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Groteske im Wahljahr 2009: Keine Abwrackprämie bei Hartz IV


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Zugegeben, wir sind ein Erotikportal - Sexkontaktbörse. Wohl auch inzwischen eine Community die über den Tellerrand der schönsten Nebenbeschäftigung hinausschaut und sich austauscht. Erlaube mir deshalb mal auf ein besonderes Thema aufmerksam zu machen:

Zitat von Spiegel-Online vom 21.02.2009:

Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht von der Abwrackprämie für Altautos. Laut Bundesregierung werden die € 2.500 auf die Grundsicherung angerechnet... / ... Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Abwrackprämie gilt demnach auch dann als "Einnahme in Geldeswert", wenn sie an den Verkäufer des Neuwagens abgetreten werde.

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katrin Kunert, kritisierte diese Praxis als "unglaublichen Vorgang" und forderte eine sofortige Korrektur. Es sei unfassbar, dass Langzeitarbeitslose vom Konjunkturpaket ausgenommen würden. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7.500 Euro als angemessen.


Bei einer Grundsicherung von rund € 350 würde die Grundsicherung für rund 7 Monate ausgesetzt werden. Fall sich irre und die Miete auch nicht mehr gezahlt wird, dann möge sich bitte mal ein Experte/ in äussern.

Es ist absolut unappetitlich, dass dieses Vorgehen im nachhinein bekannt wird. Die Hilfebedürftigen, die aus ihrem Schonvermögen heraus einen sinnvollen Beitrag zum Umweltschutz beigetragen haben, sind die Dooven. In Mecklenburg hatte die ARGE auch versucht, die Babyprämie von durchschnittlich € 250,00 auf die Hilfe anzurechnen.

Bevor hier die Häme ausbricht: Wie schnell ist ein Arbeitnehmer der 40 Jahre malocht hat ein Hartzer ? Meistens nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit ! 2. Hämebremse: Bin ich kein Mitglied der Partei, die es mal öffentlich gemacht hat.

Warum ich das poste ? Milliarden für Banken, Peanuts für Spekulanten und keinen Sinn für die Mitbürger. Nach unbestätigter Information vom Tachels e.V. wurde die Auslagenerstattung seit dem 01.01.2009 für die An- und Rückreise mit dem eigen PKW zu Vorstellungsgesprächen um 25 % gekürzt. Statt € 0,20 werden nur noch € 0,15 vergütet. Im Hintergrund dudelt gerade der alte Herr Franz-Josef Degenhardt. Wie Recht er doch hatte ...

@all: Bevor hier die Ediergötter / innen aktiv werden müssen. Die Rubrik ist eine spamfreie Zone


Prof. Wiki: Das Groteske von ital.: „grottesco" zu "grotta“, „Grotte“) bezeichnet das Seltsam-fantastische, Hässliche oder Bizarre. Groteske als Kunstform meint eine willkürlich verzerrte, übersteigerte Darstellung, die lächerlich, absurd oder schaurig wirkt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Tastenteufel
Geschrieben

Vorfrage: Ist das also so, dass ein Hartzer keinerlei Ersparnisse haben darf?


Geschrieben (bearbeitet)

[...] Bei einer Grundsicherung von rund € 350 würde die Grundsicherung für rund 7 Monate ausgesetzt werden. Fall ich irre und die Miete auch nicht mehr gezahlt wird, dann möge sich bitte mal ein Experte/ in äussern. [...]

Dir kompletten Leistungen werden ausgesetzt, also auch die Leistungen für Miete und Strom, die Freibeträge, die pro Monat zur Verfügung stehen, werden nicht abgezogen.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Bei einem angenommenen Leistungsbezug von € 750.- pro Monat, bekäme der Leistungsempfänger 3 Monate überhaupt kein Geld.
Im vierten Monat, würden die übriggebliebenen € 250.- auf den Grundbedarf angerechnet, jetzt allerdings um den Freibetrag bereinigt (etwa € 120.-), so das statt € 750.- nur € 620.- gezahlt würden.



@Paan
Ersparnisse darf man haben, aber nur bis zu einer bestimmten Höhe, das rechnet sich nach Alter, wenn ich mich recht entsinne.
Also Lebensjahre x jährlichen Freibetrag.
Aber auch hier gibt es eine maximale Obergrenze.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das eigentliche Problem an Hartz 4 ist, das die meisten die das beziehen regelrecht ausgekrenzt werden. Und das seitens von der regierung. Wird ja auch noch von den Medien unterstützt. Harzer sind faul haben keinen boch auf arbeit eccc


Das 2 problem daran ist das die meisten der bevölkerung es gar nicht interesiert was sache iss, und zwar solange bis es sie selber trifft. Und das geht in der heutigen zeit sehr schnell.


Geschrieben

@sumatic
Abhängig von der Obergrenze kann es doch wahrscheinlich eigentlich gar nicht sein, dass ein HartzIV-Bedürftiger plötzlich das Geld zur Verfügung hat, sich einen Neuwagen zu leisten.
Somit geht es dann hier gar nicht um eine Groteske, sondern um eventuelle Erschleichung von Leistungen.


Geschrieben

mal ganz abgesehen von irgendwelchen obergrenzen.


jeder hartz IV empfänger, der noch alle sinne beisammen hat wird sich wohl kaum über den kauf eines autos gedanken machen.


das eine soll das andere nicht ausschließen- aber wenn ich einen arbeitslosen bekannten in nem neuwagen an mir vorbeifahren sehen würde und er mir stolz was über abwrackprämien faselt- dann hat er den status des "ernstzunehmenden" verspielt.


fazit: hartz IV empfänger sollten nicht durch sozial ungerechte reglements ausgeschlossen werden- sie sollten es selbst tun.

ist aber nur ein tip...........


Geschrieben

Also ich kann über die maximale Höhe nichts sagen, aber für einen Neuwagen, so es denn keine Luxuskarosse ist, würde es auf jeden Fall reichen, da bin ich mir sicher.

Ansonsten kann ich nur berauschdich zustimmen, er hat absolut recht.


Geschrieben (bearbeitet)

auf die Schnelle gefunden:
"150,00 € Freibetrag pro Lebensjahr X 40 Jahre Ehemann = 6000,00 €.
150,00 € Freibetrag pro Lebensjahr X 40 Jahre Ehefrau = 6000,00 €.
Oder 150,00 € Freibetrag pro Lebensjahr X 80 Jahre = 12000,00 €.
Er beträgt mindestens 3.100 Euro und höchstens 9.750 Euro pro Person.
+ Freibetrag für notwendige Anschaffungen von 750 Euro"
Quelle BA Einlegeblatt zum „Merkblatt SGB II – Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“

@Paan: stört dich, daß auch Langzeitarbeitslose ein "normales" Auto fahren möchten, oder die Freibetragsregelung an sich?


bearbeitet von 0815Erwin
r vergessen
Geschrieben (bearbeitet)

@sumatic
Wir meinen sicherlich grundsätzlich dasselbe.

Anders ausgedrückt:
HartzIV bedeutet ja nicht Arbeitslosengeld, sondern Sozialhilfe.
Sozialhilfe ist eine Einrichtung vom Staat für Menschen, die finanziell so am Ende sind, dass sie aus eigener Kraft nicht mehr existieren können. In dieser Situation gibt es dann mehrere Hunderte € im Monat Unterstützung für's Überleben.

So!

Wenn dann aber plötzlich das Geld für einen Neuwagen vorhanden ist, dann kann doch mit dem Anspruch auf diese Sozialhilfeunterstützung irgend etwas nicht mehr stimmen, oder?

Und als Groteske kann ich das dann nicht ansehen, wenn der Staat als unterstützende Einrichtung dann peinliche Fragen stellt, bzw. das vorhandene Geld gegen seine Leistungen gegen rechnet.

Nachtrag:
@Erwin
Mich stört weder das Eine, noch das Andere.
Selbstverständlich soll ein Langzeitarbeitsloser ein normales Auto fahren dürfen.
Aber, sind nur Neuwagen "normale" Autos? Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?
Jemand, der unbedingt einen Neuwagen sich leisten kann, der kann unmöglich gleichzeitig Sozialhilfebedürftig sein.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

... nun geht es in eine Richtung, die nicht gewollt ist. Erwin hat die Grenzen gepostet. Dafür gibt es schon locker einen Jahreswagen, für den die Prämie gezahlt wird.

Für alle, die eine Horizonterweiterung brauchen: Biste heute 63 Jahre alt und hast Deine Kündigung in der Tasche, dann kommt der Hartzstatus zwangsläufig. Denke an Opel in Rüsselheim oder oder.

Mit 16 in die Lehre, 47 Jahre lang Beiträge gezahlt - ist diese / er ein Nassauer ?

Hochmut kommt vor dem Fall - sorry


Geschrieben (bearbeitet)


Aber, sind nur Neuwagen "normale" Autos? Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?


@Paan: Die Frage gilt dem Gesetzgeber, warum nicht auch für einen fünf Jahre alten schadstoffarmen Kleinst- PKW die Prämie gilt.
(Die Antwort kennst du.)
Das Fredthema geht auf die "Ungleichbehandlung" ein: Gebet nur denen, die haben?


Jemand, der unbedingt einen Neuwagen [Jahres-] sich leisten kann, der kann unmöglich gleichzeitig Sozialhilfebedürftig sein.


Wenn man Einkommen und "Vermögen" auseinander hält, schon.


bearbeitet von 0815Erwin
Haufen Rechtschreibung :-)
Geschrieben

@Erwin
Ich kann aber trotzdem nichts Groteskes darin erkennen, dass, wenn jemand über soviel Vermögen verfügt, er seine Ansprüche auf einen Teil seiner Sozialleistungen verliert.

Grotesk ist natürlich, wenn ihm das erst hinterher mitgeteilt wird und er somit in eine Fehlentscheidung gezwungen wurde.

Übrigens, mal so ganz persönlich am Rande bemerkt:
Würde ich finanziell so am unteren Ende angelangt sein, dann würde ich mit soviel erspartem Geld aber ganz viel andere sinnvolle Dinge anstellen, als mir ausgerechnet einen Neuwagen zu kaufen, der sofort im ersten Jahr wahrscheinlich über ein Viertel an Wert (mein Geld) verlieren wird.


Geschrieben

@Retra


Soweit brauchste da gar nicht gehen ich bin 44 und mich hat es 2005 nach 10 jahren erwischt. Ich hatte das jahr vorher die Maschinen in de abgebaut und in Indonesien wieder aufgebaut. Und ein paar Monate durfte ich gehen. Und nchdem ich nix gefunden hatte weil es zu der zeit nix gab bin ich weil ich grenznah wohne nach holland gegangen. Ich kann eh mehere sprachen und komme mit nem anderen umfeld sehr gut klar.


Geschrieben

... dann würde ich mit soviel erspartem Geld aber ganz viel andere sinnvolle Dinge anstellen, als mir ausgerechnet einen Neuwagen zu kaufen, der sofort im ersten Jahr wahrscheinlich über ein Viertel an Wert (mein Geld) verlieren wird.



... und wenn der Lebensmittelpunkt in einer Umweltzone ist, was dann ? Fahrrad ? Fussgänger ?


Geschrieben

Also wer in einer Umweltzone wohnt kommt wohl gut ohne Auto zurecht.
Auf dem Land sieht es da schon schlechter aus.

Es gibt ein Recht auf Radio und Fernsehen, aber noch nicht aufs Auto.

Die Sauerei ist natürlich die begrenzung des Arbeitslosengeldes, wer knapp 60 ist und ohne Schuld Arbeitslos wird ist ein armes Schwein, wer aber sein Leben lang von Stütze lebt meist ne faule Sau.


Geschrieben

Retra, informier mich bitte, gibt es einen Neuwagen für unter 7.500 Euro? Das ist nämlich die Grenze dessen, was laut Deinem Eingangsposting ein Wagen eines Hartz-IV-Empfängers wert sein darf. Der Wagen darf also 5.000 Euro zuzüglich Prämie kosten.

Mir fallen durchaus Möglichkeiten ein, wie auch ein Hart-IV-Empfänger an nicht anrechenbares "Vermögen" gelangen kann, Schmerzensgeld z. B. ist nicht anrechenbar. Allerdings frage ich mich tatsächlich, welcher Hartz-IV-Empfänger es sich leisten kann, einen Neuwagen zu kaufen, so er denn auf einem solchen Weg zu Geld kommt.

Übrigens halte ich es durchaus für gerechtfertigt, die Verschrottungsprämie als Vermögenswert anzurechnen, der Verkauf des Autos würde es auch. Deshalb gibt es eine Wertgrenze. In Anbetracht der Tatsache, dass sehr viel Betrug mit Sozialleistungen getrieben wird, ist das auch ein Sicherungsmechanismus.


Geschrieben

Fiat macht Werbung mit dem Panda, das er nur noch etwa 5000 kosten soll nach abzug der 2500.

Dacia Logan könnte auch noch passen


Geschrieben

gaaaaaaanz doll !

was soll ein hartz IV empfänger mit nem neuen auto, für dessen preis er seine familie vielleicht ein halbes jahr weiterhin gut ernähren kann ???????


das löst nur noch kopfschütteln aus !


schuster- bleib bei deinen leisten !


Geschrieben

... gebe mal die Moderation an meine Lieblingsmod weiter und verabschiede mich. Löschungen mit Bedacht bitte. Danke


Geschrieben

Gefällt es Dir nicht, dass andere ganz offensichtlich Deine Meinung nicht teilen?


Geschrieben

gaaaaaaanz doll !

was soll ein hartz IV empfänger mit nem neuen auto, für dessen preis er seine familie vielleicht ein halbes jahr weiterhin gut ernähren kann ???????


Vielleicht eher einen neuen ob finden? Was mit einem Uraltauto nicht leicht möglich ist, weil ein guter Gebrauchter mit Garantie unverhältnismäßig teuer wäre und nicht gefördert würde?
Nach einem halben Jahr wäre die Kohle weg und keine Chance mehr auf Verbesserung der Lebensumstände. Dass solche Polster, die meist über Jahrzehnte angespart wurden nicht leichtfertig ausgegeben werden, sollte wohl Jedem klar sein.

Schließlich geht es hier nicht um Luxuskarossen sondern um Autos der preiswerten Kategorien.


Geschrieben

@ freya: ein neuer (subventionierter) wagen ist nur im ersten augenblick günstig. das ist ne klassische milchmädchenrechnung !


OFF TOPIC: um einen job zu finden, brauch ich keinen wagen ! ( JA- ich weiß, wovon ich rede, ich habe mehrere ex hartz IV und führerschein-/ pkw- lose eingestellt !)- und beide seiten sind hoch zufrieden !


Geschrieben

Na wenn der Hartzer aber sehr weit ausserhalb wohnt und vielleicht aus Familiären Gründen nicht umziehen kann könnte er unter Umständen schon eins gebrauchen um zur Arbeit zu fahren.

Aber es stimmt im Grunde ist ein neues Auto immer teurer.

Und warum es im Fall von Hartz 4 gerade ein neuer sein sollte ist Mir auch unverständlich bzw. halte Ich es für übertrieben.


Geschrieben (bearbeitet)

Wenn hier etwas grotesk ist, dann doch wohl das Ansinnen, die Sozialgemeinschaft solle Bedürftige bei der Anschaffung von fabrikneuen Autos unterstützen.

Ich lebe nicht von Stütze, aber meine Autos kaufe ich gebraucht. Weil ich mir Neuwagen nicht leisten möchte. Ich denke, so geht es vielen hier im Lande.

Wer darüber lamentiert, dass den Empfängern von Stütze die Segnungen einer Subvention von Neuwagen verwehrt bleiben, leistet den tatsächlich Bedürftigen wohl einen Bärendienst:

So wird doch nur die Mär von der sozialen Hängematte mit neuer Nahrung versehen. Wer wirklich auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen ist, hat andere Probleme als die Anschaffung von Neuwagen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Blöde Katze. ;)
Geschrieben

Auf den ersten Blick ein dickes Ding aber auf den 2. Blick irgendwie logisch, weil unlogisch.

Die Abwrackprämie erhalte ich, soweit ich informiert bin, ja nur, wenn ich einen Neuwagen kaufe. Gehe ich davon aus, dass ich Harz IV erhalte, dann kann ich mir mit Sicherheit keinen Neuwagen leisten, denn wovon auch? Also ist die Abwrackprämie für mich ja gar nicht relevant.

Wir das Wort Abwrackprämie eigentlich zum Unwort des Jahres 2009 gewählt werden? Ich vermute dies, denn nun sah ich schon 10 EUR Abwrackprämie für meine alten Jeans, wenn ich mir eine neue kaufe. OK dies nur am Rande.

Soweit ich weiß, ich kann mich aber auch irren, kann man den Neuwagen auch leasen. Allerdings würde ein Leasingantrag von einem Harz IV-Empfänger wohl - rein sachlich gesehen - auch nicht bewilligt werden.

Von daher ... wie gesagt ... ein dickes Ding irgendwie ... aber wenn ich Harz IV kriege, dann hab ich wahrlich andere Probleme als den Kauf eines Neuwagens. Mal ganz ab davon, dass Otto Normalverbraucher auch meist andere Probleme als den Kauf eines Neuwagens hat, denn wer hat schon mal eben mehrere tausend Euronen übrig.

Zu den Freibeträgen. Wenn mich nicht alles täuscht, sind es 150 EUR pro Lebensjahr die man frei hat an erspartem Vermögen. Maximal jedoch 9000 EUR.
Wenn das Geld für die Altersvorsorge angelegt ist, dann hat man 250 EUR pro Lebensjahr und maximal 16000.


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