Jump to content

Mietrechte?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Mmmmh..ja poppen.de..aber wird hier wohl alles diskutiert also warum kannsch das dann net auch in Anspruch nehmen..lächel

Zum Thema..bin letztes Jahr im Mai in meine Wohnung eingezogen, Vermieter eine Wohnungsbaugesellschaft...vor dem Einzug ging ich nochma in die Wohnung und mich traf der Schlag..ein riesen Wasserfleck an der Decke im Badezimmer..die Hälfte der Decke war nass (angemerkt nen kleines bad..platz für ne Badewanne und nen Waschbecken)

Naja es wurde naütrlich alles neu gemacht bzw es wurde gewartet bis trocken war,abgespachtel und neu übergestrichen..juchhu..

Also jetzt gestern...das 3x seitdem ich drin wohne...wieder nen Wasserschaden..über mir wohnt ein Paar, Alkoholiker..keine Hausratversicherung..und mir platzt der Kragen

2 monate nach meinem Einzug hatte ich den ersten Vorfall wieder...decke nass bis zum Fenster..ich bei der Verwaltung bzw im Hausmeisterbüro angerufen und die vorbei gekommen..sich angeguckt, hoch gegangen und festegestellt..der Schlauch fürs Abpumpen des Wassers der Waschmaschine war nicht befestigt und sprang während des abpumpens ausm Waschbecken MIR wurde dann ein 10l Farbeimer hingestellt ich sollte es doch bitte selber machen

Dumm wie ich war..ich tat es..wartete bis trocken war..abgespachtelt die alte Farbe drüber gestrichen...

Vor WEihnachten..gleiches Spiel..diesmal rief ich bei der Verwaltung an und bat doch das bitte alles in me ine Akte reinkommt weil wenn später ein Schaden is wegen Schimmel STEH ich dafür nicht gerade

Ach ja zwischenzeitlich waren mir hier in der Wohnung 2 Heizkörper in 3 wochen ausgelaufen..komischer Weise kam auch da keien Versicherung auf,angebliche müsste das meie Hausrat zahlen..dachte dafür is die Gebäudeversicherung zuständig..

Aber gut...gestern...WIEDER Badezimmer ds gleiche spiel..ich aus der Dusche,kurz ws angezogen..nach oben..den kerl runtergezogen ind meien Wohnung und dem echt einen erzählt und NEIN ich will diesesmal es nicht wieder machen weil die Penner über mir genug Geld haben für ihren Schluck aber keine 5 euro für ne hausratversicherung.

Es kann doch nicht sein, dass eine Hausverwaltung bei allen meinen Fällen sagt sie wäre dafür nicht zuständig und NEIN ich sehe nicht ein das das immer wieder passiert..ich muss da doch was machen können.

Umziehen is nicht so einfach da ich gerade in einer Umschulung bin und ich muss gestehen meinen Kinder gehts hier super gut weil sie viele Freunde schon gefunden ahbe..Schule und Kindergarten sowie alle Einkaufmöglichkeiten um die Ecke, zu Fuss zu erreichen..sowie das Kinderkrankenhaus fast neben an

Ich bitte kein Spam oder sonstiges sondern ich wäre wirklich dankbar um ein paar Ratschläge oder was wenn sich damit jeder auskennt

Ich will mich auf jedenfall die Woche mal kümmern um einen Mieterbund oder ähnlichem

die Lickle


Geschrieben

wichtig sicher, gut zu dokumentieren, in Schrift und Bild, damit Dir hinterher nicht ein Strick draus gemacht wird.

Mieterbund ist siche ne gute Anlaufstelle, selbst wenn es Dich paar Euro kosten sollte, sparste spätestens dann, wenn Dir ggf. von 3. Stelle erklärt wird, das Du um was selbst kümmern mußt.


Geschrieben

zu meinem Übel hab ich jetzt erst beim 3ten Mal Photos gemacht..aber habe hier Zeugen das es ja vor Weihnachten war und hoffe auch das die Verwaltung auf meinen Wunsch hin wirklich einen Eintrag in meine Akte gemacht hat

Hatte mir gedacht nen Beschwerdebrief zu schreiben an die Verwaltung mit ner Frist von 2 Wochen das zu klären und den Schaden zu behebe..von dem Schreiben und von dem Einschreibbeleg werd ich ne Kopie machen..sollte bis Dato nix passieren werde ich ein 2tes Schreiben aufsetzen und die Kopien zufügen und die vorherigen male schildern mit den Vorfällen der Heizung, und diesesn Brief auch wieder per Einschreiben an die Hauptverwaltung nach Köln schicken

Ich glaub der Mieterbund hier kostet mich ca. 80 Euro im Jahr..aber das is es mir wert nur leider werden die in den ersten 6 Monaten nicht für einen tätig..


Geschrieben

Eigentlich muss der Verursacher für den Schaden aufkommen, der ganz offensichtlich fahrlässig verursacht wurde. Da würde seine Versicherung (Haftpflicht, nicht Hausrat) wahrscheinlich auch dann nicht zahlen, wenn er eine hätte.

Du solltest den Fall zur Sicherheit Deiner Versicherung mitteilen, damit eventuelle Ansprüche an Dich durch sie abgewiesen werden können.

Du solltest auf gar keinen Fall selbst Hand an die Schadensbeseitigung legen, auch trocknet das nur oberflächlich, das muss sachgemäß trockengelegt werden, damit sich kein Schimmel bildet. Die Hausverwaltung müsste eigentlich schon längst tätig werden, wenn der Mieter über Dir wiederholt für solche Schäden sorgt, sowas verstehe ich echt nicht, schließlich geht es hier um eine Schädigung am Gebäude.

Geh unbedingt zum Mieterbund und lass Dich da beraten - und dokumentier den Schaden gründlich.


Geschrieben

sprich mal deinen Eigentümmer bezüglich einer Vermieterhaftpflicht an..
für unverschuldete Schäden am Gebäude, mußt du nicht aufkommen..
ansonsten siehe Postin von Prickel..


Geschrieben

hallo lickle,

wie Prickel schon geschrieben hat: auf jeden Fall dokumentieren!

ich habe auch was im Netz gefunden. Kann dir nur leider keine PN schicken und weiß nicht, ob ich hier einen externen Link posten darf.

Deshalb hier das Zitat:


Läuft in der oberhalb gelegenen Wohnung Wasser aus, und kommt es dadurch bei Mieter der unteren Wohnung zu einem Wasserschaden, so haftet der Vermieter insoweit, als er den Gebäudeschaden instandsetzen muss, und zwar unabhängig davon, ob er seinerseits von dem verursachenden Mieter Ersatz seiner Aufwendungen erlangt. Der Geschädigte kann auch eine Mietminderung verlangen, ihm stehen alle Ansprüche des mietrechtlichen Gewährleistungsrechtes zu. Schadensersatzansprüche an Sachen des Mieters (Hausrat, Einrichtung) können gegenüber dem Vermieter jedoch nicht geltend gemacht werden, es sei denn der Vermieter selbst hätte den Schaden zumindest fahrlässig zu vertreten (siehe dazu das unten stehende Urteil als Beispielsfall). In aller Regel hat der Vermieter jedoch seine Haftung vertraglich auf die Fälle einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies ist rechtlich zulässig, ein völliger Haftungsausschluß kann dagegen nicht wirksam vereinbert werden. Schadensersatzansprüche können jedoch gegen den Mieter, der den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat, geltend gemacht werden.


Die Beweislast:
Grundsätzlich trägt derjenige, welcher einen Schadensersatzanspruch geltend macht die Beweislast, d.h. er muss alle rechtlichen Voraussetzungen beweisen, aus denen sich der Schadensersatzanspruch ergibt. Im Mietrecht (§ 538 BGB) findet eine Umkehr der Beweislast statt (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urteile vom 26.11.1997 und 03.11.2004 - VII ZR 28/04), damit muss im Ergebnis der Mieter in der Regel nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Erforderlich ist aber, dass der Schaden in der gemieteten Wohnung oder den zur Mitbenutzung überlassenen Gmeinschaftsräumen durch "Mietgebrauch" entstanden ist (also zum Beispiel nicht durch vom Vermieter beauftragte Handwerker). Läßt sich dagegen nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlaßt oder beeinflußt worden ist, so bleibt es bei der Beweislast des Vermieters (BGHZ 131,95, 103 f). Der Vermieter muss dem Mieter also eine Verursachung und ein Verschulden an dem Brand nachweisen. Insbesondere muss der Vermieter dabei nach Ansicht des BGH (a.a.o.) nachweisen, dass die Schadensursache nicht aus dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht (nach § 278 BGB) haftet (allgemeine Meinung im Mietrecht). In dem vom BGH ( Urteil v. 3. 11. 2004 - VIII ZR 28/04) ging es um einen Wasserschaden, der durch einen offenen Wasserhahn verursacht wurde. Die Mieter hatten noch vor dem Einzug Arbeiten in der Wohnung ausgeführt, und die Wohnung danach verlassen. Am nächsten morgen wurde der Schaden festgestellt, ein Wasserhahn war geöffnet worden. Der Hausverwalter und auch der Vormieter hatten noch Wohnungsschlüssel. Wer den Wasserhahn aufgedreht hatte, konnte letzlich nicht geklärt werden. Der Mieter musste nicht für den Schaden haften, der Vermieter konnte den Nachweis der Verursachung des Schadens durch den Mieter nicht erbringen.



Hoffe das hilft dir etwas.

Gruß,
MiniMe86


Geschrieben

@Griselda...das war mein Reden denn ich weiss das ich nen Wasserschaden in meiner alten Wohnung hatte und die Hausverwaltung damals hatte mir Trocknungsgeräte in die wohnung gestellt, die 10 Tage für 24 Studnen liefen um alles trocken zu legen...ich werde jetzt natürlich die jetzige Hausverwaltung aufmerksam machen das wenn das Wasser wieder durchkommt ich n icht wissen möchte wie nass das Mauerwerk ist

danke MiniMe der oberste Absatz hat mir schon sehr geholfen..wollen wir mal hoffen das das auch hinhaut..so gehts jedenfalls nicht..mir fällt da echt im wahrsten Sinne des Wortes die Decke aufn Kopf


Geschrieben

Ich glaub der Mieterbund hier kostet mich ca. 80 Euro im Jahr..aber das is es mir wert nur leider werden die in den ersten 6 Monaten nicht für einen tätig..


Ich zahle für den Mieterschutzbund jährlich 72€ , das sind 6€ im Monat .
Ich hab vor 15 Jahren , als ich beigetreten bin , auch einen "brisanten" Fall gehabt und damals hat man mir angeboten , für ein 1/2 Jahr rückwirkend zu zahlen , um die Leistungen des MSB sofort in Anspruch nehmen zu können .
Soweit ich weiß ist sowas in der Form auch heute noch möglich , erkundig dich mal .


Geschrieben

Ich danke dir Geile ich werd mich die Woche sofort drum kümmern und mich erkundigen..es muss auf jedenfall ws gemacht werden


Geschrieben

Ich denke, Du kannst nach Anküdigung und Fristsetzung auch die Miete kürzen, denn der Vermieter hat Dir vertragsgemäß mängelfreien Wohnraum bereitzustellen. Kann er das nicht, und dabei dürfte es keine Rolle spielen, warum er das nicht kann, hast Du ein Kürzungsrecht.
Aber egal, wie die Rechtslage im Endeffekt ist, ein Eintritt in den Mieterbund ist hier sicherlich sehr empfehlenswert.


Geschrieben

@ te

wenn deine umschulung von der arge (arbeitsamt) bezahlt wird dann musst du nichtmal was für den mieterbund bezahlen weil du dann ja am existensminimum lebst... dann musst du nur deinen bescheid mitnehmen und evtl. 10€ zahlen.... haben das hier auch grad mit ner freundin durchgemacht... sie alg2 und die über ihr haben ständig terror etc gemacht und der mieterbund hat sie nix gekostet weil alg2


Geschrieben

@Bogboobs ...
Das gibts hier beim Mieterschutzbund auch , für Menschen mit wenig oder gar keinem eigenem Einkommen .
Aber da liegt der Satz bei der Hälfte des normalen Jahresbeitrages .

@Lickle ...
Schreib deinem Vermieter einen Brief , schildere alles sachlich und setze ihm eine Frist von 4 Wochen .
Das Ganze per Einschreiben , ich würd`s sogar mit Rückschein machen , auch wenn`s teurer ist .
Und dann nix wie zum MSB und sich da professionelle Hilfe holen .


Geschrieben

steht ein faxgerät zur verfügung, geht auch das preisgünstige fax....faxprotokoll ist dem einschreiben mit ra gleichzusetzen......


Geschrieben

Warum macht ihr das alle so umständlich?

Wasserschaden im Bad berechtigt zur sofortigen Mietminderung, da es nur noch eingeschränkt nutzbar ist. 10% der Warmmiete sind angemessen. Und zwar so lange, bis der Schaden beseitigt wurde.

Sollte es anfangen zu Schimmeln, kannst du natürlich noch mehr mindern.

Die Mietminderung muss allerdings angekündigt und begründet werden.

Wenn es ums Geld geht, werden die meisten Vermieter tätig.

Die defekte Heizung ist ein Fall für die Gebäudeversicherung, da es ein Leitungswasserschaden ist. Bei Verschulden des Mieters über dir natürlich nicht. Da hast du aber trotzdem einen Beseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter, der sich dann an deinem Nachbarn schadlos halten muss.


Geschrieben

Die Mietminderung muss allerdings angekündigt und begründet werden.


DAS ist der springende Punkt !
Und solange dem Vermieter die Mängel nicht schriflich , mit Fristsetzung zur Beseitigung , vorliegen , wird er immer behaupten , daß er davon nix wusste !


Geschrieben

Only_lickle, ich an deiner Stelle würde mich an kompetente Berufszweige mit entsprechendem Fachwissen wenden, anstatt hier gefährliches Halbwissen bei Hobbyjuristen abzufragen – wohl wissend, dass in diesem Forum 10 verschiedene User 25 unterschiedliche Meinungen zu ein und dem selben Thema vertreten.
Die diversen gängigen Suchmaschinen im Internet helfen dir mit Sicherheit wesentlich weiter bei der Suche nach umfassendem Rat zu diesem gewiss nicht einfachen Thema...


69Liebhaber69-1967
Geschrieben

..., anstatt hier gefährliches Halbwissen bei Hobbyjuristen abzufragen – wohl wissend, dass in diesem Forum 10 verschiedene User 25 unterschiedliche Meinungen zu ein und dem selben Thema vertreten...




Mal anmerk, das zumindest eine Person, die hier gepostet hat, aber aus dem Metier kommt
Und jeden Tag damit zu tun hat! Und der Tenor der Beiträge ja auf einer Linie liegt!

Und was ist verwerflich daran, von anderen Usern zu erfahren, das die Mieterbünde für ALG2 günstiger sind, oder auch oft das Angebot machen, das man rückwirkend eintreten kann?

Das hilft der lickle doch erstmal weiter!


Geschrieben (bearbeitet)

Mein lieber 69Liebhaber69,

du weißt doch nach all der Zeit nur zu gut, wie ich das meinte. Sich hier quasi die Solidarität der Anderen abholen ist doch völlig okay.
Allerdings wissen wir beide doch auch, dass sich hier nicht wenige selbsternannte Fachleute tummeln (und niemand weiß hier aus dem Stand heraus, wer wirklich fundiertes Fachwissen besitzt oder dies lediglich vorgibt), die zwar mit Tipps und vermeintlichem Sachverstand sofort zur Stelle sind, im Zweifelsfall jedoch kuschen und unverbindlich werden.
Es ist mittlerweile ja leider oft so, dass die Suche nach Unterstützung im Internet nicht selten in einer Art Rechtsberatung endet und als verbindlich angesehen wird – weil es immer wieder Menschen gibt, die der Auffassung sind, dass so viele User ja nicht irren können und man sich somit den Gang zur Fachkompetenz (in welcher Form auch immer) und die Kosten sparen könne.

Mein Posting ist also lediglich von dem Gedanken getragen, Schaden vom Ratsuchenden abzuwenden.
Dass einem aber auch immer bösartige Absichten unterstellt werden müssen... tztz


bearbeitet von bangbangladash
Nachtrag
Geschrieben

Bangbaby, ist Dir auch aufgefallen, dass die meisten User in solchen Fällen dazu raten, sich an eine kompetente Stelle zu wenden? Gegen etwas Erfahrungsaustausch und Meinungen sollte wohl nichts einzuwenden sein. Wer sowas allerdings als verbindliche Rechtsberatung ansieht, sollte sich auf Zurechnungsfähigkeit untersuchen lassen.


Geschrieben

"steht ein faxgerät zur verfügung, geht auch das preisgünstige fax....faxprotokoll ist dem einschreiben mit ra gleichzusetzen......"

Das ist so pauschal nicht richtig.
Ist im Vertrag die Schriftform vereinbart, ist das Fax explizit unzulässig, da es mangels persönlicher Unterschrift eben nicht der Schriftform entspricht, da ein Fax grundsätzlich nur als Kopie eines Schriftstückes anzusehen ist.
Das kann gut gehen , wenn davon auszugehen ist, dass der Empfänger kein Interesse daran hat, den Empfang zu verleugnen, was aber im Vorfeld vermeintlicher Steitfälle anzunehmen ist.

"Da hast du aber trotzdem einen Beseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter, der sich dann an deinem Nachbarn schadlos halten muss."

Das ist der springende Punkt bei einem durch andere Mieter verursachtem Wasserschaden. Der Anspruch auf Mangelbeseitigung besteht gemäss dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Vermieter, nicht gegenüber dem verursachendem Mieter. Ob und wie dieser versichert ist, ist erstmal irrelevant und betrifft nur die Kostenabwicklung zwischen dem Vermieter und eben dem verursachendem Mieter.

Damit der Vermieter auf solchen Kosten nicht sitzen bleibt, gibt es in vielen Mietverträgen mittlerweile Klauseln, nach denen der Mieter den Abschluss einer Privat-Haftpflicht (inkl. Deckung von Schäden an Mietobjekten), bzw. einer reinen Miethaftpflicht nachweisen muss.


Geschrieben


Das Ganze per Einschreiben , ich würd`s sogar mit Rückschein machen , auch wenn`s teurer ist .



Und was soll das beweisen? Wenn es hart auf hart kommt, doch auch nur, daß irgendetwas in einem Umschlag angekommen ist.

Rechtlich 100%ig sicher sind nur 3 Methoden:

1. Die Zustellung durch den GV (im prozessrechtlichen und nicht familienrechtlichen Sinn! ),
2. Die persönliche Zustellung mit Empfangsquittierung auf einem Duplikat und
3. Der persönliche Einwurf in den Breifkasten des Empfängers unter den Augen eines Zeugen, der anschließend auf dem Duplikat bescheinigt, daß ein Brief exakt gleichen Inhalts eingeworfen wurde.


Only_lickle, ich an deiner Stelle würde mich an kompetente Berufszweige mit entsprechendem Fachwissen wenden



Dann ist sie bei mir ja goldrichtig! Als Immobilienfachwirt mit rund 20 Jahren Berufserfahrung in der Immobilienbranche weiß ich, wovon ich rede!


Mal anmerk, das zumindest eine Person, die hier gepostet hat, aber aus dem Metier kommt



Danke Prinzessken!

Noch was zum Thema Mieterbund: Den meisten kann ich nur raten, die Finger davon zu lassen. Dort sitzen fast nur inkompetente Flachpfeiffen, die nichts anderes können, als Nebenkostenabrechnungen zu kontrollieren. Ich hatte schon einige Male mit denen zu tun. Und jedes Mal haben sie ihren Mitgliedern enorme Kosten zusätzlich zu den Mitgliedbeiträgen verursacht.

Wie oft benötigt man die wirklich im Leben?


Geschrieben

Wer sowas allerdings als verbindliche Rechtsberatung ansieht, sollte sich auf Zurechnungsfähigkeit untersuchen lassen.

Eine solche Untersuchung erübrigt sich sich... Das Ergebnis steht fest.

Ich bin mir sicher, dass NIEMAND die Beiträge hier als verbindliche Rechtsberatung ansieht. Aber auch selbsternannte Hobbyjuristen können natürlich zu einigen Dingen zutreffende Auskunft geben.

Zum Beispiel meine ich, dass Only_Lickle sich wegen des Schadens durch die ausgelaufenen Heizungen noch mal schlau machen sollte. Normalerweise gehören Heizkörper dem Vermieter, und wenn sie Schäden verursachen, müsste der Vermieter dafür haften. In aller Regel sollte so etwas kein Problem sein, da ein Vermieter solche Schäden normalerweise durch die Gebäude-Haftpflicht regulieren lassen kann.

Es gibt allerdings Fälle, in denen tatsächlich zunächst die Hausratversicherung des Mieters mit der Regulierung "dran ist" sich aber ihrerseits den Schaden von der Gebäude-Haftpflicht regulieren lässt. Hat der Mieter keine Hausratversicherung, fällt das natürlich aus, und er kann sich direkt an die Gebäude-Haftpflicht wenden. Wie das hier im Einzelfall aussieht, muss man mal schauen.


Geschrieben

Noch was zum Thema Mieterbund: Den meisten kann ich nur raten, die Finger davon zu lassen. Dort sitzen fast nur inkompetente Flachpfeiffen, die nichts anderes können, als Nebenkostenabrechnungen zu kontrollieren. Ich hatte schon einige Male mit denen zu tun. Und jedes Mal haben sie ihren Mitgliedern enorme Kosten zusätzlich zu den Mitgliedbeiträgen verursacht.

Wie oft benötigt man die wirklich im Leben?


Hmmm ....
Ich bin seit über 15 Jahren Mitglied im MSB und das was du hier beschreibst kann ich überhaupt nicht unterschreiben .
Bei meinem zuständigen MSB sitzen sehr kompetente Leute , die mir noch NIE in all den Jahren irgendwelche zusätzliche Kosten verursacht haben .
Und ich habe sie schon einige Male benötigt und war froh darum .

Es geht also auch so und nicht jeder ortsansässige MSB ist so drauf , wie du es schilderst .


Geschrieben

Und ich habe sie schon einige Male benötigt und war froh darum .

Anscheinend gibt es da örtliche Unterschiede.

Ich habe an der Hilfe des Mietervereins auch nichts zu bemängeln. In Gegenteil.


Geschrieben

Anscheinend gibt es da örtliche Unterschiede....



es sind in jedem Fall mal MEnschen, die da sitzen und keine Roboter mit gleichem Programm. So das daher schon davon ausgegangen werden kann, dass da jeder ein anderes Wissen in die Sache mit einbringt.

Ich glaube mal das ein Immobilienfachwirt anders mit den Leuten des Mieterbundes spricht als ein (normaler) Mieter. Wodurch sich dann evtl. schon mal Fachinkompetenzen herausstellen können.

Ich finds gut hier im Forum Infos zu anderen als Sex-themen zu bekommen. Egal ob vom Juristen oder nicht.


×
×
  • Neu erstellen...