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Neues Gesetz


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß was gemeint ist, aber Frauen die sich die Haare färben um jünger als 18 auszusehen wandern nicht in den Bau.
Aber die jenigen die den Anschein von unter 18 mit sexueller Aktivität anbieten (/ haben, / beschaffen wollen), bekommen ein Problem.


bearbeitet von 0815Erwin
Geschrieben


Aber die jenigen die den Anschein von unter 18 mit sexueller Aktivität anbieten (/ haben, / beschaffen wollen), bekommen ein Problem.



Zum Beispiel eine Prostituierte die sich wo auch immer als "Kindfrau" bezeichnet ?


Geschrieben (bearbeitet)

Wenn sie ihre Dienstleistung aktiv gestaltet, dabei glaubhaft den Eindruck hinterläßt sie wäre erst z.B. 14-18 Jahre alt, dieses Geschehen auf einen Medienträger bannt und diesen anderen zugänglich macht.
Ja

Im Zweifelsfall gibt´s eine Rechtsgüterabwägung zwischen dem Recht an dem eigenen Bild, der Künstlerischen Freiheit (wenn man geschickt ist), (o.a.)
vs. dem Schutz der Jugend durch Marktveränderung o.ä. (wenn es der Gedanke des o.g. § ist).

Oberster Grundsatz der Rechtsprechung bleibt: "wo kein Kläger - da kein Richter"


bearbeitet von 0815Erwin
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