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Pornodreh = Kündigungsgrund?


biboyMD88

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb Varrick:

Bei allem Gaga-Irrsinn um uns herum, Beamte sind immer noch Staatsdiener und nehmen Hoheitsaufgaben wahr. Auch rechtfertigen sie mit ihrer (manchmal nur vermeintlich) staatstragenden Bedeutung ihre Privilegien. Eine wie auch immer geartetete Betätigung als Pornodarsteller ist damit unvereinbar.

 

Aaaaaah, jetzt kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache - Beamten-Bashing mit unserem Kooperationspartner der Bild. Angesichts der Dreistigkeit dieses previligierten Jungspundes steht dem Wutbürger, völlig zu Recht, die Zornesröte im Gesicht. So wird der Pornodreh ratzfatz zu einem kaum noch reparablen Ansehensverlust für die Polizei umgedeutet. Nicht das wir in jüngster Zeit ganz andere Formen von Versagen öffentlicher Organe hatten.... nein, es gilt das Hier und Jetzt. Ab sofort ist vertrauenensvolle Polizei-arbeit kaum noch möglich, jedenfalls nicht ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung der Pornoindustrie.

Ach Leute, kommt mal wieder runter....

Wenn Drogenbesitz bei Bundestagsabgeordneten nicht zum achtkantigen Rausschmiss führt, warum muss man denn an so nem kleinen Polizistenmuckel sein Mütchen kühlen ? Achja, vermutlich weil man es kann. Hier wird ja sehr hartnäckig mit dem Ansehen für das Amt argumentiert und ein vollgedröhnter Politiker hat einfach was vorbildhaftes. Dabei sollte die Vorbildfunktion von Abgeordneten doch eigentlich viel schwerer wiegen, oder ?

Schwamm drüber.... waren ja nur kleine Mengen Crystal Meth. Hoffentlich hatte der Polizeischüler auch nur nen kleinen Lümmel in der Hose, dann könnte man auf Pornodreh in einem minderschweren Fall plädieren.....in dubio pro reo.

Die arme Sau wird sich allerdings Fragen warum er jetzt gegrillt werden soll, während sich die Anderen fröhlich noch was reinpfeifen.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb DickeElfeBln:

Ich mache es dir noch einfacher, Ausbildung mittlerer Dienst (erfolgreich bestandener Abschluss), Dienstvorschriften (DA - gut sortiert nach Jahr und Themengebiet, Grundlage jeder Ausbildung, vorliegend in jeder Dienststelle sowie im/am Ausbildugsort - Pflichtlektüre, muss mit Unterschrift nachgewiesenen werden)..Und ich diskutiere nicht mit unwissenden Fussvolk, sondern wenn mit o.g. Polizeischüler über seine eigne Blödheit

Und nun...kannste den nächsten Versuch starten, ich weise dich nochmals darauf hin, ich trage Hosen und mein Saum derer schleift fast auf dem Boden, diese Erfahrung machten schon viele

Dann sollte es Dir ja nicht schwer fallen die entsprechenden Vorschriften namentlich zu benennen und die Fundstellen zu zitieren. Für irgendwas muss die 3-jährige Ausbildung ja wohl gut gewesen sein. Ansonsten ist es einfach nur ein Beweis aufgrund verstärkter Behauptung und das gilt es ja zu vermeiden.

Warum lässt Du das unwissende Fussvolk nicht einfach mal an Deinem profunden Wissen teilhaben und stellst uns mit unwiderlegbaren Fakten ruhig. Du sammelst dabei noch Pluspunkte, denn bürgernahes Verhalten ist doch bei Euch beurteilungsrelevant ;-)

 

Geschrieben

So, um jetzt mal Schluss zu machen, hab ich beim VGH Baden Württemberg unter dem Aktenzeichen des Falles, Aktenzeichen DB 13 S 2533/11 nachgesehen und da stand dies:

 

 

"Er habe damit ein außerdienstliches Dienstvergehen begangen, das nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet sei, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Die Allgemeinheit erwarte von einem Polizeibeamten Gesetzestreue. Damit sei es unvereinbar, dass er sich aktiv durch Förderung der verbotenen Prostitution im Rotlichtmilieu betätige und strafrechtlich auffalle. Dieses Dienstvergehen sei unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten so schwerwiegend, dass die Entfernung aus dem Dienst unumgänglich sei. Denn er habe das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren, wobei der Vertrauensverlust der Allgemeinheit nicht zwingend eine Medienberichterstattung voraussetze. Die Vorfälle seien entgegen der Einlassung des Beamten einem größeren Personenkreis bekannt geworden. Zu Recht habe die Disziplinarkammer auch eine frühere strafrechtliche Verurteilung des Beamten zu seinen Lasten berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung sei schließlich auch nicht zu erkennen, dass der eingetretene Vertrauensverlust nachträglich entfallen sei und der Beamte noch ein Restvertrauen für sich beanspruchen könne. Vielmehr sei er nach wie vor uneinsichtig und bagatellisiere die Pflichtenverstöße. Darüber hinaus sei die Entfernung aus dem Dienst auch mit Blick auf weitere Pflichtenverstöße gerechtfertigt. Besonderes Gewicht hätten insoweit die häusliche Aufbewahrung vertraulicher dienstlicher Dokumente auch über Personen, die dem Beamten privat bekannt gewesen seien, und die Unterlassung der Rückgabe des Dienstausweises. Des Weiteren habe der Beamte einen Produktionsvertrag mit einer Firma zu dem Zweck abgeschlossen, an einem pornografischen Film als Kleindarsteller mitzuwirken. Damit habe er nicht nur gegen seine Pflicht zur Einholung einer Nebentätigkeitsgenehmigung verstoßen, sondern auch seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten zuwidergehandelt."

 

Also ganz so simpel wie es die Bild darstellt, ist es wohl nicht.

Aber gleich mal ne Frage: Wenn ihr Internet und somit die Möglichkeit habt, Euch umfangreich zu bilden, wieso zum Geier lest ihr dann Bildzeitung???

Geschrieben
vor 15 Stunden, schrieb night_wish:

Warum lässt Du das unwissende Fussvolk nicht einfach mal an Deinem profunden Wissen teilhaben und stellst uns mit unwiderlegbaren Fakten ruhig.

Dies war zwar nicht an mich gerichtet, sondern @DickeElfeBln, aber warum sollte sie, ich oder irgendwer anders das tun? Ich bin zwar kein Landwirt, aber Saatgut wirft man doch auch nur auf fruchtbaren Boden. Übertragen auf Menschen gehört dazu nicht nur die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, sondern auch der Wille diese anzunehmen und bei der eigenen Meinungsbildung einzubeziehen.

Das Gerede von den postfaktischen Zeiten betrachte ich zwar als unglaubwürdig, aber bei solchen Diskussionen wie dieser macht sich doch gerade hier bei poppen.de ohnehin jeder die Welt wie sie ihm gefällt. Im Beitrag den Ihr an mich gerichtet habt werft Ihr doch auch Äpfel und Birnen in einen Sack und verkauft uns beides als Pflaumen - Hauptsache Obst.

Geschrieben

Im öffentlichen Dienst ist eine Nebenarbeit genehmigungspflichtig.  Hat er es nicht absegnen lassen, hat er Pech gehabt. Simples Vertragsrecht, steht in vielen Arbeitsverträgen drin und wird vor Gericht auch meist so akzeptiert. Hat er die Pornos vor Vertragsabschluss gemacht, kein Kündigungsgrund. 

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Oldfart:

Im öffentlichen Dienst ist eine Nebenarbeit genehmigungspflichtig.  Hat er es nicht absegnen lassen, hat er Pech gehabt. Simples Vertragsrecht, steht in vielen Arbeitsverträgen drin und wird vor Gericht auch meist so akzeptiert. Hat er die Pornos vor Vertragsabschluss gemacht, kein Kündigungsgrund. 

Beamte haben keinen Arbeitsvertrag, der in seiner Gestaltung recht frei sein kann. Die agieren nach Beamtenrecht, das in seinen Formulierungen zum Teil schon steinalt ist.

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb night_wish:

Beamte haben keinen Arbeitsvertrag, der in seiner Gestaltung recht frei sein kann. Die agieren nach Beamtenrecht, das in seinen Formulierungen zum Teil schon steinalt ist.

Korrekt, aber die Tatsache bleibt bestehen, das eine ungenehmigte Nebentätigkeit ein Kündigungsgrund ist. 

Das Beamtenrecht hat ja außerdem einige vage Bestimmungen die ein "moralisch vorbildliches" Leben der Beamten sicher stellen sollen. 

In meinen Augen stellt der §99 BBG eine massive Einschränkung der persönlichen  Freiheiten dar. 

Ändert alles nichts daran das eine Kündigung gerechtfertigt ist. 

Geschrieben
vor 21 Stunden, schrieb Varrick:

@DickeElfeBln Ich bin zwar kein Landwirt, aber Saatgut wirft man doch auch nur auf fruchtbaren Boden. Übertragen auf Menschen gehört dazu nicht nur die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, sondern auch der Wille diese anzunehmen und bei der eigenen Meinungsbildung einzubeziehen.

Fruchtbarer Boden = vorbehaltlose Zustimmung ?

Ich weiss ja nicht wie Du auf das schmale Brett kommst, das die Informationen weder auf genommen noch in die Meinungsbildung einbezogen wurden. Es hat eben nicht jeder sofort die Hände an der Hosennaht, wenn von Bild zur Beamtenhatz aufgerufen wird.

Aber schauen wir uns die Informationen doch mal an:

Wir haben da zuerst mal das Urteil _eines anderen Falles_ des VGH in BAWü. Da kein strafrechtlich relevantes Handeln vorliegt kann man den Anteil an der Urteilsbegründung schon mal getrost knicken. Bleibt noch der Vorwurf der unangemeldeten Nebenbeschäftigung und des Verstosses gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten.

Laut Bericht in Spiegel-Online (ja, der wurde hier auch erwähnt) ist der Porno schon 2015 erschienen. Jetzt wäre erst mal zu prüfen ob der Knabe zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf war. Dann wäre der Vorwurf der unangemeldeten Nebentätigkeit ggf. vom Tisch. Das geht aber aus den Artikeln nicht hervor.

Was das vertrauenswürdige Verhalten betrifft, so ist ebenfalls der Zeitpunkt relevant. Es stellt sich eben die Frage ob das Beamtenverhältnis zum Zeit der Pornodrehs bereits bestand und ob das Verhalten des Polizeischülers rückwirkend sanktioniert werden kann.

Ich höre schön das Zähneknirschen von allen ehemaligen Pornodarstellern, die heute in einem bürgerlichen Beruf arbeiten.

Also Fragen über Fragen, aber für manche war das natürlich sonnenklar. Muss einfach schön sein, wenn man auf alles eine einfache Antwort hat.

 

Geschrieben
vor 24 Minuten, schrieb Oldfart:

Das Beamtenrecht hat ja außerdem einige vage Bestimmungen die ein "moralisch vorbildliches" Leben der Beamten sicher stellen sollen. 

 

Das ist genau der Punkt, denn die Formulierung im Gesetz, die zum Teil noch aus dem Kaiserreich stammt, hält dem Anspruch an eine zeitgemässe Rechtsprechung IMHO nicht stand. Das kann in jede beliebige Richtung interpretiert werden.

Ich vergleiche das mal damit, das man den Bussgeldkatalog zur StVO abschafft und die StVO dahingehend modifiziert:

"Der Verkehrsteilnehmer hat die Pflicht zu tadellosem Verhalten im Strassenverkehr um einen ordnungsgemässen Verkehrssfluss sicherzustellen. Verstösse gegen diese Pflicht werden mit einem Bussgeld geahndet, die der Schwere des Verstosses entsprechen".

Ab sofort gäbe es dann Bussgeld nach dem Zufallsprinzip.

Auch nicht schön, oder ?

 

Geschrieben

Einer der Gründe warum ich kein Beamter (SaZ, Soldat auf Zeit) mehr bin

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb night_wish:

 Muss einfach schön sein, wenn man auf alles eine einfache Antwort hat.

Keine Ahnung. Verratet Ihr mir wie das ist.

Ansonsten aber war mein Text, den Ihr zitiert habt an Euch gerichtet, nicht an @DickeElfeBln. Wovon sich jeder Forenleser leicht überzeugen kann.

Meinen Text aber so zusammenzubasteln, dass der Eindruck entsteht meine Worte galten Ihr, nicht Euch läßt sich nicht allein mit Unwissen erklären. Dieses Verhalten ist absolut unterste Schublade. Und mit Menschen, die dermaßen agitieren kommuniziere ich nicht. Das ist meine einfache Antwort an Euch.

Geschrieben (bearbeitet)

Was willst Du ueberhaupt?  Deine Nachricht war an mich gerichtet und ich habe Dir auch geantwortet. Wie die dicke Elfe in den Quote gekommen ist weiss ich nicht. Eigentlich hatte ich das rausgeloescht.

Ich gönne Dir aber Deine gespielte Empoerung, das ist einfacher wie.....um es mit Deinen Worten zu sagen.....Informationen aufzunehmen und in die eigene Meinungsbildung einfließen zu lassen

bearbeitet von night_wish
Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb night_wish:

gespielte Empoerung

Gespielt ist hier nur eines, Eure Unschuldsbeteuerung.

Andere Menschen würden ob so eines "Fehlers" Scham empfinden und zumindest versuchen sich zu entschuldigen. Bei Euch ist alles nur Agitation und polemischer Angriff. Paßt aber sowohl zu Eurer Meinung zum Thema, als auch zu Euren anderen angedeuten Ansichten.

Manche Menschen konstruieren sich ihre eigene Wirklichkeit und wenn man keine Argumente hat, dann muss man halt polemisieren und mit allen Tricks den Diskussionspartner diskreditieren.

Eines ist klar, Euer Verhalten sagt etwas über Euch, nicht über mich.

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

Den Artikel den du hier Ansprichst habe ich auch gelesen. Schon krass. Der Polizeischüler wollte sich offenbar neben der Ausbildung noch einiges dazu verdienen. Hätte mir aber nie gedacht das man dafür so schnell gekündigt werden würde. Aber offenbar hat der Vorgesetzte den Ruf gefährdet gesehen oder so was in der Art.

****

lg Regina

bearbeitet von MOD-Brisanz
Link entfernt
Geschrieben
Am 26.1.2017 at 03:03, schrieb dastraumland:

 Auch ein Arbeitgeber kann wenn er kein Dienstherr ist den Arbeitgeber wenn es öffentlich wird und das Ansehen damit beschädigt wird entlassen.

Denke ich auch.
Was er in der Freizeit macht ist ja wohl egal, ob Swingerclub, PK, Gruppensex, Partnertausch oder was er noch für sexuelle Dinge er macht.
Machen andere viele ja sicher auch :crazy:
Jedoch Pornofilme drehen, die jedem zugänglich sind..... ist bischen weit aus dem Fenster gelehnt.

Geschrieben

ich denke das kommt auf dem beruf an. Als polizeibeamter ist das nicht angebracht wuerde ich sagen 

Geschrieben
Am 26.1.2017 at 00:32, schrieb biboyMD88:

Soeben las ich in der Bildzeitung, dass ein Polizeischüler in seiner Freizeit einen Porno gedreht hat und nun um sein Job bangt. Doch ist es nicht jedem seine Sache was er (vor Geilheit) in seiner Freizeit macht? Darf sich der Arbeitgeber da einmischen?

Nein ist es eben nicht

 

Wer einen Beruf ausübt der in der Öffenlichkeit steht und soetwas macht muß damit rechnen das sein Dienstherr das Arbeitsverhältnis aufkündigt.

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