin jetzt mal böse und frage, was der Anwalt fragt: Ich habe immer noch nicht verstanden, wieso der Unfall passiert ist, obwohl die Autofahrerin angeblich mehrmals nach links und rechts geschaut hat. Entweder hätte sie die Radfahrerin sehen müssen und ist nicht aus dem Weg gefahren (es gibt Rückwärtsgang und Hupe zur Warnung) oder sie ist trotz Radfahrerin in den Weg gefahren oder die Radfahrerin kam "aus dem Nichts", was eher in die Uri Geller Show gehört oder die Radfahrerin fuhr mit Absicht in das Fahrzeug. Möglich wäre auch noch: Aufgrund unglücklicher Straßenführung (Kurven, Bäume, parkende Fahrzeuge) konnten sich beide nicht sehen. Wie man es auch dreht, die Autofahrerin hat schlechtere Karten.

Ansonsten kann man nur wiederholen: Immer zum Anwalt - selbst bei der Bußgeldsache kann das schon einiges retten und bei Unfällen mit Personenschaden IMMER SOFORT zum Anwalt, auch wenn man "meint", die Sache wäre eindeutig. Eine RV ist sicher nicht ganz billig und oft überflüssig, aber sie kann einem irgendwann auch mal den Ar*** retten - obwohl der hier geschilderte Fall eher simpel gelagert ist.

Und was die Radfahrer auf der falschen Seite angeht - das hätte ja auch ein Fußgänger sein können der rennt. Fußgänger dürfen nicht rennen? Und Kinder? Es geht also nicht um dürfen, es geht im Grunde nur darum, ob da jemand war oder nicht. Verhält der sich nicht entsprechend der StVO trägt er natürlich eine Mitschuld. Heutzutage gibt es Radwege, die beidseitig befahren werden dürfen. Woher soll ich als Autofahrer das aber wissen? Denn ohne Ortskenntnis und ohne Pfeil an der Einmündung kann ich es nicht wissen und muss an kreuzenden Radwegen im Grunde immer mit Verkehr von beiden Seiten rechnen - weswegen ich übrigens solche Radwege ablehne und als Radfahrer in der Stadt aus Sicherheitsgründen sowieso lieber auf der Straße fahre.

Aussagen wie "die kam mit einem Affenzahn" sind sicher platisch und verständlich, aber mehr als eine persönliche Wahrnehmung ist das letztendlich nicht. Was ist denn ein Affenzahn? 15, 20, 25, 30 km/h? Und seit wann haben Menschen eingebaute Radargeräte?

Und wie sich die Unfallgegnerin früher oder im sonstigen Leben verhält, ist ja nun für diese Sache überhaupt nicht von Belang. Ebenso sollte man sich nie auf das verlassen, was am Unfallort von den Beteiligten gesagt wird - "alles kein Problem" - da stehen alle unter Schock und mit zeitlichem Abstand wird die Beurteilung der Angelegenheit oft anders.

Shit happens - wir sind alle nur Menschen. Leider gibt es Versicherungen und Anwälte - oder zum Glück. Kopf hoch, das ist eine simple Angelegenheit - sei froh, dass nichts weiter passiert ist.

Shit - soviel wollte ich echt nicht schreiben, eigentlich nur, dass der Segramon Beitrag es auf den Nagel trifft.

@Prickel


Mir ist allein die Tatsache suspekt, das ein Radfahrer, der scheins ganz klar der Verursacher ist, auch noch die Hand aufmachen kann, um für Schaden, den er angerichtet hat, kassieren zu können.[...]


Erkennst du den Widerspruch: "scheins ganz klar"? Scheint es so oder ist es klar? Es ist eben nicht klar. Klar scheit es immer nur der jeweiligen Seite der Beteiligten. Aber das hat nur am Rande mit Gefährdungshaftung zu tun.

@jeano

[...]wenn jemand auf seine Gartenmauer oder -zaun Glasscherben deponiert, ist er auch für Verletzungen von den Einbrechern verantwortlich und haftbar dafür. Wer ist eigentlich das Opfer bei sowas?


Glasscherben sind also in Ordnung? Wie sieht es mit 3 scharfen Dobermännern aus? Wäre man für deren Verhalten verantwortlich?

Wenn schon, dann macht man daraus eine Taubenabwehranlage und pappt ein großes Schild dran.


bearbeitet von Niederrheiner68
Geschrieben

Hallo
Schreibe doch bitte einmal ob der Radweg beiderseitig befahrbar ist oder erlaubt ist.
Dann hast du einen fehler gemacht ,immer die Anschrift der Zeugen notieren.Aber eigenartig ist ,daß die Polizei keine Daten darüber hat,damit bist du auch aus dem schneider den auf welcher grundlage will dich das Gericht anklagen.Kann es sein das die Radfahrerrin auf Schadenersatz klagt dann gehe ich davon aus das sie mit absicht gegen dein Auto gefahren ist.Schreib doch mal bitte ob sie von dir Geld vortert wegen arbeits-
ausfall oder schmerzensgeld.Ich hatte fast das selbe problem aber nur mit dem PKW.
Mir hatte jemand die vorfahrt gewährt aber alls ich losfuhr ist er mir in die Seite gefahren.
Obwohl ich Zeugen hatte das er Lichthupe gegeben hat und gewungen hat wurde von Gericht eine 50-50 schuld festgestellt.Aber ich muste nicht wie in deinen fall ein Bußgeld
bei der Polizei bezahlen.
Lerche11


Geschrieben

Glasscherben sind also in Ordnung? Wie sieht es mit 3 scharfen Dobermännern aus? Wäre man für deren Verhalten verantwortlich?
Wenn schon, dann macht man daraus eine Taubenabwehranlage und pappt ein großes Schild dran.


ich denke die Rechtsprechung ist da so, dass hinweise auf die Gefahr sein müssen, oder sie sichtbar sein muss.
wenn da z.b deutlich ein Schild steht vorsicht bissiger Hund, und der Dackel beist auf dem Grundstück(wenn kein Halter dabei) dem Briefträger in die Eier, dann hat man evlt bessre Karten als wenn da nix steht.
Glasscherben auf der Mauer kann man ja nicht sehen, aber mit nem Schild wäre auf die Gefahr hingewiesen gewesen.
Bei spitzen oder stacheldraht auf der Mauer muss man nicht hinweisen, weil man die sieht.
und wenn vielleicht auf der Leiter benutzung auf eigene Gefahr gestanden hätte oder ein Schild sprosse defekt, dann hätte der Einbrecher vermutlich den schaden selber zahlen müssen


Geschrieben

... und der Dackel beist .... dem Briefträger in die Eier, ...

das mit den rassen und der größe überdenkst du bitte nochmal.

Eine Mauer und ein Zaun sind an sich schon keine dekorativen Elemente, sondern Absperrungen. Wer sich darüber hinweg begibt macht schon einen Fehler. Das nennt sich Hausfriedenbruch oder Landfriedensbruch, glaub ich.

Wenn es nach deiner Schilderung gemacht würde, dann könnte man den Faden auch soweit spinnen und müßte ein schild aufstellen, "Achtung Mauer, sie könnten herunterfallen und sich böse auwa machen".


Geschrieben

die Mauer ist aber sichtbar, folglich kann einer abschätzen in welche Gefahr er sich begibt.genauso wenn oben auf der Mauer von unten sehabr stacheldraht drauf ist.wenn einer draufklettert und sich verletzt, isser wahrscheinlich selber schuld.


Geschrieben

isser wahrscheinlich selber schuld.

und hier irrst du dich.


Geschrieben

Mauern sind Gebäude und somit greift die Gefährdungshaftung

...siehe weiter oben.


Geschrieben

Für provisorische Zäune, wie z.B. Bauzäune, meines Wissens nicht.
Für befestigte Zäune gilt dasselbe, allerdings werden die nicht als Gebäude bezeichnet.

Der Begriff ist mir grad leider entfallen


Geschrieben

Was haben Bauzäune bitte mit dem Threadthema zu tun ?


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